Die Idee der Menschenrechte existiert seit Anbeginn unserer kulturellen Existenz. Von den Denkern der Antike über das römische Recht, das Christentum und den Humanismus und beeinflusst von den Revolutionen des 18. Jahrhunderts entwickelte sich der westliche Menschenrechtsgedanke im europäischen Kulturraum und gipfelte 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
Die Geschichte zeigt uns mehr als deutlich, wo die Wurzeln des Menschenrechtsverständnisses liegen, welches in der AEMR zum Tragen kommt. Sie liegen in Europa, in der westlichen Welt.
Basierend auf dieser Erkenntnis entsteht folgende wichtige Frage: Ist es legitim, dass die AEMR universelle Geltung für die ganze Welt erhebt? Oder anders gefragt: Kann ein westliches Kulturgut, wie die Menschenrechte, in einer anderen, fremden Kultur Fuß fassen oder erlaubt eine kulturspezifische Entwicklung des Denkens und der Gesellschaft die Nichtanerkennung der in der AEMR definierten Menschenrechte?
In der vorliegenden Arbeit werde ich am Beispiel der Volksrepublik China versuchen, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsgedanken
2.1 Griechische Antike und römisches Recht
2.2 Frühes Christentum und Mittelalter
2.3 Reformation, Humanismus und frühneuzeitliche Naturrechtsvorstellungen
2.4 Absolutismus und John Locke
2.5 Die Revolutionen des 18. Jahrhunderts
2.5.1 Die Nordamerikanische Menschenrechtserklärung
2.5.2 Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
2.6. Völkerrechtliche Entwicklungen
2.7 Zusammenfassung
3 Die Volksrepublik China und die Menschenrechtsfrage
3.1 Menschenrechtsrelevante Ansätze in der klassischen chinesischen Philosophie
3.2 Die chinesische Gesellschaft unter den Einflüssen der konfuzianischen Philosophie
3.2.1 Die Rolle von Individuum und Staat
3.2.2 Das Verständnis von Rechten und Pflichten
3.3 Menschenrechtskritik und ihre Begründung durch die VR China
3.4 Kritische Betrachtung der Menschenrechtskritik durch die VR China
4. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der westlich geprägten Menschenrechte mit den philosophischen Traditionen und der politischen Praxis der Volksrepublik China, um zu analysieren, ob die Kritik der chinesischen Führung an den universellen Menschenrechten auf tatsächlichen kulturellen Unterschieden oder machtpolitischen Interessen basiert.
- Historische Herleitung des westlichen Menschenrechtsverständnisses.
- Analyse konfuzianischer Philosophie im Hinblick auf menschenrechtsrelevante Ansätze.
- Gegenüberstellung des westlichen Individualismus und des kollektivistischen Modells Chinas.
- Untersuchung der Menschenrechtskritik der VR China als politisches Instrument.
- Bewertung der Rolle kultureller Traditionen in der modernen Menschenrechtsdebatte.
Auszug aus dem Buch
3.1 Menschenrechtsrelevante Ansätze in der klassischen chinesischen Philosophie
Es ist nicht zu übersehen, dass in der klassischen chinesischen Philosophie Parallelen zum westlichen Menschenrechtsgedanken existieren. Zu nennen wären da zum Beispiel einige Gedanken des Mengzi. Als Schüler des Konfuzius war er der Meinung, dass alle Menschen Kraft des Himmels, welcher in seiner überirdischen Gestalt mit dem Gott im Christentum verglichen werden kann, zu einem moralisch guten Handeln fähig sind. Des weiteren besitzt jeder Mensch von Natur aus einen Ansatz zu Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Diese Fähigkeiten bilden nach Mengzi die Natur des Menschen. Im menschenrechtlichen Sinne kann dies als natürlicher Gleichheitsgedanke interpretiert werden, da die genannten Fähigkeiten jedem Menschen unabhängig von Leistung und Stellung innewohnen.
Auch der Begriff der Würde fällt bei Mengzi. Er bezeichnet sie als Eigenschaft, die jedem Menschen auf Grund seiner Moralität, das heißt auf Grund seiner Natur inne wohnt. Hier wird die Ähnlichkeit zur westlichen Auffassung sichtbar, da dort die Würde dem Individuum auch von Natur aus zukommt und weder verloren noch aberkannt werden kann. In einer zweiten Bedeutungsebene kann diese Würde des Menschen sogleich als Ursache der Gleichheit aller Menschen gelesen werden, da sie jedem von Natur aus inne wohnt. Der vorrangig als Staatsphilosoph tätige Mengzi betonte in seinen Schriften des weiteren die Verpflichtung der Politik für das Wohlergehen des Volkes zu sorgen. Seiner Meinung nach war der Souverän nur dadurch legitimiert, dass er dem Menschen „die bestmöglichen Bedingungen zur Entfaltung seiner moralischen Natur verschafft.“ Das heißt, an einer realpolitischen Situation verdeutlicht, dass ein Herrscher, wenn es ihm nicht gelingt, durch seine Regierungsweise Armut zu beseitigen oder ihr vorzubeugen seine Legitimation zum Herrschen verliert.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung etabliert die Forschungsfrage, ob westliche Menschenrechte universell gültig sind oder durch kulturspezifische Entwicklungen, wie am Beispiel Chinas, relativiert werden können.
2 Die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsgedanken: Dieses Kapitel zeichnet die Entstehung der westlichen Menschenrechte von der Antike über die Reformation bis hin zu den Revolutionen des 18. Jahrhunderts nach.
3 Die Volksrepublik China und die Menschenrechtsfrage: Das Hauptkapitel analysiert die Kompatibilität des Konfuzianismus mit Menschenrechten und die spezifische Kritik der chinesischen Führung unter dem Aspekt des Kollektivismus und der wirtschaftlichen Entwicklung.
4. Schlussbemerkungen: Das Fazit resümiert, dass Menschenrechte zwar universell als Schutzdokument fungieren sollten, ihre praktische Umsetzung jedoch stark von politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen abhängt.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Volksrepublik China, Konfuzianismus, Universalität, kultureller Relativismus, Kollektivismus, Individualismus, Rechtsverständnis, Moralität, politische Legitimation, Westliche Werte, Gesellschaftsmodell, Wirtschaftsentwicklung, Menschenwürde, Staatsphilosophie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit das westliche Verständnis von Menschenrechten mit den gesellschaftspolitischen Ansichten und philosophischen Traditionen der Volksrepublik China vereinbar ist.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die historische Genese der Menschenrechte im Westen, die konfuzianische Philosophie als ethische Basis Chinas sowie die kritische Auseinandersetzung der chinesischen Regierung mit dem westlichen Individualismus.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, herauszufinden, ob die Kritik der VR China an den Menschenrechten auf tief verwurzelten kulturellen Unterschieden beruht oder lediglich ein Instrument zur Sicherung der politischen Macht darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine vergleichende Analyse der Philosophiegeschichte und eine Untersuchung politischer Dokumente, um die Differenzen zwischen dem westlichen Rechtsverständnis und dem konfuzianisch geprägten Staatsmodell Chinas aufzuzeigen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Suche nach menschenrechtsrelevanten Ansätzen in der klassischen chinesischen Philosophie und der kritischen Analyse der aktuellen chinesischen Menschenrechtspolitik.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die Universalität versus den kulturellen Relativismus, der Unterschied zwischen Individual- und Kollektivrechten sowie die Bedeutung der Moralität gegenüber einer expliziten Rechtskultur.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Tradition in China?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Instrumentalisierung von Traditionen durch die politische Elite kritisch zu hinterfragen ist, da Traditionen allein keine Unmenschlichkeit rechtfertigen können.
Warum priorisiert die chinesische Führung soziale Rechte über bürgerliche Freiheiten?
Die chinesische Führung argumentiert, dass das "Recht auf Leben" und die Sicherung der Grundbedürfnisse (Wirtschaftsentwicklung) die notwendige Voraussetzung für alle weiteren Menschenrechte darstellen.
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- Sarah Heine (Author), 2006, Die Menschenrechte und China. Eine Analyse der relativistischen Sicht auf die Menschenrechtsfrage in der Volksrepublik, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/350630