In der antiken griechischen Welt nahm Sparta in mancherlei Hinsicht eine Sonderstellung im Vergleich zu den anderen griechischen Stadtstaaten ein. Sowohl in der Regierungsform als auch den Gesellschaftsformen bildeten sich in Sparta einmalige Besonderheiten heraus, die besonders von der attischen Seite misstrauisch beobachtet wurden. Das bei Sparta besondere System des Doppelkönigtums wurde nie in Frage gestellt, obwohl in allen anderen griechischen Staaten andere Regierungsformen wie zum Beispiel die Demokratie entstanden.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dieser Besonderheit. Die diesbezüglich auftretenden Problematiken sollen in drei Teilen untersucht werden. Zunächst soll der Ursprung des Doppelkönigtums, soweit möglich, erhellt werden. Die Privilegien und Aufgaben der Könige in den Bereichen Religion, Gerichtsbarkeit, Militär, Staat und Gesellschaft stehen im Mittelpunkt des zweiten Teils der Arbeit. Der dritte Teil schließlich geht der Frage nach, inwieweit die spartanischen Könige politischen Einfluss ausüben konnten. Da es hierzu keine einhellige Meinung gibt, werden die verschieden Ansichten dargestellt.
Auch der Frage der Gleichberechtigung beider Könige im Rahmen ihrer Ämter oder ob es eher so war, dass einer der beiden Könige eine dominierende Rolle einnahm oder ob sie sich zuweilen gar zusammentaten und gemeinsam agierten, wird im dritten Teil der Arbeit nachgegangen. Es sind im Wesentlichen die Könige Spartas, die einen außerspartanischen Bekanntheitsgrad erlangen konnten, während wir zum Beispiel nur sehr wenige Ephoren dem Namen nach kennen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Könige Oberbefehlshaber im Krieg waren und somit am ehesten mit den anderen Griechen in Berührung kamen. Auch ihre lebenslange Amtszeit mag ein Grund hierfür sein. Die allgemeine Quellenlage zu Sparta ist ziemlich schlecht. Was wir über Sparta wissen, stammt nicht von den Spartanern selbst, sondern bietet immer nur eine Sicht Außenstehender bzw. die attische Sicht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der Ursprung des Doppelkönigtums
1.1 Herodots Erzählung
1.2 Moderne Erklärungsversuche
2. Die Privilegien und Aufgaben der Könige
2.1 Die Priesterlichen Aufgaben und Ehrungen
2.2 Die gesellschaftlichen Ehrungen der Könige
2.3 Die richterlichen Befugnisse der Könige
2.4 Die politische Stellung der Könige
3. Die Macht der spartanischen Könige
Schlußbetrachtung
Quellen
Literatur
Einleitung
In der griechischen antiken Welt nahm Sparta in mancherlei Hinsicht eine Sonderstellung im Vergleich zu den anderen griechischen Stadtstaaten ein. Sowohl in der Regierungsform als auch den Gesellschaftsformen bildeten sich in Sparta einmalige Besonderheiten heraus, die besonders von der attischen Seite misstrauisch beobachtet wurden. Das bei Sparta besondere System des Doppelkönigtums wurde nie in Frage gestellt, obwohl in allen anderen griechischen Staaten andere Regierungsformen wie z.B. die Demokratie entstanden.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dieser Besonderheit: dem spartanischen Doppelkönigtum. Die diesbezüglich auftretenden Problematiken sollen in 3 Teilen untersucht werden. Zunächst soll der Ursprung des Doppelkönigtums, soweit möglich, erhellt werden. Die Privilegien und Aufgaben der Könige in den Bereichen Religion, Gerichtsbarkeit, Militär, Staat und Gesellschaft stehen im Mittelpunkt des zweiten Teils der Arbeit. Der dritte Teil schließlich geht der Frage nach, inwieweit die spartanischen Könige politischen Einfluß ausüben konnten. Da es hierzu keine einhellige Meinung gibt, werden die verschieden Ansichten dargestellt.
Auch der Frage der Gleichberechtigung beider Könige im Rahmen ihrer Ämter oder ob es eher so war, dass einer der beiden Könige eine dominierende Rolle einnahm oder ob sie sich zuweilen gar zusammentaten und gemeinsam agierten, wird im dritten Teil der Arbeit nachgegangen.
Es sind im Wesentlichen die Könige Spartas, die einen außerspartanischen Bekanntheitsgrad erlangen konnten, während wir z.B. nur sehr wenige Ephoren dem Namen nach kennen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Könige Oberbefehlshaber im Krieg waren und somit am ehesten mit den anderen Griechen in Berührung kamen. Auch ihre lebenslange Amtszeit mag ein Grund hierfür sein. Die allgemeine Quellenlage zu Sparta ist ziemlich schlecht. Was wir über Sparta wissen, stammt nicht von den Spartanern selbst, sondern bietet immer nur eine Sicht Außenstehender bzw. die attische Sicht.
1. Der Ursprung des Doppelkönigtums
1.1 Herodots Erzählung
Es lässt sich gleich vorweg nehmen, dass die Herkunft des spartanischen Doppelkönigtums unklar ist. Die Besonderheit fiel aber bereits in der Antike auf, und so versuchte bereits Herodot, eine Erklärung für das Doppelkönigtum zu finden. Er schreibt, dass es zunächst nur einen König in Sparta gegeben habe. Dem König Aristodamos seien aber Zwillinge geboren worden. Als kurz darauf der König starb, habe das lakedaimonische Volk der Sitte gemäß den älteren Sohn zum König machen wollen. Da es aber nicht wusste, wer der Ältere war, befragten die Lakedaimonier die Mutter. Die behauptete aber, sie wisse auch nicht, wer der Ältere sei. Auf ihre Anfrage beim Orakel in Delphi, erhielten die Lakedaimonier den Befehl, beide Knaben zu krönen, den älteren aber höher zu ehren. Da sie nach diesem Befehl aber immer noch nicht wussten, wer der ältere Knabe war, folgten sie dem Rat eines Messeniers. Dieser empfahl ihnen, die Mutter zu beobachten und herauszufinden, welchen der Zwillinge sie zuerst bade und tränke. Wäre das immer der Gleiche, so habe man das Rätsel gelöst, schwanke es, so habe die Mutter die Wahrheit gesagt und wisse selbst nicht mehr, wer der Ältere sei. Durch diesen Rat erkannten die Lakedaimonier nun, welcher der ältere der Brüder war. Sie nahmen ihn und erzogen ihn auf öffentliche Kosten.[1]
Herodots Darstellung liefert zwar den Versuch einer Erklärung für das Vorhandensein der Doppelmonarchie und für den Umstand, dass der König aus dem Hause der Agiaden, bei ansonsten gleichen Rechten, das höhere Ansehen hatte; ist aber alles in allem nicht sehr einleuchtend. Denn die „Notlösung“ Doppelmonarchie ist letztendlich nicht notwendig, weil am Ende ja doch der ältere der beiden Zwillinge ermittelt werden konnte.
1.2 Moderne Erklärungsversuche
In der neueren Forschung gibt es verschiedene Erklärungsversuche.
Ende des 10 Jhdts. v. Chr. wurde die Peloponnes von der dorischen Wanderung erfasst. Den eingewanderten Stämmen gelang es, die ortsansässige Bevölkerung zu unterwerfen.[2]
Zwei zeitlich nacheinander eintreffende Wanderungszüge könnten der Grund für die Einrichtung der Doppelmonarchie sein. Dem später eintreffenden Zug wäre es demnach gelungen, die Gleichberechtigung für ihren Anführer durchzusetzen.[3]
Von den vier Dörfern, die die Polis Sparta bilden, sind zwei Dörfer, Pitana und Mesoa, älter. Das Grab der älteren Agiadenfamilie befindet sich in dieser Region, auf der Akropolis bei Pitana. Der später eintreffende zweite Wanderzug gründete die Dörfer Limnai und Kynosoura. Die Grabstätten der Eurypontiden liegen im Osten Spartas bei Limnai. Die Ankunft des zweiten Wanderzuges verlief aber nicht friedlich. Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Wanderzügen führten dazu, dass beide Seiten einen eigenen Anführer behielten. Keine Seite war bereit ihren Anführer aufzugeben. So einigten sie schließlich auf den Kompromiß des Doppelkönigtums.[4]
Die spartanischen Könige leiteten sich von Herakles ab. Ihre göttliche Abstammung diente zur Legitimation ihrer Herrschaft und verlieh ihnen zusätzliche Autorität.[5]
Auch in der Großen Rhetra wurde die Königsherrschaft fest verankert. Hier ist allerdings wenig über ihre Kompetenzen zu finden.[6]
Dreher ist der Ansicht, dass schon der frühe spartanische Staat zahlreiche Kriege zu führen hatte und daher zwei Heerführer brauchte. Diese beiden Heerführer hätten großes Ansehen genossen.[7] Da die Könige vor allem Feldherren waren, könnten jene beiden angesehenen Feldherren zu Königen ernannt worden sein. Aristoteles beschreibt das spartanische Königtum auch als ein Feldherrenamt auf Lebenszeit.[8]
2. Die Privilegien und Aufgaben der Könige
2.1 Die Priesterlichen Aufgaben und Ehrungen
Herodot beschreibt die Ehren und Rechte der Könige recht ausführlich. Ihm zufolge hatten sie die beiden höchsten Priesterämter inne, das des lakedaimonischen Zeus und das des Zeus Uranios. Dies ist gerade deshalb so wichtig, weil die Spartaner in dem Ruf standen, sehr gottesfürchtig zu sein, wofür auch die enge Bindung Spartas an das delphische Orakel spricht.
Von sämtlichen Staatsopfern stand den Königen das Fell zu und sie erhielten regelmäßig ein ausgewachsenes Tier zur Opferung im Apollontempel, einen lakonischen Scheffel Gerste und ein lakonisches Viertel Wein. Daneben besaßen sie eine Art Monopol auf Weissagungen, denn Herodot schreibt, dass sie die Weissagungen in ihrer Obhut gehabt hätten und nur die Pythier eingeweiht gewesen seien.[9] Der ständige Kontakt zum delphischen Orakel war für die Spartaner sehr wichtig. Die Bedeutung des Orakels erkennt man nicht zuletzt auch daran, dass Lykurg, der spartanische Gesetzgeber, seine Verfassung durch das delphische Orakel absegnen ließ.[10] Für den Kontakt zum delphischen Orakel standen die Pythier den Königen zur Seite. Sie wurden von den Königen selbst ausgewählt und gehörten wohl der Syssitie[11] des Königs an. „Ihnen liegt es ob, […] sich je zwei Pythier zu wählen. Pythier nennt man die Gesandten, die nach Delphi geschickt werden und auf öffentliche Kosten mit den Königen speisen.“[12]
Zog der König in den Krieg, so war es ihm erlaubt, so viele Opfertiere mitzunehmen, wie es ihm beliebte.[13]
2.2 Die gesellschaftlichen Ehrungen der Könige
Besonders wichtig war die gesellschaftliche Stellung der Könige. Diese kam insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass sie nicht der allgemeinen Erziehung in der Agoge unterworfen waren.[14] Bei dem Gemeinschaftsmahl wurden zuerst die Könige bedient, und ihnen stand von allem doppelt soviel zu wie den übrigen Teilnehmern.[15] Diese besonderen Ehrungen hoben die Könige für alle sichtbar aus dem System der Homoioi hervor.
Bei den öffentlichen Mahlzeiten erhielten die Könige immer die doppelte Ration und einen Ehrenplatz – wie bereits erwähnt. Das sei aber nicht deshalb so, damit der König das Doppelte esse, sondern diene dem König vielmehr dazu, jemanden mit dieser Ration zu ehren.[16]
Bei allen Spielen wurde den Königen ein Ehrenplatz zugestanden.[17]
Starb ein König, so wurde sein Tod in allen Teilen Lakoniens durch Reiter verkündet. Viele Tausende von Periöken, Heloten und Spartiaten versammelten sich, um zu trauern. Nach dem Begräbnis fanden zehn Tage lang keine Gerichtsverhandlungen, kein Markt und keine Wahlversammlungen statt.[18]
Starb der König aber im Feld, so wurde ein Bild des Toten stellvertretend bestattet, bis der Leichnam nach Sparta zurückgebracht wurde. Hierzu wurde er in Honig oder Wachs konserviert.[19]
2.3 Die richterlichen Befugnisse der Könige
Herodot nennt drei Bereiche, in denen die Könige richterliche Gewalt ausübten. Sie entschieden über die Verheiratung reicher Erbtöchter, wenn der Vater dies nicht getan hatte, über öffentliche Straßen und über Adoptionen.[20]
Aristoteles zählt, neben den von Herodot genannten, noch die Entscheidungsgewalt in religiösen Fragen zu den richterlichen Befugnissen der Könige.[21]
Die Könige waren Mitglieder der Gerusia, damit waren sie auch an der übrigen Gerichtsbarkeit beteiligt. Erschienen sie nicht selbst, so durften die ihnen am nächsten verwandten Geronten für sie abstimmen.[22]
Urteile auf Leben und Tod wurden von den Ephoren oder von der Gerusia gefällt.[23] Zumindest traf das für Sparta zu, auf einem Feldzug hingegen war der König durchaus befugt, auch selbst Todesurteile zu fällen.[24]
Über einen König saßen die Geronten, die Ephoren und der andere König gemeinsam zu Gericht.[25]
Mindestens in einem Fall wurde über einen König die Todesstrafe verhängt.
Plutarch berichtet jedenfalls, dass König Agis von den Ephoren hingerichtet worden sei.[26]
2.4 Die politische Stellung der Könige
Die Sonderstellung der Ephoren gegenüber den Königen drückt sich z.B. wie folgt aus: Alle, außer den Ephoren, mussten sich vor den Königen erheben.[27]
Die politische Macht der Könige hing grundsätzlich von ihnen selbst ab. Finley drückt das so aus: „ […] it depended solely on the personality of the individual king whether he was a force for civic peace or for strife, or no force at all.”[28]
Sie waren als Teil der Gerusia nicht zuletzt auch an der übrigen Gerichtsbarkeit beteiligt. Cartledge sieht die Gerusia als die wichtigste politische Institution an.[29] Schließt man sich dieser These an, so wären die Könige als ständige Mitglieder dieses Gremiums politisch äußerst einflussreich gewesen. Cartledge steht mit seiner Bewertung der Gerusia allerdings ziemlich allein da und es ist wohl eher anzunehmen, dass, wie z.B. Link schreibt, der Gerusia politisch kaum ein eigenes Gewicht zukam, sondern dass sie vor allem richterliche Befugnisse hatte.[30] Plutarch stützt diese These, indem er zu den Aufgaben der Geronten folgendes zählt: „Herr zu sein über Leben und Tod, Ehre und Schande und die wichtigsten Dinge überhaupt.“[31] Dies beschreibt doch recht deutlich ihre richterlichen Kompetenzen, die sehr weitgehend waren.[32] Von politischen Befugnissen weiß Plutarch allerdings nichts zu berichten.
Die Könige hatten ein Rederecht in der Volksversammlung. Dies ermöglichte es ihnen, ihre Meinung kundzutun und eventuell auf die Stimmung in der Volksversammlung Einfluss zu nehmen.[33] In der Großen Rhetra wurde festgelegt, dass die Volksversammlung nur über die von den Königen und den Geronten eingebrachten Anträge abzustimmen hatte. Wenn das Volk aber eine falsche Entscheidung treffe, so hätten die beiden vorgenannten Institutionen die Möglichkeit, die Volksversammlung abtreten zu lassen.[34] Allerdings wird in der Großen Rhetra das Ephorat noch nicht erwähnt. In späterer Zeit waren es aber wahrscheinlich die Ephoren, die die Volksversammlung leiteten.[35]
Einer der königlichen Vorteile war, dass sie ihr Amt auf Lebenszeit bekleideten, im Gegensatz etwa zu den Ephoren, was es ihnen unter Umständen ermöglichte, eine starke innenpolitische Position aufzubauen.
Xenophon berichtet, dass die Könige und die Ephoren jeden Monat einen Eid austauschten. Hierbei schwöre der König, dass er die Gesetze achten werde. Im Gegenzug schwören die Ephoren den König im Amt zu belassen, sofern er seinem Schwur treu bleibe.[36] Besonders das Kollegium der Ephoren bildete ein Gegengewicht zu den beiden Königen.
[...]
[1] Hdt. 6,52
[2] Dies war der Beginn der Helotie.
[3] Vgl.: Clauss, M.: Sparta. München 1983 S.118
[4] Vgl.: Huxley, George Leonhardt: Early Sparta, London 1962 S. 16-20
[5] Plut. Lys. 2 ; 24
[6] Plut. Lyk. 6 ; Thommen, L.: Lakedaimon Politeia. Stuttgart 1996 S.37
[7] Vgl.: Dreher, M.: Athen und Sparta. München 2001 S.44
[8] Aristot. Pol. 1285a4-6
[9] Hdt. 6,55
[10] Plut. Lyk. 6
[11] Tägliche Speisegemeinschaft der Spartaner.
[12] Hdt. 6,56-57
[13] Hdt. 6,56
[14] Vgl.: Cartledge, P.: Spartan Reflections. London 2001 S.63; Plut. Ages. 1
[15] Hdt. 6,57
[16] Xen. Lak. Pol. 15,4; Hdt. 6,57
[17] Hdt. 6,57
[18] Hdt. 6,58
[19] Xen. Hell. 5,3,19 ; Plut. Agesilaos 40
[20] Hdt. 6,57
[21] Aristot. Pol. 128a
[22] Hdt. 6,57
[23] Xen. Lak. Pol. 8,3 und für die Gerusia 10,2
[24] Vgl.: Cartledge, P.: Spartan Reflections. London 2001 S.61 ; Link, S.: Der Kosmos Sparta. Darmstadt 1994 S.56
[25] Paus. 3,5,2
[26] Plut. Agis 21
[27] Xen. Lak. Pol. 15,6
[28] Siehe: Finley, M.: The use and abuse of history. New York 1975 S.169
[29] Vgl.: Cartledge, P.: Spartan Reflections. London 2001 S.60
[30] Vgl.: Link, S.: Der Kosmos Sparta. Darmstadt 1994 S.76-79
[31] Plut. Lyk. 26
[32] Vgl. zu dieser Ansicht: Welwei, K.-W.: Die griechische Polis. Köln 1983 S.137-138
[33] Xen. Hell. 3,4,2
[34] Plut. Lyk. 6
[35] Vgl.: Thommen, L.: Lakedaimon Politeia. Stuttgart 1996 S.80; Schulz, R.: Athen und Sparta. Darmstadt 2003 S.59
[36] Xen. Lak. Pol. 15,7