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Zusammenfassung, 2008
4 Seiten
Den Hauptgegenstand der Sitzung bildete die Akkreditierung an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Als Diskussionsgrundlage diente das eingangs gehaltene Referat „Akkreditierung und Qualitätssicherung“. In diesem Zusammenhang wurden vor allem die Funktionsweise des Systems und die Differenz zwischen System- und Programmakkreditierung thematisiert. Anschließend wurden die im Referat angeführten Kritikpunkte ihrer Relevanz nach eingeschätzt und diskutiert. Die von den Studenten formulierten Fragen zeugten von einem großen Interesse am Akkreditierungsprozess des sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität zu Berlin.
Das Referat „Akkreditierung und Qualitätssicherung“ untergliederte sich in folgende Punkte:
- Begriffsannäherung
- Geschichte der Akkreditierung
- Das deutsche Akkreditierungssystem
- Arten der Akkreditierung:
- Programmakkreditierung
- Systemakkreditierung
- Kritik
- Literatur.
Zunächst wurde im Referat herausgearbeitet, was man unter Akkreditierung überhaupt verstehen kann. Sie sei, als eine Instanz der Qualitätsbescheinigung bzw. –sicherung, keineswegs nur auf den Hochschulbereich beschränkt, sondern werde auch in den Bereichen Wirtschaft, Journalismus und Diplomatie angewandt. Auf den Hochschulbereich bezogen, wäre das Akkreditierungssystem im Zuge des Bologna-Prozesses durchgesetzt worden. Mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes sollten mithilfe des Akkreditierungsverfahrens ministerielle Genehmigungsverfahren abgelöst und das deutsche Studiensystem entstaatlicht werden. Das deutsche Akkreditierungssystem wäre daher dezentral und mehrstufig organisiert worden. Die Funktionsweise des Systems zeichne sich dadurch aus, dass Akkreditierungsagenturen auf dem Prinzip des Peer Reviews über die Akkreditierung von Studiengängen bzw. hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen entscheiden würden. Diese Akkreditierungsagenturen werden wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, die aus dem Stiftungs- und dem Akkreditierungsrat besteht, akkreditiert. Der Akkreditierungs- und Stiftungsrat seien keine gleichberechtigten Institutionen, da der Akkreditierungsrat das zentrale Beschlussgremium der Stiftung darstelle und die Grundanforderungen an das Akkreditierungsverfahren definiere. Die Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz würden den Akkreditierungs- und Stiftungsrat benennen und repräsentieren schließlich die letzte Entscheidungsinstanz. Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilde das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung, "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland". Übergeordnetes Ziel der Akkreditierung sei es, einen Beitrag zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland zu leisten und in diesem Sinne an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken. Während des Referats stellte sich heraus, dass es sehr wichtig ist, zwischen der Programm- und Systemakkreditierung zu unterscheiden. Zunächst habe sich die Akkreditierung nämlich „nur“ auf die Akkreditierung der Studiengänge und deren Qualität (Programmakkreditierung) belaufen. Die Systemakkreditierung sei eine Folge des „Akkreditierungsstaus“ bei den jeweiligen Agenturen. So seien bis zum März 2006 gerade einmal 31 Prozent aller BMS akkreditiert gewesen (Witte 2006). Gegenstand der Systemakkreditierung sei das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Verliefe sie positiv, seien alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert. Es werde also überprüft, inwieweit die Hochschule selbst fähig ist, zu akkreditieren. Bedingung für die Systemakkreditierung sei die schon existente Akkreditierung mehrerer Studiengänge an der jeweiligen Hochschule. Der Sinn der Systemakkreditierung sei es, die Akkreditierungsagenturen durch Delegation zu entlasten.
Die Referentin machte zum Schluss folgende Kritikpunkte ausfindig:
- Verdrängung der Studienfachevaluation
- Hohe Kosten und großer Aufwand
- (Miss-)Verhältnis von Kosten und Nutzen
- Umstrittene Qualität der Gutachten
- Ungeklärter Rechtscharakter der Akkreditierung
- Re-Regulierung statt De-Regulierung
- Grundrechtsproblematik
- Verdopplung der Genehmigungsprozedur.
Beim Kritikpunkt „Hohe Kosten und großer Aufwand“ wurde bemerkt, dass eine Akkreditierung im Durchschnitt ca. 15000 Euro koste, die die Hochschule selber tragen müsse. Wie die Hochschule das Geld für die anfallenden Kosten aufbrächte, bleibe ihr selbst überlassen. Eine Akkreditierung bringe zudem einen großen internen Verwaltungsaufwand mit sich, bei dem z.B. Fachangehörige, VerwaltungsmitarbeiterInnen, Fachbereichs- und Hochschulleitung miteinbezogen werden müssten. Trotz der hohen Kosten und des Verwaltungsaufwandes, sei es sicherlich auch ein Vorteil, für die in den Prozess involvierten Mitarbeiter, Bilanz zu ziehen und sich einmal genauer mit der Effizienz und Struktur des jeweiligen Studienganges auseinandersetzen zu müssen. Der Kritikpunkt der Grundrechtsproblematik beanstandete die zukünftigen Einflussmöglichkeiten des Akkreditierungssystems auf Studium und Lehre durch inhaltliche Vorgaben und eine notwendige Akkreditierung neuer Studiengänge. Demnach werde durch die Akkreditierung nicht nur die Hochschulautonomie, sondern auch die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt. Relativieren ließe sich diese Kritik durch einen historischen Vergleich: Auch schon vor der Einführung der Akkreditierung sei die Hochschule in ihren Entscheidungen nie ganz frei gewesen. So mussten z.B. Entscheidungen über die Einführung eines neuen Studienganges zunächst in den internen Gremien ausgehandelt und danach an den Akademischen Senat weitergegeben werden. Ob ein innovativer Studiengang dann letztendlich genehmigt und bezahlt wurde, sei abhängig von der ministeriellen Entscheidung der Bundesländer. Hier seien nur zwei Beispiele zu nennen, die eine postulierte unendliche Freiheit der Hochschule vor der Einführung der Akkreditierung widerlegen:
- Die Einführung des Reformstudienganges Medizin der Berliner Charité drohte an der Entscheidung der Kultus- und Finanzminister der Länder im Bundesrat zu scheitern. Nach 10 Jahren wurde er schließlich doch genehmigt.
- Ähnlich lange gestaltete sich der Fall der TU, bei dem erst nach 6-jährigen internen Kampf der Studiengang Umwelttechnik eingeführt werden konnte.
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