Welche Rolle spielt die Meinung der Nationalstaaten der Europäischen Union in der europäischen Entscheidungsfindung?
Angesichts der aktuellen Handlungen der Union in der Eurozonen- und Schuldenkrise zeigt sich, dass in besonderen Situationen die Übernahme von staatseigenen Kernkompetenzen der Mitgliedsstaaten und deren Parlamente ein probates Mittel zu sein scheint, um die Union flexibel und handlungsfähig zu machen.
Die Union greift in die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten ein. Zum Beispiel wird zur Zeit in Griechenland durch den Druck der Troika der EU, den auferlegten Sparkurs in die eigene Haushaltsordnung aufzunehmen, die Souveränität des Landes eingeschränkt. Derartige Veränderungen in der Arbeitsweise der EU gingen jedoch mit einem Schaden für die demokratische Legitimation der Union einher, wie sie im Vertrag von Lissabon konstituiert ist.
Welche Möglichkeiten der Beteiligung sind den nationalstaatlichen Parlamenten im europäischen Rechtssetzungsprozess durch den Vertrag von Lissabon gegeben worden? Wie sind diese politikwissenschaftlich zu bewerten und inwiefern nutzen die Volksvertretungen der Mitgliedsstaaten diese Möglichkeiten?
Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert. Zunächst wird dazu die Rolle der nationalstaatlichen Parlamente im Mehrebenensystem erläutert, das durch das Ordnungsprinzip der Subsidiarität bestimmt wird. Anschließend wird der aktuelle Vertrag von Lissabon auf die geänderten Anforderungen und Rechte der nationalstaatlichen Parlamente geprüft, die sie im Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union innehaben. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Rechte der Parlamente, über den Status der Gesetzgebung informiert zu werden und die Instrumente zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gelegt. Zuletzt werden diese Instrumente vor dem Hintergrund des politischen Systems der EU bewertet und in einem Fazit ein Ausblick und eine Zusammenfassung gegeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Implikationen der Europäisierung
2. Mehrebenensysteme – Organisation supranationalen Handelns
2.1 Mehrebenensysteme
2.1.1 Subsidiaritätsprinzip im Mehrebenensystem
2.1.2 Mehrebenenparlamentarismus
3. Beteiligung der Parlamente der Mitgliedsstaaten in der EU
3.1 Auswirkungen supranationaler Integration für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
3.2 Informationsrechte der nationalstaatlichen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon
3.3 Funktionen der nationalstaatlichen Parlamente im Mehrebenensystem der EU
3.4 Instrumente der nationalstaatlichen Parlamente zur Einwirkung auf den europäischen Rechtssetzungsprozess
3.4.1 Subsidiaritätsklage
3.4.2 Subsidiaritätsrüge
4. Bedeutung und Evaluation der Innovationen im Vertrag von Lissabon
5. Fazit: Nationalstaatliche Parlamente und die EU
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch den Vertrag von Lissabon neu geschaffenen Möglichkeiten der Beteiligung nationalstaatlicher Parlamente am europäischen Rechtssetzungsprozess. Im Fokus steht dabei die politikwissenschaftliche Bewertung dieser Instrumente und die Frage, inwiefern die Volksvertretungen der Mitgliedsstaaten ihre neuen Rechte nutzen, um Einfluss auf die europäische Integration zu nehmen.
- Die Rolle nationaler Parlamente im Mehrebenensystem der EU
- Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips als Ordnungsprinzip
- Neue Mitwirkungs- und Kontrollrechte durch den Vertrag von Lissabon
- Instrumente wie die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage
- Herausforderungen der parlamentarischen Kontrolle und Legitimation
Auszug aus dem Buch
3.4.2 Subsidiaritätsrüge
Die Subsidiaritätsrüge stellt eine präventive Maßnahme für die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU dar, in Form einer begründeten Stellungnahme auf einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip in einem geplante EU-Rechtsakt hinzuweisen, bevor dieser auf die Tagesordnung des Rates gesetzt wird. Das Ziel der Subsidiaritätsrüge ist eine begründete Stellungnahme der Kommission, die den Entwurf vorgelegt hat und daran festhalten will.
Allerdings reicht es nicht, wenn sich ein einzelnes nationales Parlament kritisch gegenüber einem geplanten Gesetz äußert. Mindestens ein Drittel aller derzeit 27 Mitgliedsstaaten müssen die Subsidiarität in einem geplanten Gesetz rechtzeitig rügen. Dabei werden jedem Mitgliedsstaat 2 Stimmen zugemessen. In bikameralen Systemen wie der Bundesrepublik Deutschland werden die Stimmen auf die Kammern verteilt. Wird das Quorum im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erreicht, muss die vorlegende Kommission eine begründete Stellungnahme abgeben, falls sie den Gesetzgebungsakt weiter verfolgt. Diese Begründung wird sodann dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, die die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips prüfen. Herrscht im Ministerrat und im Europäischen Parlament mehrheitlich die Meinung, dass das Subsidiaritätprinzip verletzt wurde, scheitert der Rechtsakt.
Die Subsidiaritätsrüge ist somit als Frühwarnsystem zu verstehen und stellt kein vollwertiges Veto der nationalen Parlamente im Gesetzgebungsprozess der Union dar, denn das europäische Parlament und der Rat entscheiden in letzter Instanz über das Gesetz.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Implikationen der Europäisierung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle nationaler Parlamente in der europäischen Entscheidungsfindung vor dem Hintergrund der Eurokrise und skizziert das Ziel der Arbeit, die neuen Mitwirkungsrechte durch den Vertrag von Lissabon zu analysieren.
2. Mehrebenensysteme – Organisation supranationalen Handelns: Dieses Kapitel erläutert das Konzept des Mehrebenensystems als politisches Ordnungsprinzip der EU und führt das Subsidiaritätsprinzip sowie den Begriff des Mehrebenenparlamentarismus ein.
3. Beteiligung der Parlamente der Mitgliedsstaaten in der EU: Das Hauptkapitel analysiert die Auswirkungen supranationaler Integration, die neuen Informationsrechte sowie spezifische Instrumente wie die Subsidiaritätsklage und -rüge als Mittel der parlamentarischen Einwirkung.
4. Bedeutung und Evaluation der Innovationen im Vertrag von Lissabon: Hier erfolgt eine kritische Bewertung der neuen Instrumente, wobei diskutiert wird, inwieweit diese die demokratische Legitimation verbessern oder lediglich defensive, prohibitive Funktionen darstellen.
5. Fazit: Nationalstaatliche Parlamente und die EU: Das Fazit fasst die Bedeutung der vertraglichen Neuerungen zusammen und betont, dass die horizontale Kooperation der Parlamente entscheidend für die praktische Wirksamkeit der Instrumente ist.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Vertrag von Lissabon, nationale Parlamente, Subsidiaritätsprinzip, Mehrebenensystem, Mehrebenenparlamentarismus, Gesetzgebungsprozess, demokratische Legitimation, Subsidiaritätsrüge, Subsidiaritätsklage, Kontrolle, Integrationswächter, Europäisierung, Rechtssetzung, Europäisches Parlament.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie nationale Parlamente im komplexen politischen System der EU durch den Vertrag von Lissabon gestärkt wurden und welche neuen Möglichkeiten sie zur Mitwirkung am europäischen Rechtssetzungsprozess erhalten haben.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind das Mehrebenensystem der EU, das Subsidiaritätsprinzip, die Rolle der nationalen Parlamente als Integrationswächter sowie die neuen formalen Beteiligungsrechte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die neuen Instrumente zur Subsidiaritätskontrolle politikwissenschaftlich zu bewerten und zu hinterfragen, ob diese tatsächlich zu einer Stärkung der parlamentarischen Demokratie führen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse auf Basis der aktuellen Fachliteratur und der Vertragsgrundlagen des Vertrages von Lissabon.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Analyse der neuen Informationsrechte, der Funktion der Parlamente im Mehrebenensystem sowie der Instrumente der Subsidiaritätsklage und -rüge.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Mehrebenenparlamentarismus, Subsidiaritätsprinzip, demokratisches Defizit, supranationale Integration und parlamentarische Kontrollrechte.
Was versteht der Autor unter dem Begriff "Frühwarnsystem"?
Damit ist die Subsidiaritätsrüge gemeint, die es den Parlamenten ermöglicht, frühzeitig auf mögliche Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip hinzuweisen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird.
Warum wird die Subsidiaritätsklage als "defensives Instrument" bezeichnet?
Weil sie laut Autor keinen inhaltlichen Einfluss auf die Gesetzgebung selbst bietet, sondern primär dazu dient, nationale Kernkompetenzen im Nachhinein vor Verletzungen durch EU-Rechtsakte zu schützen.
Welche Rolle spielt die horizontale Kooperation der Parlamente?
Die horizontale Kooperation zwischen den nationalen Parlamenten verschiedener Mitgliedsstaaten ist laut Fazit notwendig, um das Quorum für die Anwendung der Subsidiaritätsrüge überhaupt erreichen zu können.
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- Wilke Bitter (Author), 2012, Die Beteiligung nationalstaatlicher Parlamente am Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/341063