"Wer Steuern hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen“. Nach dieser Maxime wird seit jeher die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Deutschland durchgeführt. Die Selbstanzeige hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 1919 durch die Reichsabgabenordnung als Ausnahmemöglichkeit für den Steuerhinterzieher bewährt, sein steuerliches Fehlverhalten zu berichtigen und straffrei zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Durch den Ankauf von sogenannten „Steuerdaten-CDs“ wurde eine neue politische Debatte über das Bestehen der Selbstanzeigemöglichkeit in Deutschland entfacht, die zuletzt durch die mediale Präsenz des Strafprozesses wegen Steuerhinterziehung im Fall Hoeneß ihren Höhepunkt gefunden hat. Daraufhin wurde regelrecht eine Flut strafbefreiender Selbstanzeigen ausgelöst. Allein im ersten Quartal 2014 wurden bei der Finanzverwaltung mehr als 13.000 eingegangene Selbstanzeigen gezählt, gleich dreimal so viele wie im Vorjahr.
Seitdem ist sowohl im Bereich der Politik als auch in den Reihen der Gesellschaft eine Kontroverse über die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Selbstanzeigeprivilegs entstanden. Sogar das generelle Bestehen des Rechtsinstituts der Selbstanzeige wurde in Frage gestellt. Mit der Novellierung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, welches mit Wirkung zum 1. Jan. 2015 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber erneut eine weitere Verschärfung der Selbstanzeigeregelung vorgenommen und die seinerzeit mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eingeschlagene Richtung, die Hürden an eine wirksame Selbstanzeige zu verschärfen, weiter verfolgt.
Zur Würdigung der bestehenden Diskussion, soll im Folgenden zunächst eine nähere Betrachtung des Rechtsinstituts der Selbstanzeige und deren Hintergründe erfolgen, um anschließend darauf basierend die einzelnen Neuregelungen bewertend darzustellen und in der Gesamtschau das Bestehen des Selbstanzeigeinstituts zu beurteilen.
Inhaltsverzeichnis
B. Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
I. Begriff
II. Sinn und Zweck
III. Rechtsnatur und Aufbau des § 371 AO
IV. Strafrechtssystematische Einordnung
V. Generelle Würdigung des Selbstanzeigeinstituts
1. Verfassungsmäßige Ungleichbehandlung
2. Anhaltende Diskussion
3. Hypothetische Folgen einer Abschaffung
C. Die Novellierung der Selbstanzeige zum 1.1.2015
I. Entstehung
II. Neuregelungen im Einzelnen
1. Änderung der positiven Wirksamkeitsvoraussetzungen
a) Erweiterung des Berichtigungszeitraums
b) Hinterziehungs- und Nachzahlungszinsen
2. Verschärfung und Erweiterung der Sperrgründe
a) Neue Sperrgründe
aa) Erscheinen eines Amtsträgers zur USt- und LSt-Nachschau
bb) Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
b) Verschärfung bestehender Sperrgründe
aa) Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, § 371 II Nr. 1a
bb) Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens, § 371 II Nr. 1b
3. Reduzierung der Betragsgrenze in § 371 II Nr. 3 AO und gestaffelte Erhöhung der Strafzuschläge nach § 398a AO
4. Wiedereinführung der Teilselbstanzeige bei Steueranmeldungen
5. Anlaufhemmung für Kapitalerträge, § 170 VI AO
III. Beurteilung der Neuregelung
D. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 AO) auseinander und bewertet die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Neuregelungen vor dem Hintergrund ihrer praktischen Anwendbarkeit und verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.
- Rechtsnatur und Systematik des Selbstanzeigeinstituts
- Verfassungsmäßigkeit der Privilegierung von Steuerstraftätern
- Analyse der verschärften Wirksamkeitsvoraussetzungen (Berichtigungszeitraum, Zinszahlungen)
- Ausweitung der Sperrgründe (Nachschau, besonders schwere Fälle, Beteiligte)
- Einfluss der Neuregelungen auf die praktische Handhabung in der Praxis
Auszug aus dem Buch
C. Die Novellierung der Selbstanzeige zum 1.1.2015
Das AO-ÄndG ist am 22.12.2014 verabschiedet worden und zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Inhaltlich bringt es eine erhebliche Verschärfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige mit sich.
Problematisch erscheint dabei der zeitliche Anwendungsbereich. Nach Art. 3 AO-ÄndG sollen die neuen Gesetzesvorschriften für alle ab dem 1.1.2015 bei den Finanzbehörden eingegangen Selbstanzeigen Anwendung finden. Auf eine detaillierte Anwendungsregelung hat der Gesetzgeber verzichtet. Zwar sollen bei Selbstanzeigen, die vor dem 1.1.2015 abgegeben worden sind und über deren Wirksamkeit erst im neuen Jahr entschieden wird, gem. § 2 III StGB die aus Sicht des Betroffenen am mildesten wirkende Regelung angewendet werden. Die fehlende Anwendungsregelung stellt jedoch einen Streitpunkt dar, der durch eine rechtsklarstellende Regelung hätte vermieden werden können.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht: Das Kapitel erläutert den strafrechtlichen Begriff der Selbstanzeige, ihren Sinn und Zweck als Instrument zur Erschließung unbekannter Steuerquellen sowie die strafrechtssystematische Einordnung.
C. Die Novellierung der Selbstanzeige zum 1.1.2015: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die verschärften Wirksamkeitsvoraussetzungen, die erweiterten Sperrgründe sowie die neu eingeführte Anlaufhemmung für Kapitalerträge und bewertet deren Auswirkungen.
D. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst zusammen, dass die Selbstanzeige trotz der zunehmenden Verteuerung und Verschärfung ein handhabbares, wenn auch komplexeres Instrument bleibt, dessen Erhalt aufgrund fehlender Alternativen für den Gesetzgeber sinnvoll ist.
Schlüsselwörter
Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, § 371 AO, Straffreiheit, Neuregelung 2015, Steuerstrafrecht, Sperrgründe, Berichtigungszeitraum, Hinterziehungszinsen, Steuerehrlichkeit, Strafzuschlag, Kapitalerträge, Anlaufhemmung, Mitwirkungspflichten, Rechtsklarheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die kritische Würdigung des Rechtsinstituts der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) sowie die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2015.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Systematik der Selbstanzeige, die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierung, die Verschärfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen und die neuen Sperrgründe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Auswirkungen der zum 1.1.2015 eingeführten Änderungen auf die Praxis und die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu bewerten und zu hinterfragen, ob diese den Zweck der Steuerehrlichkeit noch erfüllen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Analyse der Gesetzestexte, der aktuellen Rechtsprechung und der herrschenden Literatur zum Steuerstrafrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung des Instituts und eine detaillierte Analyse der einzelnen Novellierungspunkte, wie Sperrgründe, Betragsgrenzen und Zinszahlungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, § 371 AO, Sperrgründe und strafrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen charakterisieren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "Täter" und "an der Tat Beteiligten" so wichtig?
Durch die Neuregelung erstreckt sich die Sperrwirkung nun auf alle an der Tat Beteiligten, was die Selbstanzeige für Anstifter und Gehilfen erheblich erschwert, sobald dem Haupttäter eine Prüfung bekannt gegeben wurde.
Welche Rolle spielt die sofortige Zahlung von Hinterziehungszinsen?
Die sofortige Zahlung der Zinsen wurde zur zwingenden Wirksamkeitsvoraussetzung erhoben, was die finanzielle Schwelle für eine wirksame Selbstanzeige erhöht und den Verfahrensverlauf prozessual verlängert.
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- Benedikt Hausscheidt (Author), 2015, Eine kritische Würdigung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 AO), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/340942