Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, und zwar in Form einer kritischen Auseinandersetzung. Frontex ist seit seiner Gründung vor allem durch eine Flut an kritischen Berichten über angebliche Menschenrechtsverstöße von Seiten der europäischen Grenzschützer bekannt geworden. Doch ob die geäußerten Vorwürfe in dieser Form wirklich zutreffen oder nicht bleibt ebenso wie die Frage, ob überhaupt die Notwendigkeit für eine gemeinsame europäische Grenzschutzagentur besteht, fraglich.
Um dies zu klären wird nach einer kurzen Einleitung zuerst der Begriff der Migration selbst genauer definiert und weiterhin die Begriffe illegale Migration, sowie die Migration in die EU selbst näher beschrieben. Darauf folgt dann eine Einführung in die Geschichte von Frontex sowie ein Überblick über die Strukturen sowie die Finanzierung der Agentur.
Am Ende der Arbeit werden die schwerwiegendsten Kritiken gegen Frontex erläutert und ein Versuch der Klärung unternommen, worauf letztlich ein Resümee folgt, dass ein letztendliches Ergebnis liefert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Migration
2.1 Definition Migration
2.2 Definition Illegale Migration
2.3 Migration in die EU
3. Frontex
3.1 Geschichte Frontex
3.2 Struktur Frontex
3.2.1 Finanzierung
3.3 Missionen und Aufgaben
4. Kritik
5. Resümee
Literaturverzeichnis
Zusammenfassung der Arbeit
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, genauer erfolgt dies in Form einer kritischen Auseinandersetzung. Frontex ist seit seiner Gründung vor allem durch eine Flut an kritischen Berichten über angebliche Menschenrechtsverstöße von Seiten der europäischen Grenzschützer bekannt geworden. Doch ob die geäußerten Vorwürfe in dieser Form wirklich zutreffen oder nicht bleibt ebenso wie die Frage, ob überhaupt die Notwendigkeit für eine gemeinsame europäische Grenzschutzagentur bestehen fraglich.
Um dies zu klären wird nach einer kurzen Einleitung zuerst der Begriff der Migration selbst genauer definiert und weiterhin die Begriffe Illegale Migration, sowie die Migration in die EU selbst näher beschrieben. Darauf folgt dann eine Einführung in die Geschichte von Frontex sowie ein Überblick über die Strukturen sowie die Finanzierung der Agentur.
Am Ende der Arbeit werden die schwerwiegendsten Kritiken gegen Frontex erläutert und ein Versuch der Klärung unternommen, worauf letztlich ein Resümee folgt, dass ein letztendliches Ergebnis liefert.
Um die Arbeit lesbar und übersichtlich zu gestalten, wird im Verlauf auf eine Geschlechtsdifferenzierende Sprache verzichtet.
1. Einleitung
Beinahe täglich ist in den Medien von neuen Zwischenfällen mit Flüchtlingen an den Außengrenzen der EU zu hören, die versuchen in ein vermeintlich besseres Leben zu gelangen. Doch hier gehört es beinahe schon zur Realität, dass Flüchtlinge in maroden und viel zu kleinen Flüchtlingsbooten bei der Überfahrt aufgrund mangelnder Versorgung umkommen oder gar gewaltsam zu Tode kommen. Um dieser Situation her zu werden, hat die EU, die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, kurz FRONTEX gegründet. Doch hinter diesem fast harmlos klingenden Namen verbirgt sich eine europäische Institution, die wie kaum wie eine andere in der Kritik steht. So wird ihr etwa vorgeworfen, dass sie ein Symbol für die EU-Abschottungspolitik ist und hier auch vor menschenrechtlich fragwürdigen Aktionen nicht zurückschreckt.
Befürworter hingegen argumentieren, dass die Agentur ein geeignetes Mittel der Abschreckung ist um unliebsame Flüchtlinge vom europäischen Festland fernzuhalten. So hat sich Frontex zu einem Reizwort entwickelt, dass immer schärfer diskutiert wird und immer mehr in den Blickpunkt der Medien gerät.
Um aber überhaupt den Auftrag von Frontex kritisch beleuchten zu können, muss im Folgenden aber zunächst einmal der Begriff der Migration, besonders der der Migration in die Europäische Union selbst definiert werden.
2. Migration
Im Zeitalter der Globalisierung haben weltweite Wanderungsbewegungen stark zugenommen. Doch was genau ist eigentlich Migration? Im folgendem wird diese Frage geklärt und auch näher auf die Begriffe der illegalen Migration und der Migration in die EU eingegangen.
2.1 Definition Migration
Abgeleitet von dem lateinischen Begriff „migration“ bedeutet Migration zunächst allgemein Wanderung oder Auswanderung. Nach Barwig & Schuhmacher beinhaltet der Migrationsbegriff prinzipiell alle Wanderungsbewegungen von Menschen, egal ob es Individuen oder Gruppen sind, die ihren bisherigen Wohnsitz längerfristig oder dauerhaft wechseln, unabhängig von den Motiven oder Ursachen, welche der Verlagerung des bisherigen Wohnsitzes zugrunde liegen.
Die Ursachen und Auslöser hierfür wurzeln nicht zuletzt in den markanten Ereignissen und Entwicklungen des 20. Jahrhunderts. So zum Beispiel die Auflösung beziehungsweise der Zerfall multikultureller Staatenverbände. (vgl. Oberloher 2005, S. 14)
2.2 Definition Illegale Migration
Wenn Menschen ohne gültige Ausweisdokumente oder Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen einreisen wird dies von der Europäischen Union als illegale Migration bezeichnet. Viele Nichtregierungsorganisationen wie etwa Amnesty International sprechen dagegen eher von undokumentierten Zuwanderern, da sie der Ansicht sind, dass dies die wesentliche Eigenschaft dieser Menschen besser beschreibt.
Folgt man detaillierteren Definitionen dieses Begriffes, handelt es sei bei Illegaler Migration um den versuchten oder erfolgten Zugang zu einem anderen Land. Dieser wird durch irreguläre, illegale bzw. sogar durch professionelle Schleuserbanden organisierten illegalen Zugang ermöglicht. Da die Einreise und die Niederlassung in einem fremden Staat nicht ohne die Einhaltung bestimmter Regeln gestattet ist und die legalen Voraussetzungen nicht in jedem Falle gegeben sind bzw. aus unterschiedlichsten Gründen nicht von allen Migranten angestrebt werden, versucht ein Teil der Migrationswilligen auf illegale Weise bzw. unentdeckt in ein Zielland einzureisen. (vgl. Oberloher 2005, S. 16)
2.3 Migration in die EU
Die Europäische Union hatte bei ihrer Gründung und frühen Entwicklung lange eigentlich nicht im Sinn, das Einwanderung und das Asyl- und Flüchtlingswesen gemeinsam zu regeln. Migration und Asyl galten vielmehr als ureigene Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Trotz allem erachteten es diese Staaten im Laufe der Zeit für notwendig in Fragen der Migration zu kooperieren. Aus der Zusammenarbeit zwischen den Staaten ist inzwischen in vielen Bereichen eine gemeinsame Politik mit gemeinsamen Richtlinien und Verordnungen geworden.
Die Einwanderung in die EU selbst wird als wichtiges Thema gesehen, da nach Vorhersagen von „Eurostat“ das Bevölkerungswachstum bis 2025 vor allem von der Migration abhängig sein wird. In einigen EU-Staaten wäre die Bevölkerungszahl ohne Zuwanderer auch schon längst zurückgegangen. Aufgrund dessen wird eine ausgewogene, umfassende und gemeinsame Migrationspolitik innerhalb der EU immer mehr ausgebaut. Sie soll vor allem auf Solidarität und Verantwortlichkeit bauen.
Die Gesamtanzahl der Angehörigen von Drittstaaten die sich dauerhaft in den EU-Mitgliedsstaaten aufhalten wurde zum 1. Januar 2012 auf 20,2 Millionen geschätzt und laut Prognosen wird die Zuwanderung in Zukunft weiter wachsen.
Der Trend zur Zuwanderung in die europäische Union ist hierbei unbestritten. Hier lassen sich jedoch laut einer Studie von Eurofound deutliche Unterschiede zwischen den Ländern verzeichnen. Österreich, die Tschechische Republik, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Spanien und Großbritannien verzeichnen den deutlichsten Zustrom. In anderen Ländern wie Dänemark, Deutschland und den Niederlanden ist der Aufwärtstrend weniger ausgeprägt und eine rückläufige Tendenz feststellbar. Dies ist wahrscheinlich auf die restriktive Migrationspolitik in diesen Ländern in den letzen Jahren zurückzuführen. (vgl. Eurofound 2012, [Übers. M.K.])
Betrachtet man die Einwanderungszahlen in die EU anhand der Quote der illegal Eingereisten Personen, zeigt sich das die Problematik hier sehr groß ist. So überqueren nach Angaben des International Centre on Migration Policy Development pro Jahr etwa 100.000 bis 120.000 Schutzsuchende und Migranten das Mittelmeer, ohne dass sie im Besitz eines für die Einreise nach Europa notwenigen Papiers wären. Ca. 35.000 von ihnen stammen aus der Sub-Sahara, 55.000 aus den afrikanischen Mittelmeeranrainerstaaten, 30.000 aus anderen Staaten (vor allem asiatischen Ländern und Staaten des mittleren Ostens). Dabei wird geschätzt, dass in den letzten Jahren etwa 10.000 Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren ertrunken sind. (vgl. ProAsyl 2010)
3. Frontex
Frontex, „die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“, ist eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Warschau. In ihre Zuständigkeit fällt die Zusammenarbeit der Mitgliedssaaten an den EU-Außengrenzen. Der Name Frontex selbst kommt aus dem Französischen und steht für Frontières extérieures.
Die europäische Zusammenarbeit bei den Belangen des Grenzschutzes kommt an den Schengen-Außengrenzen unter der Ägide von Frontex besonders zum Ausdruck. Die Grenzschutzagentur organisiert und koordiniert gemeinsame Maßnahmen nicht nur aufgrund von Trends, die sich in der irregulären Migration an bestimmten Brennpunkten langfristig abzeichnen. Sie mobilisiert auch (bei sogenannten Joint Operations) kurzfristig einzusetzende Kräfte, wenn es eine momentane Lageentwicklung an einem Grenzabschnitt erfordert. Um schnell auf entsprechende Situationen reagieren zu können, kann hierbei auf das „Rapid Border Intervention Team“ (RABIT) zugegriffen werden, das eigens zur Bewältigung von europäischen grenzpolizeilichen Soforteinsätzen eingerichtet wurde. Frontex-Kräfte leisten auch Hilfe als Ausbilder dort, wo grenzpolizeiliche EU-Standards noch nicht erreicht wurden. (vgl. Bundespolizei 2012)
3.1 Geschichte Frontex
Die geschichtlichen Hintergründe für die Aufstellung der Grenzschutzagentur FRONTEX lassen sich in der Historie der europäischen Grenz- und Migrationspolitik finden. Hierbei jedoch alle relevanten Entwicklungen zu beschreiben, würde den Umfang dieser Arbeit aber um ein weites überschreiten, daher werden im folgendem nur die wichtigsten Fakten genannt.
Durch die verschiedenen Entwicklungen, das Schengener-Abkommen, die Harmonisierung der Asylpolitik sowie die ländereigenen Initiativen zur Überwachung der eigenen Landesgrenzen wurde es nötig die Überwachung der Landes- bzw. EU-Außengrenzen zu koordinieren. So kam es an bestimmten Punkten, wie etwa heute immer noch bei der italienischen Insel Lampedusa, zu massiven Flüchtlingsströmen, die die regionale Grenzpolizei nicht unter Kontrolle bringen kann. (vgl. Auswärtiges Amt 2013)
Ein Grundproblem einer koordinierten und zusammenarbeitenden Grenzüberwachung war zu Beginn die Tatsache, dass polizeiliche Kontrollen von jedem Mitgliedsstaat als Kernelement der eigenen Souveränität gesehen werden.
Da in der europäischen Gemeinschaft die Effektivität der Kontrollen aber stark von der Kooperation der Nachbarstaaten abhängt, ergab sich die Notwendigkeit einer gemeinsamen Koordinierungs- und Unterstützungsstelle. (vgl. Sencilla Simplon 2008)
Aus diesem Bedarf heraus wurde am 26. Oktober 2004 vom Rat der Europäischen Union die Verordnung (§G) 2007/2004 zur Schaffung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex erlassen. Ihre Hauptaufgabe soll laut der Verordnung in der Verbesserung der Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen liegen. Gleichzeitig wird hier aber auch die Unterstützung der Mitgliedsstaaten in ihrer hoheitlichen Aufgabe der Grenzsicherung sowie bei der Abschiebung von nicht aufenthaltsberechtigten Ausländern hervorgehoben. Im Jahre 2005 nahm Frontex dann erstmals die Arbeit auf und im September 2007 wurde das jetzige Hauptquartier in Warschau bezogen. (vgl. Pflüger 2008)
Große Bekanntheit erlangte FRONTEX durch die Kritiken im Zusammenhang mit den Operationen Hera und Nautilus. Diese hatten den Sinn die durch den Bürgerkrieg in Libyen in Richtung Italien ausgelösten Flüchtlingswellen zu stoppen.
3.2 Struktur Frontex
Die Struktur von Frontex ist mit dem hinzukommen von Abteilungen wie etwa den „Joint Operations“ stetig angewachsen.
Das oberste Gremium bildet momentan der Verwaltungsrat. Dieser setzt sich aus zwei Vertretern der EU-Kommission und jeweils einem Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schengen-assoziierten Länder Island und Norwegen zusammen. Die beiden letztgenannten verfügen hierbei nur über eingeschränktes Stimmrecht, da sie wie Großbritannien und Irland den Schengen-Besitzstand noch nicht voll anwenden. Neben diesen Ländern nehmen Rumänien, Bulgarien sowie die Schweiz, die Schengen noch nicht voll beigetreten sind nur mit Beobachterstatus an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. (vgl. Pflüger 2008)
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