Die offene Ganztagsgrundschule wird von ihren Gegnern als „Verwahranstalt“ bezeichnet. Sie kritisieren, dass nur die „gebundene Ganztagsschule“ die Bildungsqualität verbessern könne, die hauptsächlich durch Lehrerinnen und Lehrer gestaltet wird und keine Kooperation mit der Jugendhilfe oder anderen außerschulischen Partnern vorsieht. Diese Sichtweise ist Ausdruck einer Tendenz in der aktuellen Bildungsdebatte, das Thema Bildung unangemessen nur unter Einbeziehung von schulischen Themen und Sichtweisen zu diskutieren. Wenn Bildung jedoch ganzheitlich und umfassend erfasst und analysiert werden soll, müssen die Bildungsbedingungen außerhalb der Schule ebenso miteinbezogen werden wie die Wirkung der schulischen Strukturen selbst. Deshalb wird im folgenden die offene Ganztagsgrundschule unter dem Aspekt der Kooperation von Jugendhilfe und Schule behandelt. Dabei soll gezeigt werden, so die Kernthese der vorliegenden Arbeit, dass die Zusammenarbeit der beiden Sozialisationsinstanzen die Bildungsqualität an Schulen verbessern kann.
Dazu wird im ersten Teil inhaltlich in die Thematik eingeführt. Das Konzept der offenen Ganztagsgrundschule wird dabei ausführlich vorgestellt und im Zusammenhang mit anderen Ganztagsschulformen und -konzepten kritisch bewertet.
Im zweiten Teil wird dann theoretisch begründet, warum diese Kooperation die Bildungsqualität für Kinder und Jugendliche verbessern kann. Nach einer historischen Betrachtung und kritischen Beleuchtung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Kontext der Schulsozialarbeit wird verdeutlicht, warum die beiden Sozialisationsinstanzen unter heutigen Bedingungen zusammenarbeiten sollten. Dazu werden veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Grenzen und Defizite des Schulsystem sowie neue Bildungsanforderungen behandelt. Abschließend werden die Bildungspotentiale aufgezeigt, die die Jugendhilfe in die offenen Ganztagsschulen einbringen kann.
Die praktische Umsetzung der Kooperation wird abschließend im dritten Teil behandelt. Dabei werden Möglichkeiten, Probleme und Standards bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vorgestellt und im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Bildungsqualität diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Die offene Ganztagsgrundschule in Nordrhein-Westfalen
1.1 Das Konzept der offenen Ganztagsgrundschule
1.2 Rechtsgrundlagen und Finanzierung der Offenen Ganztagsgrundschule
1.3 Hintergründe für die erneute Diskussion über Ganztagsschulen
1.4 Schulmodelle und Praxiskonzepte für die Ganztagsschule
1.5 Formen der Ganztagsschule
1.6 Kritik an der offenen Ganztagsschule
2 Verbesserte Bildungsqualität durch die Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2.1 Ursprung der Trennung von Jugendhilfe und Schule
2.2 Entwicklungen und Geschichte der Schulsozialarbeit
2.3 Lebensweltorientierung und Kinder- und Jugendhilfegesetz
2.4 Veränderte Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen
2.5 Grenzen und Defizite des Schulsystems
2.6 Bildungspotentiale in der Kinder- und Jugendhilfe
3 Praktische Umsetzung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
3.1 Aufgaben und Arbeitsfelder der Jugendhilfe in der Kooperation
3.2 Probleme bei der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
3.3 Hemmende und fördernde Faktoren für die Kooperation
3.4 Modelle für die Umsetzung der offenen Ganztagsgrundschule
3.5 Gestaltung einer bildungsorientierten Kooperation
3.6 Standards für eine bildungsorientierte Kooperation
3.7 Erste Formen und Beispiele offener Ganztagsgrundschulen
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Ganztagsschulen sind - wieder - ein aktuelles Thema. Nachdem sich die Halbtagsschule gegen Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise durchzusetzen begann und den bis dahin üblichen Unterricht bis 16 Uhr um 1920 fast völlig verdrängt hatte, entflammten schon seit der Zeit der Weimarer Republik immer wieder Diskussionen um die Wiedereinführung der ganztägigen Schulform. Zuletzt wurde das Thema Ende der achtziger Jahre im Zuge der Diskussion um die veränderten Aufwachsbedingungen von Kindern und Jugendlichen zum Politikum. Nachdem es zwischenzeitlich wieder etwas mehr in den Hintergrund getreten war, rückte es in jüngster Zeit wieder verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses. Einer der Auslöser für diese erneute Aktualität des Themas ist das schlechte Abschneiden des deutschen Schulsystems bei den internationalen Vergleichsstudien TIMSS und PISA und die daraus resultierende öffentliche Diskussion um die Qualität deutscher Schulen. Zudem besteht ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder und jüngere Jugendliche ab dem Grundschulalter, der seine Ursachen einerseits in den besagten veränderten Aufwachsbedingungen hat, die seit ihrer Beschreibung in den achtziger Jahren nach wie vor fortbestehen und andererseits in dem familien- und beschäftigungspolitischen Versprechen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Konkrete Gestalt findet die Idee der Ganztagsschule derzeit in Form der „offenen“ Ganztagsschule, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie sich gegenüber ihrem Umfeld für neue Bildungsformen und externe
Kooperationspartner öffnet und dass ihr Aufbau bundesweit mit finanziellen Mitteln gefördert wird. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen konzentriert sich dabei auf den Primarstufenbereich. Die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder in NRW, Ute Schäfer fasst die Leitidee dieses Konzeptes wie folgt zusammen:
„Die offene Ganztagsgrundschule ist eine zeitgemäße Antwort auf die familien-, sozial- und bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verändert den Alltag in unseren Schulen positiv und sie entlastet Familien - und dabei insbesondere junge Frauen -, für die es möglich wird, Beruf und Kinder besser miteinander zu verbinden als bisher“(MSJK 2004c) An anderer Stelle stellt die Ministerin klar, dass es bei der Verwirklichung dieses Programms nicht allein um beschäftigungspolitische Aspekte geht, sondern dass ein völlig neuer Schultypus auf den Weg gebracht werden soll: „Die offene Ganztagsgrundschule sichert mehr als Betreuung den ganzen Tag. Sie ist ein Weg zu einer neuen Schule. Auf diesen Weg wollen wir viele mitnehmen.“ sagte die Ministerin dieses Jahr im Rahmen der Regionaltagungen „offene Ganztagsgrundschule“ (MSJK 2004d). Insbesondere sind damit die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen angesprochen, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert sind, den herkömmlichen Grundschulbetrieb zu ergänzen und zu verändern und sich - neben den Lehren und Lehrerinnen - als neue Akteure einzubringen, um dadurch der Maßgabe des Ministeriums zu entsprechen, mithin „für Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit“ (MSJK 2004e) sicherzustellen. Die Jugendhilfe soll Grundschulkinder also nicht einfach nur betreuen, sondern auch dabei helfen, die Lernbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler zu optimieren. Zunehmend versteht sie sich selbst als Bildungsinstanz, und so ist es auch nicht verwunderlich, dass einer der vier Themenschwerpunkte auf dem 12. Deutschen Jugendhilfetag (02.-04. Juni 2004 in Osnabrück) „Bildung als Lebensaufgabe“ lautete. In diesem Zusammenhang wurde dort auch das Konzept der offenen Ganztagsschule als Gegenstand der Sozialpädagogik debattiert. Unter Berücksichtigung des neuen Schulkonzeptes versucht die Jugendhilfe zunehmend, sich mit den neuen bildungspolitischen Realitäten auseinanderzusetzen und die Chancen und Grenzen neuer Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Auch die Medien haben sich bereits in die Diskussion eingeschaltet. Beispielsweise findet sich auf der Webseite des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ein Diskussionsforum zu diesem Thema, in der Einleitung der Redaktion heißt es:
„10.000 neue Ganztagsschulen will der Bund deutschlandweit erschaffen. Das erklärte Ziel: Den Bildungsauftrag der Schule mit dem der Kinder- und Jugendhilfe zu verbinden. Das heißt, nachmittags sollen Förderkurse, Sportkurse und Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Was halten Sie von Ganztagsschulen? Chance auf eine bessere Bildung oder nur Verwahrungsanstalt[1] ?“ (WDR 2004a)
Die offene Ganztagsgrundschule wird von ihren Gegnern als „Verwahranstalt“ bezeichnet. Sie kritisieren, dass nur die „gebundene Ganztagsschule“ die Bildungsqualität verbessern könne, die hauptsächlich durch Lehrerinnen und Lehrer gestaltet wird und keine Kooperation mit der Jugendhilfe oder anderen außerschulischen Partnern vorsieht. Diese Sichtweise ist Ausdruck einer Tendenz in der aktuellen Bildungsdebatte, das Thema Bildung unangemessen nur unter Einbeziehung von schulischen Themen und Sichtweisen zu diskutieren. Wenn Bildung jedoch ganzheitlich und umfassend erfasst und analysiert werden soll, müssen die Bildungsbedingungen außerhalb der Schule ebenso miteinbezogen werden wie die Wirkung der schulischen Strukturen selbst. Deshalb wird im folgenden die offene Ganztagsgrundschule unter dem Aspekt der Kooperation von Jugendhilfe und Schule behandelt. Dabei soll gezeigt werden, so die Kernthese der vorliegenden Arbeit, dass die Zusammenarbeit der beiden Sozialisationsinstanzen die Bildungsqualität an Schulen verbessern kann.
Dazu wird im ersten Teil inhaltlich in die Thematik eingeführt. Das Konzept der offenen Ganztagsgrundschule wird dabei ausführlich vorgestellt und im Zusammenhang mit anderen Ganztagsschulformen und -konzepten kritisch bewertet.
Im zweiten Teil wird dann theoretisch begründet, warum diese Kooperation die Bildungsqualität für Kinder und Jugendliche verbessern kann. Nach einer historischen Betrachtung und kritischen Beleuchtung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Kontext der Schulsozialarbeit wird verdeutlicht, warum die beiden Sozialisationsinstanzen unter heutigen Bedingungen zusammenarbeiten sollten. Dazu werden veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Grenzen und Defizite des Schulsystem sowie neue Bildungsanforderungen behandelt. Abschließend werden die Bildungspotentiale aufgezeigt, die die Jugendhilfe in die offenen Ganztagsschulen einbringen kann. Die praktische Umsetzung der Kooperation wird abschließend im dritten Teil behandelt. Dabei werden Möglichkeiten, Probleme und Standards bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vorgestellt und im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Bildungsqualität diskutiert.
1 Die offene Ganztagsgrundschule in Nordrhein-Westfalen
Im folgenden werden zunächst die wichtigsten Inhalte des Konzeptes der offenen Ganztagsgrundschule von Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Danach wird auf die gesetzlichen Grundlagen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in diesem Fall eingegangen und beschrieben, wie die offene Ganztagsgrundschule finanziert wird. Im weiteren werden Hintergründe genannt, die zur Einrichtung von Ganztagsschulen geführt haben. Darauf wird die offene Ganztagsgrundschule von anderen Formen der Ganztagsschule abgegrenzt und verschiedene Modelle von Ganztagsschulen und Ansätze zur Umsetzung vorgestellt. Abschließend werden Kritikpunkte am Konzept der offenen Ganztagsgrundschule diskutiert und bewertet.
1.1 Das Konzept der offenen Ganztagsgrundschule
Die „offene Ganztagsgrundschule“ ist ein Konzept der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Seit dem Schuljahresbeginn 2003/2004 beziehen in in diesem Bundesland 235 Grundschulen, darunter sieben Sonderschulen, Fördergelder als offene Ganztagsschule im Primarbereich. Die Schulen bieten Platz für rund 12.000 Kinder. (vgl. MSJK 2004a, S. 4) Das Ziel der Landesregierung ist es, die offene Ganztagsschule flächendeckend für 25% der Grundschulkinder bis zum Jahre 2007 einzuführen. (vgl. Gilles 2003, S. 1) Die Politiker möchten mit Hilfe des Konzeptes der offenen Ganztagsschule im Primarbereich einerseits durch mehr Betreuungsangebote die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und andererseits ein zentrales bildungspolitisches Ziel verwirklichen, nämlich die Bildungsqualität insgesamt und die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen (vgl. MSJK 2003c, S.1). Die Bildungschancen und die Bildungsqualität sollen durch ein Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und Betreuung verbessert werden, vor allem für benachteiligte Kinder (vgl. Gilles 2003, S. 1). Der Begriff „offen“ soll darlegen, dass die Schule für Partner aus der Jugendhilfe und für neue Bildungskonzepte offen ist. „Die offene Ganztagsschule soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln“ (MSJK 2003a, S. 3). Dieses neue Verständnis von Schule soll also in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe gestaltet werden. Somit agieren sowohl Lehrer als auch sozialpädagogische Fachkräfte in der offenen Ganztagsschule. Die Verantwortung und Federführung liegt dabei bei der Schulleitung. Die Angebote können in den Räumen der Schule oder in direkter Nähe der Schule stattfinden (vgl. Gilles 2003, S. 1). In einer offenen Ganztagsgrundschule wird der bestehende Halbtagsunterricht mit offenen außerschulischen Zusatzangeboten ergänzt, beispielsweise durch Förderangebote, Hausaufgabenhilfen, Sprachförderung, Arbeitsgemeinschaften oder kulturelle und sportliche Angebote. Je Angebot sind maximale Gruppenstärken von 25 Kindern vorgesehen. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist freiwillig. Wenn die Teilnahme gewünscht wird, ist eine verbindliche Anmeldung für ein Jahr erforderlich. Für die Eltern fällt ein sozial gestaffelter Elternbeitrag von monatlich bis zu 100€ an. (vgl. Lühring 2004, S. 3) Die offene Ganztagsgrundschule soll mindestens bis 15 Uhr geöffnet sein, in der Regel aber bis 16 Uhr und bei Bedarf auch länger. Diese Öffnungszeiten machen ein Mittagessen in der Schule erforderlich. In den Ferien soll es bei Bedarf auch Angebote geben, die dann auch schulübergreifend angeboten werden können. (vgl. ebd.) Als Personal können Lehrer, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Erzieher, Therapeuten, Handwerker, Übungsleiter, Eltern, Studenten, Praktikanten, ältere Schüler und Senioren die zusätzlichen Angebote leiten. Freie Träger wie Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Musikschulen oder Sportvereine sollen einbezogen werden, die Tätigkeit und Vergütung wird dann in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Schulträger geregelt. (vgl. ebd., MSJK 2003a, S. 7) Die Förderung ist an ein pädagogisches Konzept der Schule gebunden, das heißt die einzelnen Schulen erhalten nur dann Fördergelder, wenn sie ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb vorlegen können (vgl. MSJK 2003a, S. 7). Dadurch soll eine Verzahnung der unterrichtlichen mit den außerunterrichtlichen Angeboten gewährleistet werden (siehe 1.5). Weiterhin beabsichtigt die Landesregierung, innerhalb einer gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, die für Kinder im Grundschulalter vorhandenen Ganztagsangebote aus Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Schulkinderhäuser, Schülertreffs) und Schule („Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“)[2] in die offene Ganztagsgrundschule einzubeziehen. In den Worten des Ministerium selbst wird die offene Ganztagsgrundschule wie folgt beschrieben:
„Die Landesregierung beabsichtigt, gemeinsam mit den Städten, Kreisen und Gemeinden, den Kirchen, den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe und anderen gesellschaftlichen Organisationen (zum Beispiel aus Sport und Kultur), die insbesondere in Schule und Kinder- und Jugendhilfe vorhandene Angebotsstruktur der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter qualitativ und quantitativ auszubauen und in einem mittel- bis längerfristigen Prozess schrittweise zu einem Gesamtsystem in und im Umfeld von Schule zusammenzuführen.“ (MSJK 2003a, S. 1)
Nachdem das Konzept der offenen Ganztagsgrundschule nun inhaltlich vorgestellt worden ist, wird im folgenden ausführlicher auf die Rechtsgrundlagen und die Finanzierung eingegangen.
1.2 Rechtsgrundlagen und Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule
Das hier vorgestellte Konzept der offenen Ganztagsschule im Primarbereich basiert rechtlich auf mehreren Erlassen des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder. (vgl. MSJK 2003a, MSJK 2003b, MSJK 2003d, MSJK 2003e, MSJK 2004a)
Die geforderte Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist für die Schulseite gesetzlich im Schulverwaltungsgesetz von Nordrhein-Westfalen nach der Änderung vom 8. Juli 2003 in §5b verankert. Nach §5b Abschnitt 1 SchVG werden die Schulen unter Berufung auf die gemeinsame Verantwortung für die Belange von Kindern und Jugendlichen aufgefordert, mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, zusammenzuarbeiten. Die offene Ganztagsgrundschule wird explizit in Abschnitt 3 erwähnt:
„Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote an Grundschulen vorzuhalten (offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden.“ (SchVG)
Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe finden die rechtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit mit der Schule in §81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die Kinder- und Jugendhilfe hat danach mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt. Die Schulen und Stellen der Schulverwaltung werden zusammen mit anderen in diesem Zusammenhang bedeutsamen öffentlichen Einrichtungen explizit genannt. In Nordrhein-Westfalen können bereits bestehende Grundschulen in eine offene Ganztagsschule umgewandelt werden, dazu ist der Beschluss der Schulkonferenz notwendig. Die Kommune als örtlicher Schulträger trägt bei der Umwandlung in eine offenen Ganztagsgrundschule die Verantwortung. Durch eine gemeinsame Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung soll die vor Ort bestehende Trägerstruktur, insbesondere die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, miteinbezogen werden. Das Land liefert kein konkretes Konzept für die offene Ganztagsgrundschule, dieses muss von der Schule erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen werden. (vgl. Lühring 2004, S. 3)
Zur Förderung von insgesamt 10.000 neuen und bestehenden Ganztagsschulen wurde über das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ am 12. Mai 2003 eine Verwaltungsvereinbarung vom Bund und den Ländern abgeschlossen, in welcher eine Förderung für Grundschulen und die Sekundarstufe I beschlossen wurde. (vgl. Lühring 2004, S. 6) Die Schulen müssen ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb vorlegen, um diese Fördergelder zu erhalten. Schulen mit angegliedertem Hort und bestehende Kooperationsmodelle zwischen Jugendhilfe und Schule sind ebenfalls durch das Investitionsprogramm förderungsfähig, wenn sie die Weiterentwicklung zu einem in der Schule fachlich integrierten Ganztagsbetrieb anstreben. (vgl. ebd.) Die durch die Förderung zur Verfügung gestellten Bundesmittel dürfen nicht für Lehrerstellen eingesetzt werden, sie sollen ausschließlich für den Neu-, Aus- oder Umbau eines Ganztagsbetriebes verwendet werden. Ausstattungsinvestitionen, wie zum Beispiel Einrichtung eines Freizeitbereichs oder Medienraums, sowie mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen werden finanziert. (vgl. ebd.) Insgesamt stehen 4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Diese Summe soll auf die Jahre 2003 bis 2007 verteilt werden. Für das Jahr 2003 waren 300 Millionen Euro vorgesehen, in den Jahren 2004 bis 2006 soll pro Jahr je eine Milliarde Euro fließen, im Jahr 2007 dann noch einmal 700 Millionen Euro.
Diese Gelder werden nach einem festen Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Jedes Land muss dabei mindestens zehn Prozent der Förderungssumme zusätzlich als Eigenanteil aufbringen. Die Verteilung auf die jeweilig zu fördernden Schulen obliegt dann den einzelnen Ländern. (vgl. ebd.)
Das Land Nordrhein-Westfalen soll insgesamt 914 Millionen von den vier Milliarden Euro erhalten. Zur Verteilung dieser Fördergelder hat das Land (ebenfalls) am 12. Mai 2003 eine Förderrichtlinie erlassen. (vgl. ebd.) Sie besagt, dass im Land Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur Grundschulen gefördert werden. Die Grundschulen erhalten weiterhin nur dann Förderung, wenn der Ausbau zu einer offenen Ganztagsschule angestrebt wird. Allerdings haben auch diese Schulen keinen Anspruch auf die Förderung, sie wird vielmehr nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. (vgl. ebd.)
Der Eigenanteil in Höhe von 10% der Förderungssumme, den das jeweilige Bundesland selbst aufbringen muss, wird in NRW vollständig an die Kommunen weitergegeben, das heißt diese müssen den Eigenanteil selbst aufbringen. Das Land selber stellt also keine Mittel zur Verfügung. (vgl. ebd.) Jede Schule, die im Zeitraum zwischen dem 1. August 2003 und dem 31. Juli 2007 die Umwandlung in eine offene Ganztagsschule anstrebt, ist förderungsfähig. Das Land berechnet die Verteilung der Mittel nach Ganztagsgruppen mit mindestens 25 Schülern. Für jede Gruppe stehen bis zu 80.000€ für Neubau-, Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Verfügung. Für die Erstausstattung und Lehrmittel sind bis zu 25.000€ pro Gruppe vorgesehen, bis zu 10.000€ werden pro Gruppe für Renovierungen und Nutzung von Außengelände bereitgestellt. Diese Festbeträge sind miteinander deckungsfähig, wenn die Durchführung aller geförderten Maßnahmen nachgewiesen werden kann. (vgl. ebd., S. 7) Das Geld wird in NRW über den gesamten Zeitraum gestreckt ausgezahlt. Für das Jahr 2003 waren 68,55 Millionen Euro vorgesehen, in den Jahren 2004 bis 2006 sollen pro Jahr je 228,5 Millionen Euro investiert werden, im Jahr 2007 dann noch einmal 159,95 Millionen Euro. Allerdings verläuft der tatsächliche Mittelabruf nur schleppend, im Jahr 2003 wurden lediglich 9,33 Millionen Euro abgerufen, das sind nur 13,6 % der zur Verfügung stehenden Mittel. (vgl. ebd) Das Land sichert sich ab, indem die Schulen die Mittel wieder zurückzahlen müssen, wenn sie die im Antrag angegebenen Schülerzahlen nicht bis 2007 erreichen. Bei geringfügiger Unterschreitung bis zu 10 % kann von den Rückforderungen abgesehen werden. (vgl. ebd.)
Nachdem nun die Inhalte des Konzepts der offenen Ganztagsgrundschule ausführlich vorgestellt worden sind werden im folgenden die Hintergründe genannt, die zur erneuten Diskussion über Ganztagsschulen geführt haben.
1.3 Hintergründe für die erneute Diskussion über Ganztagsschulen
Ein wichtiger Grund für die Schaffung der offenen Ganztagsschule ist ein gestiegener Bedarf nach Betreuungsangeboten Kinder undjüngere Jugendliche ab dem Grundschulalter aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen (näheres siehe 2.4).
Heinz Günter Holtappels ist Professor für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Bildungsmanagement und Evaluation an der Universität Dortmund und geschäftsführender Leiter des Instituts für Schulentwicklungsforschung und hat sich intensiv mit dem Thema Ganztagsschule beschäftigt. Holtappels (2004, S.6) schreibt, „die Ganztagsschule hat erneut Konjunktur, nachdem sie „bereits in den 80er und 90er Jahren im Gefolge der Diskussion um veränderte Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen einerseits und der gewandelten Bildungsanforderung an die Schule und der Erfordernisse für eine zu erneuernde Schulkultur andererseits diskutiert“ wurde. Ganztagsschulen werden nach der Analyse der PISA-Ergebnisse (vgl. Deutsches PISA-Konsortium 2001) und IGLU-Ergebnisse (vgl. Bos u.a. 2004) als eine der möglichen Antworten in Bildungspolitik und Schuladministration ernsthaft ins Auge gefasst. (vgl. Holtappels 2004, S.6). Das deutsche Schulsystem und die Schule offenbare strukturelle und pädagogische Defizite. Eine immer noch beträchtliche Schulversagerquote, die anhaltende Bildungsbenachteiligung von Arbeiter- und Ausländerkindern sowie die notwendige Integration sonderpädagogisch bedürftiger Kinder verwiesen auf Erfordernisse verstärkter Lernförderung und Hausaufgabenhilfen, aber auch sozialpädagogischer Hilfen in einem aktiven Schulleben (vgl. ebd., S. 7).
Im folgenden werden die wichtigsten Resultate der PISA-Studie genannt. Die deutschen Schüler und Schülerinnen schneiden in Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften in Vergleich mit anderen Ländern schlechter ab, als der OECD3-Durchschnitt. Leistungsschwächere Schülergruppen, die hierzulande nur[3] unzureichend gefördert werden, haben besonders schlechte Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler aus schwächeren sozialen Schichten und aus Migrantenfamilien gehören überproportional zu den Risikogruppen und haben erheblich mehr Probleme, bei der Kompetenzentwicklung mitzuhalten. Der Zusammenhang zwischen Leistungsniveau und sozialer Herkunft ist in keinem vergleichbaren OECD-Land so hoch wie in Deutschland, das Ziel der Chancengleichheit scheint weit verfehlt. Die für den Berufseinstieg häufig verlangten höheren Bildungsabschlüsse werden in Deutschland von weniger Kindern erreicht als in vergleichbaren Industriestaaten, in Deutschland erreichen nur 33 Prozent eines Altersjahrgangs einen studienqualifizierenden Abschluss, in Finnland sind es 53 Prozent, in Japan sogar 69 Prozent Die meisten nichtdeutschen Schulsysteme haben keine beträchtliche Schulversagerquote. In Deutschland hingegen bleiben 9,3 Prozent der Jugendlichen eines Altersjahrgangs ohne Schulabschluss, die Quote ist in den letzten Jahren gestiegen. 6,9 Prozent aller Kinder im Einschulungsalter werden zurückgestellt. Die kumulierte Quote der Schülerinnen und Schüler mit Klassenwiederholung liegt bei den 15-Jährigen mittlerweile bei 24 Prozent. (vgl. ebd.) Der Wirksamkeit von Klassenwiederholungen und Zurückstellungen gegenüber kritisch äußert sich Bellenberg, er schreibt:
„Zurückstellungen und Klassenwiederholungen sind in ihrer Wirksamkeit äußerst zweifelhaft, denn die Betroffenen haben spürbar schlechtere Leistungen gegenüber Schüler(inne)n mit regulärem Durchlauf der Schulzeit und schneiden auch in den späteren Schulabschlüssen weniger vorteilhaft ab.“ (ebd. zit. n. Bellenberg 1999)
Deutschen Schülern und Schülerinnen steht weniger Lernzeit zur Verfügung, als den Schülern anderer OECD-Staaten. Das Unterrichtsvolumen, das für 9-Jährige im Schnitt vorgesehen ist, beträgt in Deutschland 752 Unterrichtsstunden, im OECD-Mittel aber 834. Für 15-Jährige sind hierzulande 909 Stunden geplant gegenüber 951 Stunden im OECD-Mittel. Nur 8,6 Prozent der Schüler in Deutschland besuchen eine Ganztagsschule, die meisten Schulsysteme in der EG, vor allem die modernen Industriestaaten der OECD, weisen im Schulsystem ganztägige Schulen auf. (vgl. Holtappels 2004, S.7)
Die Bundesregierung wird in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Sachverständigengremium beraten, dem Bundesjugendkuratorium (nach KJHG § 83). Das Bundesjugendkuratorium (vgl. 2003, S. 4) weißt darauf hin, dass vielfältige Erfahrungen in Deutschland und insbesondere auch in den europäischen Nachbarländern immer deutlicher machen, dass Kinder, die ganztags die Schule besuchen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten besser entfalten können. In einer Ganztagsschule gibt es mehr Zeit für die Kinder und es ist ein positives Zusammenspiel von Unterricht, Jugendarbeit und Fördermaßnahmen möglich. Durch die zusätzliche Zeit kann auf die individuellen Förderbedarfe des einzelnen jungen Menschen eingegangen werden. Auf die Bedürfnisse einzelner Kinder und Jugendlicher und ihre biografischen und sozialen Hintergründe kann im Rahmen von Ganztagsschulen intensiver eingegangen werden und damit die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen in den Blick genommen. Somit kann eine systematische Bildungsförderung realisiert werden. An einer Ganztagsschule sind Kinder und Jugendliche, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, pädagogische Fachkräfte und das Gemeinwesen beteiligt. Allen Beteiligten wird eine große Optionsvielfalt eröffnet. Die Ganztagsschule führt schulische und außerschulische Formen von Bildungs- und Erziehungsprozessen zusammen, ermöglicht die Einbindung sozialer, kultureller und sportlicher Organisationen und bezieht den sozialen Kontext der Kinder stärker mit ein. Auf dieser Grundlage ist für die intensive Förderung individueller Begabungen genug Zeit vorhanden.
Der Lehrer und Diplompädagoge Karlheinz Thimm hat vielfältige berufliche Praxis in der Jugendhilfe sowie in der schul- und sozialpädagogischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und ist als Berater in der „Landeskooperationsstelle Schule - Jugendhilfe“ in Brandenburg tätig. Thimm (2004, S. 82) berichtet, in der Jugendhilfe besteht ein weitgehender Konsens darüber, dass Ganztagsangebote ein familien-, bildungs-, und jugendpolitisch richtiger Schritt sind. Durch eine gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule können pädagogische Programme ermöglicht werden, die im Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung stehen. Thimm nennt weitere Gründe für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule aus einer sozialpädagogischen Perspektive. Das Aufwachsen von Kindern werde kompletter und bedarfsgerechter begleitet und beschränke sich nicht auf Risikoviertel. Zudem werde der gesellschaftliche
Stellenwert der Jugendhilfe wird für die Öffentlichkeit durch Ganztagsangebote an Schulen erkennbarer. Die Bildungspotentiale und Leistungen hinsichtlich sozialen, politischen, moralischen, ästhetischen Lernens der Kinder- und Jugendhilfe werden nicht angemessen wahrgenommen und könnten durch die offene Ganztagsschule für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden und stehen somit mehr Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Die Jugendhilfe mit ihren Ansprüchen von Prävention, Integration, Sozialraum- und Lebensweltbezug erreicht Kinder, Jugendliche und Eltern im Zusammenhang der Schule besser, als wenn sie ein separates Tätigkeitsfeld bleibt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Schule sogar durch das sichtbare Beispiel der Jugendhilfe zu Innovation animiert werden könnte.
1.4 Schulmodelle und Praxiskonzepte für die Ganztagsschule
Die offene Ganztagsschule ist eine Möglichkeit von verschiedene Modellen und Praxiskonzepten der Ganztagsschule, es gibt daneben weitere Formen ganztägiger Bildung und Erziehung. Heinz Günter Holtappels (1994, S. 89 - 102) beschreibt in seinem Buch „Ganztagsschule und Schulöffnung“ verschiedene Schulmodelle und Praxiskonzepte für Ganztagsschulen. Die Definitionen und Bezeichnungen differieren hierbei nahezu ebenso stark wie die Unterschiede in den Praxisformen. Die drei traditionellen Modelle sind das Modell der Tagesheimschule, das Modell der Ganztagsschule und das Modell der Schule-Hort-Kombination. Zu diesen Modellen kamen seit Ende der 80er Jahre neue Halb- und Ganztagskonzeptionen hinzu (vgl. ebd., S. 91).
Im folgenden werden zunächst die verschiedenen Grundmodelle anhand der genauen Begriffsbestimmung und Abgrenzung, die das UNESCO-Institut für Pädagogik[4] 1961 für drei Varianten ganztägig geführter Schule getroffen hat, genau definiert und vorgestellt.
a) Offene Schule
Im Rahmen der offenen Schulform findet Pflicht-Unterricht, der mit der konventionellen Halbtagsschule vergleichbar ist, für alle Schüler statt und beschränkt sich in der Regel auf den Vormittag. Nach Unterrichtsschluss werden Angebote unterbreitet, wie Mittagessen, fachlich angeleitete Hausaufgabenhilfe, Kurse, Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Freizeitangebote. Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig und wird somit in der Regel nur von einem Teil der Schülerschaft in Anspruch genommen.
b) Ganztagsschule
Bei dieser Form sind der Unterricht und die außerunterrichtlichen Aktivitäten auf Vor- und Nachmittag so verteilt, dass sie einem kind- und jugendgerechten Lernrhythmus entsprechen. Die außerunterrichtlichen Aktivitäten bestehen aus Freizeit, Neigungsgruppen und Arbeitsgemeinschaften. Übungsarbeiten und Hausaufgaben werden in diesen Zeitrahmen integriert, für sie sind besondere Arbeitsstunden vorgesehen oder sie werden innerhalb des Unterrichts absolviert. Die Teilnahme an allen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Elementen ist für alle Schüler verpflichtend. Diese Angebote beginnen mit dem morgendlichen Schulbeginn und gehenje nach Schulstufe bis 15.00 Uhr oder 16.00 Uhr. Diese Schulform wird auch als gebundenes Modell bezeichnet, da die Teilnahme an allen Aktivitäten in Abgrenzung zur Offenen Schule obligatorisch, also verbindlich ist.
c) Tagesheimschule
Die unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Elemente in der Tagesorganisation sind in der Tagesheimschule ähnlich verteilt wie bei der Ganztagsschule in gebundener Form. Es werden jedoch noch weitere Elemente inhaltlicher und zeitlicher Art realisiert, die sich an den Bedürfnissen der Eltern orientieren, z.B: besondere Förderung oder Erziehungsauffassungen. Die Betreuung und Aufsicht erstreckt sich auch in die unterrichtsfreie Zeit hinein, beispielsweise durch Betreuung morgens, vor Unterrichtsbeginn, sowie nach Unterrichtsschluss bis abends. Die Mittagsfreizeit lässt Raum für Essen, Ruhe und Spiel. Die Teilnahme an den Kursen und Neigungsangeboten ist nur teilweise freiwillig, jedoch ist sie nach vorgenommener Wahl für einen festgelegten Zeitraum verpflichtend.
Unterschiedliche schulrechtliche Regelungen, divergierende Begriffsverständnisse oder unterschiedliche Entwicklungsstände in der Schulpraxis haben dazu geführt, dass oft Mischformen aus diesen drei Grundformen anzutreffen sind. (vgl. Holtappels 1994, S. 92)
Über diese drei Formen ganztägig geführter Schulen und die zugehörigen Mischformen hinaus gibt es weitere, nicht rein schulische Konzepte für ganztägige pädagogische Angebotsformen. Bei allen traditionellen und und neueren Formen lassen sich im wesentlichen drei Grundmodelle schulpädagogischer oder sozialpädagogischer Konzeptionen unterscheiden: Ganztagsschule, erweiterte Halbtagsschule mit festen Öffnungszeiten und eine Kooperation von Schule und Hort. (vgl. ebd.) Alle drei Grundmodelle sind durch zwei abweichende pädagogische Ansätze deutlich zu unterscheiden: dem additiven und dem integrierten Praxiskonzept:
a) Additive Konzepte
Die pädagogischen Angebote werden nach dem additiven Ansatz im Anschluss an die schulische lehrplanmäßige Unterrichtszeit organisiert. Sie konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf Spiel- und Freizeitaspekte sowie Hausaufgabenhilfe. Kennzeichnend ist hier, dass die Angebote nicht unbedingt mit den Lernprozessen und dem Interaktionskontext des schulischen Pflichtbereichs in Verbindung stehen. Die erweiterten Angebote sind zum Teil nicht-schulisch und sind von sozial- und jugendpädagogischen Handeln durch entsprechendes Personal gekennzeichnet. Die beiden Bereiche Unterrichtszeit und außerunterrichtliche Angebote sind getrennt und relativ autonom, sie übernehmen jeweils eine eigenständige Verantwortlichkeit für die Klientel. Die Teilnahme an den Angeboten ist in der Regel freiwillig, so dass nur eine Teilgruppe der Schülerschaft teilnimmt. (vgl. ebd., S. 93)
b) Integrierte Konzepte
Den integrierten Ansatz kennzeichnet eine Verzahnung von Unterricht, Spiel- und Freizeit, sowie erweiterten Lernangeboten und Förderungsmaßnahmen. Die Bildungs- und Erziehungsaufgaben werden in einem ganzheitlichen pädagogischen Konzept festgelegt, welches kognitives, manuelles und soziales Lernen verbindet. Die beteiligten Pädagog(inn)en und Institutionen tragen eine gemeinsame Verantwortung. Eine flexible Tagesrhythmisierung, offene Lernorganisation und eine kooperative personale Rollenstruktur verknüpfen die einzelnen unterrichtlichen mit den außerunterrichlichen Elementen. (vgl. ebd.)
Die drei Grundformen ganztägiger Erziehung (Ganztagsschule, erweiterte Halbtagsschule, Kooperation von Schule und Hort) lassen sich alle in die beiden Ansätze (additiv, integriert) einordnen. (vgl. ebd.)
Die meisten Autoren, die sich mit dem Thema Ganztagsschule beschäftigt haben, befürworten integrierte Konzepte. Holtappels (1994, S. 93) geht davon aus, dass additive Konzepte den Nachteil haben, dass die Trennung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten aufrechterhalten wird. Somit besteht die Gefahr, dass diese Konzeptionen nur eine Verlängerung der Halbtagsschule durch erweiterte Elemente bedeuten können. Die integrierten Konzepte hingegen setzen auf inhaltlich-pädagogische Zusammenhänge zwischen den beiden Bereichen und können somit eine echte Schulreform erreichen. Der erweiterte Zeitrahmen kann nur mit integrierten Konzepten für die Entwicklung der pädagogischen Lernkultur qualitativ genutzt werden. Das Bundesjugendkuratorium (2003, S. 8) fordert auch, dass das pädagogische Konzept einer Ganztagsschule davon bestimmt sein muss, für jedes Kind die Schule als Lern- und Lebensort fassbar und erfahrbar zu machen. Deshalb darf die Ganztagsschule nicht bloß ein additives System von Unterricht am Vormittag und Bildungs-, Erziehungs- und Freizeitangeboten am Nachmittag sein. Karlheinz Thimm (2004, S. 86) ist ebenfalls gegen additive Lösungen und sagt, dass mit additiven Lösungen zwar ein „zweifellos brüchiger Frieden aufrechtzuerhalten ist“ aber wichtige Chancen „in einer hermetisch getrennten Zwei-Zonen-Kultur“ verloren gehen.
Es kann also festgehalten werden, dass sich eine wirkliche Verbesserung der Bildungsbedingungen und eine Erhöhung der Chancengleichheit in einer Ganztagsschule nur über integrierte Ansätze verwirklichen lassen. (näheres siehe 1.6 und 3.5) Die offene Ganztagsgrundschule sollte also mit einem integrierten Ansatz umgesetzt werden, das heißt die unterrichtlichen und außerunterrichlichen Angebote müssen in einem pädagogischen Zusammenhang stehen.
1.5 Formen der Ganztagsschule
Eine Ganztagsschule bringt mehr Zeit für die Förderung des Lern- und Entwicklungsprozesses von Schülern und Schüler und Schülerinnen auf und kann sich zum Lern-, Erfahrungs-, und Lebensraum entfalten. Bei einem solchen Profil ist die Schule nicht nur Unterrichtsort, sondern eröffnet Möglichkeiten der pädagogischen Öffnung zur Lebenswelt und zur Gestaltung des Schullebens. Die Schule kann dabei mit außerschulischen Partnern Zusammenarbeiten. In Deutschland sind Ganztagschulen in allen weiterführenden Schulformen und in Grundschulen zu finden (vgl. Holtappels 1994, S. 93).
In der Regel erhalten die Schulen für die über den lehrplanmäßigen Unterricht hinausgehenden Ganztagsangebote zusätzliche Lehrerstellen, es können aber auch stattdessen teilweise oder in vollem Umfang sozialpädagogische Fachkräfte (SozialpädagogInnen/ErzieherInnen) beschäftigt werden (vgl. ebd., S. 94).
Bei den Konzeptionen für Ganztagsschulen sind im wesentlichen zwei Formen zu unterscheiden (vgl. ebd.):
a) Offene Ganztagsschule
Ganztagsschulen in offener Form bieten über den lehrplanmäßigen Unterricht hinaus pädagogische Angebote bis in den Nachmittag. Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig und somit besucht nur eine Teil-Schülerschaft ganztägig die Schule. Bei den Angeboten handelt es sich in der Regeln um Mittagessen, Übermittagsbetreuung, offene Lern- und Förderungsmöglichkeiten und Spiel- und Freizeitangebote. Das Ganztagsangebot kann in Kooperation mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel der Jugendhilfe oder anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen, erarbeitet und angeboten werden. Da nur ein Teil der Schüler an den Angeboten teilnimmt, unterscheidet sich diese Schulform in ihrer Grundstruktur nicht von einer klassischen Halbtagsschule. Durch die unterschiedliche Verbindlichkeit der Teilnahme wird der Schultag in zwei Teile aufgespalten, nämlich in den Pflichtunterricht am Vormittag und die freiwilligen pädagogischen Angebote des Nachmittags (vgl. ebd.).
Bei der offenen Ganztagsschule lassen sich wiederum drei Subformen unterscheiden (vgl. ebd., S. 95):
1. Die Schule stellt offene Angebote zur Verfügung, an denen alle Schüler der Schule freiwillig teilnehmen können.
2. Ein Teil der Schüler ist für den Ganztagsbetrieb angemeldet. Für diese angemeldete Teilschülerschaft ist die Teilnahme an den zusätzlichen pädagogischen Angeboten dann verpflichtend.
3. Die erweiterten Angebote des Ganztagsbetriebs sind für alle Schüler und Schülerinnen der Schule verpflichtend. Es besteht aber für Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder vom Ganztagsbetrieb abzumelden.
Auch hier sind wieder Mischformen in der Praxis vorhanden, Schülerinnen und Schüler können auch fakultativ von einzelnen Elementen des Ganztagsbetriebs entbunden werden, in der Regel stellt die Schule auch Schüler und Schülerinnen punktuell vom Ganztagsbetrieb frei, wenn die Schüler und Schülerinnen besondere außerschulische Veranstaltungen und Angebote nutzen möchten (zum Beispiel Sportverein, Musikschule, Angebote der Jugendarbeit usw.) (vgl. ebd., S. 95 - 96).
Neben diesen drei Subformen sind zwei weitere Organisationsmodelle zu unterscheiden (vgl. ebd., S. 96):
1. Die Schulen bilden Ganztagszüge, das heißt die Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb verpflichtend teilnehmen, sind in Klassen zusammengefasst, so dass die Aufspaltung in Vor- und Nachmittagsschüler nicht innerhalb einer Klasse auftritt.
2. In den Klassen der Schule befinden sich Halbtags- und Ganztagsschüler gemischt.
Das Konzept der offenen Ganztagsschule hat zwei Schwachpunkte. Es besteht zum einen die Gefahr, dass der Schultag in den Unterricht nach Stundenplan und in unterrichtsergänzende Angebote zerfällt. Weiterhin ist es möglich, dass durch die Abmeldung zahlreicher Schüler und Schüler und Schülerinnen vom Ganztagsbetrieb nur eine sozial selektierte Teilschülerschaft für das Ergänzungsprogramm übrigbleibt. Somit sind einer Rhythmisierung und dem Lernen in sozial heterogenen Gruppen Grenzen gesetzt (vgl. ebd.).
b) Gebundene Ganztagsschule
Ganztagsschulen in gebundener Form und Tagesheimschulen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnahme am Ganztagsprogramm für alle Schüler und Schüler und Schülerinnen der Schule verpflichtend ist. Dadurch ist es möglich, eine lerngerechte und kindmäßige Tagesrhythmisierung zu erschaffen. Dabei wechseln gelenkte und ungelenkte Lernphasen mit offenen Aktivitäten, lehrgangsorientiertem Unterricht mit Gruppen- und Einzelarbeit sowie Spiel und Freizeit. Förderungsmaßnahmen und fachunabhängige Arbeitsgemeinschaften werden in den Schulablauf integriert, die Hausaufgaben werden in Arbeits- und Übungsstunden erledigt. Der fachbezogene Unterricht kann bei dieser Form am ehesten mit fächerübergreifendem Lernen und Neigungsangeboten verknüpft werden, da alle Schüler an den Angeboten teilnehmen (vgl. ebd.).
Echte Ganztagsschule
Neumann/Ramseger (1990, S. 17 ) schlagen Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen, um von einer echten Ganztagsschule sprechen zu können:
1. Die Schule muss ein durchgehendes pädagogisches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler von 8.00 Uhr bis mindestens 15.30 Uhr anbieten. Diese Schulzeit ist für alle Schüler mindestens an drei Wochentagen obligatorisch und kann an den restlichen Tagen auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden.
2. Es muss für alle Schüler und Schülerinnen und Schüler an fünf Tagen der Woche ein warmes Mittagessen zur Verfügung gestellt werden.
3. Die vor- und nachmittäglichen Lern- und Freizeitaktivitäten müssen in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.
4. Die Organisation aller pädagogischen und nicht-pädagogischen Elemente wird von einem festen Team unter Aufsicht der Schulleitung durchgeführt.
Die offene Ganztagsgrundschule kann also nicht die Kriterien einer echten Ganztagsschule erfüllen, da die Teilnahme freiwillig ist oder für die Eltern eine Abmeldemöglichkeit besteht. Wesentlich erscheint bei dieser Definition jedoch der Punkt, dass alle Angebote in einem pädagogischen Zusammenhang stehen müssen. Das istjedoch auch bei der offenen Ganztagsschule möglich (siehe 3.5 u. 3.6). Somit ist die Aussage, die offene Ganztagsschule ist keine echte Ganztagsschule, nach dieser Definition wahr, sagt aber in diesem Zusammenhang nicht wirklich etwas über die Qualität aus, da „echt“ in diesem Fall nur für die obligatorische Teilnahme stehen kann.
1.6 Kritik an der offenen Ganztagsschule
Im folgenden werden die wichtigsten Kritikpunkte am Konzept der Offen Ganztagsgrundschule benannt und bewertet.
Funktionalisierungsbefürchtungen aus Sicht der Jugendhilfe Auf sozialpädagogischer Seite gibt es Befürchtungen, dass die Jugendhilfe bei der offenen Ganztagsschule von der Schulseite funktionalisiert wird. „Viele so genannte Kooperationsvorhaben sind schulische Veranstaltungen mit sozialpädagogischer Assistenz“ (Thimm 2004, S. 85). Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule hat in der Vergangenheit unter dem Namen Schulsozialarbeit oft nach diesem Muster stattgefunden. (vgl. 2.2) Wenn die Arbeit an den Offenen Ganztagschulen nach einem hierarchischen LieferantAbnehmer-Verhältnis gestaltet wird, in dem die Jugendhilfe den Status „Erfüllungsgehilfe nach schulischer Maßgabe“ hat, wird eine Kooperation im Keim erstickt. (vgl Thimm 2004, S. 85) Thimm geht davon aus, dass Funktionalisierungsbefürchtungen der Jugendhilfe „nicht primär einem neurotischen Abwehrreflex“ entspringen, da das Eigenprofil und die Verantwortungsräume der Jugendhilfe durch die Ganztagsangebote an Schulen unter Vereinnahmungsgefahr stehen. Die Verwirklichung von selbstgewählten Aktivitäten und die Investition von Zeit und Energie in bedürfnisgerechte Gesellungsformen wird für Kinder und Jugendliche durch ganze Schultage erschwert. Die kindliche beziehungsweise jugendliche Lebenszeit wird schulgerecht verplant, überformt und okkupiert. (vgl. ebd.) Weiterhin verfügt die Schule im Gegensatz zur Jugendhilfe über eine Ressourcensicherheit. (vgl. ebd. S. 86) Es gibt auf schulreformerischer Seite zudem Formulierungen, die die Bipolarität als Auslaufmodell begrüßen und Schule nun als den zentralen Kinder und Jugendort ansehen. (vgl. ebd., S. 85) Aus den ganztägigen schulischen Angeboten könnten dann Bedarfsdefinitionen resultieren, die dazu führen, dass die außerschulische Jugendarbeit eingeschränkt wird. (vgl. ebd., S. 86)
Die Funktionalisierungsbefürchtungen sind gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit (siehe 2.2) berechtigt, jedoch unter den heutigen Voraussetzungen überzogen. Die Kooperationsbedingungen sind bei offenen Ganztagsschulen anders als bei den meisten Schulsozialarbeitsprojekten in der Vergangenheit. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich verändert (siehe 2.3 und 1.2) und das sozialpädagogische Personal ist überwiegend für die Jugendhilfe selbst tätig, somit kann sie den Prozess aktiv mitsteuern und ist ein gleichberechtiger Partner. Zudem besteht für die Jugendhilfe die Möglichkeit, durch inhaltlich-qualitative Standards das Eigenprofil der Jugendhilfe zu sichern und Funktionalisierungen durch die Schule von vornherein zu vermeiden (siehe siehe 3.4 und 3.6). Wie sich aber die Praxis entwickeln wird, ist nicht eindeutig vorhersagbar. Die Schulseite ist der Jugendhilfe an Größe und Finanzstärke deutlich überlegen. (siehe 3.3) Zusammenfassend kann zu diesem Kritikpunkt gesagt werden, dass die Annahme einer Funktionalisierungsgefahr berechtigt ist, die Jugendhilfe aber den Prozess selbst aktiv mitsteuern kann und somit eine Funktionalisierung verhindern kann.
Kritik von aus Sicht der Schulpädagogik Manfred Bönsch ist Professor für Schulpädagogik an der Universität Hannover und kein Befürworter der offenen Ganztagsschule:
„Die Bundesregierung will mit vier Milliarden Euro in den nächsten Jahren die Einrichtung zahlreicher Ganztagsschulen fördern. Das hört sich zunächst einmal ganz gut an. Dies könnte ein trügerischer gedanklicher Schnellschluss sein, zumal ganz unterschiedliche Auffassungen von Ganztagsschulen bestehen und wieder einmal die zentrale Frage, nämlich die nach der qualitativen Verbesserung des Unterrichts, dabei vergessen werden könnte.“ (ebd. 2004, S. 19)
Bönsch fordert die wirkliche Ganztagsschule als Tagesheimschule mit einer „Pädagogik aus einem Guss für den ganzen Tag“ (ebd., S. 19). „Rhythmen, Regeln und Rituale geben allem seinen Platz. Die Kontakte sind verlässlich. Lehrer und Schüler sind zusammen und haben ähnliche Bedürfnisse. Die gemeinsam gelebte Zeit gibt Orientierung.“ (ebd., S. 19)
Die Gestaltungselemente einer solchen „Pädagogik des ganzen Tages“ sind:
„der offene Anfang, um miteinander in Gang zu kommen, zwei bis drei intensive Arbeitsblöcke, die Kultur der Pausen und des gemeinsamen Essens, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, neue Herausforderungen im Fachunterricht oder in den Kursen, aber auch Erledigungszeiten (Arbeits-, Übungs-, Hausaufgabenstunden). Der gemeinsame Tagesausklang entlässt entspannt in den restlichen Tag.“ (ebd., S. 20)
Bönsch definiert die offene Ganztagsschule als „eine Variante, mit der ein Ganztagsangebot gemacht wird, bei der die Priorität beim Unterricht liegt, aber doch eine Verzahnung von Unterricht und Nachmittagsangeboten angestrebt wird“ (ebd., S. 20). Die geforderte „Pädagogik aus einem Guss aber ist auf eine erste Weise gebrochen, wenn sie nicht ständig durch Absprachen und Kooperation hergestellt wird“ (ebd.,S. 20). Bei der offenen Variante von Ganztagsschule besteht die Gefahr, dass sie sich zu einer „Extremvariante von Vormittagsunterricht und davon unabhängig, sogar schulfremden nachmittäglichen Betreuungsangeboten“ (ebd., S. 20) entwickelt und „Schule in dieser Konstruktion zur Bewahranstalt für Kinder aus Familien mit schwierigen Lebensverhältnissen“ verkommen kann (ebd., S. 19).
Torsten Lühring ist Referatsleiter beim KPV-Bildungswerk in Recklinghausen, wo er neben allgemeinen kommunalrechtlichen Fragen den Bereich „Schule, Europa, Kultur und Sport“ betreut. Lühring (2004, S. 8) ist ebenfalls kein Befürworter der offenen Ganztagsgrundschule, er bedauert, dass die sogenannte „echte Ganztagsschule“ nach §2 Absatz 3 Schulpflichtgesetz schon seit 1992 kaum noch genehmigt werde und auch in Zukunft nicht mehr genehmigt werden solle (ebd., S. 8). Diese Schulform biete mit 20%-igen Lehrerstellenzuschlag an vier Tagen in der Woche Ganztagsunterricht und es werden keine zusätzlichen Kosten von den Schülern erhoben, außer für das Mittagessen. Lühring kommt zu dem Schluss: „Unterricht mit ausgebildeten Lehrern ist also kostenfrei, die billigere’ Betreuungsvariante kostet hingegen [bis zu] 100€ [monatlicher Elternbeitrag]“ (ebd., S. 8). Lühring äußert weitere massive Kritik an der offenen Ganztagsgrundschule:
„Die meisten Verbände und Experten haben am Konzept der „offenen Ganztagsschule“ massive Kritik geübt. Von einer ,Ganztagsschule’ könne überhaupt keine Rede sein. Es handele sich um die ,erste Schule ohne Lehrer’. Tatsächlich ginge es eher um eine Zusammenfassung bestehender Betreuungsangebote. Mit der Bezeichnung „Ganztagsschule“ würden Eltern, Schüler und die Öffentlichkeit in die Irre geführt und suggeriert, dass man mit diesem Modell auf ,PISA’ reagiere.
Tatsächlich kann man wohl davon ausgehen, dass die ,offene Ganztagsschule’ nicht zu einer spürbaren Verbesserung der schulischen Leistungen beiträgt. Dazu fehlt es an einem pädagogischen Konzept, klaren Qualitätsstandards und vor allem ausgebildeten Lehrkräften. Eltern, Studenten, Praktikanten, ältere Schüler und Senioren, so sehr deren Engagement zu begrüßen ist, können keine ausgebildeten Lehrer ersetzen. Auch die für eine echte Ganztagsschule so notwendige Rhythmisierung des Schulalltags, das heißt abwechselnd Unterricht und pädagogische Ergänzungsangebote, lässt sich nicht verwirklichen, solange „Halbtags- „ und „Ganztagskinder“ zusammen unterrichtet werden und darüber hinaus nachmittags kaum Lehrer zur Verfügung stehen.
Also bleibt nur eine Art „Offene Ganztagsbetreuung5 “· die das Schulministerium ehrlicherweise auch so nennen sollte. Aber selbst hier sind Qualitätseinbußen, zumindest im Verhältnis zum Hort, hinzunehmen.“ (Lühring 2004, S. 13)
Die Kritik von Bönsch und Lühring lässt sich auf drei Kritikpunkte zusammenfassen:
a) Freiwillige Teilnahme führt zu sozialer Selektion und additiver Praxis Am
Konzept der offenen Ganztagsschule wird kritisiert, dass durch die nichtobligatorische Teilnahme die Gefahr besteht, dass nur eine sozial selektierte Schülerschaft am Ganztagsangebot teilnimmt und somit das Lernen in sozial heterogenen Gruppen beschränkt wird. Ein integrativer Ansatz lässt sich nur schwer mit einer Teilschülerschaft realisieren, ein Zusammenhang von Unterricht und außerunterrichlichen Angeboten ist nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Es besteht die Gefahr, dass die offene Ganztagsschule dann in einer additiven Praxis mündet. (siehe 1.4) Diese Kritik an der offenen Form der Ganztagsschule scheint also grundsätzlich berechtigt zu sein. Heinz-Günter Holtappels (2004, S. 6) äußert sich in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch:
„Vielfach wird bildungspolitisch zwar auf den bei PISA gezeigten Notstand verwiesen, zugleich werden jedoch in den meisten Ländern derzeit paradoxerweise überwiegend solche Ganztagsformen auf den Weg gebracht, die additive Betreuungsangebote, nicht aber mehr förderliche Lernzeit für Schüler(innen) in einer konzeptionell gestalteten Schule über den ganzen Tag ergeben.“
Reiner Prölß ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und warnt auf dem 12. Deutschen Jugendhilfetag in seinem Beitrag ebenfalls davor, „dass die im Investitionsprogramm bereitgestellten Mittel, die einen bildungspolitisch begründeten Beitrag zum Ausbau von Ganztagsschulen leisten sollen, in manchen Ländern dazu verwendet werden, pädagogisch konzeptionell fragwürdige Ganztagsbetreuungsangebote zu schaffen und die Investitionen für längst fällige Gebäudeunterhaltsmaßnahmen und geplante Erweiterungen zu missbrauchen.“ (BMBF 2004b)
Noch kritischer äußerte sich auf dem Jugendhilfetag Thomas Olk, der von 1998 bis 2003 Mitglied des Gremiums „Schulsozialarbeit“ des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Soziales und Gesundheit in Sachsen-Anhalt war:
„Ein echter Einstieg in eine neue Schule findet hier nicht statt. Bei den additiven Konzepten kommen wir nicht zu einer echten Verzahnung und Rhythmisierung. Viele Kinder hassen die Schule, daher dürfen wir sie nicht einfach verlängern, sondern müssen sie verändern.“ (BMBF 2004b)
Additive Konzepte lassen sich jedoch auch an der offenen Ganztagsschule vermeiden. Es ist hier auch möglich, integrative Konzepte zu verwirklichen (siehe 3.5 u. 3.6) Auch eine Rhythmisierung der Angebote kann an dieser Schulform umgesetzt werden. (siehe 3.6) Die Angebote des Ganztagsbetriebes können auch an der offenen Ganztagsschule für alle Schüler und Schülerinnen der Schule verpflichtend gemacht werden, wobei aber für Eltern dabei noch die Möglichkeit besteht, ihre Kinder vom Ganztagsbetrieb abzumelden. (siehe 1.5. u. 3.5) Alternativ können Ganztagszüge eingerichtet werden, das heißt die Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, werden in eigenen Schulklassen zusammengefasst, so lässt sich eine Ganztagspädagogik zumindest klassenweise realisieren. (siehe 1.5. u. 3.5) Zudem wurden Qualitätsmaßstäbe und Standards für ein bildungsorientiertes integratives Konzept für die offene Ganztagsschule entwickelt. (siehe 3.6) Abgesehen davon, muss beachtet werden, dass die Umsetzung der offenen Ganztagsschulen ein langfristiger und schwieriger Prozess ist (siehe 3.3), so dass nach einem Jahr offene Ganztagsgrundschulen noch nicht so viel erreicht worden sein kann. Eine Schule, die zunächst mit einem additiven Betreuungskonzept startet, könnte dieses im Laufe der nächsten Jahre zu einem integrierten Konzept umgestalten und dann vielleicht auch die Zeitstruktur rhythmisieren.
Wenn also Standards in einer gleichberechtigten Kooperation eingehalten werden und die Schule das Ganztagsangebot für alle Schülerinnen und Schüler der Schule vorsieht (mit Abmeldungsmöglichkeit) oder wenigstens in Klassenzügen realisiert wird lässt sich eine Verzahnung von unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Elementen in einem übergeordneten Bildungszusammenhang realisieren und die Bildungsqualität verbessern (vgl. 3.5). Werdenjedoch additive Ansätze umgesetzt und langfristig beibehalten, kann davon ausgegangen werden, dass keine oder nur eine geringe Verbesserung der Bildungsqualität stattfindet.
Karlheinz Thimm (2004, S. 85) äußert im Zusammenhang mit dieser Problematik, dass die Kinder- und Jugendhilfe sich gegen „Billiglösungen und Mogelpackungen, die nicht halten können, was ihre Etiketten und Klappentexte zu „Bildung’ und ,Betreuung’ versprechen“ wehren wird und Qualitätsverluste sowie
Fachlichkeits- und Standardverfall in Betreuung und außerunterrichlichen Freizeit- und Bildungsangeboten nicht mittragen wird, wenn die pädagogischen Arrangements von kostenträchtigen „Qualitätsfesseln“ befreit werden. Die Jugendhilfe wird „sich nicht guten Mutes und engagiert an solchen Verbundskonzepten beteiligen, die eine herkömmliche Vormittagsschule (hinsichtlich Inhalten, Methoden, Zeit und Raumarrangements) mit zusätzlicher Betreuung (als gehobene Verwahrung) vorsehen“ (ebd.).
b) Keinpädagogisches Konzept 'vom Land
Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass das Land kein konkretes Konzept für den Ganztagsbetrieb vorlegt. Diese Kritik ist unberechtigt, da es nicht sinnvoll wäre, ein allgemeines Konzept für alle Schulen zu haben. Jedes Schule ist in eine andere Lebenswelt (siehe 2.3.1.) eingebunden und wird mit verschiedenen Problemen und Entwicklungen ihres örtlichen Umfeldes konfrontiert. Deshalb kann sich ein sinnvolles pädagogisches Ganztagskonzept nur auf die spezielle Situation derjeweiligen Schule beziehen. In einem sozialen Brennpunkt mit hoher Arbeitslosigkeit ist ein anderes Konzept erforderlich als in einem Umfeld, in dem die meisten Eltern in finanziell gesicherten Verhältnissen leben und einen hohen Bildungsstand besitzen. Eine Schule mit einem hohen Migrantenanteil wird einen ihrer Schwerpunkte auf multikulturelle Angebote setzen, eine Schule in einer Region, in der wenig Migranten leben, wird andere Schwerpunkte setzen wollen. Es ist ebenfalls ein wichtiger Unterschied, ob sich die Schule in ländlichen Regionen, in einem sozialen Brennpunkt an Stadtrand oder im Innenstadtbereich einer Großstadt befindet. (siehe 2.5) Wenn sich die Schule ihrem örtlichen Umfeld gegenüber öffnen möchte und ein lebensweltorientiertes Konzept (siehe 2.3.1.) verfolgen möchte, wäre ein Gesamtkonzept für das Land NRW eher hinderlich. Das Bundesjugendkuratorium (2003, S. 4) weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
„Die neue Schule entsteht nicht von selbst, sie muss von den Akteuren entwickelt und gestaltet werden.
Es ist deshalb notwendig, den Aufbau der Ganztagsschule als Entwicklungsprozess zu verstehen und nicht als ein fertiges, auf dem Reißbrett maßgeschneidertes Produkt oder als ein durch Erlass ,von oben’ für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und anderen an der „Ganztagsbildung“ beteiligten Organisationen vorgegebenes Ergebnis. Die neue Schule ist eine Schule des Ausprobierens, deren Wege - je nach spezifischen örtlichen Bedingungen - auch unterschiedlich geprägt sein können.“
Somit erweist sich die vorgebrachte Kritik als nicht angemessen, es erscheint eher sinnvoll, dass das Land kein konkretes pädagogisches Konzept liefert.
c) Keine Verbesserung der Bildungsqualität
Die Befürworter der gebundenen Ganztagsschule gehen davon aus, dass das Konzept der offenen Ganztagsgrundschule keine Antwort auf die Defizite im deutschen Bildungssystem darstellt und damit die Bildungsqualität an den Schulen nicht verbessert werden kann. Für Bönsch (2004, S. 19) ist die zentrale Frage die qualitative Verbesserung des Unterrichts. Lühring ( 2004, S. 13) geht davon aus, dass es zu keiner Verbesserung der schulischen Leistungen kommt, da es vor allem an ausgebildeten Lehrkräften mangelt. Die von beiden geforderte Form der gebundenen Ganztagsschule versucht die Bildungsqualität hauptsächlich durch zusätzliche Lehrerstellen zu verbessern, eine Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe ist in diesem Modell nicht vorgesehen. Somit gehen beide Kritiker davon aus, dass die Bildungsqualität durch eine Kooperation mit der Jugendhilfe nicht verbessert werde, da nur Lehrerinnen und Lehrer Bildung vermittelten.
Das Bundesjugendkuratorium (2003, S. 1) ist im Gegensatz hierzu der Meinung, die offene Ganztagsgrundschule könne die Bildungsqualität für Kinder und Jugendliche erhöhen:
„Mit dem Investitionsprogramm ,Zukunft Bildung und Betreuung’ fördert die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren den Aufbau von Ganztagsschulen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Er fordert Schule und Jugendhilfe heraus, zu einem neuen Selbstverständnis ihrer jeweiligen pädagogischen Arbeit zu kommen und ihr Bildungsverständnis zu erweitern. Allerdings wird in Deutschland der Begriff ,Bildung’ immer noch zu häufig allein mit Schule verbunden. Gelingende Lebensführung und soziale Integration bauen aber ebenso auf Bildungsprozessen in Familie sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der beruflichen Bildung auf. (ebd., S. 1) (...)
Schule erweist sich - da sind sich die Expert/inn/en einig - als zu starr, zu unflexibel und nicht ausreichend kompetent, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Entwicklungsvorraussetzungen von jungen Menschen zu entsprechen und so die erforderlichen Konsequenzen aus den vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen für eine optimale Bildungsförderung zu ziehen.“ (ebd., S. 2)
Die Reduzierung von Bildung allein auf die Schule wird also einem umfassenden Bildungsverständnis nicht gerecht. Die Grundannahme, dass nur ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer Bildung vermittelten, wird damit problematisch. Bei einer genaueren Analyse von Bildung (siehe 2.6) zeigt sich, dass Bildung im Zusammenhang mit vielen weiteren wichtigen Faktoren gesehen werden muss und nicht auf die Schule reduziert werden darf.
Die offene Ganztagsgrundschule ist ein Konzept der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen um an Grundschulen die Bildungsqualität zu verbessern, die Chancengleichheit zu erhöhen und der erhöhten Nachfrage nach
Betreuungsplätzen für Kinder nachzukommen. Die dafür vorgesehene Kooperation von Jugendhilfe und Schule, ist gesetzlich für die Schulseite im $5 Abschnitt 1 des Schulverwaltungsgesetzes verankert und für die Jugendhilfe im §81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die offene Ganztagsgrundschule wird zum größten Teil über das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ der Bundesregierung finanziert. Die Kommunen müssen in Nordrhein-Westfalen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Fördersumme dazuzahlen. Es gibt neben der offenen Ganztagsschule zwei weitere klassische Modelle von Ganztagsschulen: die gebundene Ganztagsschule und die Tagesheimschule. Die Umsetzung einer offenen Ganztagsschulen kann mit einen additiven oder einem integrierten Konzept erfolgen, wobei nur der integrierte Ansatz eine Verbesserung der Bildungsqualität verspricht. Ein begründeter Kritikpunkt an der offenen Ganztagsschule ist deshalb, dass sie in vielen Bundesländern zu großen Teilen als additives Betreuungskonzept umgesetzt wird. Befürworter der gebundenen Ganztagsschule kritisieren weiterhin, dass nur Lehrerinnen und Lehrer die Bildungsqualität an Schulen verbessern könnten. Dass dieser Kritikpunkt theoretisch nicht haltbar ist, wird im nächsten Teil ausführlich gezeigt.
[...]
[1] Eigentlich verwenden die Kritiker das Wort „Verwahranstalt“ und nicht „Verwahrungsanstalt“.
[2] Mit den Programmen "Schule von acht bis eins" und "Dreizehn Plus" fördert die Landesregierung seit einigen Jahren die Einrichtung von Ganztagsangeboten für Kinder und Jugendliche an nordrhein-westfälischen Schulen.
[3] Organisation for Economic Co-operation and Development. Ziel der OECD ist es, durch wirtschaftliche Zusammenarbeit ihrer 30 Mitgliedsländer wie auch durch Kontakte mit anderen Ländern einen Beitrag zur Entwicklung der Weltwirtschaft zu leisten. Die Mitgliedsländer sind Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. (vgl. http://www1.oecd.org/ )
[4] Das UNESCO-Institut für Pädagogik (UIP) in Hamburg ist ein internationales Forschungs-, Trainings-, Informations-, Publikations- und Dokumentationszentrum der UNESCO. (vgl. http://www.unesco.de/ )
[5] Hervorhebung im Original
- Arbeit zitieren
- Diplom Pädagoge Volker Müller (Autor:in), 2004, Offene Ganztagsgrundschule. Kooperation von Jugendhilfe und Schule, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/33636