Der folgende Beitrag soll eine kritische Analyse der wesentlichen Kontrollinstrumente der Betriebsvereinbarung liefern, die Literatur und Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt haben. Dabei spielt das Recht der AGB, dessen Bereichsausnahme des § 310 IV 1 BGB Auswirkungen auf die gesamte Kontrolle von Betriebsvereinbarungen hat, eine beachtliche Rolle. Das Ziel, die Lösung für ein Problem zu finden, das der höchstrichterliche Recht-sprechung des BAG bis heute offensichtlich Schwierigkeiten bereitet, ist sicherlich hoch gesteckt. Es soll aber dennoch angegangen werden.
Nach der Modernisierung des Schuldrechts im Jahr 2002 wurde das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, zuvor geregelt im AGBG, in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Dies hatte auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Gem. § 310 IV 2 BGB finden seit 2002 die Vorschriften der AGB-Kontrolle – unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten – Anwendung auf Arbeitsverträge. Von einer Bezugnahme der AGB-rechtlichen Beschränkungen, und damit insbesondere die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, ist indes unter Anderem die Betriebsvereinbarung dem Wortlaut nach ausgeschlossen.
Dass die Rechtsprechung vor der Änderung der sog. Bereichsausnahme des § 310 IV BGB dennoch Betriebsvereinbarungen teilweise intensiven Kontrollen unterzog, ist nur ein Teil der Problematik, die zur Schwierigkeit beiträgt, die Kontrolle des Inhalts von Betriebsvereinbarungen auf eine pragmatische Formel zu bringen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Inhaltskontrolle
C. Betriebsvereinbarung
I. Inhalt
II. Wirkung
1. Unmittelbar und zwingend
2. Betriebsautonomie und Privatautonomie
a. Privatautonomie im Verhältnis Arbeitgeber und Betriebsrat
b. Mangelnde Beteiligung der Arbeitnehmer
(1) Privatautonome Legitimation aus dem Arbeitsvertrag
(2) Privatautonome Legitimation aus der Betriebsratswahl
(3) Stellungnahme
c. Ergebnis
D. Kontrollinstitute von Betriebsvereinbarungen
I. AGB-rechtliche Inhaltskontrolle
1. Die Bereichsausnahme des § 310 IV 1 BGB
a. Der Gesetzgeber von 2002
b. Die Rechtsprechung vor 2002
c. Kritik
2. Sperrwirkung der Bereichsausnahme
a. Der Meinungsstreit in der Literatur
b. Stellungnahme
II. Billigkeitskontrolle
a. Billigkeitskontrolle anhand von § 315 BGB
b. Billigkeitskontrolle anhand von § 75 BetrVG
c. Ergebnis
III. Rechtskontrolle
1. Grundrechte
a. Unmittelbare und mittelbare Grundrechtsbindung
b. Verhältnismäßigkeitsprinzip
2. Zivilrechtliche Generalklauseln
a. § 75 BetrVG
b. § 134 BGB
c. § 138 BGB
d. § 242 BGB
3. Ergebnis
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die Möglichkeiten und Grenzen der inhaltlichen Kontrolle von Betriebsvereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Auswirkungen durch die Schuldrechtsmodernisierung 2002 und der Bereichsausnahme des § 310 IV 1 BGB.
- Analyse der Rechtsnatur und Wirkung von Betriebsvereinbarungen
- Untersuchung der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 310 IV 1 BGB
- Kritische Würdigung der Billigkeitskontrolle des Bundesarbeitsgerichts
- Prüfung der Rechtskontrolle mittels Grundrechten und Generalklauseln
- Diskussion der Sperrwirkung von Bereichsausnahmen für sonstige Kontrollinstrumente
Auszug aus dem Buch
a. Privatautonomie im Verhältnis Arbeitgeber und Betriebsrat
Nach der heute ganz herrschenden sog. Vertragstheorie ist die Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher Vertrag i.S.d. §§ 145 ff. BGB von den Betriebspartnern zu begründen. Der Arbeitgeber ist Subjekt des Privatrechts. Ebenso ist auch der Betriebsrat ein privates Gebilde. Er wird weder vom Staat errichtet, noch besteht ein hoheitlicher Errichtungszwang. Die Betriebsvereinbarung wird von dem unmittelbaren Willen beider getragen. Die Betriebsvereinbarung ist damit Ausfluss der Vertragsfreiheit von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Problematik der Inhaltskontrolle von Betriebsvereinbarungen vor dem Hintergrund der Schuldrechtsmodernisierung 2002 und der Bereichsausnahme des § 310 IV 1 BGB.
B. Inhaltskontrolle: Dieses Kapitel erörtert die theoretischen Grundlagen der Vertragsfreiheit und die Notwendigkeit ihrer Begrenzung durch eine Inhaltskontrolle bei gestörter Vertragsparität.
C. Betriebsvereinbarung: Hier wird die Betriebsvereinbarung als kollektives Instrument zur Gestaltung betrieblicher Ordnung definiert und ihre unmittelbare sowie zwingende Wirkung gegenüber der Belegschaft erläutert.
D. Kontrollinstitute von Betriebsvereinbarungen: Dieses Hauptkapitel analysiert kritisch die verschiedenen Methoden der richterlichen Kontrolle, insbesondere die AGB-Kontrolle, die Billigkeitskontrolle und die allgemeine Rechtskontrolle.
E. Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine allgemeine Rechtskontrolle unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben möglich bleibt, während andere Kontrollformen an dogmatischer Begründung mangeln.
Schlüsselwörter
Betriebsvereinbarung, Inhaltskontrolle, AGB-Recht, § 310 IV 1 BGB, Betriebsautonomie, Privatautonomie, Billigkeitskontrolle, Rechtskontrolle, Grundrechte, Verhältnismäßigkeitsprinzip, § 75 BetrVG, § 134 BGB, § 138 BGB, § 242 BGB, Einigungsstelle
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit Betriebsvereinbarungen einer inhaltlichen Kontrolle unterliegen können, insbesondere nach der Änderung des AGB-Rechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung, der Reichweite der Bereichsausnahme des § 310 IV 1 BGB sowie der Zulässigkeit von Billigkeits- und Rechtskontrollen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Ziel ist es, eine kritische Analyse der wesentlichen Kontrollinstrumente zu liefern, die von Literatur und Rechtsprechung entwickelt wurden, um eine pragmatische Einordnung der Kontrollmöglichkeiten zu erreichen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die sich der Auslegung von Gesetzen, der Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG sowie der Auseinandersetzung mit der herrschenden Lehre bedient.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle, die Billigkeitskontrolle anhand von § 315 BGB und § 75 BetrVG sowie die Rechtskontrolle durch Grundrechte und Generalklauseln detailliert geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Schlagworte sind Inhaltskontrolle, Betriebsvereinbarung, AGB-Recht, Betriebsautonomie, Billigkeitskontrolle und Rechtskontrolle.
Wie steht die Arbeit zur Billigkeitskontrolle des BAG?
Die Arbeit kritisiert die Billigkeitskontrolle des Bundesarbeitsgerichts scharf, da sie an dogmatischer und betriebsverfassungsrechtlicher Begründung mangelt und es an griffigen Maßstäben fehlt.
Können Betriebsvereinbarungen an § 134 BGB gemessen werden?
Ja, die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebsvereinbarung als Rechtsgeschäft i.S.d. § 134 BGB anzusehen ist und somit bei Verstößen gegen Verbotsgesetze nichtig sein kann.
- Arbeit zitieren
- Marcel Zink (Autor:in), 2012, Inhaltskontrolle von Betriebsvereinbarungen und AGB-Recht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/335615