Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist es, die aktuellen Herausforderungen, die in der Transportversicherungsbranche aufkommen, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Transportversicherer aufzuzeigen. Dafür sollen zunächst die Grundlagen zum Verständnis der Transportversicherung und relevante Transportversicherungsarten vorgestellt werden.
Anschließend werden wichtige Risikotreiber im Transportversicherungsgeschäft aufgegriffen, sowie die Problematik des sogenannten Kumulrisikos. Danach sollen die Chancen, die sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen in der Transportversicherungsbranche für die Transportversicherer ergeben, charakterisiert werden.
In Anbetracht der sich erholenden Weltwirtschaftslage und der Zunahme des globalen Güterverkehrs, ist das Transportversicherungsgeschäft ein internationaler Wachstumsmarkt. Obgleich sie einen vergleichsweise kleinen Versicherungszweig darstellt, ist die Transportversicherung stark an den globalen Handel und damit an die Realwirtschaft gebunden. Gemäß aktueller Prognosen von Swiss Re wird in der Transportversicherungsbranche ein jährliches Prämienwachstum von 4 bis 5,5 % für die kommenden Jahre erwartet. Im Jahr 2015 betrug das Beitragsvolumen deutscher Transport- und Luftfahrtversicherer ca. 1,8 Mrd. Euro. Nun bleibt abzuwarten, ob sich der zuletzt von der IUMI (International Union of Marine Insurance) prognostizierte Anstiegs des weltweiten Handelsvolumens um 4,1% auf über 24 Billionen USD im Jahr 2016 tatsächlich positiv in den Prämien niederschlägt. Denn der Welthandel, als treibende Kraft der Globalisierung, stellt die Transportversicherer durch komplexere Transportketten, einer zunehmenden organisierten Kriminalität und dem globalen Klimawandel vor besondere Herausforderungen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition und ausgewählte Arten der Transportversicherung
2.1 Definition und Rechtsgrundlagen
2.2 Warentransportversicherung
2.3 Verkehrshaftungsversicherung
2.4 Kaskoversicherungen
3 Herausforderungen in der Transportversicherung
3.1 Problematik des Kumulrisikos
3.2 Wichtige Risikotreiber im Transportversicherungsgeschäft
3.2.1 Komplexität der Transportketten
3.2.2 Organisierte Kriminalität
3.2.3 Globaler Klimawandel
4 Wirtschaftliche Bedeutung und Potenziale
4.1 Transportversicherung im Kontext des globalen Handels
4.2 Chancen für Transportversicherer
4.2.1 Produktinnovationen
4.2.2 Prozess- und Organisationsinnovationen
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
In Anbetracht der sich erholenden Weltwirtschaftslage und der Zunahme des globalen Güterverkehrs, ist das Transportversicherungsgeschäft ein interna tionaler Wachstumsmarkt. Obgleich sie einen vergleichsweise kleinen Versi cherungszweig darstellt, ist die Transportversicherung stark an den globalen Handel und damit an die Realwirtschaft gebunden.1 Gemäß aktueller Progno sen von Swiss Re wird in der Transportversicherungsbranche ein jährliches Prämienwachstum von 4 bis 5,5 % für die kommenden Jahre erwartet.2 Im Jahr 2015 betrug das Beitragsvolumen deutscher Transport- und Luftfahrtver sicherer ca. 1,8 Mrd. Euro.3 Nun bleibt abzuwarten, ob sich der zuletzt von der IUMI (International Union of Marine Insurance) prognostizierte Anstiegs des weltweiten Handelsvolumens um 4,1% auf über 24 Billionen USD im Jahr 2016 tatsächlich positiv in den Prämien niederschlägt.4 Denn der Welt handel, als treibende Kraft der Globalisierung, stellt die Transportversicherer durch komplexere Transportketten, einer zunehmenden organisierten Krimi nalität und dem globalen Klimawandel vor besondere Herausforderungen.5
Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist es, die aktuellen Herausforderungen die in der Transportversicherungsbranche aufkommen und die sich daraus erge benden Möglichkeiten für Transportversicherer aufzuzeigen. Dafür sollen zu nächst die Grundlagen zum Verständnis der Transportversicherung und rele vante Transportversicherungsarten vorgestellt werden. Anschließend werden wichtige Risikotreiber im Transportversicherungsgeschäft aufgegriffen, sowie die Problematik des sog. Kumulrisikos. Danach sollen die Chancen, die sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen in der Transportversicherungsbran che für die Transportversicherer ergeben, charakterisiert werden.
2 Definition und ausgewählte Arten der Transportversicherung
2.1 Definition und Rechtsgrundlagen
Um nachfolgend die wichtigsten Transportversicherungsarten darstellen und differenzieren zu können, bedarf es vorerst einer Definition des Begriffs „Transportversicherung“. Die Transportversicherung ist die Versicherung von Gütern und Transportmitteln gegen drohende Gefahren während des Trans portes (transitorisch) und während der Vor-, Zwischen- und Nachlagerung (stationär). Damit werden einerseits transitorische, aber auch stationäre Risi ken abgedeckt, die mit dem Transport von Gütern und Waren im Zusammen hang stehen. Der Begriff des Transports bezieht sich dabei auf Transportwe ge aller Art, dazu zählen der Land-, Wasser- und Luftweg.6 Es sollte erwähnt werden, dass die Seeversicherung die erste und älteste Transportversiche rungsform und gleichzeitig auch den ältesten Versicherungszweig der Welt darstellt und ihren Ursprung in der italienischen Schifffahrt hat.7 Die Tatbe stände in der Transportversicherungen befassen sich sowohl mit Sachsub stanzschäden, also Sachschäden der versicherten Güter oder Transportmittel als auch mit Schäden, welche keinen Substanzschaden am versicherten Gut oder Transportmittel darstellen. Dazu zählen beispielsweise Kosten durch Betriebsunterbrechungen die aufgrund eines versicherten Schadens oder ei ner Transportverzögerung auftreten, Vermögensschäden, Ersatzansprüche Dritter oder die Versicherung von Havarie-grosse Kosten.8 Im Vergleich zu anderen Bereichen der Schadenversicherung gilt in der deutschen Transport versicherung nicht das Prinzip der Spezialität der Gefahrendeckung, son dern, bis auf wenige Ausnahmen, die Universalität der Gefahrendeckung.9 Von dieser Universalität ausgeschlossene Gefahren können z.B. Kriege bzw. kriegsähnliche Ereignisse, politische Gewalthandlungen, Streiks, Unruhen oder Beschlagnahmungen und Entziehungen von hoher Hand sein.10
Die Transportversicherung lässt sich folgendermaßen unterteilen:11
(1) Einteilung nach Art des versicherten Interesses: Dazu zählen die Kasko versicherung, die Warenversicherung, die Verkehrshaftungsversicherungen und einige Sondersparten, wie etwa der Versicherung von Offshore-Anlagen oder der Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung.
(2) Einteilung nach Transportwegen: Eine Transportversicherung kann eine See-, Binnen- oder Lufttransportversicherung darstellen. Dabei wird immer öfter auf eine kombinierte bzw. multimodale Transportart zurückgegriffen, d.h. ein kombinierter Transport, der einige oder sämtliche der aufgeführten Trans portwege einschließen kann und somit äußerst komplex sein kann.
(3) Einteilung nach Dauer: Hauptsächlich lässt sich hierbei zwischen Reise versicherung, laufender Versicherung und Einzelversicherung unterscheiden.
Wichtige rechtlichen Grundlagen der Transportversicherung stellen das Versi cherungsvertragsgesetz (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar.12 Aufgrund des Internationalen Charakters der Trans portversicherung, besteht diese auch innerhalb eines internationalen han delsrechtlichen Rahmenwerks. Die Transportversicherung wird daher nicht von der Gesetzgebung eines bestimmten Landes beschränkt. Hierdurch soll die Funktionsfähigkeit des Transportversicherungsmarktes gewährleistet wer den.13 Um die vielfältigen Risiken und Modalitäten der Transportversicherung abdecken zu können, herrscht eine möglichst große Vertragsfreiheit im VVG. Seit dem Jahr 1976 untersteht die Transportversicherung der Aufsichtspflicht und trägt damit zu einer homogenen Behandlung der Versicherungszweige bei.14 Deutsche Transportversicherer benötigen demnach eine Zulassungser teilung durch das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Prämien, Tarife und Bedingungen bedürfen keiner aufsichtsrechtlichen Genehmigung und sind durch den Transportversicherer frei gestaltbar.15
2.2 Warentransportversicherung
Bei der Warentransportversicherung oder auch Güterversicherung werden alle Warenbewegungen versichert. Diese Warenbewegungen können sehr vielfältig sein und müssen nicht nur den Transport zum Kunden beinhalten, sondern können möglicherweise auch einen Weitertransport zum Endabneh mer dieser Waren oder auch Retouren zum Zwecke von Reklamationen bein halten. Dabei werden gemäß des Prinzips der vollen Deckung, die auch als „all-risk“-Deckung bezeichnet wird, sämtliche Gefahren abgedeckt, die unter Berücksichtigung des Transportweges (Wasser-, Luft- oder Landweg) charak teristisch sind.16 Alternativ dazu ist auch die Möglichkeit einer eingeschränk ten Gefahrendeckung gegeben, in welcher die Waren nur gegen bestimmte Gefahren abgesichert sind.17 Aufgrund der Gefahrenvielfalt in der Waren transportversicherung bedarf es eines ausgereiften Knowhows der Underwri ter bzw. Risikomanager um diese Gefahren zu abschätzen und bewerten zu können. Dieser Vorgang erfordert ein hohes Maß an Expertise, da die Eigen schaften, die Verpackungsbestimmungen und Gefahrenanfälligkeit bestimm ter Waren, aber auch politische und zollrechtliche Aspekte berücksichtigt und als Risiko einkalkuliert werden müssen.18 Der Versicherungsschutz wird, je nach gesetzlicher Vorschrift, entweder zwingend im Importland oder im Ex portland erworben. Bei der Inanspruchnahme von Dokumentenakkreditiven, also bei einer Außenhandelsfinanzierung über Banken, muss eine solcher Versicherungsschutz in Form der Versicherungspolice (als ein relevantes Do kument im dokumentären Zahlungsverkehr) nachgewiesen werden.19
2.3 Verkehrshaftungsversicherung
Die Verkehrshaftungsversicherung regelt die Haftung von Verkehrsträgern, also z.B. von Spediteuren und Frachtführern. Dabei wird die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der zur Beförderung entgegengenommenen Güter von Dritten versichert.20 Eine Versicherungspflicht besteht für Straßen- und Lufttransporte, aber auch für Spediteure, welche von den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADS)21 Gebrauch machen.22 Haftungen aus Transporten sind im VVG wie Großrisiken zu behandeln und unterliegen, ebenso wie laufende Versicherungen, im Rahmen des Transportversiche rungsgeschäftes nicht den Beschränkungen der Vertragsfreiheit innerhalb des VVG (§ 210 VVG)23.
2.4 Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherung zielt auf die Versicherung des Transportmittels ab. Abgedeckt wird mit diesem Oberbegriff, die See-, Land-, Schienenfahrzeug-, Container-, Binnensee- und Flußschifffahrtskaskoversicherung. Davon aus genommen sind Luftfahrzeuge, da diese unter die Luftkaskoversicherung fal len.24 Der Begriff „Kasko“ entstammt der spanischen Sprache, genauer dem Wort „casco“ und steht für „Schiffsrumpf“. Ursprünglich deckte die Seekasko als Urform der Kaskoversicherung, vor Allem Schiffe gegen diverse Risiken und stellt auch heutzutage eine besonders wichtige Form innerhalb der Transportversicherung dar.25 Die verschiedenen Kaskoversicherungen lassen sich anderen, bzw. eigenständigen Versicherungssparten zuweisen. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, wie Bagger, Kräne oder Ähnliches fallen, ebenso wie Hilfsmaschinen im Industrie- und Baugelände, unter die Maschinenversi cherung. Die Landkasko, also die Versicherung von Landfahrzeugen, unter steht der Kraftfahrtversicherung. Lokomotiven die dem allgemeinen Verkehr dienen, gehören regulär der Transportversicherung an.26
[...]
1 Vgl. Futterknecht, O. / Pain, D. et al. (2013): Navigation durch die Welt der Transportver sicherung und der Versicherung für Fluggesellschaften - Neueste Entwicklungen, Sigma- Studie, Nr. 4/2013, S. 2.
2 Vgl. ebenda, S. 2.
3 Vgl. GDV (Hrsg.) (2016): Transport und Luftfahrt, URL: http://www.gdv.de/zahlen- fakten/schaden-und-unfallversicherung/transport-und-luftfahrtversicherung/, (Abruf: 20.05.2016), o. S.
4 Vgl. IUMI (Hrsg.) (2016): Hamburg meeting 2016 Cargo Presentation, URL: http://iumi. com/images/documents/2016-04-Statistics/IUMI_2015-2016-Cargo_Statistics- Spring_2016.pdf, (Abruf: 20.05.2016), S. 16 f.
5 Vgl. KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH (Hrsg.) (o. J.): Transport-Versicherung, URL: htt ps://www.koeln-assekuranz.com/transport, (Abruf: 20.05.2016), o. S.
6 Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (2012): Transportversicherung. Recht und Praxis, 4. Auflage, Wiesbaden, S. 13.
7 Vgl. Versicherungswirtschaft heute (Hrsg.) (2015): Seeversicherung - Die älteste Sparte der Welt, URL: http://versicherungswirtschaft-heute.de/dossier/seeversicherung-die-altes te-sparte-der-welt/, (Abruf: 25.05.2016), o. S.
8 Vgl. ebenda, S. 13 f. ; Vgl. Mikosch, C. (2005): Industrieversicherungen: Eine Führung durch den Versicherungsdschungel, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 140.
9 Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (Transportversicherung, 2012), S. 14, 59.
10 Vgl. Mikosch, C. (Industrieversicherungen, 2005), S. 139 f.
11 Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (Transportversicherung, 2012), S. 15 f.
12 Vgl. ebenda, S. 38.
13 Vgl. ebenda, S. 38.
14 Vgl. ebenda, S. 38, 41.
15 Vgl. ebenda, S. 41.
16 Vgl. Mikosch, C. (Industrieversicherungen, 2005), S. 137 f.
17 Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (Transportversicherung, 2012), S. 131 f.
18 Vgl. Robold, M. O. / Lange, M. (2012): Risikomanagement - Sachversicherungen für pri vate und gewerbliche Kunden, Karlsruhe, S. 44.
19 Vgl. Mikosch, C. (Industrieversicherungen, 2005), S. 137. ; Vgl. Möller, U. (2008): Praxis leitfaden Außenhandel im Bankgeschäft, Köln, S. 75 ff.
20 Vgl. Mikosch, C. (Industrieversicherungen, 2005), S. 136. ; Vgl. Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (Transportversicherung, 2012), S. 15.
21 Die ADS repräsentieren ein vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) pra xisbewährtes unverbindliches Bedingungswerk für Speditionsgeschäfte. Vgl. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (Hrsg.) (2016): ADSp - Allgemeine Deutsche Spedi teurbedingungen 2016, URL: http://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/pa_de_adsp.html, (Ab ruf: 26.05.2016), o. S.
22 Vgl. Gründl, H. (2011): Verkehrshaftungsversicherung, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Ver sicherungslexikon, Wiesbaden, S. 691.
23 Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2631), zuletzt geän dert durch Art. 15 des Gesetzes vom 19.2.2016 (BGBl. I S. 254).
24 Vgl. Mikosch, C. (Industrieversicherungen, 2005), S. 136. ; Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (Transportversicherung, 2012), S. 15.
25 Vgl. Enge, H.-C. / Schwampe, D. (Transportversicherung, 2012), S. 15.
26 Vgl. ebenda, S. 15.