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Der Fall Demjanjuk. Revolution der Teilnahmedogmatik durch das LG München II?

Title: Der Fall Demjanjuk. Revolution der Teilnahmedogmatik durch das LG München II?

Term Paper , 2014 , 30 Pages , Grade: 13

Autor:in: Ref. iur. Milad Ahmadi (Author)

Law - Penology

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Summary Excerpt Details

Im Zentrum der vorliegenden Arbeit steht die Untersuchung der Begründung der Beihilfestrafbarkeit von John Demjanjuk durch das Landgericht München II unter dogmatischen Gesichtspunkten. Dabei wird insbesondere die Entscheidungspraxis deutscher Strafgerichte in früheren NS-Verfahren analysiert.

Am 12. Mai 2011 wurde der 91jährige Angeklagte John Demjanjuk von der 1. Strafkammer des Landgerichts München II nach achtzehnmonatiger Hauptverhandlung unter dem Vorsitz von Ralph Alt der sechzehnfachen Beihilfe zum Mord in 28.060 Fällen im NS-Vernichtungslager Sobibor schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten hob die Kammer den Haftbefehl gegen Demjanjuk auf, ordnete dessen Entlassung aus der zwei Jahre andauernden Untersuchungshaft an und setzte die Haftvollstreckung unmittelbar aus.

Bevor der Bundesgerichtshof über die anhängigen Revisionen des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft entscheiden konnte, verstarb John Demjanjuk am 20. März 2012. Das Urteil erlangte somit keine Rechtskraft.

Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgericht München II, aber auch bereits das Verfahren gegen John Demjanjuk selbst ließen sowohl in vielen Medien, als auch in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur, kritische Stimmen laut werden. So wurde der Rechtsauffassung der Kammer eine „deutliche Abkehr von der früheren Spruchpraxis“ konstatiert. Die Anklage gegen Demjanjuk breche gar mit „mit allem[…] was bislang bei der Ahndung von NS-Verbrechern gegolten hat.“ Andere wiederum bewerten die Rechtsauffassung des Landgericht München keineswegs als „Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in den deutschen Vernichtungslagern“ sondern sehen die Auffassung des LG München als Fortsetzung einer Spruchpraxis, die bereits in der Rechtsprechung zu den Lagern mit reinem Vernichtungszweck praktiziert worden ist.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

A. Historischer Hintergrund

I. Zur Person

1. Emigration und US-Staatsbürgerschaft

2. Belastungshinweise

II. Aktion Reinhard

1. Vernichtungslager

a) Belzec

b) Treblinka

c) Chelmno

d) Sobibór

aa) Anzahl der Opfer

bb) Zeitraum

cc) Sobibór-Prozess

2. Haupttäter

3. Trawniki

B. Dogmatische Struktur der Beihilfe im StGB

I. Strafgesetzliche Grundlage

II. Anwendung des Kausalitätsgrundsatzes

1. Rechtslehre

2. Rechtsprechung

III. Anwesenheit als Gehilfenbeitrag

IV. Gehilfenvorsatz

1. Vorsatz hinsichtlich der Haupttat

2. Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes

Fall-Motassadeq

V. Vorsatz hinsichtlich der Hilfeleistung

C. Gegenüberstellung

I. Haupttat

II. Rolle des Angeklagten

1. Trawniki-Wachmann

2. Tateinheit

3. Gehilfenbeitrag

a) Drohkulisse

b) Förderung des Ablaufs

c) Psychische Beihilfe

4. Vorsatz

a) Vorsatz hinsichtlich der Haupttat

b) Vorsatz hinsichtlich der Hilfeleistung

5. Mordmerkmal

a) Strafrechtliche Einordnung des § 211

b) Zurechnung des Mordmerkmals

D. Anfängliche Spruchpraxis zu „reinen“ Vernichtungslagern

I. Sobibor-Prozess

II. Vernichtungslager Chelmno

1. Chelmno-Prozess

2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs

III. Andere Entscheidungen

IV. Vermeintlicher Wandel der Spruchpraxis

1. Der Fall Willi Schatz

2. Einstellungsverfügungen

a) Staatsanwaltschaft Dortmund

b) Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

V. Bewertung

1. Unterschiedliche Funktionen der Angeklagten

2. Rechtsfehlerhafte Bewertung

Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob das Urteil des Landgerichts München II gegen John Demjanjuk eine revolutionäre Abkehr von der bisherigen deutschen Rechtsprechung zur Beihilfestrafbarkeit bei NS-Verbrechen darstellt oder ob es die bestehende dogmatische Spruchpraxis konsequent fortsetzt.

  • Analyse der historischen Rolle von Trawniki-Wachmännern in der Aktion Reinhard.
  • Dogmatische Prüfung der Beihilfe im StGB mit Fokus auf Kausalität und Gehilfenvorsatz.
  • Vergleich der Urteilsbegründung mit der historischen Spruchpraxis zu "reinen" Vernichtungslagern.
  • Untersuchung der Rechtsauffassung des BGH und deren Anwendung auf den Fall Demjanjuk.
  • Kritische Bewertung von Einstellungsverfügungen in anderen NS-Verfahren.

Auszug aus dem Buch

C. Gegenüberstellung

Die Kammer bewertet die „Tötung der Juden im Vernichtungslager Sobibor als rechtswidrig und schuldhaft begangenen Mord gem. § 211 Abs. 1 StGB in der gleichermaßen zur Tatzeit wie aktuell geltenden Fassung“ und damit als teilnahmefähige Haupttat im Sinne des § 27 StGB.

Nach Überzeugung der Kammer wurde der Angeklagte kurz nach seiner Gefangennahme für den Dienst als Wachmann im Ausbildungslager Trawniki ausgebildet und war in dieser Funktion im Tatzeitraum vom 27. März 1943 bis mindestens Mitte September 1943 im Vernichtungslager Sobibor tätig. In diesem Zeitraum seien nachweislich 16 Transporte mit 29.779 Menschen angekommen. Davon seien insgesamt 28.060 Personen unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Gaskammern oder durch Erschießen getötet worden. Nach Ankunft eines Transportes seien die Trawniki-Wachmänner mit der Bewachung der angekommenen Juden und der Überwachung der Arbeitshäftlinge beschäftigt gewesen, die beim Entladen der Deportierten und ihrem „Durchschleusen“ zu den Gaskammern, der Vergasung der Opfer und zur Durchsuchung und anschließenden Beseitigung der Leichen eingesetzt wurden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Historischer Hintergrund: Dieser Abschnitt beleuchtet das Leben von John Demjanjuk, die Strukturen der „Aktion Reinhard“ und die Rolle der Trawniki-Wachmannschaften.

B. Dogmatische Struktur der Beihilfe im StGB: Hier werden die juristischen Voraussetzungen der Beihilfe, insbesondere das Kausalitätserfordernis und der subjektive Gehilfenvorsatz (inkl. Fall-Motassadeq), dargestellt.

C. Gegenüberstellung: Dieses Kapitel prüft die Urteilsbegründung des LG München II gegen Demjanjuk auf ihre dogmatische Konsistenz und analysiert die verschiedenen Gehilfenbeiträge.

D. Anfängliche Spruchpraxis zu „reinen“ Vernichtungslagern: Der Autor vergleicht die frühere Rechtsprechung des BGH und historische Prozesse mit der aktuellen Entwicklung und Einstellungsverfügungen.

V. Bewertung: Kritische Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen strafrechtlichen Bewertung der Funktionen von Lagerpersonal und der Korrektheit bisheriger Einstellungsverfügungen.

Fazit: Das Fazit schlussfolgert, dass das Urteil kein juristisches Novum darstellt, sondern die etablierte Rechtsprechung konsequent fortführt.

Schlüsselwörter

John Demjanjuk, Beihilfe, StGB, NS-Vernichtungslager, Sobibor, Aktion Reinhard, Trawniki-Wachmänner, Kausalitätsgrundsatz, Gehilfenvorsatz, Mordmerkmal, Rechtsprechung, Strafverfolgung, NS-Verbrechen, Schuldspruch, Dogmatik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Begründung des Landgerichts München II zur Verurteilung von John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in einem NS-Vernichtungslager.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die historische Einordnung der Trawniki-Männer, die dogmatische Auslegung der Beihilfe im deutschen Strafrecht sowie die historische Spruchpraxis zu NS-Vernichtungslagern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob das Urteil gegen Demjanjuk eine Abkehr von bisherigen juristischen Grundsätzen ("Paradigmenwechsel") darstellt oder eine Fortführung der ständigen BGH-Rechtsprechung ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Urteilsbegründungen mit der dogmatischen Lehre und der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung vergleicht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine dogmatische Herleitung der Beihilfe, eine konkrete Gegenüberstellung der Urteilsbegründung im Fall Demjanjuk und eine historische Aufarbeitung früherer NS-Prozesse.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie "Beihilfe", "Trawniki-Wachmann", "Sobibor", "NS-Vernichtungslager" und "Gehilfenvorsatz" geprägt.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Falles Motassadeq?

Der Fall Motassadeq dient als wichtige Referenz, um die Bestimmtheit des Vorsatzes und die Anforderungen an den Gehilfenvorsatz bei komplexen Tatgeschehen zu verdeutlichen.

Warum wird der "Fall Willi Schatz" als Vergleich herangezogen?

Der Fall dient als Kontrastpunkt, um zu zeigen, dass Freisprüche in der Vergangenheit oft an der Konkretheit des Nachweises eines Tatbeitrags und nicht an einer anderen Auslegung des Beihilfetatbestands selbst scheiterten.

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Details

Title
Der Fall Demjanjuk. Revolution der Teilnahmedogmatik durch das LG München II?
College
University of Marburg  (Institut für Kriminalwissenschaften)
Course
Strafrechtliches Seminar: Nationale Verfolgung internationaler Verbrechen
Grade
13
Author
Ref. iur. Milad Ahmadi (Author)
Publication Year
2014
Pages
30
Catalog Number
V334927
ISBN (eBook)
9783668247529
ISBN (Book)
9783668247536
Language
German
Tags
Nationalsozialismus Todeslager Beihilfe zum Mord NS-Prozess Holocaust Strafrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ref. iur. Milad Ahmadi (Author), 2014, Der Fall Demjanjuk. Revolution der Teilnahmedogmatik durch das LG München II?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/334927
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