Für die Lehrveranstaltung Recht, wurde ein Beschluss des OGH überarbeitet und verschiedene Literatur hinzugezogen. Es geht um einen Verkehrsunfall, an dem eine Frau starb und dessen Mann auf Schmerzensgeld und Trauerschmerzensgeld klagt. Es wird kritisch hinterfragt, welchen weiteren Fragen nachgegangen werden hätte können. Es geht hier auch um die Glaubens- und Gewissensfreiheit und ob eventuell Vorurteile gegenüber bestimmten Religionen bestehen.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- OGH-Beschluss 2 Ob 219/10k
- Ansicht beider Parteien
- Ansicht des Gerichts
- Persönliche Ansicht
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Hausarbeit analysiert den OGH-Beschluss 2 Ob 219/10k, der sich mit der Frage der Schadensminderungspflicht im Falle der Verweigerung einer Bluttransfusion aus religiösen Gründen befasst. Die Arbeit untersucht die Argumentation des Gerichts, die Sichtweisen der Parteien und beleuchtet die ethischen und rechtlichen Aspekte der Entscheidung.
- Die rechtliche Einordnung der Schadensminderungspflicht im Kontext von religiösen Überzeugungen
- Die Abwägung von Glaubensfreiheit und Schadensersatzansprüchen
- Die Rolle der objektiven und subjektiven Zumutbarkeit bei medizinischen Behandlungen
- Die Haftung des Schädigers für die Folgen der Entscheidung des Geschädigten
- Die Bedeutung der Entscheidungsfindung im Spannungsfeld zwischen medizinischer Indikation und persönlicher Gewissensentscheidung
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
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OGH-Beschluss 2 Ob 219/10k
Der OGH-Beschluss 2 Ob 219/10k befasst sich mit einem Verkehrsunfall, bei dem die Ehefrau des Klägers aufgrund einer Verweigerung von Bluttransfusionen aus religiösen Gründen verstarb. Der Kläger forderte Schmerzensgeld und Begräbniskosten, während die beklagte Partei ein Mitverschulden des Klägers aufgrund der Verweigerung der Bluttransfusion geltend machte.
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Ansicht beider Parteien
Der Kläger argumentierte, dass die Verweigerung der Bluttransfusion auf Glaubens- und Gewissensgründe beruhe und der Verletzten kein Mitverschulden anzulasten sei. Die beklagte Partei argumentierte, dass die Weigerung der Bluttransfusion trotz Aufklärung durch Ärzte zum Tod geführt habe und eine Verletzung der Schadensminderungspflicht darstelle.
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Ansicht des Gerichts
Das Berufungsgericht bestätigte den Zuspruch des Schmerzensgeldes für die Verletzte, hob aber den Restbetrag auf. Das Gericht argumentierte, dass die Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Unterlassen einer zumutbaren Behandlung relevant sei. Die Verabreichung von Blutkonserven sei eine objektiv zumutbare Maßnahme, die von jedem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt würde.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit zentralen Themen wie Schadensminderungspflicht, Glaubensfreiheit, Gewissensentscheidung, Bluttransfusion, medizinische Indikation, Zumutbarkeit, Haftung, Verkehrsunfall, Adäquanz, Rechtsvergleichung, Österreichisches Recht, Deutsches Recht.
- Quote paper
- Monika Cirlea (Author), 2016, Schmerzens- und Trauerschmerzensgeld. Die Bearbeitung des OGH-Beschlusses 2 Ob 219/10k, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/334530