Ziel dieser Arbeit ist, das geltende Wahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte kritisch zu hinterfragen. Dabei sollen sowohl die Vorzüge und Stärken, als auch die Schwächen und Konfliktpotentiale herausgearbeitet werden. Zuerst erfolgt eine Erläuterung der Zwecke der handelsrechtlichen Bilanzierung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Aktivierbarkeit selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte soll dann vor diesen Hintergründen diskutiert werden. Zuletzt werden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die heutige Gesellschaft durchlebt momentan einen ökonomischen Wandel. In der Wirtschaftswelt lässt sich eine Dematerialisierung feststellen, die Gesellschaft entwickelt sich weg von einer produktionsbasierten und hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft. Dabei zeigt sich auch die zunehmende Relevanz der immateriellen Güter. Insbesondere in der Hochtechnologiebranche oder der dominierenden Dienstleistungsbranche haben unkörperliche Werte einen enorm hohen Stellenwert. In vielen Unternehmen gelten die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte, wie Know-How oder gewerbliche Schutzrechte, als hauptsächliche Werttreiber. Die materiellen Güter verlieren dagegen immer mehr an Bedeutung. In der Industrie 4.0 wird der Einsatz von Rohstoffen immer effizienter, dabei sind immaterielle Güter, wie eine leistungsfähige Software, immer wichtiger.
Auch die deutsche Rechnungslegung erkennt diesen gesellschaftlichen Wandel und widmet den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten deutlich mehr Aufmerksamkeit. Das deutsche Handelsrecht, das seit Langem von Vorsicht und Gläubigerschutz geprägt ist, erfuhr durch das BilMoG eine der bislang massivsten Reformen. Seitdem gibt es in Form eines Aktivierungswahlrechtes erstmals die Möglichkeit, selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände auch bilanziell zu erfassen. Das Handelsrecht wird so an die internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen, nach welchen eine Aktivierung selbsterstellter immaterieller Güter längt verpflichtend ist. Die immateriellen Vermögenswerte gelten, aufgrund ihrer Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und ihre Wertes, als „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ und führen immer wieder zu Diskussionen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemdarstellung
2. Grundlagen handelsrechtlicher Bilanzierung
2.1. Zwecke der handelsrechtlichen Bilanzierung
2.2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
2.3. Begriffsabgrenzung
2.4. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009
3. Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen nach handelsrechtlichen Vorschriften
3.1. Aktivierung dem Grunde nach
3.2. Aktivierung der Höhe nach
3.2.1. Zugangsbewertung
3.2.2. Folgebewertung
3.3. Folgewirkungen der Aktivierung
4. Diskussion zur handelsrechtlichen Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände
4.1. Argumente für das Aktivierungswahlrecht
4.2. Argumente gegen das Aktivierungswahlrecht
4.3. Stellungnahme
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht kritisch das durch das BilMoG eingeführte Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte im deutschen Handelsrecht und beleuchtet dessen Auswirkungen auf die Aussagekraft der Bilanz.
- Bedeutung immaterieller Güter in der modernen Wirtschaft
- Entwicklung der handelsrechtlichen Bilanzierung durch das BilMoG
- Aktivierungsvoraussetzungen sowie Bewertungsverfahren
- Diskussion von Vor- und Nachteilen des Aktivierungswahlrechts
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung und Problemdarstellung
Die heutige Gesellschaft durchlebt momentan einen ökonomischen Wandel. In der Wirtschaftswelt lässt sich eine Dematerialisierung feststellen, die Gesellschaft entwickelt sich weg von einer produktionsbasierten und hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft. Dabei zeigt sich auch die zunehmende Relevanz der immateriellen Güter. Insbesondere in der Hochtechnologiebranche oder der dominierenden Dienstleistungsbranche haben unkörperliche Werte einen enorm hohen Stellenwert. In vielen Unternehmen gelten die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte, wie Know-How oder gewerbliche Schutzrechte, als hauptsächliche Werttreiber. Die materiellen Güter verlieren dagegen immer mehr an Bedeutung. In der Industrie 4.0 wird der Einsatz von Rohstoffen immer effizienter, dabei sind immaterielle Güter, wie eine leistungsfähige Software, immer wichtiger.
Auch die deutsche Rechnungslegung erkennt diesen gesellschaftlichen Wandel und widmet den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten deutlich mehr Aufmerksamkeit. Das deutsche Handelsrecht, das seit Langem von Vorsicht und Gläubigerschutz geprägt ist, erfuhr durch das BilMoG eine der bislang massivsten Reformen. Seitdem gibt es in Form eines Aktivierungswahlrechtes erstmals die Möglichkeit, selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände auch bilanziell zu erfassen. Das Handelsrecht wird so an die internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen, nach welchen eine Aktivierung selbsterstellter immaterieller Güter längt verpflichtend ist. Die immateriellen Vermögenswerte gelten, aufgrund ihrer Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und ihre Wertes, als „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ und führen immer wieder zu Diskussionen.
Ziel der Arbeit ist, das geltende Wahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte kritisch zu hinterfragen. Dabei sollen sowohl die Vorzüge und Stärken, als auch die Schwächen und Konfliktpotentiale herausgearbeitet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Problemdarstellung: Einführung in den ökonomischen Wandel hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft und Zielsetzung der kritischen Untersuchung des Aktivierungswahlrechts.
2. Grundlagen handelsrechtlicher Bilanzierung: Erläuterung der Zwecke der Bilanzierung, der GoB sowie der Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
3. Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen nach handelsrechtlichen Vorschriften: Analyse der Aktivierung dem Grunde und der Höhe nach sowie der Folgewirkungen in der Bilanz.
4. Diskussion zur handelsrechtlichen Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände: Abwägung der Argumente für und gegen das Aktivierungswahlrecht sowie eine abschließende Stellungnahme.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Bilanzierungsreform und Ausblick auf die weitere Entwicklung im Handelsrecht.
Schlüsselwörter
BilMoG, Handelsrecht, HGB, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierungswahlrecht, Bilanzierung, Forschung und Entwicklung, Herstellungskosten, Jahresabschluss, Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzip, Informationsgehalt, Wissensgesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der handelsrechtlichen Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten nach der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Bilanztheorie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für immaterielle Werte sowie die kritische Diskussion des Aktivierungswahlrechts.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Primäres Ziel ist es, das durch das BilMoG geschaffene Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände kritisch zu hinterfragen und dessen Vorzüge sowie Konfliktpotenziale aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich auf eine Analyse des geltenden Handelsrechts, relevanter Gesetzesmaterialien und auf die Fachliteratur zur Bilanzierung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen, dann die konkreten Aktivierungsvoraussetzungen (dem Grunde und der Höhe nach) und schließlich die Argumente für und gegen das Wahlrecht diskutiert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das BilMoG, das Aktivierungswahlrecht, die immateriellen Vermögensgegenstände und das Vorsichtsprinzip.
Warum stellt die Bilanzierung immaterieller Werte eine Herausforderung dar?
Die Bewertung ist aufgrund der hohen Unsicherheit hinsichtlich der Existenz und des Wertes dieser Güter von großer Subjektivität geprägt, was den Bilanzierenden vor erhebliche Probleme stellt.
Was ist die Ausschüttungssperre in diesem Zusammenhang?
Da durch die Aktivierung der Gewinn steigt, schützt die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB die Gläubiger, indem sie sicherstellt, dass nur der Gewinn ausgeschüttet wird, der auch ohne diese Aktivierung entstanden wäre.
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- Alina Klinge (Author), 2016, Der Ansatz selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte nach dem HGB. Darstellung und Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/333778