Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Maßregelvollzuges, wobei der Schwerpunkt auf Ergotherapie im Maßregelvollzug liegt. In dieser Arbeit versuche ich, die verschiedenen Behandlungsmethoden näher zu beschreiben, weil Methodenvielfalt in der Therapie schwieriger Klienten notwendige Therapieansätze bieten kann. Am Schluss werde ich versuchen, die gewonnenen Ergebnisse zu interpretieren.
Die zentrale Fragestellung lautet: Hat die ergotherapeutische Behandlung bei Patienten im Maßregelvollzug einen Sinn?
Inhaltsverzeichnis
1.Einführung
1.1. Fragestellung
1.2. Materialabgrenzung
1.3. Angrenzende Themen, die nicht behandelt wurden:
2. Definition des Maßregelvollzugs
3. Klientel
4. Ziele der Ergotherapie im Maßregelvollzug
5. Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
6. Das Reasoning & Rehabilitation Programm (R&R)
7. Resozialisierung
8. Aktuelle Rückfallzahlen
9. Ergebnis und Ausblick
10. Literaturverzeichnis
11. Abbildungsverzeichnis
1.Einführung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Maßregelvollzuges, wobei der Schwerpunkt auf Ergotherapie im Maßregelvollzug liegt. In dieser Arbeit versuche ich, die verschiedenen Behandlungsmethoden näher zu beschreiben, weil Methodenvielfalt in der Therapie schwieriger Klienten notwendige Therapieansätze bieten kann. Am Schluss werde ich versuchen, die gewonnenen Ergebnisse zu interpretieren.
1.1. Fragestellung
Hat die ergotherapeutische Behandlung bei Patienten im Maßregelvollzug einen Sinn?
1.2. Materialabgrenzung
Diese Hausarbeit wurde Hauptsächlich mit Sekundärliteratur erstellt. Ferner wurde ein unveröffentlichtes Skript zum Thema „Ergotherapie in der forensischen Psychiatrie“ verwendet.
1.3. Angrenzende Themen, die nicht behandelt wurden:
Die Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema des Maßregelvollzuges. Der normale Regelvollzug und der Jugendstrafvollzug wurden nicht behandelt, da dies den Rahmen für diese Arbeit überschreiten würde.
2. Definition des Maßregelvollzugs
„Im Maßregelvollzug (auch forensische Psychiatrie/ Forensik genannt) werden Straftäter nach § 63 und nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) untergebracht. Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht, die im Sinne der Paragrafen 20 oder 21 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten(…)“.[1]
3. Klientel
Das Durchschnittsalter aller Patienten und Patientinnen im Maßregelvollzug beträgt 39,3 Jahre. Diese Erhebung wurde 1998 gemacht. Sie kommen überwiegend aus den unteren sozialen Schichten. Jeder 3. hat ein Teil seiner Kindheit und Jugend in einem Heim verbracht. Die typische Karriere eines Maßregelvollzugspatienten ist folgende: „Kinderheim-Erziehungsheim-Jugendstrafvollzug-Erwachsenstrafanstalt-Maßregelvollzug“.[2] 60-70% der Patienten leiden zusätzlich noch an einer Alkohol- und/ oder Drogenproblematik.[3]
4. Ziele der Ergotherapie im Maßregelvollzug
Der deutsche Verband der Ergotherapeuten formuliert folgende therapeutische Ziele für Menschen mit psychischen Störungen. Diese Ziele gelten natürlich auch für Patienten im Maßregelvollzug.
- „Verbesserung und Erhalt der Alltagsbewältigung
- Verbesserung und Erhalt des situationsgerechten Verhaltens
- Verbesserung und Erhalt in der zwischenmenschlichen Interaktion und Kommunikation
- Wiedererlangung von Selbstvertrauen und Handlungskompetenz
- Wiedergewinnung des Realitätsbezugs und der realistischen Selbsteinschätzung
- Verbesserung entwicklungspsychologisch wichtiger Fähigkeiten wie Autonomie und Bindungsfähigkeit
- Verbesserung und Erhalt der kognitiven Fähigkeiten
- Stärkung der Eigenverantwortung und Entscheidungsfähigkeit
- Stärkung der Kreativität im Sinne vom Problemlösungsverhalten und Entwicklung von Anpassungsstrategien
- Verbesserung und Erhalt der Belastungsfähigkeit und Ausdauer
- Verbesserung der eigenaktiven Tagesstrukturierung
- Entwicklung, Verbesserung und Erhalt der Selbstständigkeit und der dafür notwendigen lebenspraktischen Fähigkeiten und der Grundarbeitsfähigkeiten
- Entwicklung und Verbesserung der Krankheitsbewältigung“[4]
5. Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
Die Arbeitstherapie nimmt hier einen wichtigen Stellenwert ein. Sie findet in geschützten Werkstätten statt. Tätigkeitsbereiche sind meistens Schlosserei, Schreinerei, Druckerei, Gärtnerei oder Verwaltungstätigkeiten. Manche Maßregelvollzugsanstalten bieten sogar Ausbildungsplätze in den einzelnen Bereichen an. Unter der Arbeitstherapie versteht man eine produktive Arbeit, die auch entsprechend entlohnt wird. Die Bestimmung des Lohns hängt nicht nur von der Produktivität des Patienten ab sondern auch von:[5]
- „Einhaltung der Arbeitszeit; Fehlzeit
- Ausdauer
- Selbstständigkeit
- Einsatz“[6]
Die Arbeitstherapie soll für den Patienten aber keine sinnlose Beschäftigung darstellen, sondern soll ihm helfen wieder ein geregelter Alltag zu führen. Außerdem soll das Selbstwertgefühl des Patienten gestärkt werden. Die Klienten sollen die Erfahrung machen, dass sie in der Lage sind Nützliches herzustellen und sich in einer Gemeinschaft zurechtzufinden.[7]
Das Arbeitsverhalten wird in den verschiedenen Arbeitsbereichen erprobt und dann weiterentwickelt. Genauso verhält es sich mit dem Umgang der Kollegen und Vorgesetzten.[8] Die Arbeitstherapie kann also als Brücke zwischen dem Maßregelvollzug und dem wirklichen Leben gesehen werden, besonders in Einrichtungen in der teilstationäre Arbeitstherapie angeboten wird.
Im Gegensatz zur Arbeitstherapie stehen die kreativtherapeutischen Behandlungsverfahren. Hier steht nicht die Leistung und Produktivität im Vordergrund sondern die kreative Betätigung. Es wird die Erfahrung vermittelt, ein attraktives Werkangebot auch in Eigenleistung umsetzen zu können. Dies fördert Freude an der Arbeit, Selbstständigkeit und Eigeninitiative. Hier kann sehr gezielt auf den Patienten eingegangen werden. In der Ergotherapie stehen uns viele verschiedene Auswahlmöglichkeiten zu Verfügung: Von Peddigrohrarbeiten, Arbeiten mit Papier und Pappe bis zu Holz- und Metallarbeiten. Je nach Therapieform, ob Einzel- oder Gruppentherapie, werden zusätzlich noch soziale Fähigkeiten geübt.[9]
[...]
[1] http://lexikon.calsky.com/de/txt/m/ma/maa_regelvollzug.php(08.12.2008)
[2] Schmidt-Quernheim, Hax- Schoppenhorst 2008, S.68
[3] Vgl. ebd. (indirektes Zitat)
[4] Ferber 2001, S.101
[5] Vgl Schüpbach 1989
[6] Ebd., S.25
[7] Bock, Weingard 1998, S.412
[8] Ebd. S.411
[9] Vgl. Tölle 1991