Im folgenden Text soll die Forschungsfrage:„Welchen Beitrag kann die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Rahmen der Implementierung des PfWG für Hilfsbedürftige und deren (pflegenden) Angehörigen leisten?“ untersucht werden.
Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt progressiv in der Bundesrepublik Deutschland an. Laut dem Statistischen Bundesamt beziehungsweise aus der im Jahr 2015 veröffentlichten Pflegestatistik waren im Dezember 2013 circa 2,6 Millionen Personen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig. Dies ist im Rahmen der demografischen Wende dadurch gekennzeichnet, dass erstmals mehr über 60-jährige als unter 20-jährige in Deutschland leben. Demnach ist mit einer weiteren Zunahme bzw. dem Anstieg der Anzahl an Pflegebedürftigen zu rechnen.
Bei konstant bleibender Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, ist mit einem Anstieg der Hilfebedürftigen auf ca. 3.3 Millionen im Jahr 2030 zu rechnen. Um den daraus resultierenden Bedarf an Pflege-, Betreuungs- und Beratungsangeboten zu decken, entwickelte sich in Deutschland eine umfangreiche und hoch spezialisierte Versorgungslandschaft. Betroffene und deren Angehörige können dementsprechend auf unterschiedliche Angebote aus der vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflege wahrnehmen. Die Relevanz wird dann deutlich, wenn kurzfristig ein Pflegefall eintritt und aufgrund dessen die Notwendigkeit nach Versorgungsangeboten und spezieller Beratung zunimmt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Public Health Relevanz
2. Methodik
3.1 Bedeutung der Pflegeversicherung
3.2 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
3.3 Leistungen der Pflegeberatung nach § 7a SGB VI
3.3.1 Hilfebedarfsstellung
3.3.2 Versorgungsplan
3.4 Anlässe der Pflegeberatung
3.4.1 Probleme der stationären Pflegeberatung
3.4.2 Pflegekurse und häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI
3.4.3 Pflegeeinsätze nach § 37 III SGB XI
3.5 Bedeutung der Pflegestützpunkte
4.1 Qualifikationen der Pflegeberater und Pflegeberaterinnen
4.2 Pflegediagnostik
4.2.1 Lösungsorientierter Beratungsansatz
4.2.2 Inhalte der Pflegeberatung in Pflegestützpunkten
5.1 Ausblick und Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, welchen Beitrag die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Kontext des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) für pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige leisten kann, um die Versorgungssituation zu optimieren.
- Rechtliche Grundlagen der Pflegeberatung und des PfWG
- Strukturen und Aufgaben von Pflegestützpunkten
- Qualifikationsanforderungen an Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
- Methodische Ansätze in der Pflegeberatung (z.B. Case-Management, Pflegediagnostik)
- Kritische Analyse der Beratungsqualität und Neutralität
Auszug aus dem Buch
3.2 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Mit der im Jahr 2008 verabschiedeten und 2009 eingeführten Pflegereform, iSd. Pflege – Weiterentwicklungsgesetz, sollen die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland verbesserte Möglichkeiten, sowie Beratungsangebote zu Hilfestellungen etc. und zur Bewältigung ihrer Lebenssituationen und der Sicherung der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit vorzufinden (Frommelt et al., 2008). Laut Art. 1 §7a sollen alle Versicherten, die nach der neuen Vorschrift des § 7a SGB XI Anspruch auf Leistungen des SGB XI haben, ab dem 1.1.2009 über eine Berechtigung für individuelle Beratung verfügen. Mit der neudefinierten Pflegeberatung wird der Adressatenkreis, der individuelle Rechtsanspruch auf ausführliche Beratung hat, erweitert. Für alle Personen, die nach SGB XI pflegebedürftig sind oder notwendige Leistungen beantragt haben oder offensichtlich einen Beratungsbedarf haben, soll dieser gewährleistet werden. Die Inanspruchnahme der Leistungen, die durch die Pflegeberatung angeboten werden, ist nicht verpflichtend, d.h., dass niemand gezwungen ist, die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. (Krahmer, Schiffer-Werneburg, 2009).
Der fundamentale Bestandteil der Pflegeberatung ist, dass sie als individuelles Case-Management verstanden wird, dass weit über die gesetzlichen Pflichten der Pflegekassen nach §7 SGB XI hinausgeht (Klie/ Monzer, 2008/ Neumann, 2007, zitiert nach Krahmer, Schiffer-Werneburg, 2009). Somit ist die Pflegeberatung primär für den Hilfesuchenden bestimmt und die Leistungen überwiegend klientenbezogen (Leib-Gerstner, 2012). Die betroffene Person kann darüber hinaus auch beantragen, dass auch Dritte (Ehepartner etc.) einbezogen werden (Vgl. § 7a Abs. 2 Satz 1). Als Maßstab für die Beratung ist nach § 7a Abs. 1 Satz 10 SGB XI grundsätzlich sicherzustellen, dass die Pflegeberatung immer unabhängig durchgeführt wird. Die Relevanz der Unabhängigkeit ist ausnahmslos zu nennen, da laut Büscher et al, 2010, zitiert nach Nickel et al, versorgende Dienstleister während der Beratung eine Dienstleisterrolle einnehmen, wobei die objektive Sichtweise des Dienstleisters bezüglich der konformen Beratung oft kritisiert wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Anzahl pflegebedürftiger Personen im Rahmen des demografischen Wandels und die damit wachsende Notwendigkeit spezialisierter Beratungsangebote.
2. Methodik: Der methodische Teil beschreibt die durchgeführte Literaturrecherche in Bibliothekskatalogen, Datenbanken und via Google Scholar zur fundierten Erarbeitung der Thematik.
3.1 Bedeutung der Pflegeversicherung: Dieses Kapitel erläutert kurz die historische Einordnung der Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung und deren Relevanz für die Versorgung.
3.2 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Es wird die Einführung der individuellen Pflegeberatung als Rechtsanspruch und deren Verständnis als Case-Management im Sinne des PfWG dargestellt.
3.3 Leistungen der Pflegeberatung nach § 7a SGB VI: Hier werden zentrale Leistungsbausteine wie die Hilfebedarfsstellung und die Erstellung von Versorgungsplänen als Kernaufgaben der Beratung definiert.
3.4 Anlässe der Pflegeberatung: Das Kapitel differenziert verschiedene Beratungsanlässe, von stationären Problemlagen über Schulungsbedarfe bis hin zu Qualitätssicherungsbesuchen.
3.5 Bedeutung der Pflegestützpunkte: Es wird die Rolle der Pflegestützpunkte als dezentrale, niederschwellige Anlaufstellen für eine vernetzte Versorgung beschrieben.
4.1 Qualifikationen der Pflegeberater und Pflegeberaterinnen: Dieses Kapitel definiert die notwendigen fachlichen und sozialrechtlichen Kompetenzen sowie das Qualifikationsprofil für Beratungspersonal.
4.2 Pflegediagnostik: Der Abschnitt verdeutlicht die Notwendigkeit von Pflegediagnosen und eines ganzheitlichen Blicks auf den Hilfebedarf unter Einbeziehung psychosozialer Faktoren.
5.1 Ausblick und Stellungnahme: Das Fazit bewertet die Auswirkungen des PfWG kritisch und weist auf verbleibende Herausforderungen bezüglich der Neutralität und flächendeckenden Umsetzung hin.
Schlüsselwörter
Pflegeberatung, Pflegestützpunkte, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, SGB XI, Case-Management, Pflegediagnostik, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege, Angehörigenpflege, Versorgungslandschaft, Sozialrecht, Qualitätssicherung, Demografischer Wandel, Pflegeversicherung, Pflegeberatungsansatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert den Beitrag der gesetzlich verankerten Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zur Verbesserung der Versorgungssituation für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen im Kontext des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den Schwerpunkten zählen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeberatung, die Rolle von Pflegestützpunkten, das Anforderungsprofil an das Fachpersonal sowie methodische Ansätze wie das Case-Management.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet: Welchen Beitrag kann die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Rahmen der Implementierung des PfWG für Hilfsbedürftige und deren pflegende Angehörige leisten?
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Erarbeitung genutzt?
Es wurde eine fundierte Literaturrecherche durchgeführt, unter Nutzung von Bibliothekskatalogen, Fachdatenbanken und wissenschaftlichen Online-Quellen wie Google Scholar.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Leistungen der Pflegeberatung, spezifische Beratungsanlässe, die Bedeutung der Pflegestützpunkte sowie die qualifikatorischen und diagnostischen Voraussetzungen für eine professionelle Beratung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Pflegeberatung, Pflegestützpunkte, Case-Management, Pflegediagnostik und das SGB XI.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Pflegestützpunkte?
Die Pflegestützpunkte werden als entscheidend für eine niederschwellige und wohnortnahe Versorgung bewertet, wenngleich eine einheitliche, flächendeckende Umsetzung in der Praxis noch Herausforderungen birgt.
Welche kritische Anmerkung macht die Autorin zur Beratungsneutralität?
Die Arbeit hinterfragt kritisch, ob bei einer Anstellung der Pflegeberater direkt bei den Pflegekassen die für den Ratsuchenden notwendige volle Neutralität bei der Beratung immer gewährleistet werden kann.
- Quote paper
- Niels Hanneman (Author), 2016, Angebote der Pflegeberatung nach der Implementierung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes für Hilfsbedürftige und deren (pflegende) Angehörige, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/322508