Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird zunächst der Sachverhalt und der Verfahrensgang des Falles HRS erläutert. Der zweite Teil beinhaltet eine umfassende wettbewerbsrechtliche Würdigung der Bestpreisklausel am Beispiel des Falles HRS. Zuerst wird der Begriff „Bestpreisklausel“ begrifflich, ökonomisch und juristisch eingeordnet. Danach wird unter Herausarbeitung der diskussionswürdigen Stellen geprüft, inwieweit die von HRS angewandten Bestpreisklauseln wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Darauf folgt eine auf das Gesamtergebnis blickende Stellungnahme. Im letzten Teil wird die Arbeit mit einem Ausblick abgeschlossen.
In der kartellrechtlichen Diskussion ist der Begriff „Bestpreisklausel“ erstmals im Rahmen des Verfahrens des Hotelbuchungsportals HRS in Erscheinung getreten.
Ordnet man Bestpreisklauseln wettbewerbsrechtlich ein, sind sie jedoch nicht völlig neu. Sogenannte Bestpreisklauseln sind Ausprägung der Meistbegünstigungsklauseln, welche bei vertikalen Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmen auftreten.
Das Hotelbuchungsportal HRS hat von einer solchen Bestpreisklausel Gebrauch gemacht und seine Hotelpartner dazu verpflichtet, den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten nur bei HRS anzubieten.
Solche Vereinbarungen sind ökonomisch reizvoll, jedoch kartellrechtlich bedenklich. Sie stehen im Verdacht, den Wettbewerb auf dem Markt der Hotelportale und der Hotelunternehmen einzuschränken.
Im Dezember 2013 stufte das Bundeskartellamt die von HRS verwendete Bestpreisklausel als wettbewerbsbeschränkende Vertikalvereinbarung sowie als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein. Die von HRS eingelegte Beschwerde wies der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Urteil vom 5. Januar 2015 zurück.
Die weitreichende Diskussion um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Bestpreisklauseln macht eine dahingehende Analyse am Beispiel des Falles HRS erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Einführung
II. Gang der Arbeit
B. Der Fall HRS
I. Sachverhalt
II. Verfahren
C. Kartellrechtliche Würdigung der Bestpreisklausel am Beispiel des Falles HRS
I. Einordnung der Bestpreisklausel
1. Begriff
a) Ausprägung der Meistbegünstigungsklausel
b) Echte und unechte Meistbegünstigungsklauseln
c) Zu Lasten des Lieferanten oder zu Lasten des Abnehmers
d) Meistbegünstigungsklauseln auf Plattformmärkten
e) Fazit
2. Wirtschaftspraktische Einordnung
a) Zweck der Bestpreisklausel
b) Anwendungsfälle
3. Kartellrechtliche Einordnung
a) Marktabgrenzung
b) Wettbewerbsbeschränkung
c) Freistellung
II. Marktabgrenzung
1. Sachlich relevanter Markt
a) Abgrenzungsmethoden
aa) Bedarfsmarktkonzept
bb) SSNIP-Test und Preiselastizität
b) Abgrenzung im konkreten Fall
aa) Bestimmung der Marktgegenseite
(1) Auffassung von HRS
(2) Auffassung des Bundeskartellamtes
(3) Auffassung des OLG Düsseldorf
(4) Stellungnahme
bb) Austauschbarkeit der Produkte
(1) Differenzierung zwischen Offline- und Online-Vertrieb
(a) Auffassung von HRS
(b) Auffassung des Bundeskartellamtes
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(d) Stellungnahme
(2) Differenzierung innerhalb des Online-Vertriebs
(a) Auffassung von HRS
(b) Auffassung des Bundeskartellamtes
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(d) Stellungnahme
2. Räumlich relevanter Markt
a) Abgrenzungsmethoden
b) Abgrenzung im konkreten Fall
aa) Auffassung von HRS
bb) Auffassung des Bundeskartellamtes
(1) Internetplattformen
(2) wirtschaftliche Schwerpunkte der Unternehmen
(3) Gebietspräsenz der Unternehmen
(4) Ausrichtung des Portalangebots
(5) Ausrichtung der Werbung
cc) Auffassung des OLG Düsseldorf
dd) Stellungnahme
III. Wettbewerbsbeschränkung
1. Zwischenstaatlichkeitsklausel/Anwendbarkeit
a) Zwischenstaatlichkeitsklausel
b) Anwendbarkeit
2. Verstoß gegen § 1 GWB/Art. 101 Abs. 1 AEUV
a) Vereinbarungen zwischen Unternehmen
aa) Vereinbarung
bb) Unternehmen
b) Tatbestandsrestriktionen
aa) Handelsvertreterprivileg
bb) Erforderliche Nebenabrede
c) Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
aa) Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Hotelportalen
(1) Wettbewerb um die niedrigsten Buchungsentgelte
(a) Auffassung des Bundeskartellamtes
(b) Auffassung von HRS
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(2) Vorstoßender Wettbewerb
(a) Auffassung des Bundeskartellamtes
(b) Auffassung von HRS
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(3) Markteintritt
(a) Auffassung des Bundeskartellamtes
(b) Auffassung von HRS
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(4) Stellungnahme
bb) Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Hotels
(1) Hotelzimmerpreise
(a) Auffassung des Bundeskartellamtes
(b) Auffassung von HRS
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(2) Betroffene Vertriebswege
(a) Auffassung des Bundeskartellamtes
(b) Auffassung von HRS
(c) Auffassung des OLG Düsseldorf
(3) Verstärkung durch Anwendung der Wettbewerber
(4) Stellungnahme
d) Spürbarkeit
3. Freistellung
a) Gruppenfreistellung
aa) Vertikalvereinbarung im Sinne der Vertikal-GVO
(1) Auffassung der Beteiligten
(2) Stellungnahme
bb) Kernbeschränkung
(1) Auffassung der Beteiligten
(2) Stellungnahme
cc) Überschreitung der 30 %-Schwelle
b) Einzelfreistellung
aa) Effizienzgewinne
(1) Auffassung der Beteiligten
(2) Stellungnahme
bb) Angemessene Beteiligung der Verbraucher
cc) Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
dd) Ausschaltung wesentlichen Wettbewerbs
4. Verstoß gegen § 20 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB
a) Anwendbarkeit
b) Tatbestandsmäßigkeit
aa) Normadressatin
bb) Unbillige Behinderung der kleinen und mittleren Unternehmen
IV. Abschließende Zusammenfassung
V. Abschließende Stellungnahme
D. Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit erörtert die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von sogenannten „Bestpreisklauseln“ bei Hotelbuchungsplattformen, insbesondere unter Berücksichtigung des Verfahrens gegen das Portal HRS. Dabei wird kritisch analysiert, ob diese Klauseln den Wettbewerb zwischen Hotelportalen sowie zwischen den Hotelunternehmen unzulässig beschränken und ob eine Freistellung vom Kartellverbot in Betracht kommt.
- Wettbewerbsrechtliche Einordnung von Bestpreisklauseln
- Marktabgrenzung im digitalen Umfeld (zweiseitige Märkte)
- Prüfung von Wettbewerbsbeschränkungen nach GWB und AEUV
- Analyse der Freistellungsmöglichkeiten (Vertikal-GVO und Einzelfreistellung)
- Kritische Würdigung der Entscheidungen von Bundeskartellamt und OLG Düsseldorf
Auszug aus dem Buch
I. Einführung
In der kartellrechtlichen Diskussion ist der Begriff „Bestpreisklausel“ erstmals im Rahmen des Verfahrens des Hotelbuchungsportals HRS in Erscheinung getreten.
Ordnet man Bestpreisklauseln wettbewerbsrechtlich ein, sind sie jedoch nicht völlig neu. Sogenannte Bestpreisklauseln sind Ausprägung der Meistbegünstigungsklauseln, welche bei vertikalen Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmen auftreten.
Das Hotelbuchungsportal HRS hat von einer solchen Bestpreisklausel Gebrauch gemacht und seine Hotelpartner dazu verpflichtet, den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten nur bei HRS anzubieten.
Solche Vereinbarungen sind ökonomisch reizvoll, jedoch kartellrechtlich bedenklich. Sie stehen im Verdacht, den Wettbewerb auf dem Markt der Hotelportale und der Hotelunternehmen einzuschränken.
Im Dezember 2013 stufte das Bundeskartellamt die von HRS verwendete Bestpreisklausel als wettbewerbsbeschränkende Vertikalvereinbarung sowie als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein. Die von HRS eingelegte Beschwerde wies der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Urteil vom 5. Januar 2015 zurück.
Mit dem nun bestandskräftigen Urteil hat sich das Thema Bestpreisklausel noch nicht erledigt. Einerseits werden die Erwägungen des Bundeskartellamtes scharf kritisiert. Auf der anderen Seite sieht sich das Bundeskartellamt durch das Urteil des OLG in seiner Auffassung bestätigt. Bestpreisklauseln sind wettbewerbsrechtlich ambivalent. Dies gab sogar Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zu.
Die weitreichende Diskussion um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Bestpreisklauseln macht eine dahingehende Analyse am Beispiel des Falles HRS erforderlich.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in das Thema Bestpreisklauseln im Kontext des HRS-Verfahrens und Erläuterung des Gangs der Untersuchung.
B. Der Fall HRS: Darstellung des Sachverhalts und des Verfahrensverlaufs beim Bundeskartellamt und OLG Düsseldorf bezüglich der Bestpreisklauseln von HRS.
C. Kartellrechtliche Würdigung der Bestpreisklausel am Beispiel des Falles HRS: Umfangreiche juristische und ökonomische Analyse des Begriffs, der Marktabgrenzung sowie der kartellrechtlichen Zulässigkeit und Freistellungsmöglichkeiten.
D. Ausblick: Zusammenfassender Ausblick auf die Relevanz der Thematik über das HRS-Verfahren hinaus, insbesondere mit Blick auf Folgeverfahren gegen andere Plattformen.
Schlüsselwörter
Bestpreisklausel, Hotelbuchungsportal, HRS, Kartellrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Vertikalvereinbarung, Meistbegünstigungsklausel, Marktabgrenzung, Bundeskartellamt, OLG Düsseldorf, Vertikal-GVO, Effizienzgewinne, Trittbrettfahrerproblem, Marktbeherrschung, Online-Vertrieb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von sogenannten „Bestpreisklauseln“, die von Hotelbuchungsplattformen wie HRS in ihren Verträgen mit Hotels verwendet werden.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind die Marktabgrenzung bei zweiseitigen Online-Märkten, die Prüfung von Vertikalvereinbarungen auf Wettbewerbsbeschränkungen und die Analyse, ob diese Klauseln vom Kartellverbot freigestellt werden können.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Klauseln kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob die behördliche Untersagung am Beispiel des Falles HRS rechtlich tragfähig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Rechtsprechung (insbes. OLG Düsseldorf), Verwaltungsentscheidungen (Bundeskartellamt) sowie die aktuelle kartellrechtliche Literatur und ökonomische Ansätze auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die begriffliche Einordnung der Bestpreisklauseln, eine detaillierte Marktabgrenzung (sachlich und räumlich), die kartellrechtliche Prüfung eines Verstoßes gegen das GWB/AEUV sowie die Prüfung möglicher Gruppen- oder Einzelfreistellungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere HRS, Bestpreisklausel, Meistbegünstigungsklausel, Vertikalvereinbarung, Marktabgrenzung, Trittbrettfahrerproblem und die Freistellung nach Vertikal-GVO.
Wie bewertet der Autor die Entscheidung des OLG Düsseldorf?
Der Autor äußert sich kritisch zur räumlichen Marktabgrenzung des OLG und bezeichnet das Vorgehen des Gerichts, auf die Begründung des Bundeskartellamtes zu verweisen, ohne eigene Ausführungen zu machen, als „Vogel-Strauß-Manier“.
Welche Rolle spielt die „Zweiseitigkeit“ des Marktes für die Argumentation?
Die Zweiseitigkeit des Marktes (Vermittlung zwischen Hotels und Endkunden) macht die Bestimmung der relevanten Marktseite sehr schwierig und erschwert die klassische Marktabgrenzung, was der zentrale Problemschwerpunkt der Arbeit ist.
Ist der Autor der Meinung, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich unzulässig sind?
Nein, der Autor hält die verwendeten Bestpreisklauseln für kartellrechtlich zulässig, solange Marktanteilsschwellen von 30 % nicht überschritten werden und keine Kernbeschränkungen vorliegen.
- Quote paper
- Sener Dincer (Author), 2016, Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Bestpreisklauseln im Fall des Hotelbuchungsportals HRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/320968