Beinhaltet den Begriff der Grundrechte und die Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten. Enthält eine Diskussion über das Sicherheitsrisiko Mensch.
Recht ist ohne seine Geschichte nicht zu verstehen. Rechtliche Regelungen können einen längeren Atem als politischen Ordnungen haben. Die Grundrechte dagegen sind politisches Recht und unterliegen einem Abhängigkeitsverhältnis zur politischen Ordnung, die sie garantiert. Es ist eine Errungenschaft neuzeitlichen Denkens, das Menschenrechte als Grundrechte in einer Verfassung verankert wurden. Die Herausbildung von Grundrechten steht deshalb im Zusammenhang mit dem bürgerlichen Verfassungsstaat der Moderne. Der eigentliche Begriff der Grundrechte entstand als solcher um 1770 in Frankreich als „droits fondamentaux". Als Legitimierung einer bürgerlichen Ordnung wurden neben den natürlichen Menschenrechten auch sogenannte Gesellschaftsrechte in der Verfassung als Grundrechte verbürgt. Die Grundrechte sind Ausdruck individueller Freiheit in einer politischen Ordnung.
Inhaltsverzeichnis
A. DIE GRUNDRECHTE
I. ALLGEMEIN
II. MENSCHENRECHTE
III. BÜRGERRECHTE
IV. DER URSPRUNG DER GRUNDRECHTE
V. DIE GRUNDRECHTE DES GRUNDGESETZES
B. DIE VERWIRKUNG VON GRUNDRECHTEN
I. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE
II. SCHUTZGUT DES ART. 18
III. SINN UND ZWECK DER VERWIRKUNG
1. Schutz der Freiheit auch gegenüber dem Bürger
2. Die wehrhafte Demokratie als Antwort auf Weimar und die Hitler-Diktatur
IV. DER TATBESTAND DER VERWIRKUNG
1. Enumeration
2. Identitätslehre
3. Der Begriff der Verwirkung
4. Der Verwirkungsgegenstand
5. Die Verwirkungsfolge
6. Das Verwirkungsmonopol beim Bundesverfassungsgericht
7. Nebenfolge der Verwirkungsentscheidung
8. Gefährlichkeit
9. Verhältnismäßigkeit
10. Missbrauch
11. Kampf
V. POLITISCHE UND TATSÄCHLICHE BEDEUTUNG DES ART. 18
VI. DAS PROBLEM ASYLRECHT
C. DAS MENSCHENBILD DES GRUNDGESETZES AUS ART. 18 GG
I. SICHERHEIT BRINGT FREIHEIT?
II. SICHERHEITSRISIKO MENSCH?
III. SICHERHEITSFAKTOR MENSCH?
IV. ZUSAMMENFASSUNG:
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundrechtliche Verwirkung gemäß Art. 18 des Grundgesetzes und setzt diese in Bezug zum Menschenbild der deutschen Verfassung. Ziel ist es zu analysieren, ob der Gesetzgeber mit diesem Instrument den Bürger als ein Sicherheitsrisiko betrachtet oder ob er ihn trotz wehrhafter Demokratie als Garanten der Freiheit begreifen kann.
- Historische Entstehung und dogmatische Herleitung des Instituts der Verwirkung.
- Die wehrhafte Demokratie als Antwort auf die Erfahrungen der Weimarer Republik.
- Tatbestandsvoraussetzungen und verfassungsrechtliche Grenzen der Grundrechtsverwirkung.
- Verhältnis zwischen staatlicher Sicherheit und individueller Freiheit.
- Kritische Würdigung des Menschenbildes, das dem Verwirkungsgedanken zugrunde liegt.
Auszug aus dem Buch
IV. Der Tatbestand der Verwirkung
Die in Art. 18 genannten Grundrechte sind abschließend aufgezählt. Art. 18 stellt einen abschließenden Katalog von verwirkbaren Grundrechten dar. Dieser Enumerationsversuch ist zwar unübersteigbar zwingendes Recht, aber offensichtlich misslungen, weil sich jedes Grundrecht politisch missbrauchen lässt. Ziel ist daher die Entpolitisierung des Antragsgegners auch auf jenen von Art. 18 nicht benannten Grundrechtsgebieten, die notwendigerweise gleichsam in Idealkonkurrenz mit dem aberkannten Grundrecht stehen. Hängt also ein Grundrecht notwendigerweise mit dem aberkannten Grundrecht zusammen, dann darf daran die Aberkennungsentscheidung nicht scheitern, es sei denn, der mitbetroffene Grundrechtsbereich sei gegenüber dem beabsichtigten Schutz des Staates vorrangig.
Eine Identität zwischen missbrauchten und aberkannten Grundrecht muss nicht bestehen. Art. 18 würde wirklichkeitsfremd erscheinen, wenn der Verfassungsfeind einfach auf andere politische Betätigungsfelder ausweichen könne. Art. 18 hindert nicht die Möglichkeit einer generellen Verwirkung von Grundrechten, auch wenn sich der Grundrechtsmissbrauch nur auf ein Grundrecht beschränkt hat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. DIE GRUNDRECHTE: Dieses Kapitel legt die historischen Grundlagen der Grundrechte dar und erläutert deren Entwicklung sowie Bedeutung als Schutzrechte des Individuums gegenüber dem Staat.
B. DIE VERWIRKUNG VON GRUNDRECHTEN: Hier wird detailliert analysiert, wie Art. 18 GG als Instrument der wehrhaften Demokratie fungiert, um die freiheitliche Grundordnung vor missbräuchlichen Angriffen durch ihre Träger zu schützen.
C. DAS MENSCHENBILD DES GRUNDGESETZES AUS ART. 18 GG: Dieser abschließende Teil setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, welches Bild vom Menschen der Verwirkungsgedanke transportiert und ob dieses noch zeitgemäß ist.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Grundgesetz, Art. 18 GG, Grundrechtsverwirkung, wehrhafte Demokratie, Menschenbild, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Verfassungsschutz, Rechtsstaat, Sicherheit, Freiheit, Bundesverfassungsgericht, Grundrechtsmissbrauch, Entpolitisierung, Grundrechtsträger.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik der Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 des Grundgesetzes und analysiert deren theoretische sowie praktische Hintergründe.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entstehungsgeschichte der Verwirkung, der Konzeption der wehrhaften Demokratie sowie der dogmatischen Einordnung der Verwirkungstatbestände.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Zweck des Instituts der Verwirkung kritisch zu hinterfragen und zu klären, welches Menschenbild durch diese Schutznorm zum Ausdruck kommt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Untersuchung, die sich auf die Auslegung des Verfassungstextes, die historische Analyse und die Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Tatbestand der Verwirkung, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Monopolinstanz für Verwirkungsentscheidungen sowie die tatsächliche politische Bedeutung dieses selten angewandten Artikels.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Grundrechte, wehrhafte Demokratie, Grundrechtsverwirkung, Rechtsstaat und das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit geprägt.
Warum ist die Identität zwischen missbrauchtem und aberkanntem Grundrecht für die Arbeit wichtig?
Der Autor argumentiert, dass eine strikte Identität nicht notwendig ist, da der Verfassungsfeind sonst leicht ausweichen könnte, was die Wirksamkeit von Art. 18 GG untergraben würde.
Welches Fazit zieht der Autor zur Rolle des Bürgers?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Bürger nicht als pauschales Sicherheitsrisiko betrachtet werden sollte, sondern im Idealfall sogar selbst als Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auftritt.
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- Carsten Bickel (Author), 2004, Verwirkung von Grundrechten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/31983