Diese Arbeit befasst sich zunächst mit dem Begriff der kontextbezogenen Systeme. Sodann wird darauf eingegangen, was Location Based Services sind. Ferner wird die Zulässigkeit nach dem TKG und TMG im Verhältnis Arbeitgeber, Telediensteanbieter und TK-Dienstleister erörtert. Weiter wird auf die technischen Voraussetzungen der LBS eingegangen, auf GPS und RFID. Sodann wird auf die rechtliche Zulässigkeit der Einführung kontextbezogener Systeme im Unternehmen eingegangen. Dabei wird zunächst die Legitimierung durch das Betriebsverfassungsrecht erörtert, bevor sodann auf die Legitimierung durch das Datenschutzrecht eingegangen wird. Das Fazit bildet den Abschluss dieser Arbeit.
Im Zeitalter der immer weiter entwickelten Technologie werden technische Maßnahmen im Unternehmen immer wichtiger. Vor allem begründen sie aber neue datenschutzrechtliche Risiken. Die Einführung technischer Maßnahmen bedeutet auch immer einen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. Standortbezogene Dienste werden künftig womöglich vermehrt im Geschäftsleben eingesetzt werden. Darüber hinaus hat das Angebot eine rasante Entwicklung hinter sich, während es im Jahr 2005 noch weniger als 10 LBS-Anbieter waren, sind es im Jahr 2014 schon 927 Anbieter. Die Einführung derartiger Systeme bietet sich für den Arbeitgeber immer dann an, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitsmittel nicht standortgebunden sind. Vorteilhaft sind diese Systeme für den Arbeitgeber, da er durch die besseren Koordinationsmöglichkeiten sowohl Zeit als auch Kosten sparen kann. Für den Arbeitnehmer ergeben sich ebenso Vorteile, für ihn bedeutet so ein System eine Arbeitserleichterung, da ein fester Arbeitsplatz nicht mehr notwendig ist und er somit relativ frei ist in seiner Arbeitszeitgestaltung. Für den Arbeitnehmer ergeben sich allerdings auch Nachteile, für ihn bedeuten diese Systeme ebenso einen Eingriff in seine grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte. Derartige Systemen eröffnen dem Arbeitgeber die Möglichkeit umfangreiche Bewegungs- und Nutzungsprofile des Arbeitnehmers zu erstellen. Somit könnte der Arbeitnehmer einer Totalüberwachung des Arbeitgebers ausgesetzt sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition kontextbezogene Systeme
3. Definition Location Based Services
4. Zulässigkeit der Verwendung von Standortdaten nach dem TKG und TMG
4.1 Erhebung von Standortdaten durch den TK-Dienstleister
4.2 Übermittlung der Standortdaten durch den TK-Dienstleister
4.3 Verarbeitung und Nutzung der Standortdaten durch den LBS-Anbieter
5. Technische Lokalisierungsverfahren
5.1 RFID
5.2 GPS
6. Rechtliche Voraussetzungen für die Einführung standortbezogener Dienste im Unternehmen
6.1 Betriebsverfassungsrecht
6.1.1 Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
6.1.2 Zweck der Mitbestimmungsnorm
6.1.3 Merkmale des Mitbestimmungstatbestandes
6.1.3.1 Technische Einrichtungen
6.1.3.2 Überwachung
6.1.3.3 Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer als Überwachungsgegenstand
6.1.3.4 Bestimmtheit der technischen Einrichtung zur Überwachung
6.1.4 Inhalt und Umfang der Mitbestimmung
6.2 Datenschutzrechtliche Anforderungen
6.2.1 Zweck des Beschäftigungsverhältnisses
6.2.2 Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
6.2.3 Erforderlichkeit
6.2.4 Einwilligung § 4a BDSG
6.2.5 Rechtsfolgen
6.2.6 Zulässigkeit RFID
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die betriebsverfassungsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Nutzung von standortbezogenen Diensten (Location Based Services) und kontextbezogenen Systemen zur Mitarbeiterüberwachung in Unternehmen.
- Definition und technische Grundlagen kontextbezogener Systeme und LBS.
- Rechtliche Bewertung der Standortdatenverwendung gemäß TKG und TMG.
- Analyse des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei technischer Überwachung nach dem BetrVG.
- Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis nach dem BDSG.
- Abgrenzung der Zulässigkeit spezifischer Lokalisierungstechnologien wie RFID und GPS.
Auszug aus dem Buch
6.1.3.2 Überwachung
Den Begriff der Überwachung kann man als Schlüssel für den Inhalt und die Reichweite des Mitbestimmungsrechts bezeichnen. Von ihm werden verschiedene Vorgänge umfasst. Dazu gehören die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, wenn sie Aussagen über Leistung und Verhalten der einzelnen Arbeitnehmer ermöglichen.
Die Überwachung beginnt bereits mit der Erhebung von Informationen. Wird dieser Vorgang dann einer technischen Einrichtung übertragen, liegt der Mitbestimmungstatbestand vor, sofern durch die technische Einrichtung Leistungs- oder Verhaltensdaten gesammelt werden. Voraussetzung ist, dass die Daten technisch erhoben werden. Keine Voraussetzung ist jedoch, dass die ermittelten Informationen durch die technische Einrichtung auch ausgewertet werden.
Weiterhin gehört zur Überwachung, dass die erhobenen Informationen geordnet werden, damit festgestellt werden kann, ob eine Erwartung erfüllt ist. Wenn diese Ordnung der Leistungs- und Verhaltensdaten durch eine technische Einrichtung erfolgt, ist der Mitbestimmungstatbestand auch dann gegeben, wenn gespeicherte Daten nicht durch eine technische Einrichtung erhoben wurden. Wo hingegen die bloße Speicherung von untechnisch erhobenen Informationen durch technische Einrichtungen den Mitbestimmungstatbestand nicht erfüllt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung technischer Systeme im Unternehmensalltag und skizziert die daraus resultierenden datenschutzrechtlichen Risiken sowie die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.
2. Definition kontextbezogene Systeme: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Kontextes und erläutert die Merkmale kontextbezogener Anwendungen sowie deren Rolle bei der Verknüpfung von Informationen mit menschlichem Verhalten.
3. Definition Location Based Services: Hier werden standortbezogene Dienste als elektronische Ortungsmethoden vorgestellt und der Begriff der Standortdaten im telekommunikationsrechtlichen Kontext definiert.
4. Zulässigkeit der Verwendung von Standortdaten nach dem TKG und TMG: Das Kapitel analysiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Übermittlung und Nutzung von Standortdaten durch Telekommunikationsdienstleister und LBS-Anbieter.
5. Technische Lokalisierungsverfahren: Dieses Kapitel beschreibt die Funktionsweisen von RFID- und GPS-Systemen als zentrale technische Instrumente zur Lokalisierung im betrieblichen Umfeld.
6. Rechtliche Voraussetzungen für die Einführung standortbezogener Dienste im Unternehmen: Dieser umfangreiche Hauptteil befasst sich detailliert mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß BetrVG sowie den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG beim Einsatz solcher Systeme.
7. Fazit: Das Fazit fasst die rechtliche Gesamtsituation zusammen und betont, dass trotz technischer Innovationen die bestehenden Schutzmechanismen des BetrVG und BDSG grundlegend hinreichend für den Arbeitnehmerdatenschutz sind.
Schlüsselwörter
Location Based Services, LBS, Standortdaten, Mitarbeiterüberwachung, Betriebsverfassungsrecht, Datenschutz, BDSG, BetrVG, RFID, GPS, Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Arbeitsverhältnis, Datenverarbeitung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von standortbezogenen Technologien zur Überwachung von Arbeitnehmern in Unternehmen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Definitionen von LBS und Kontextsystemen, der telekommunikationsrechtlichen Zulässigkeit, dem betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrecht und dem Datenschutzrecht im Beschäftigungsverhältnis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Einsatz von Lokalisierungstechnologien mit den gesetzlichen Vorgaben zum Persönlichkeitsschutz von Arbeitnehmern in Einklang gebracht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Kommentaren, Fachliteratur und der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil erörtert umfassend das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung technischer Einrichtungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sowie die Anforderungen an die Datenerhebung nach § 32 BDSG.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie LBS, Mitarbeiterüberwachung, Betriebsverfassungsgesetz, BDSG und informationelle Selbstbestimmung geprägt.
Welche Rolle spielt das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG für den Arbeitgeber?
Dieses Recht verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat bei der Einführung von technischen Systemen zu beteiligen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Wann ist die heimliche Anbringung von RFID-Chips nach Ansicht der Arbeit zulässig?
Die Arbeit vertritt die Auffassung, dass dies nur in extremen Ausnahmefällen, etwa bei konkretem Verdacht auf schwere Straftaten oder Vertragsverletzungen, als letztes Mittel in Betracht kommen kann.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2015, Die Einführung kontextbezogener Systeme im Arbeitsverhältnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/318199