Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, Hegels Konzeption der Familie, wie sie in der "Rechtsphilosophie" (1820) entwickelt wird, herauszuarbeiten. Dabei wird es erforderlich sein, einige Termini seiner Terminologie zu klären, wie z.B. Sittlichkeit, bürgerliche Gesellschaft, Begriff, Idee, Geist, Wille usw. Erst dadurch kann sich ein Verständnis dessen einstellen, was Hegel unter Familie bzw. unter dem Begriff der Familie versteht.
Diese wird als erstes Moment der Sittlichkeit bei ihm begriffen. Das zweite ist die bürgerliche Gesellschaft und das dritte der Staat. Aufgabe wird es nicht nur sein, die Differenz zwischen diesen verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, sondern auch ihre Gemeinsamkeiten. Neben der "Rechtsphilosophie" soll zudem auf einige andere Texte Hegels, wie der "Enzyklopädie" oder der "Vorlesung zur Rechtsphilosophie" Bezug genommen werden, um ein breiteres Verständnis dieses Themas zu ermöglichen.
Es soll vor allem gezeigt werden, warum die Konzeption der Familie mit der Philosophie des Geistes bei ihm verbunden ist. Neben der Berücksichtigung einiger relevanter Positionen aus der deutsch-niederländischen Hegel-Forschung zu diesem Thema wie der von Lu De Vos (2006) beispielsweise, soll zudem ein kurzer Blick auf die eines französischen Hegel-Spezialisten geworfen werden. Die Wahl fällt hierbei auf Jacques Derrida, und zwar deshalb, da er sich in seinem Buch Glas (Totenglocke, dt. 2006) mit der Thematik der Hegelschen Familie auf scharfsinnige Weise auseinandergesetzt hat. Es soll auf einige Stellen aus seinem Buch eingegangen werden, ohne allerdings den Anspruch zu erheben, jeden der dort behandelten Aspekte ausführlich gerecht werden zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Das Konzept der Familie in Hegels Rechtsphilosophie
1.1 Die Familie als erstes Moment der Sittlichkeit oder über die begriffslogische Entwicklung bis zur selben
1.2 Über Liebe und Ehe
1.3 Das Eigentum und Vermögen der Familie oder die Familie aus ökonomischer Perspektive
1.4 Die Auflösung der Familie in die bürgerliche Gesellschaft oder über die Erziehung
1.5 Familie, bürgerliche Gesellschaft und Staat
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, Hegels Konzeption der Familie, wie sie in den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ (1820) entwickelt wird, systematisch herauszuarbeiten und durch Rückgriffe auf die „Enzyklopädie“ sowie die „Vorlesung zur Rechtsphilosophie“ zu vertiefen. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie die Familie als erstes Moment der Sittlichkeit begrifflich zu fassen ist und in welchem dialektischen Verhältnis sie zur bürgerlichen Gesellschaft sowie zum Staat steht.
- Die begriffslogische Einbettung der Familie in Hegels Lehre von Sittlichkeit, Freiheit und Geist.
- Die Analyse der Ehe als sittliche Einheit unter Ausschluss rein vertragsrechtlicher Auffassungen.
- Die ökonomische Dimension der Familie, einschließlich Familieneigentum und dessen patriarchaler Verwaltung.
- Die Rolle der Erziehung als Prozess der „sittlichen Auflösung“ der Familie und Wegbereiter für das Staatsbürgertum.
- Die kritische Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Positionen sowie Bezügen zum antiken Verständnis der Oikonomia.
Auszug aus dem Buch
1.2 Über Liebe und Ehe
Die Familie wird zu Beginn des ihr gewidmeten Abschnitts, als die geistige Einheit von Hegel verstanden, die sich durch das Gefühl der Liebe (§158) als diese Einheit empfindet. Sie ist mit anderen Worten: sich empfindender Geist. Die Liebe als diese Empfindung ist „die Sittlichkeit in Form des Natürlichen“. Sie steht somit im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser. Hegel hebt hervor, dass das Gefühl der Liebe nicht nur zu einer Selbstaufhebung des einzelnen Individuums, sondern zu einer Gewinnung des eigenen Selbst im Anderen führt (§158, Zusatz). Für diesen Anderen bin ich jedoch nur, soviel ich für ihn gelte. Dieser „Widerspruch“, der nach Hegel selbst durch die Liebe erzeugt wird, hat eine „positive“ Konsequenz: „die sittliche Einigkeit“. Die Liebe macht die Familie somit zu einem Ganzen, indem das einzelne Mitglied für sich nicht mehr gilt.
Mit Bezug auf §159 in der Rechtsphilosophie wird in der später gehaltenen Vorlesung zur Philosophie des Rechts der „rechtliche“ Aspekt der Liebe geltend gemacht. Dort heißt es sinngemäß, dass man nur von einem Recht der Familie sprechen kann, wenn man darunter das sittliche Recht der Liebe versteht. Um ein Missverständnis auszuschließen: dieses „Recht“ ist kein Recht im strengen Sinn. Es gehört nicht zum abstrakten Recht und zwar aus dem Grund, weil es auf „Gesinnung“ bzw. Empfindung beruht. Es ist ein Recht, welches sich im sittlichen Verhältnis als Empfindung zueinander zeigt. Ein Recht, was auf „Empfindung“ beruht, ist deshalb nur im übertragenen Sinne so zu nennen. Es ist, wie Hegel deutlich sagt, ein „anderes“ Recht (Notizen zu §159, GPR, S.308).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Das Konzept der Familie in Hegels Rechtsphilosophie: Einleitende Darlegung der philosophischen Prämissen, in denen die Familie als notwendiges Moment der sittlichen Idee und der Freiheit verortet wird.
1.1 Die Familie als erstes Moment der Sittlichkeit oder über die begriffslogische Entwicklung bis zur selben: Untersuchung der dialektischen Herleitung der Familie aus Hegels Logik sowie der notwendigen Differenzierung von abstraktem Recht und Moralität.
1.2 Über Liebe und Ehe: Analyse der Ehe als sittliche, nicht vertragliche Einheit, die auf dem Gefühl der Liebe basiert und durch Anerkennung zur objektiven Wirklichkeit gelangt.
1.3 Das Eigentum und Vermögen der Familie oder die Familie aus ökonomischer Perspektive: Untersuchung der ökonomischen Dimension der Familie, des Familieneigentums sowie der patriarchalen Verwaltung unter Berücksichtigung aristotelischer Anleihen.
1.4 Die Auflösung der Familie in die bürgerliche Gesellschaft oder über die Erziehung: Erörterung der erzieherischen Aufgabe der Eltern, Kinder zu freien Staatsbürgern zu formen, was gleichzeitig die Auflösung der Familie als ursprüngliche Einheit einleitet.
1.5 Familie, bürgerliche Gesellschaft und Staat: Abschließende Betrachtung des Verhältnisses der Familie als „erste Basis“ zum Staat, der die Sittlichkeit in Form von Gesetzen vollendet.
Schlüsselwörter
Hegel, Rechtsphilosophie, Familie, Sittlichkeit, Ehe, Liebe, Eigentum, Freiheit, Geist, Erziehung, bürgerliche Gesellschaft, Staat, Dialektik, Individuum, Objektivierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die philosophische Konzeption der Familie bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel, insbesondere im Kontext seiner Rechtsphilosophie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der begrifflichen Bestimmung der Familie als sittliche Einheit, der Bedeutung der Ehe, der ökonomischen Struktur des Familieneigentums sowie der erzieherischen Transformation der Kinder zu Staatsbürgern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die systematische Stellung der Familie in Hegels Rechtsphilosophie aufzuzeigen und die Wechselbeziehungen zwischen Familie, bürgerlicher Gesellschaft und Staat zu explizieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine philosophisch-textanalytische Arbeit, die Hegels Primärtexte (vor allem die „Rechtsphilosophie“) unter Einbeziehung von Sekundärliteratur (u.a. Lu De Vos, Jacques Derrida) kritisch interpretiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Familie als sittliches Moment, die rechtlich-ethische Natur der Ehe, die ökonomischen Aspekte des Vermögens, den Erziehungsprozess und schließlich das Verhältnis zum Staat.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Sittlichkeit, Freiheit, Geist, das „sittliche Ganze“, Erziehung, Ehe, Rechtsperson und das dialektische Verhältnis von Familie und Staat.
Warum lehnt Hegel die Auffassung der Ehe als Vertrag ab?
Hegel sieht in der Ehe eine geistige Einheit, die über eine bloß äußere, vertragliche Verschmelzung hinausgeht; die Ehe ist für ihn ein sittliches Verhältnis, das auf der Aufhebung der Einzelpersönlichkeit basiert.
Welche Rolle spielen die Kinder in Hegels Familienkonzept?
Kinder sind für Hegel die notwendige Objektivierung der Liebe zwischen den Eheleuten; ihre Erziehung ist der Prozess, durch den sie zu freien, selbstständigen Individuen werden und so die Familie in die Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft entlassen wird.
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- Nils Gantner (Author), 2008, Das Konzept der Familie in Hegels "Rechtsphilosophie", Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/316636