Unter dem Begriff des „Europäischen Arbeitsrechts“ kann man Verschiedenes verstehen. Zum einen kann man auf das Arbeitsrecht der einzelnen europäischen Staaten verweisen, das sich national recht unterschiedlich entwickelt hat. Zum anderen auf Bereiche in denen weitgehende Übereinstimmung besteht. Diese Bereiche des Arbeitsrechts sind dann nicht mehr nur einzelstaatlich zu betrachten, sondern als die Entstehung eines gemeinschaftlichen Arbeitsrechts.
Häufiger versteht man jedoch unter dem Europäischen Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Regelungen des primären und sekundären Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Das Arbeitsrecht ist damit nicht allein stehend zu betrachten, sondern es folgt den Primärzielen der Europäischen Gemeinschaft, nämlich der Absicht, zu einer Verbesserung und Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Zu unterscheiden vom Europäischen Arbeitsrecht ist das Internationale Arbeitsrecht. Darunter versteht man zum einen das Kollisionsrecht, also diejenigen nationalstaatlichen Regelungen, die bestimmen, welchen Staates Rechtsordnung auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, zum anderen das Arbeitsrecht, das seinen Ursprung in den Regelungen der Internationalen Arbeitsorganisation hat. Diese hat ihren Sitz in Genf und ist die älteste Unterorganisation der UNO. Wichtigste Aufgabe der IAO ist die Schaffung international gültiger und zur Anwendung und Anwendung empfohlener Arbeits- und Sozialrechtsnormen. Ziel dieser ist es die Arbeits- und Lebensbedingungen der abhängig Beschäftigten zu verbessern und zu schützen.
Grundsätzlich zeichnen sich Internationale Rechtsnormen dadurch aus, dass sie grundsätzlich nur Staaten oder andere Rechtsträger des internationalen Rechts inhaltlich binden. Im Gegensatz dazu tritt der einzelnen Bürger als eigene Rechtsperson im internationalen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht auf.
Inhaltsverzeichnis
Europäisches Arbeitsrecht und Internationales Recht C. Kuhny, M. Henschelchen
1 Europäisches Arbeitsrecht
1.1 Begriff
1.2 Entstehung
1.3 Abgrenzung zum Internationalen Arbeitsrecht
1.4 Europäische Rechtsnormen und ihre Rechtswirkungen
1.5 Rechtssetzung der Gemeinschaft - Voraussetzung
1.6 Rechtssetzung der Gemeinschaft - Verfahren
1.7 Rolle der Sozialpartner
1.8 Verfahren der Rechtssetzung in der Sozialpolitik
1.9 Was kann die EU arbeitsrechtlich regeln?
2 Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.1 Zielsetzung
2.2 Gewährleistungsbereiche
2.3 Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.4 Das Recht auf Teilnahme am Arbeitsmarkt
2.5 Das Diskriminierungsverbot
2.6 Das Beschränkungsverbot
3 Diskriminierungsschutz
3.1 Diskriminierungsverbote
3.2 Begriff der Benachteiligung
3.3 Geschlechtsdiskriminierung
3.4 Die Antidiskriminierungsrichtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG
3.4.1 Rasse / Ethnie
3.4.2 Behinderung
3.4.3 Religion
3.4.4 Alter
4 Prekäre Arbeitsverhältnisse
4.1 Begrifflichkeit
4.2 Teilzeitarbeit
4.3 Befristete Beschäftigung
4.4 Leiharbeit
5 Betriebsübergang
5.1 Begrifflichkeit
5.2 Identitätswahrung
5.3 Neuer Betriebsinhaber
5.4 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
5.4.1 Arbeitnehmerschutz
5.4.2 Kündigungsverbot
5.4.3 Widerspruchsrecht und Unterrichtung des Arbeitnehmers
5.5 Kollektivrechtliche Ebene
5.5.1 Interessenausgleich
5.5.2 Erhalt der Rechtsstellung und der Funktion der Arbeitnehmervertretung
5.5.3 Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter
5.6 Besonderheiten im Insolvenzverfahren
6 Schutz bei Massenentlassungen
6.1 Begriff der Entlassung
6.2 Kontext des deutschen Kündigungsschutzrechts und andere Beteiligungsrechte des Betriebsrats
7 Arbeitszeit
7.1 Anwendungsbereich
7.2 Arbeitszeit
7.3 Abgrenzung
7.3.1 Wöchentliche Höchstarbeitszeit
7.3.2 Ruhezeit
7.3.3 Ruhepause
7.3.4 Jahresurlaub
7.4 Nacht- und Schichtarbeit
8 Nachweiß von Arbeitsbedingungen
8.1 Anwendungsbereich
8.2 Regelungsinhalt
8.3 Informationsmöglichkeiten des Arbeitgebers
9 Arbeitnehmerentsendung
9.1 Gewährleistung durch Grundfreiheiten, insbesondere Art. 49 EG
9.2 Herkunftsland und Arbeitsortprinzip
9.2.1 Begrifflichkeiten
9.2.2 Vor- und Nachteile
9.3 Regeln für alle Arten von Entsendungen
9.3.1 Arbeitnehmerbegriff
9.3.2 Erfasste Sachverhalte
10 Kollektives Arbeitsrecht der EU
10.1 Regelungen zum Kollektiven Arbeitsrecht
10.2 Kein Europäisches Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
10.3 Europäische Betriebsräte
10.3.1 Anwendungsbereich
10.3.2 Reichweite des EBR
10.4 Mitbestimmung in der Societas Europaea
10.5 Richtlinie zur Information und Konsultation 2002/14/EG
10.5.1 Zielsetzung
10.5.2 Anwendungsbereich
11 Internationales Arbeitsrecht
11.1 Arbeitsvertragsstatut bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
11.1.1 Grundtypen der arbeitsvertraglichen Gestaltung
11.1.2 Arbeitsvertragsstatut
11.2 Gerichtsstand
11.3 Kollektives Arbeitsrecht
12 Resümee
Literatur
- Arbeit zitieren
- Martin Henschelchen (Autor:in), C. Kuhny (Autor:in), 2010, Europäisches und Internationales Arbeitsrecht im Rahmen von Personalökonomik und Personalcontrolling, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/316239