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Das Europäische Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht

Title: Das Europäische Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht

Term Paper , 2015 , 28 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Anonym (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Der Diskriminierungsschutz ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Arbeitsrechts und erhält nach und nach Einzug in das Zivilrecht. Darüber was Gerechtigkeit ist, lässt sich streiten, denn jede Kultur hat eine andere Vorstellung was Gerechtigkeit ist. Der Grundgedanke des Diskriminierungsverbotes ist, Gleiches muss gleich behandelt werden.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde Art. 13 EGV in das Primärrecht aufgenommen. Dieser enthielt die Bestimmungen gegen Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung aktiv vorzugehen. Somit erhielt die europäische Gemeinschaft erstmals die Kompetenz, Anforderungen, einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu schaffen, an Mitgliedsstaaten zu stellen. Vor Einführung des Art. 13 EGV hatte die europäische Gemeinschaft lediglich die Kompetenzen in Form von Empfehlungen und Erklärungen an die Mitgliedsstaaten.

In der Arbeit wird zunächst auf die verschiedenen Formen der Diskriminierung eingegangen. Sodann wird sich mit den vier Antidiskriminierungsrichtlinien beschäftigt. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Seiten dieser Arbeit, wird lediglich auf das europäische Sekundärrecht eingegangen. In Folge dessen, wird die Umsetzung in nationales Recht erörtert und zugleich auf die Defizite bei der Umsetzung eingegangen, bevor das Fazit den Abschluss der Arbeit bildet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Formen der Diskriminierung

2.1 Unmittelbare Diskriminierung

2.2 Mittelbare Diskriminierung

2.3 Belästigung

2.4 Sexuelle Belästigung

2.5 Anweisung zur Diskriminierung

3. Die Antidiskriminierungsrichtlinien

3.1 RL 2000/43/EG - „Antirassismusrichtlinie“

3.2 RL 2000/78/EG - Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf

3.2.1 Religion und Weltanschauung

3.2.2 Alter

3.2.3 Behinderung

3.2.4 Sexuelle Identität

3.3 RL 2004/113/EG - „Gleichbehandlung Geschlecht bei Gütern und Dienstleistungen“

3.4 RL 2006/54/EG - „Gender-Richtlinie“

4. Die Umsetzung in nationales Recht

4.1 Formen der Diskriminierung

4.2 Schutz der Betroffenen

4.3 Rechtsschutz

4.4 Rechte der Beschäftigten/Entschädigungsmodalitäten

4.5 Zulässige Ungleichbehandlungen

4.6 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

5. Defizite bei der Umsetzung

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und deren Umsetzung in das deutsche Recht, um zu bewerten, inwieweit der Diskriminierungsschutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gestärkt wurde und wo weiterhin regulatorische Defizite bestehen.

  • Analyse der verschiedenen Formen der Diskriminierung gemäß EU-Recht und nationaler Gesetzgebung.
  • Detaillierte Betrachtung der vier zentralen Antidiskriminierungsrichtlinien.
  • Bewertung der Transformation von EU-Sekundärrecht in nationales deutsches Recht.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der praktischen Umsetzung und bestehenden Schutzlücken.

Auszug aus dem Buch

2.1 Unmittelbare Diskriminierung

Gem. § 3 Abs. 1 S. 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen eines der in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Dieses entspricht Art. 2 Abs. 2 der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2006/54/EG und Art. 2 Abs. 1 lit. a) der RL 2004/113/EG der unmittelbaren Diskriminierung. Eine Benachteiligung kann auch in einem Unterlassen liegen, z.B. das Vorenthalten von Chancen, wie das Nichteinladen zu einem Vorstellungsgespräch. Die Benachteiligung liegt in einem Zurücksetzen und muss zudem wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale erfolgt sein. Eine Benachteiligung setzt zudem voraus, dass die ungünstigere Behandlung der einen Person, sowie die günstigere Behandlung der Vergleichsperson von derselben Person oder Institution ausgeht.

Um eine unmittelbare Benachteiligung nachweisen zu können, muss man überhaupt mit einer anderen Person vergleichen können. Die Vergleichsperson muss identische oder wesentlich gleichartige Tätigkeiten wie der Anspruchssteller ausüben. Es darf keine wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Personen geben, außer Unterschiede hinsichtlich des Merkmals gem. § 1 AGG. Da es in § 3 Abs. 1 AGG heißt „erfahren hat“, muss die Vergleichsperson nicht zeitgleich in demselben Betrieb, wie der Anspruchssteller beschäftigt sein, allerdings müssen sie sich dennoch in vergleichbarer Situation befinden. Letztlich muss die unmittelbare Benachteiligung noch andauern oder bereits abgeschlossen sein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Bedeutung des Gleichheitsprinzips und führt in die Entwicklung des Diskriminierungsschutzes durch den Vertrag von Amsterdam und Art. 13 EGV ein.

2. Formen der Diskriminierung: In diesem Kapitel werden die verschiedenen rechtlichen Definitionen von Benachteiligungen, von unmittelbarer Diskriminierung bis hin zur Anweisung zur Diskriminierung, detailliert erläutert.

3. Die Antidiskriminierungsrichtlinien: Dieser Teil befasst sich mit den vier zentralen EU-Richtlinien, die den Rahmen für den Diskriminierungsschutz in Beschäftigung, Beruf und darüber hinaus bilden.

4. Die Umsetzung in nationales Recht: Hier wird analysiert, wie die europäischen Vorgaben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in deutsches Recht überführt wurden und welche spezifischen Schutzmechanismen gelten.

5. Defizite bei der Umsetzung: Dieses Kapitel kritisiert die lückenhafte oder unzureichende Übernahme bestimmter EU-Richtlinien in deutsches Recht, insbesondere in Bezug auf Kündigungsschutz und Beweislast.

6. Fazit: Das Fazit resümiert die Verbesserungen durch den Diskriminierungsschutz, weist jedoch auf dringenden Handlungsbedarf zur Schließung bestehender Schutzlücken hin.

Schlüsselwörter

Diskriminierungsverbot, AGG, Gleichbehandlung, EU-Richtlinien, Arbeitsrecht, Unmittelbare Diskriminierung, Mittelbare Diskriminierung, Belästigung, Rechtsschutz, Beweislast, Umsetzung, Defizite, Beschäftigung, Gleichheitsprinzip, Antidiskriminierungsstelle.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den rechtlichen Rahmen des Schutzes vor Diskriminierung auf europäischer und deutscher Ebene, mit besonderem Fokus auf das Arbeitsrecht.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Schwerpunkte liegen auf den verschiedenen Diskriminierungsformen, den vier maßgeblichen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sowie deren Umsetzung durch das AGG.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Effektivität des deutschen Diskriminierungsschutzes im Vergleich zu den EU-Vorgaben zu bewerten und bestehende Defizite bei der Umsetzung aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf einer Analyse des europäischen Sekundärrechts und dessen nationaler Umsetzung basiert.

Was steht im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil behandelt die detaillierte Definition von Diskriminierungsformen, die Analyse der spezifischen Richtlinien sowie die rechtlichen Details der nationalen Umsetzung.

Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument?

Die zentralen Begriffe sind Diskriminierungsverbot, AGG, EU-Richtlinien, Gleichbehandlung und Rechtsschutz.

Wie bewertet der Autor die Situation bei der betrieblichen Altersversorgung?

Der Autor kritisiert die Herausnahme der betrieblichen Altersversorgung aus dem Anwendungsbereich des AGG als problematisch, da hierdurch Schutzlücken entstehen.

Welche Kritik äußert der Autor an der Beweislast?

Die Beweislastanforderungen werden als unzureichend kritisiert, insbesondere im Vergleich zur früheren Rechtslage, da nun Indizien strenger bewiesen werden müssen.

Excerpt out of 28 pages  - scroll top

Details

Title
Das Europäische Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht
College
University of Kassel
Grade
1,3
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2015
Pages
28
Catalog Number
V314807
ISBN (eBook)
9783668133815
ISBN (Book)
9783668133822
Language
German
Tags
Antidiskriminierung Nationales Recht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2015, Das Europäische Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/314807
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