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Hausarbeit, 2015
14 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung
3. Übergänge von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
3.1 Heranführung an den Arbeitsmarkt
3.2 Unterstützung und Vernetzung verschiedenster Akteure im Übergang von Schule - Beruf
3.3 Berufliche Integration von Menschen mit einer geistigen Behinderung durch Arbeitsassistenz
4. Ausblick und Visionen
Literaturverzeichnis
Menschen mit Behinderung haben in der Bundesrepublik Deutschland die grundsätzlich grundrechtlich garantierte Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder angenommen wird (Artikel 12 Abs. 1 GG). Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Trotzdem wird nur ein verschwindend geringer Teil der Absolventen einer Förderschule für geistige Entwicklung tatsächlich auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert. Vielmehr besuchen die meisten nach dem Abschluss der Förderschule eine Maßnahme des Übergangssystems, wie z.B. das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), um dann in der Regel nach der 2 jährigen Eingangsphase nahtlos in den Arbeitsbereich der Werkstätten zu wechseln, wo sie in der Regel auch verbleiben.
In dieser Arbeit wird der Übergang von der Förderschule für Menschen mit einer geistigen Behinderung in das Erwerbsleben näher betrachtet. Hierbei liegt der Fokus auf den Bemühungen, eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang soll folgender Fragestellung nachgegangen werden: „Welche Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung und wie können diese beim Übergang in Ausbildung und Erwerbstätigkeit unterstützt werden“?
Der erste Teil dieser Arbeit wird sich auf den ersten Teil der Fragestellung beziehen und die Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe für Menschen mit einer geistigen Behinderung aufzeigen. Hierbei soll sowohl auf den „klassischen“ Weg der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, wie auch auf alternative Formen - wie etwa die berufliche Integration mit Hilfe einer Arbeitsassistenz, welcher im zweiten Teil vorgestellt wird eingegangen werden. Weiterhin beschäftigt sich der zweite Teil dieser Arbeit mit den Unterstützungsmöglichkeiten, die beim Übergang von der Schule in den Beruf greifen. In dem letzten Teil der Arbeit werden die erworbenen Erkenntnisse zusammengetragen und mögliche Visionen durchdacht, welche von einer Integration in den Arbeitsmarkt hin zu einer Inklusiven Arbeitswelt führen soll.
An dieser Stelle soll eingangs erwähnt werden, dass der Verzicht auf ausführliche Definitionen dem zu geringen Umfang der Arbeit geschuldet ist und vorausgesetzt wird, dass Begrifflichkeiten, wie z.B. Integration und Inklusion bekannt sind, da diese ausführlich im Seminar besprochen wurden.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist in dem SGB I, § 10 verankert und schließt die Teilhabe am Arbeitsleben mit ein. Neben der gesetzlichen Verankerung ist aber auch die Bedeutung und Relevanz von Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung hervorzuheben. Laut FISCHER (2011, 60) „kann davon ausgegangen werden, dass Arbeit als eine zentrale soziale Situation in der modernen Gesellschaft gewertet werden muss, die über Chancen und Möglichkeiten im persönlichen Leben (mit) entscheidet und Möglichkeiten zur Identitätsentfaltung bereitstellt“.
Allerdings muss sich die Frage gestellt werden, welche Möglichkeiten sich im Anschluss an den Besuch der Schule für Menschen mit einer geistigen Behinderung bieten. Im Grunde stehen ihnen alle Möglichkeiten, eine Ausbildung zu beginnen, offen. Jedoch sind für die meisten Ausbildungsgänge anerkannte Schulabschlüsse nötig, was einen Großteil der Möglichkeiten von vorneherein für den Personenkreis der Menschen mit einer geistigen Behinderung ausschließt, da weder Absolventen der Schule für geistige Entwicklung noch der Förderschule am Ende ihrer Schullaufbahn einen anerkannten Abschluss vorzuweisen haben (HINZ/BOBAN 2001, 17). Daher hat sich in Deutschland ein rehabilitativ ausgerichtetes Ausbildungssystem für Menschen mit einer Behinderung etabliert, das mehrere unterstützende Perspektiven bereithält. SCHARTMANN gibt als mögliche Bereiche für eine Qualifizierung folgende an (2000,
1):
- Die reguläre Vollausbildung nach §§ 25 BBiG (Berufsbildungsgesetz)/HWO (Handwerksordnung)
- Die abgestufte Ausbildung nach §§ 48 BBiG/42b HWO
- Ein F-Lehrgang
- Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Dabei handelt es sich bei der abgestuften Ausbildung um ein Format, das in der Regel von den Berufsbildungswerken angeboten wird und sich speziell an Personen richtet, die auf Grund ihrer Behinderung eine reguläre Vollausbildung nicht aufnehmen oder abschließen können. Der Unterschied zur regulären Ausbildung besteht in stark reduzierten fachtheoretischen Anforderungen. Bei einem F-Lehrgang handelt es sich um eine Berufsvorbereitende Maßnahme, die im Auftrag des Arbeitsamtes durchgeführt wird und zu einer dauerhaften Integration in Ausbildung oder Arbeit führen soll.
Werkstätten für behinderte Menschen sollen das Angebot für Personen darstellen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem primären Arbeitsmarkt integriert werden können (HINZ/BOBAN 2001, 21). Man spricht in Bezug auf Werkstätten daher auch von einem sekundären Arbeitsmarkt. Dabei ist die WfbM keinesfalls nur Arbeitsstätte. Die Werkstatt hat in den ersten beiden Jahren - in dem so genannten Berufsbildungsbereich - einen qualifizierenden Auftrag. Erst danach wechseln die Mitarbeiter entweder in den Arbeitsbereich der WfbM oder werden in ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt (ebd.), wobei diese zweite Möglichkeit eindeutig als zu favorisierende Methode im SGB IX vorgeschrieben ist. Laut WENZEL (FISCHER 2011, 57) eröffnen sich aber auch Wege für Menschen, die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die aber auch nicht auf den klassischen Arbeitsplätzen innerhalb der Werkstätten tätig sein möchten. Für mehr Teilhabe am Arbeitsleben werden so genannte Außenarbeitsgruppen der Werkstätten angeboten, bei der sie von mindestens einer Fachkraft außerhalb der Werkstatträumlichkeiten oder in Betrieben voll betreut werden. Auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen in Betrieben sind die Mitarbeiter in den Ablauf des Betriebs integriert und arbeiten mit mehr oder weniger intensiver Begleitung durch die Werkstatt. Weiterhin gibt es unterschiedliche Übergangsprojekte mit dem Ziel der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, einschließlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrages. SCHARTMANN verweist allerdings zu Recht darauf, dass alle diese Arten der beruflichen Qualifikation zwar grundsätzlich Menschen mit einer geistigen Behinderung offen stehen, die tatsächlichen Ausbildungszahlen jedoch ein anderes Bild repräsentieren: die Gruppe derer, die Berufsausbildungen und abgestufte Ausbildungen abschließen, ist verschwindend gering und selbst die Gruppe der Förder-Lehrgang Absolventen steht der Gruppe der Werkstatt- Mitarbeiter im Verhältnis von ca. 1:20 gegenüber (SCHARTMANN 2000).
Auch wenn nach der Berufsvorbereitung eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt für viele Menschen mit einer geistigen Behinderung eine wünschenswerte Option wäre, ist dies leider immer noch die Ausnahme. HINZ und BOBAN beschreiben vier Orte, an denen eine Beschäftigung prinzipiell möglich ist (2001, 20ff):
- Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Beschäftigung in Integrationsfirmen und Integrationsabteilungen
- Beschäftigung in der Werkstatt für Behinderte
- Betreuung in Tagesförderstätten
Die so genannten Integrationsfirmen wurden erstmals in der 1970er Jahren in die Diskussion eingebracht (HINZ/BOBAN 2001, 20). Hierbei handelt es sich um Betriebe, in denen sowohl Menschen mit Behinderung wie auch Menschen ohne Behinderung arbeiten (in der Regel liegt der Anteil der Menschen mit Behinderung zwischen 40 und 80%) und die sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eventuell in einem Nischenbereich betätigen (ebd.). Die Betreuung in Tagesförderstätten ist sicherlich als ein Randbereich innerhalb der Beschäftigungsmöglichkeiten zu sehen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um oftmals den WfbM angegliederte Einrichtungen zur Förderung von Menschen, die aufgrund einer schweren Mehrfachbehinderung nicht in der Lage sind, einen Beitrag zur Arbeit in der Werkstatt zu leisten. Hauptziel ist hier die (Weiter-) Entwicklung und Förderung der sozialen Integration (HINZ/BOBAN 2001, 22). Durch die Inklusionsbewegung, die im schulischen Bereich immer mehr zum Tragen kommt, ist es nun auch notwendig , den Schülern nach ihrer Schulzeit eine berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeit in privaten oder öffentlich - rechtlichen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zu ermöglichen. Eine Konsequenz daraus könnte nach JACOB (FISCHER 2011, 38) sein, dass Sondereinrichtungen zur beruflichen Ausbildung in den Hintergrund treten. Allerdings ist nur dann von einer beruflichen Inklusion zu sprechen, wenn ein gemeinsames Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung am gemeinsamen Gegenstand realisiert wird. Dies erfordert aber zum einen die Akzeptanz der Unterschiede in der Leistungsfähigkeit und zum anderen die Anerkennung der unterschiedlichen Bedürfnisse bezüglich Schutz und Fördernotwendigkeiten (vgl. FISCHER 2011, 38). Im nächsten Kapitel soll aufgezeigt werden, wie die SchülerInnen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden können.
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