Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der bildungspolitischen Frage: „Bildung von Anfang an. Kann Rheinland-Pfalz diesem Anspruch Rechnung tragen?" Die Arbeit soll die Kenntnis über das Bildungssystem im Elementarbereich vermehren. Analysiert wird die Fragestellung auf der Grundlage des Länderreportes der frühkindlichen Bildungssysteme aus dem Jahr 2011. In Bezug auf das Profil des Bundeslandes Rheinland-Pfalz wird das Wissen zusammengetragen.
Nach den einleitenden Worten, der Bundes- und Länderebenen, folgt die Beleuchtung des Bundeslandes RLP, mit seinen Angebotsformen und dem frühkindlichen Bildungssystem im. Darauf folgt der detaillierte Blick auf eine kreisfreie Stadt in RLP.
Das Ergebnis der PISA-Studie von 2000 zeigt deutlich einen Einschnitt in der Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland.
In Politik zur Bildung mischt sich der Staat ein, denn sie ist die Regelung öffentlicher Angelegenheiten sowie Wissen und stellt eine zentrale Ressource dar. Mit Bildungspolitik ist die Gesamtheit des Bildungssystems gemeint. Hierbei werden die einzelnen Ebenen, Teilbereiche und Sektoren miteinander zu einem Ganzen verknüpft. Bildungspolitik beinhaltet alle Politikfelder der Bildungseinrichtungen. Dies sind im Einzelnen der Elementarbereich, der Primarbereich, der Sekundarbereich, sowie der Tertiärbereich. Die Veränderung des Blickwinkels folgte auf den PISA-Schock. Die PISA-Studie legte die Defizite des deutschen Schulsystems offen. Hierdurch kam es in der Folge zu einer Aufwertung des Elementarbereichs.
„Gute Qualität von Anfang an!“ Mit diesem Satz wirbt Dr. Hermann Kues, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz
3. Angebotsformen
4. Frühkindliche Bildungssysteme
5. Bezug auf eine kreisfreie Stadt in RLP
6. Fazit
Literatur
Linkverzeichnis
1.Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der bildungspolitischen Frage: „Bildung von Anfang an. Kann Rheinland-Pfalz diesem Anspruch Rechnung tragen?" Die Arbeit soll die Kenntnis über das Bildungssystem im Elementarbereich vermehren. Analysiert wird die Fragestellung auf der Grundlage des Länderreportes der frühkindlichen Bildungssysteme aus dem Jahr 2011. In Bezug auf das Profil des Bundeslandes Rheinland-Pfalz[1] wird das Wissen zusammengetragen.
Nach den einleitenden Worten, der Bundes- und Länderebenen, folgt die Beleuchtung des Bundeslandes RLP, mit seinen Angebotsformen und dem frühkindlichen Bildungssystem im. Darauf folgt der detaillierte Blick auf eine kreisfreie Stadt in RLP.
Das Ergebnis der PISA-Studie von 2000 zeigt deutlich einen Einschnitt in der Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland.
In Politik zur Bildung mischt sich der Staat ein, denn sie ist die Regelung öffentlicher Angelegenheiten sowie Wissen und stellt eine zentrale Ressource dar. Mit Bildungspolitik ist die Gesamtheit des Bildungssystems gemeint. Hierbei werden die einzelnen Ebenen, Teilbereiche und Sektoren miteinander zu einem Ganzen verknüpft. Bildungspolitik beinhaltet alle Politikfelder der Bildungseinrichtungen. Dies sind im Einzelnen der Elementarbereich, der Primarbereich, der Sekundarbereich, sowie der Tertiärbereich (vgl. Hepp, S. 21ff). Die Veränderung des Blickwinkels folgte auf den PISA-Schock. Die PISA-Studie legte die Defizite des deutschen Schulsystems offen. Hierdurch kam es in der Folge zu einer Aufwertung des Elementarbereichs (vgl. ebenda, S. 24).
„Gute Qualität von Anfang an!“ Mit diesem Satz wirbt Dr. Hermann Kues, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hoffmann et al. 2010, S. 7).
Der Bund hat seit 2005 die Initiative ergriffen, einen vergleichbaren Handlungsrahmen innerhalb des Systems der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung, dem Elementarbereich, zu schaffen. Er hat die Gesetze zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Tagesbetreuungsausbaugesetz[2], zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe[3], sowie das Kinderförderungsgesetz[4] verabschiedete. Ziel ist es, Angebote quantitativ auszubauen, den Kooperationsauftrag der Tageseinrichtungen zu erweitern und zugleich deren Qualität zu erhöhen, um damit dem gesteigerten Bedarf an frühkindlicher Bildung zu entsprechen (Forum Menschenrechte 2011, S.27).
Bund, Länder und Gemeinden müssen die Grundlagen für eine deutliche Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildung und für die Umsetzung des Rechts auf frühkindliche Bildung für alle in Deutschland lebende Kinder schaffen (ebenda, S. 11).
Immer mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückte dadurch in den letzten Jahren die Bedeutung der Frühkindlichen Bildung, nicht zuletzt durch das KiföG auf Bundesebene. Frühkindliche Bildung bedeutet: körperliche, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung eines Kindes bis zum Vorschulalter ab der Geburt. Bei dem KiföG handelt es sich um das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren. Dies ist ein wichtiger Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das KiföG ist im Dezember 2008 in Kraft getreten und hat zur Aufgabe, den Ausbau und ein qualitativ hochwertiges Angebot an Bildungs- und Betreuungsplätzen zu ermöglichen, und zwar über Institutionen und in der Kindertagespflege (vgl. ebenda, S. 7). Diese ersten Jahre der frühen Kindheit gelten als das Zeitfenster mit besonderen Entwicklungs- und Lernchancen, in dem der Sockel für alle späteren Lernprozesse gelegt wird.
Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen[5] wurde in 16 Bildungspläne der Länder übertragen. Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder und die Jugend- und Familienministerkonferenz soll dies ermöglichen. Folgend ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches die Vorgabe hat, Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person durch Förderung der Entwicklung zu unterstützen.
Daraus ergibt sich die Erwartung an die Kitas und Kindertagespflege, denn hier sollen umfassend Erziehung, Betreuung und frühkindliche Bildung gewährleistet werden. Ebenso ist hierbei die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes zu berücksichtigen.
Zweck der neuen Blickrichtung ist die Sicherung von Vereinbarkeit Familie und Beruf sowie der Ausgleich der Versäumnisse familiärer Erziehung. Nicht zuletzt ist eine Vision, die Kinder fit für ein Leben in unserer Leistungsgesellschaft zu machen (vgl. Hoffmann et al. 2010, S7).
Hoffmann zeigt auf, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen, das haben beide auf dem Bildungsgipfel 2008 ausdrücklich bekräftigt.
2. Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz
In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf Rheinland-Pfalz. In RLP besteht der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Dreijährige seit Anfang 1996 und der Rechtsanspruch für Zweijährige seit Mitte 2010. Nach den Ausführungen im Kindertagesstättengesetz von RLP (2008, S. 8) haben „Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht.“ Diese Zuweisung ist unabhängig von der Ausbildungs- und Erwerbstätigkeit seiner Eltern. Die hierbei bundesweit geschätzte notwendige U3-Betreuungsquote liegt bei durchschnittlich 35%. Des Weiteren folgten in RLP Vereinbarungen zum notwendig gewordenen KiTa-Ausbau, denn in diesem Bundesland gibt es nicht nur beitragsfreie KiTa-Plätze ab zwei Jahren, sondern nach dem 01.08.2013 auch einen Rechtsanspruch für einjährige Kinder. Hierfür haben Bund und Länder 2007 eine Vereinbarung getroffen, das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“. In diesem sind Förderpauschalen für Neu- und Umbauten, gebunden an eine U3-Gruppe mit mindestens 4 U3-Plätzen, zusätzliche eine Neu- und Umbaupauschale je neuem U3-Platz definiert (vgl. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, RLP, 2013, www.mbwjk.rlp.de). Kinder- und Jugendministerin Irene Alt sagt, die Betreuungsquoten seien in RLP regional unterschiedlich. Zudem haben, so Frau Alt, die Kommunen zu unterschiedlichen Zeiten mit der Umsetzung begonnen. Es gibt Vorreiter, die sich, durch bedarfsgerechten Ausbau, frühzeitig an realen gesellschaftlichen Entwicklungen orientiert haben. Sie signalisieren damit eine kinder- und familienfreundliche Politik. Irene Alt resümiert: „Wenn der politische Wille da ist, dann ist von kommunaler Seite ein bedarfsgerechtes Angebot zu stemmen.“ (vgl. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, RLP, 2013, www.mbwjk.rlp.de).
Die Herausforderungen und die Antworten aus RLP sind: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies folgt durch Kürzere Elternzeiten und somit berufliches am Ball bleiben. Die finanziellen Einbußen durch fehlendes Einkommen verringern sich. Genutzt werden kann diesbezüglich der demografischen Effekte, ein quantitativer Aspekt, da die Kinderzahlen rückläufig sind und somit freiwerdende Kapazitäten zur Verfügung stehen, was zum Ausbau der Plätze für U3 Kinder genutzt werden kann. Somit kann verhindert werden, die Einrichtungen im ländlichen Raum zu schließen. Die qualitativen Aspekte sind die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen von RLP, sowie die Beitragsfreiheit für alle Kinder, die eine KiTa besuchen, des weiteren die Sprachförderung und der Übergang KiTa-Grundschule. Dem gegenüber steht der Fachkräftemangel. Für die Erziehung, Bildung und Betreuung der U3 Kinder liegt ein höherer pädagogischer Fachpersonalschlüssel zugrunde. In RLP heißt das Projekt: „Bildung von Anfang an“. Dazu gehörte der U3 Ausbau und das 2005 verabschiedete TAG und KICK. 2006 folgte das „Landesgesetz zum Ausbau der Frühen Förderung“ (Krippenförderung erhöht, geöffnete Kindergartengruppe mit Mehrpersonal, Rechtsanspruch für Zweijährige Kinder in Tageseinrichtungen ab 2010, Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflege), im Jahre 2007. Gefolgt von der Beitragsfreiheit für 2-jährige im Kindergarten ab 2010 und der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau U3. Diese wurde 2008 ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift zur Investitionskostenförderung. Schlussendlich ist am 01.01.09 das KiföG in Kraft getreten mit dem Rechtsanspruch für Einjährige ab dem 01.08.2013.
Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der eigenen Familien.
In RLP gibt es verschiedene Angebotsformen der Umsetzung zur Erziehung, Bildung und Betreuung der U3 Kinder.
Der Bildungsplan in RLP sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen[6] für Kindertagesstätten in RLP. Diese wurden entwickelt, um Bildung in Kindertagesstätten verbindlicher zu machen. Sie haben Bezug als Orientierungs- und Reflexionshilfe für die Arbeit von Erziehern und stellen die jeweilige Grundlage dem einrichtungs- und trägerspezifischen Konzept dar. Die BEE richten sich an alle Altersgruppen in Kindertagesstätten (0-Schulkindalter) und sind die inhaltliche Grundlage für das Engagement aller Verantwortungsträger zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in Kindertagesstätten (vgl. Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, RLP, S. 9f).
3. Angebotsformen
Die Angebotsformen reichen von „Kinderkrippe“ d.h. Kinder unter drei Jahren, über „altersgemischte Gruppen mit kleiner Altersmischung“ d.h. in der kleinen Altersmischung Kinder unter drei Jahren und Kindergartenkinder, über „altersgemischte Gruppen Haus für Kinder“ d.h. Altersmischung der Kinder von unter drei Jahren, über Kindergartenkinder bis zu Hortkindern, oder „altersgemischte Gruppen als geöffnete Kindergartengruppe“ d.h. Kinder in der Altersmischung ab zwei Jahren und Kindergartenkinder. Eine weitere Angebotsform ist die Spiel- und Lernstube. Sie umfasst das Angebot der Kinder aller Altersstufen im sozialen Brennpunkt (vgl. Langer, C. 2005).
Bei diesen Angebotsformen bedarf es Zusatzpersonal, in einer klar definierten Größe.
Neben der institutionellen Erziehung, Bildung und Betreuung ist die Kindertagespflege das zweite wichtige Standbein. Diese Betreuungsform ist sehr familiennah und bietet die Flexibilität, der äußerst individuellen Betreuungszeiten. In der DJI Betreuungsstudie (2006, S. 157) zeigt sich die positive Einstellung zur Kindertagespflege, die keine Notlösung in der Betreuungsform darstellt. Für die unter 1-jährigen Kinder wählen sogar die Familien zumeist die Tagespflege als Form der Betreuung. Bei Kindern unter drei Jahren scheint die Betreuungsdauer häufig im Rahmen der Basisversorgung, d.h. sie ersetzt die institutionelle Versorgung, während im Alter der 3-6-jährigen die Betreuungszeit der KiTas durch die Tagespflege ergänzt wird. Sie ist somit eine Angebotsform der Betreuung für Eltern sehr kleiner Kinder, sowie Familien mit Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten der KiTa.
[...]
[1] Im Folgenden wird Rheinland-Pfalz mit "RLP abgekürzt.
[2] Im Folgenden wird Tagesbetreuungsausbaugesetz mit "TAG“ abgekürzt.
[3] Im Folgenden wird Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit "KICK“ abgekürzt.
[4] Im Folgenden wird Kinderförderungsgesetz mit "KiföG" abgekürzt.
[5] Im Folgenden wird Kindertageseinrichtung mit "KiTa" abgekürzt.
[6] Im Folgenden wird Bildungs- und Erziehungsempfehlungen mit "BEE“ abgekürzt