Da das EU-Recht stets Vorrang vor den nationalen Vorschriften hat, mussten aufgrund der EU-Bilanzrichtlinie alle EU-Mitgliedstaaten ihre Rechnungslegungsvorschriften an die europäischen Vorgaben anpassen. Die Anpassung war bis spätestens 20.07.2015 umzusetzen. Das europäische Parlament möchte damit eine bessere Vergleichbarkeit internationaler Rechnungslegungsvorschriften und eine Entlastung kleinerer Unternehmen erreichen.
Österreich hat die notwendigen Änderungen mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 umgesetzt. Selten wurde die österreichische Rechnungslegung derart verändert. Der österreichische Gesetzgeber verfolgt neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie zwei weitere wesentliche Ziele: die Modernisierung des österreichischen Bilanzrechts und die Schaffung einer Art Einheitsbilanz.
Vor allem in Hinblick auf eine internationale Vergleichbarkeit sind eindeutige Fortschritte zu beobachten: Seit Jahren bestehende Eigenheiten des österreichischen Systems (zB unversteuerte Rücklagen) wurden aufgegeben, um eine Angleichung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu erreichen. Nicht selten hat man sich dabei für strengere Vorschriften entschieden, als eigentlich von der Bilanz- Richtlinie der EU vorgeschrieben waren. IFRS und UGB Abschlüsse werden demzufolge in Zukunft deutlich mehr Gemeinsamkeiten aufweisen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Hintergrund der Änderung in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Herstellungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens
3.1. Definition
3.2. Alte Rechtslage
3.3. Neue Rechtslage
3.3.1. Übereinstimmungen mit der alten Rechtslage
3.3.2. Zinsen für Fremdkapital
3.3.3. Material- und Fertigungsgemeinkosten
3.3.4. Erstmalige Anwendung
3.4. Unterschiede zwischen UGB, EStG und IFRS
4. Herstellungskosten für Gegenstände des Umlaufvermögens
4.1. alte Rechtslage
4.2. neue Rechtslage
5. Geschäfts- und Firmenwert
5.1. Definition
5.2. Alte Rechtslage
5.3. Neue Rechtslage
5.3.1. Überblick
5.3.2. Verlässliche Schätzung
5.3.3. Wertaufholungsverbot
5.3.4. Erstmalige Anwendung
5.4. Unterschiede zwischen UGB, EStG und IFRS
6. Disagio
6.1. Definition
6.2. Alte Rechtslage
6.3. Neue Rechtslage
6.4. Unterschiede zwischen UGB, EStG und IFRS
7. Unversteuerte Rücklagen
7.1. Entstehung
7.2. Alte Rechtslage
7.3. Neue Rechtslage
7.3.1. Allgemeines
7.3.2. Vorgehensweise
7.3.3. Darstellung der Vorjahreszahlen
7.4. Steuerrechtliche Behandlung
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter
8.1. Alte Rechtslage
8.2. Neue Rechtslage
8.3. Unterschiede zwischen UGB, EStG und IFRS
9. Eigene Anteile
9.1. Alte Rechtslage
9.2. Neue Rechtslage
9.2.1. Allgemeines
9.2.2. Ausweis eigener Anteile
9.2.3. Veräußerung eigener Anteile
9.3. Unterschiede zwischen UGB und EStG
10. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
11. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die grundlegenden Änderungen im österreichischen Rechnungslegungsrecht, die durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 induziert wurden, mit dem primären Ziel, die Modernisierung des Bilanzrechts sowie die Auswirkungen auf die Harmonisierung zwischen Unternehmens- und Steuerbilanz zu untersuchen.
- Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht.
- Veränderungen bei Herstellungskosten und dem Geschäfts- oder Firmenwert.
- Neuregelung der Bilanzierung von Disagio und unversteuerten Rücklagen.
- Auswirkungen auf die Darstellung von eigenen Anteilen und außerordentlichen Ergebnissen.
- Vergleich der neuen Bestimmungen mit UGB, EStG und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Auszug aus dem Buch
3.3.3.Material- und Fertigungsgemeinkosten
Neugeregelt wurde allerdings, dass bei Berechnung der Herstellungskosten angemessene Teile, der dem einzelnen Erzeugnis mittelbar zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten in dem Ausmaß, wie sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, einzurechnen sind. 15 Falls die Gemeinkosten durch eine offenbare Unterbeschäftigung erhöht sind, dürfen nur die einer durchschnittlichen Beschäftigung entsprechenden Teile dieser Kosten eingerechnet werden. 16 Eine offensichtliche Unterbeschäftigung kann definitionsgemäß nur fixe Gemeinkosten betreffen. Nicht ausgelastete Fixkosten aufgrund von Unterbeschäftigungen dürfen nicht aktiviert werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Ermittlung der Leerkosten auf Basis der gegebenen Kapazität und nicht auf Basis der durchschnittlichen Beschäftigung erfolgt.17
Die Beseitigung des seit dem EU-GesRÄG 1996 bestehenden Wahlrechts 18 war bereits im Ministerialentwurf zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2010 vorgesehen. Bereits damals wollte man eine Verbesserung der Informationsfunktion des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses erreichen. 19 In der Regierungsvorlage des RÄG 2010 wurde das Wahlrecht allerdings nicht übernommen. 20 Die mangelnde Konformität mit dem „true and fair view“ wurde in der Literatur daraufhin zur Diskussion gestellt.21
In Deutschland wurde das Ansatzwahlrecht bereits mit dem BilMOG in eine Ansatzpflicht umgewandelt.22 Auch in Österreich wurde nun mit dem RÄG 2014 das Wahlrecht endgültig abgeschafft, obwohl es, der EU-Richtlinie folgend, möglich gewesen wäre, das Wahlrecht weiterhin beizubehalten.23
Die EU-Richtlinie sieht Herstellungskosten als Anschaffungskosten von Rohstoffen, Hilfs und Betriebsstoffen und sonstiger dem einzelnen Erzeugnis unmittelbar zurechenbaren Kosten. Mittelbar zurechenbare fixe oder variable Gemeinkosten sollen jedoch nur in dem Maße berücksichtig werden, wie sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen und abhängig davon, ob der jeweilige Mitgliedstaat die Berücksichtigung der Material- und Fertigungsgemeinkosten gestattet oder vorschreibt.24
Durch diese Rechtsänderung wird nun eine höhere Vergleichbarkeit von Abschlüssen erreicht.25 In den Jahresabschlüssen nach dem RÄG 2014 wird die Änderung vor allem durch höhere Vorratsbestände auffallen und unter der Prämisse einer richtigen und verlustfreien Bewertung wird man in Zukunft eine verbesserte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erreichen.26
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der Ziele des RÄG 2014, insbesondere die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie und Modernisierung des österreichischen Bilanzrechts.
2. Hintergrund der Änderung in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Erläuterung der Notwendigkeit zur Anpassung von Bilanzierungsmethoden, um Wahlrechte zu vereinheitlichen und die Einheitsbilanz zu fördern.
3. Herstellungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens: Analyse der Neuregelungen bei der Einbeziehung von Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Behandlung von Fremdkapitalzinsen.
4. Herstellungskosten für Gegenstände des Umlaufvermögens: Untersuchung der modifizierten Bestimmungen für Verwaltungs- und Vertriebskosten bei langfristigen Aufträgen.
5. Geschäfts- und Firmenwert: Diskussion der Änderungen bei der Abschreibungsdauer und der Anforderung an eine verlässliche Schätzung.
6. Disagio: Beschreibung des Übergangs von einem Ansatzwahlrecht zu einer Aktivierungspflicht für das Disagio.
7. Unversteuerte Rücklagen: Erläuterung der Abschaffung der unversteuerten Rücklagen und deren Überführung in die Gewinnrücklage.
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Analyse der neuen Sofortabschreibungsmöglichkeiten für GWGs gemäß § 204 Abs 1a UGB.
9. Eigene Anteile: Darstellung der Änderung, eigene Anteile zukünftig als Korrekturposten zum Grundkapital auszuweisen.
10. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge: Untersuchung des Verbots des getrennten Ausweises außerordentlicher Posten zugunsten einer Darstellung in ordentlichen Positionen.
11. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des RÄG 2014 hinsichtlich der Erreichung der gesetzten Reformziele.
Schlüsselwörter
RÄG 2014, Bilanzrechtsänderung, Unternehmensgesetzbuch, Herstellungskosten, Geschäfts- und Firmenwert, Disagio, Unversteuerte Rücklagen, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Eigene Anteile, Außerordentliche Erträge, EU-Bilanzrichtlinie, Rechnungslegung, Einheitsbilanz, Bilanzierungsmethoden, Jahresabschluss
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit den tiefgreifenden Änderungen im österreichischen Rechnungslegungsrecht durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 und deren Auswirkungen auf die Jahresabschlusserstellung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten zählen die Neuregelung der Herstellungskosten, die Bilanzierung von Firmenwerten, das Disagio, die Auflösung unversteuerter Rücklagen, die Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie die neue Darstellung eigener Anteile und der Wegfall außerordentlicher Posten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Hauptziel ist die Analyse, inwieweit das RÄG 2014 zur Modernisierung des Bilanzrechts beigetragen hat und wie die Angleichung zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften im Sinne einer "Einheitsbilanz" realisiert wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende juristische und betriebswirtschaftliche Analyse der neuen Gesetzesnormen des RÄG 2014 unter Heranziehung von Gesetzesmaterialien, Fachliteratur und europäischen Richtlinien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich kapitelweise in die einzelnen Bilanzposten, wobei jeweils die alte Rechtslage der neuen gegenübergestellt und mit steuerrechtlichen Regelungen sowie IFRS-Standards verglichen wird.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Publikation?
Wichtige Begriffe sind RÄG 2014, UGB, Herstellungskosten, Firmenwert, Einheitsbilanz und internationale Vergleichbarkeit.
Warum entfallen nach dem RÄG 2014 die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge?
Der Gesetzgeber hat den getrennten Ausweis dieser Posten verboten, da er international unüblich ist und die Transparenz durch eine Darstellung in den ordentlichen betrieblichen Positionen erhöht werden soll.
Was passiert mit den bereits bestehenden unversteuerten Rücklagen?
Gemäß der Übergangsbestimmung des RÄG 2014 sind diese im ersten Geschäftsjahr nach dem 31.12.2015 unmittelbar in die Gewinnrücklage einzustellen, sofern keine passiven latenten Steuern zu berücksichtigen sind.
Wie verändert sich die Bilanzierung eigener Anteile durch das RÄG 2014?
Eigene Anteile werden nicht mehr als Vermögensgegenstände auf der Aktivseite ausgewiesen, sondern dienen künftig als Korrekturposten zum Nennkapital, was einer Kapitalherabsetzung gleichkommt.
- Quote paper
- BA Kerstin Kitir (Author), 2015, Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Die Umsetzung der neuen europäischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/313253