Ziel dieser Hausarbeit ist es, eine umfassende Darstellung über die Entstehung der Steuerbefreiung des Betriebsvermögens gemäß §§ 13a, 13b, i.V.m. § 19a des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu geben und deren Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
Die Erbschaftsteuer ist eine der ältesten in der Geschichte der nachweisbaren Steuern. In Deutschland wurde sie einheitlich im Jahr 1906 eingeführt. Als Rechtfertigung der Erbschaftsteuer dient im Wesentlichen, zurückgehend auf John Stuart Mill (1806-1873), das Leistungsfähigkeitsprinzip. Dieses besagt, dass jeder entsprechend seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer, da diese ansonsten durch Tätigung von Schenkungen umgangen werden könnte.
Entsprechend der zivilrechtlichen Regelung geht spätestens mit dem Tod einer Person deren Vermögen auf eine oder mehrere andere Personen über. Dies hat aber meist zur Folge, dass das Vermögen nicht ungeschmälert übertragen werden kann: Die Erbschaftsteuer reduziert den beim Erben anfallenden Umfang des Vermögenszuwachses und führt damit zu einer finanziellen Belastung.
Dabei gibt es eine unterschiedliche Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen, wie durch den Bundesfinanzhof schon seit Oktober 2011 kritisiert wird. Im September 2012 wurde daraufhin ein Antrag auf Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht gestellt.
Glaubt man der Presse, ist im Jahr 2012 von 74 Milliarden Euro an vererbten und verschenkten Vermögen 40 Milliarden Euro steuerfrei gestellt worden. 10,8 Milliarden Euro hätten die Bundesländer mehr einnehmen können, wenn diese Vermögen ebenfalls versteuert worden wären.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Erbschaftsteuerlicher Teil
2.1 Rechtsgrundlagen der Erbschaftsteuer
2.2 Historische Einordnung der §§ 13a und 13b ErbStG
2.2.1 Jahressteuergesetz 1997
2.2.2 Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 und Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010
2.3 Inhalt und Systematik
2.3.1 Voraussetzungen
2.3.2 Begünstigung
3. Verfassungsrechtliche Prüfung
3.1 Der allgemeine Gleichheitssatz
3.1.1 Gleichmäßigkeit der Besteuerung
3.1.2 Das Leistungsfähigkeitsprinzip
3.2 Prüfungsaufbau
3.3 Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung des Betriebsvermögen gemäß §§ 13a, 13b i.V.m. § 19a
3.3.1 Vergleichspaarbildung
3.3.2 Ungleichbehandlung
3.3.3 Sachliche Rechtfertigung
3.3.3.1 Differenzierungsziel und Differenzierungskriterium
3.3.3.2 Geeignetheit
3.3.3.3 Erforderlichkeit
3.3.3.4 Angemessenheit
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Entstehung und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b i.V.m. § 19a ErbStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 2010. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die Privilegierung von Betriebsvermögen im Vergleich zu Privatvermögen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist.
- Grundlagen und historische Entwicklung der Erbschaftsteuer
- Systematik der Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen
- Verfassungsrechtliche Prüfung anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes
- Untersuchung von Differenzierungszielen und Verhältnismäßigkeit
- Analyse der Lenkungswirkung und der steuerlichen Verschonung
Auszug aus dem Buch
3.3.3 Sachliche Rechtfertigung
Zu prüfen ist, ob für die durch den Gesetzgeber erfolgte Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund gegeben sein könnte.
3.3.3.1 Differenzierungsziel und Differenzierungskriterium
Das BVerfG stellte mit seiner Entscheidung vom 7. November 2006 fest, dass das damalige ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Gleichzeitig wurden Durchbrechungen des Gleichheitssatzes aufgrund bestimmter erfüllter Bedingungen für möglich erklärt: „Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls fördern oder lenken will. [...] Bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe kann die Entlastung dabei im Ausnahmefall in verfassungsrechtlich zulässiger Weise sogar dazu führen, dass bestimmte Steuergegenstände vollständig von der Besteuerung ausgenommen werden.“ Der Lenkungszweck muss darüber hinaus „von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen [...] und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein [...]. Die Begünstigungswirkung muss den Begünstigungsadressaten daher möglichst gleichmäßig zugutekommen. Sie darf nicht von Zufälligkeiten abhängen und deshalb willkürlich eintreten, sondern muss sich direkt von der Entlastungsentscheidung des Gesetzgebers ableiten lassen. Erforderlich ist schließlich ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung des Vergünstigungstatbestands [...].“ Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben sich der Lenkungszweck und die Lenkungsabsicht.
Das Differenzierungsziel der Verschonungsregeln ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Unternehmensnachfolge und Vereinfachung der Übertragung von Familienbetrieben.
Das Differenzierungsmerkmal ist die Begünstigung von Betriebsvermögen.
Beide Ziele sind für sich nicht verfassungswidrig und somit zulässig.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung der Erbschaftsteuer und das zugrundeliegende Leistungsfähigkeitsprinzip sowie die Problematik der unterschiedlichen Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen.
2. Erbschaftsteuerlicher Teil: Dieses Kapitel erläutert die Rechtsgrundlagen sowie die historische Entwicklung der Verschonungsregeln durch das Jahressteuergesetz 1997 und das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009.
3. Verfassungsrechtliche Prüfung: Hier erfolgt eine systematische verfassungsrechtliche Analyse der Steuerbefreiungen unter Anwendung des Gleichheitssatzes und der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
4. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die aktuellen Regelungen zu Fehlanreizen führen und aufgrund der Ungleichbehandlung eine Anpassung der Gesetzeslage erforderlich ist.
Schlüsselwörter
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Betriebsvermögen, Steuerbefreiung, Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip, Unternehmensnachfolge, Verschonungsregelung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Verfassungsrecht, Steuergerechtigkeit, Familienbetriebe, Normenkontrolle, Steuergestaltung, Verhältnismäßigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Privilegierung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 und dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Erbschaftsteuerrecht, die verfassungsrechtliche Prüfung durch den Gleichheitssatz, das Leistungsfähigkeitsprinzip und die ökonomischen Anreize bei Unternehmensübertragungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu untersuchen, ob die weitgehende Steuerbefreiung von Betriebsvermögen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, da sie andere Vermögensarten im Vergleich ungleich behandelt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, insbesondere die verfassungsrechtliche Prüfung nach der „neuen Formel“ des Bundesverfassungsgerichts sowie eine Analyse der einschlägigen Fachliteratur und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die historischen Grundlagen der §§ 13a und 13b ErbStG erläutert, die Voraussetzungen für die Begünstigung dargestellt und eine detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung in den Schritten Vergleichspaarbildung, Ungleichbehandlung und sachliche Rechtfertigung vollzogen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Unternehmensnachfolge und Verschonungsregelung.
Wie definiert der Autor „Begünstigte“ und „Unbegünstigte“?
Der Autor unterteilt die Erwerber in jene, die durch Gestaltungsoptionen in den Genuss der Steuerbefreiung für Betriebsvermögen kommen („Begünstigte“), und jene, deren Vermögen (z. B. Privatvermögen) diese Voraussetzungen nicht erfüllen und somit voll besteuert werden („Unbegünstigte“).
Welche Rolle spielt das Familienunternehmen in der Argumentation?
Familienunternehmen werden als gemeinwohlgebunden und damit schützenswert eingestuft, wobei die Arbeit kritisch hinterfragt, ob die pauschale Steuerbefreiung tatsächlich das notwendige und angemessene Mittel zur Sicherung dieser Arbeitsplätze ist.
- Arbeit zitieren
- Ronny Hofmann (Autor:in), 2014, Die Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung des Betriebsvermögens, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/308851