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Aufgabenfelder und Funktionswandel des Volkstribunats zwischen 287 und 133 v. Chr.

Title: Aufgabenfelder und Funktionswandel des Volkstribunats zwischen 287 und 133 v. Chr.

Term Paper (Advanced seminar) , 2013 , 15 Pages , Grade: 2,7

Autor:in: Sophie Thümmrich (Author)

History - Basics

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Summary Excerpt Details

Jochen Bleicken teilt in seinem Werk zum Volkstribunat in seiner Einleitung die Geschichte dieses Amtes in drei Perioden ein. In der ersten Periode beschreibt er das Volkstribunat während der Ständekämpfe als revolutionäres Amt. Im zweiten Zeitabschnitt, der sich etwa über 150 Jahre erstreckt, benennt Bleicken das Amt als legalisiertes Tribunat, das im Sinne der staatlichen Politik agierte. Im letzten Jahrhundert der Römischen Republik wird es mit Beginn der Gracchenherrschaft erneut als revolutionäres Tribunat bezeichnet.

In der vorliegenden Arbeit werden die Funktionen des Volkstribunats in dieser zweiten Periode, insbesondere der Zeitraum zwischen 287 und 133 v. Chr., genauer untersucht. Es soll ergründet werden, inwiefern sich die Aufgabenfelder des Amtes verändert haben. Daneben wird hinterfragt, ob das Amt tatsächlich der Senatspolitik folgte. Dazu wird zunächst nach der ursprünglichen Funktion des Volkstribunats gefragt, die im Zusammenhang mit seiner Entstehung steht.
Anschließend wird die Bedeutung der lex Hortensia thematisiert. Zu klären gilt, inwieweit dieses Gesetz den Funktionswandel des Volkstribunats wirklich beeinflusste. Im nächsten Unterpunkt wird die Entwicklung des Amtes analysiert. Dabei wird versucht, anhand ausgewählter Beispiele aus dem Werk des Titus Livius die Rolle der Volkstribune zu bestimmen. Folgend werden Gründe genannt, weshalb das Amt, trotz seiner umfangreichen Möglichkeiten, nicht beschnitten wurde.
Die Quellenlage zur Thematik ist eher schlecht. Man findet lediglich fragmentarisch Beschreibungen zum Volkstribunat vor. Wie oben erwähnt, bildet in dieser Arbeit Liviusʼ Werk Ab urbe condita die Quellenbasis, da hier die Überlieferung am dienlichsten ist. Theodor Mommsens „Römisches Staatsrecht“ ist Grundlagenliteratur in Bezug auf die Beschreibung des Volkstribunats als Institution. Jedoch beschreibt Mommsen eher den Aufbau des Amtes und weniger den Wandel innerhalb der Republik.
Sehr viel Forschung zum Thema wurde von dem eingangs genannten Historiker Bleicken betrieben. Die Seminararbeit stützt sich zu großen Teilen auf seine Arbeiten wie „Das Volkstribunat der klassischen Republik“, das in der zweiten Auflage 1968 erschien, oder den Aufsatz „Das römische Volkstribunat. Versuch einer Analyse seiner politischen Funktion in republikanischer Zeit“, der 1981 in der Zeitschrift Chiron veröffentlicht wurde. Außerdem wurde ein Aufsatz von Karl-J. Hölkeskamp (1988) herangezogen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Volkstribunat zwischen 287 und 133 v. Chr.

2.1 Ursprüngliche Funktion

2.2 Die Bedeutung der lex Hortensia

2.3 Entwicklung bis 133 v. Chr.

2.3.1 Handeln im Sinne des Senats

2.3.2 Handeln gegen den Senat

3 Gründe für die Beibehaltung des Amtes

4 Zusammenfassende Ergebnisse

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Funktionen und den Wandel des Volkstribunats in der Zeit zwischen 287 und 133 v. Chr. Ziel der Arbeit ist es, zu ergründen, inwiefern sich die Aufgabenfelder des Amtes in dieser Periode verändert haben und ob das Amt tatsächlich der Senatspolitik folgte oder als Widerstandsinstitution fungierte.

  • Analyse der ursprünglichen Funktion und Entstehung des Volkstribunats.
  • Untersuchung des Einflusses der lex Hortensia auf den Funktionswandel des Amtes.
  • Beleuchtung der Rolle der Volkstribune im Spannungsfeld zwischen Senatspolitik und Opposition.
  • Erörterung der Gründe für die langfristige Beibehaltung und Stabilität des Amtes trotz fehlender konkreter Aufgabenbereiche.

Auszug aus dem Buch

2.3.2 Handeln gegen den Senat

Desgleichen wurde das Amt des Volkstribunats gegen den Willen des Senats bzw. der Nobilität ausgeführt. Diese politische Aufgabe steht aufgrund der Entwicklung des Volkstribunats in seiner Tradition. Das Tribunat konnte theoretisch jede staatliche Gewalt einschränken, Bleicken bezeichnet es als „formalisierte Negation“. Durch das ius intercessionis konnte jegliche ordentliche Gewalt behindert werden oder aber durch die Beantragung von Gesetzen und durch politische Anklagen konnte erreicht werden, dass die Absichten der Opposition verhindert wurden.

Beispielsweise verabschiedete der Volkstribun Q. Claudius 218 v. Chr. trotz großen Widerstandes des Senats ein Gesetz, das das Handelsgeschäft für Senatoren und deren Söhne beschränkte:

Consulum designatorum alter Flaminius, cui eae legiones quae Placentiae hibernabant sorte euenerant, edictum et litteras ad consulem misit ut is exercitus idibus Martiis Arimini adesset in castris. Hic in prouincia consulatum inire consilium erat memori ueterum certaminum cum patribus, quae tribunus plebis et quae postea consul prius de consulatu qui abrogabatur, dein de triumpho habuerat, inuisus etiam patribus ob nouam legem, quam Q. Claudius tribunus plebis aduersus senatum atque uno patrum adiuuante C. Flaminio tulerat, ne quis senator cuiue senator pater fuisset maritimam nauem, quae plus quam trecentarum amphorarum esset, haberet.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Periodisierung des Volkstribunats nach Bleicken ein und erläutert die methodische Herangehensweise sowie die Quellenbasis der Arbeit.

2 Das Volkstribunat zwischen 287 und 133 v. Chr.: Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung des Volkstribunats von einer revolutionären Einrichtung hin zu einem staatlichen Amt unter Berücksichtigung der lex Hortensia sowie die ambivalente Rolle der Tribune zwischen Senatstreue und Widerstand.

3 Gründe für die Beibehaltung des Amtes: Hier werden die Faktoren untersucht, warum das Volkstribunat trotz seiner unbestimmten Einsatzfelder und der aristokratischen Grundordnung als stabiles Element der römischen Republik fortbestehen konnte.

4 Zusammenfassende Ergebnisse: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse über die Integration des Amtes in die Aristokratie und dessen Rolle als Werkzeug der Senatspolitik sowie als mögliche Gefahrenquelle für das politische System zusammen.

Schlüsselwörter

Volkstribunat, Römische Republik, lex Hortensia, Senat, Nobilität, Plebejer, Ständekämpfe, ius intercessionis, Jochen Bleicken, politische Funktion, Magistratur, Verfassungsgeschichte, Machtinstrument, Institution, Gesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und dem Funktionswandel des Volkstribunats in der mittleren römischen Republik, speziell in der Zeit zwischen 287 und 133 v. Chr.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentral sind die Integration des Volkstribunats in die Aristokratie, die Auswirkungen der lex Hortensia sowie die Frage, ob die Tribune als politisches Werkzeug des Senats oder als eigenständige Opposition agierten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es soll ergründet werden, wie sich die Aufgabenfelder des Amtes nach dem Ende der Ständekämpfe veränderten und warum das Amt trotz fehlender fest definierter Aufgaben über 150 Jahre hinweg Bestand hatte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse bedeutender Historiker wie Jochen Bleicken, Theodor Mommsen und Karl-J. Hölkeskamp sowie auf die Auswertung antiker Quellen wie Titus Livius.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der ursprünglichen Funktionen, die Bedeutung der lex Hortensia, die Entwicklung des Amtes bis 133 v. Chr. anhand von Beispielen für senatskonformes und senatskritisches Handeln sowie die Analyse der Bestandsgründe des Amtes.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Volkstribunat, Nobilität, lex Hortensia, Senat, ius intercessionis und das politische Gleichgewicht der römischen Republik.

Warum wurde das Volkstribunat trotz seiner „Negationskraft“ nicht abgeschafft?

Das Amt war tief in der römischen Tradition verwurzelt und bot sowohl der Nobilität als auch dem Volk Vorteile, da es flexibel auf politische Lagen reagieren konnte und als integraler Bestandteil der politischen Willensbildung wahrgenommen wurde.

Welche Rolle spielte die lex Hortensia konkret?

Sie gilt als Zäsur, da sie die Plebiszite den Beschlüssen der Centuriatscomitien gleichstellte, markiert jedoch nach modernen Forschungsansätzen eher einen bereits laufenden Integrationsprozess der plebejischen Führungsschicht in die Nobilität.

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Details

Title
Aufgabenfelder und Funktionswandel des Volkstribunats zwischen 287 und 133 v. Chr.
College
Dresden Technical University  (Institut für Geschichte)
Course
Hauptseminar Die Römische Republik des 2. Jahrhunderts v. Chr.
Grade
2,7
Author
Sophie Thümmrich (Author)
Publication Year
2013
Pages
15
Catalog Number
V304285
ISBN (eBook)
9783668025127
ISBN (Book)
9783668025134
Language
German
Tags
Volkstribunat Volkstribun Römisches Reich lex hortensia Senat
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sophie Thümmrich (Author), 2013, Aufgabenfelder und Funktionswandel des Volkstribunats zwischen 287 und 133 v. Chr., Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/304285
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