In welcher Form und mit welcher Intensität darf der Staat in unser Leben eingreifen? Diese zentrale Frage stellen sich Bürger häufig; meistens dann, wenn sie sich durch die Gesetze des Staates ungerecht behandelt fühlen. Um die Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen, gibt es die vom Staat selbst auferlegten Grundrechte. Diese – wie schon der Name sagt – grundsätzlichen Rechte eines jeden Bürgers regeln die Beziehung zwischen Bürger und Staat, und zwischen den Bürgern untereinander.
So gibt es das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz (GG)). Es ist folglich verboten, dass der Staat – in Form der Exekutive (wie z.B. durch die Polizei) ohne legitimen Grund gegen einen Bürger vor-geht.
Zu den Grundrechten gehört aber auch das Eigentumsrecht (Art. 14 Absatz 2 GG). Dieses gewährleistet eine umfassende Sachherrschaft. Es definiert, wem eine Sache (oder ein Recht) teilweise oder ausschließlich gehört. Keiner darf dem Eigentümer eine Sache (oder ein Recht), ohne dessen Zustimmung, entwenden.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz
2. Nulla poena sine lege – Keine Strafe ohne Gesetz?!
3. Die Arten der Rückwirkung
3.1 Echte Rückwirkung
3.1.1 Rechtfertigungsgründe für eine echte Rückwirkung
3.1.2 Beispiel anhand des Privaten Veräußerungsgeschäftes (§ 23 EStG)
3.1.3. Die rückwirkende gesetzliche Einführung über den Nachweis von Krankheitskosten
3.2 Unechte Rückwirkung
3.2.1 Folgen bei der Änderung des Erbschaftsteuerrechtes im Vergleich mit privatrechtlichen Verträgen
3.2.2 Ausnahmen der unechten Rückwirkung
3.2.3 Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre – Ein Fall der unechten Rückwirkung
4. Legitime Rückwirkungstatbestände
4.1 Umsatzsteuer
4.1.1 Vorsteuerberichtigung bei Änderung des Nutzungsverhältnisses
4.1.2 Änderung der Bemessungsgrundlage
4.2 Grunderwerbsteuer
4.3 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
4.4 Einkommensteuer
4.5 Zulässigkeit der Änderung
5. Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
5.1 Bisherige Änderung
5.2 Allgemeine Unvereinbarkeit des ErbStG mit der Verfassung
5.3 Das Problem mit der Vorläufigkeit
5.4 Die Nachversteuerung gem. § 13a Absatz 5 ErbStG
5.5 Folgen einer Nichtigkeitserklärung
5.6 Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014
6. Resümee - Vertrauen als Grundlage eines Staates
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik rückwirkender gesetzlicher Änderungen im Steuerrecht unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, unter welchen Voraussetzungen der Staat in abgeschlossene oder laufende Sachverhalte eingreifen darf, ohne das Rechtsstaatsprinzip zu verletzen.
- Definition und Abgrenzung von echter und unechter Rückwirkung.
- Analyse der verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsgründe für rückwirkende Steuergesetze.
- Untersuchung legitimer Rückwirkungstatbestände anhand praxisnaher Beispiele.
- Darstellung der Auswirkungen aktueller Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Auszug aus dem Buch
3.1 Echte Rückwirkung
Wird vom Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingegriffen, so handelt es sich um eine echte Rückwirkung. Anders als im Strafrecht wird im Steuerrecht der Tatbestand, der zu beurteilen ist, in der Regel erst am Ende eines Veranlagungszeitraumes festgestellt (§ 36 Absatz 1 EStG). Hierbei kann grundsätzlich auf das Ende des Kalenderjahres abgestellt werden. So werden in der Einkommensteuer (ESt) grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben bzw. Gewinne und Verluste eines Steuerpflichtigen (Stpfl.) am Jahresende steuerlich bewertet und festgesetzt. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei einem vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr oder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Hier entsteht der Steuertatbestand mit dem Erbfall bzw. der Ausführung der Schenkung unter Lebenden (§ 9 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)). Allgemein gilt der Grundsatz des § 38 der Abgabenordnung (AO): „Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“
Bei der ESt wird der Steuertatbestand erst am Ende eines Kalenderjahres ermittelt. Es handelt sich bei einer Gesetzesänderung, welche im laufenden Jahr in das Steuergesetz aufgenommen wird und für den laufenden Veranlagungszeitraum gelten soll, nicht um eine echte Rückwirkung, da der Steuertatbestand erst mit Ablauf des 31.12. abgeschlossen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz: Einführung in das verfassungsrechtliche Konzept des Vertrauensschutzes als Schutz des Bürgers vor unvorhersehbaren staatlichen Eingriffen.
2. Nulla poena sine lege – Keine Strafe ohne Gesetz?!: Erläuterung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes als Vorbild für die Sicherheit im gesamten Rechtssystem.
3. Die Arten der Rückwirkung: Differenzierung zwischen echter und unechter Rückwirkung sowie Analyse der jeweiligen Zulässigkeitskriterien.
4. Legitime Rückwirkungstatbestände: Vorstellung spezifischer steuerlicher Vorschriften, die eine rückwirkende Korrektur in klar definierten Fällen erlauben.
5. Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht: Untersuchung der Folgen verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung auf die Besteuerung von Betriebsvermögen.
6. Resümee - Vertrauen als Grundlage eines Staates: Abschließende Betrachtung der Bedeutung von Verlässlichkeit und Transparenz im Steuerrecht für das staatliche Zusammenleben.
Schlüsselwörter
Vertrauensschutz, echte Rückwirkung, unechte Rückwirkung, Steuerrecht, Rechtsstaatsprinzip, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Bundesverfassungsgericht, Abgabenordnung, Tatbestand, Veranlagungszeitraum, Rechtssicherheit, Gesetzgebung, Gemeinwohl, Spekulationsfrist
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkungen im Steuerrecht und den damit verbundenen Vertrauensschutz des Bürgers.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von echter und unechter Rückwirkung, der Analyse von Ausnahmetatbeständen und den Auswirkungen von höchstrichterlichen Urteilen auf bestehende Steuergesetze.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie der Staat steuerrechtliche Anpassungen vornimmt, ohne das Vertrauen der Bürger in die Rechtsordnung zu untergraben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Gesetzen, Kommentierungen, BFH-Rechtsprechung und Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Rückwirkungstypen, die Darstellung legitimer Ausnahmen anhand konkreter Steuerarten sowie eine Fallstudie zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Vertrauensschutz, Rückwirkungsverbot, Steuergesetzgebung, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Wann ist eine "echte Rückwirkung" verfassungswidrig?
Grundsätzlich ist sie unzulässig, wenn sie in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift und keine der engen Ausnahmen wie zwingende Gründe des Gemeinwohls oder unklare Rechtslagen vorliegen.
Was unterscheidet die "unechte Rückwirkung" von der echten?
Bei der unechten Rückwirkung wird ein begonnener, aber noch nicht abgeschlossener Sachverhalt für die Zukunft neu geregelt, was grundsätzlich zulässig ist, sofern der Gesetzgeber die Interessen des Einzelnen angemessen berücksichtigt.
Welche Rolle spielt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014?
Das Urteil hat die bisherigen Privilegierungen für Firmenerben im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Neuregelung verpflichtet.
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- Daniel Will (Author), 2015, Rückwirkung im Steuerrecht. Arten und legitime Rückwirkungstatbestände, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/303775