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Hausarbeit, 2015
10 Seiten, Note: sehr gut
Einleitung
1 Auseinandersetzung mit der Bedeutung theoretischen Denkens für die Pflege
1.1 Theorie
1.2 Pflege
2 Auseinandersetzung mit Begriffsdefinitionen Neumann-Ponesch
2.1 Konzept
2.2 Modell
2.3 Theorie
3 Eine exemplarische Pflegesituation anhand eines Pflegemodelles
3.1 Wahrnehmung der Patient/en/innen, Interpretation der Bedürfnisse
3.2 Persönliche/pflegerisches Können betreffende Eigenschaften die in den Beziehungsprozess mit dem/der Patient/en/in, Klient/en/in einfließen
3.3 Umweltfaktoren die kontinuierlich Einfluss auf die professionelle Beziehung auf jede/n Einzelne/n einflussnehmen
3.4 Kulturelle Einflüsse
3.5 Ziele - zu welchem Zweck
3.6 Gegenseitige Feedbackmechanismus in der professionellen Beziehung - Einfluss auf die Adaptierung von Wissen, Zielen und Handlungen
Literaturverzeichnis
Vorliegender Text ist eine Hausarbeit in Vorpräsenz zur Lehrveranstaltung Grundlagen Gesundheitsund Pflegemodelle, -konzepte, -theorien. Es werden die Bedeutung theoretischen Denkens für die Pflege und Begriffserklärungen erörtert und einige Antworten auf speziell gestellte Fragen anhand des Buches „Modelle und Theorien in der Pflege“ erarbeitet.
Um sich der Bedeutung theoretischen Denkens für die Pflege bewusst zu werden, müssen zuerst verschiedene Begriffe definiert werden. Zum Beispiel was wird unter „Theorie“ oder „Pflege“ überhaupt verstanden?
„„Theorie“ kommt aus dem Griechischen (griech.: theoría) und bedeutet Wahrnehmung, Anschauung oder Überlegung. Nach diesem Ursprungsverständnis dienen Theorien dem besseren Verständnis und der Bewertung all unserer Wahrnehmungen, die kulturell, ideologische oder theoretisch (berufs-) sozialisiert bedingt sind“ (Neumann-Ponesch, 2014, S. 28).
Der Begriff „Pflege“ wird anhand des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz von 1997 wie folgt für Österreich definiert:
Laut § 1 zählen zu den Gesundheits- und Krankenpflegeberufe der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegehilfe. Zu den Allgemeinen Berufspflichten der Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gehören die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Patient/inn/en, Klient/inn/en und pflegebedürftiger Menschen, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen. „(2) Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften regelmäßig fortzubilden.“
„§ 11. (1) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist der pflegerische Teil der gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten. (2) Er umfaßt die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der
Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich. (3) Die in Abs. 2 angeführten Tätigkeiten beinhalten auch die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung“. Die genauen Tätigkeitsbereiche sind in § 13 zusammengefasst im eigenverantwortlichen, mitverantwortlichen und interdisziplinären Bereich (vgl. GuKG, 2015, S. 4, 7, 9).
Wie aus dem Gesetz hervorgeht, beruht der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege auf wissenschaftlich Erkenntnissen und Erfahrungen. Wobei die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse, sowie berufsrelevante Wissenschaften als Basis dienen. Hierfür ist eine regelmäßige Fortbildung notwendig. Theoretisches Denken ist für die qualitative Weiterentwicklung der Pflege sehr wichtig.
„Eine der ersten Interessen, Theoriebildung voranzutreiben, begründet sich in der Absicht, Pflege als wissenschaftliche Profession mit eigenständigem Körper in der Gesellschaft zu verankern“ (Neumann-Ponesch, 2014, S. 40). Wichtig ist das Selbstverständnis der Pflege. Aufgrund von Theorien und Konzepten wird Pflege systematisiert. Nur so kann dem Gesetz im präventiven, als auch anleitendenden, beratenden, rehabilitierenden Teil Folge geleistet werden (vgl. Neumann-Ponesch, 2014, S. 41).
Pflege ist eine Kombination aus Forschung, Philosophie, Praxis und Theorie. Durch Zunahme an qualitativ hochwertigen theoretischen Arbeiten wird die Theorie in der Pflege immer mehr anerkannt. Konzepte und Theorien helfen die Aufgaben von Pflegenden sichtbarzumachen und die Arbeit zu verbessern. Wichtig für den weiteren Fortschritt ist es allerdings die Praxis noch mehr mit der Theorie zu verknüpfen. Deshalb sollte die Theorie noch mehr Bestandteil in der Aus- und Weiterbildung und in der täglichen Praxis werden. Nur so wird die Qualität der Pflege besser, anstatt Trends, ohne zu hinterfragen, zu übernehmen (vgl. Neumann-Ponesch, 2014, S. 29-36).
„Theorien bieten für die Entwicklung einer Profession einen besseren und zuverlässigeren Bezugsrahmen als reines Erfahrungswissen. Theorien berücksichtigen zielgerichtet mehr Aspekte des praktischen Umfeldes und integrieren diese deshalb stärker in den Pflegeprozess als jene Aspekte, die durch Erfahrungswissen identifiziert werden“ (Neuman-Ponesch, 2014, S. 37).
Durch Theorie kann Wichtiges von Unwichtigem unterschieden werden, was notwendig ist, um Forschungsergebnisse richtig anwenden zu können. Durch Anwendung von Theorie wird die Pflege zu einer systematischen Tätigkeit, die durch Konzepte geleitet wird. Außerdem können durch Theorie die gesellschaftlichen Anforderungen definiert werden und die Leistungen der Pflege für die verschiedenen Berufsgruppen, aber auch für die Kunden von Pflegeleistungen transparent gemacht werden. Pflegerische Entscheidungen und Handlungen können dadurch begründet werden (vgl. Neumann-Ponesch, 2014, S. 37-50).
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Magisterarbeit, 130 Seiten
Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement
Hausarbeit, 28 Seiten
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