Bis jetzt wurde die Anwendbarkeit der §§ 299, 331ff. auf Kassenärzte überwiegend einseitig entweder aus Sicht der Literatur oder aus Sicht des Gr. Senats in Form von Anmerkungen behandelt. Die vorliegende Arbeit soll diese Lücke schließen, indem sie beide Ansichten darstellt und dem Leser so einen Überblick über die verschiedenen Argumentationsmuster in Literatur und Rechtsprechung ermöglicht.
Die Darstellung konzentriert sich auf die zwei zentralen Fragestellungen, nämlich ob der Kassenarzt Beauftragter i.S.d. § 299 oder Amtsträger i.S.d. § 331 ist.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
I. Überblick über die Entwicklung der Problematik
II. Ziel der Arbeit
B. Überblick über die Korruptionsdelikte
C. Das System der GKV
D. Die Anwendbarkeit des § 299 auf Kassenärzte
I. Die KK als geschäftlicher Betrieb
1. Die Literatur
2. Der BGH
II. Der Kassenarzt als Geschäftsinhaber seiner eigenen Praxis
1. Die Literatur
2. Der BGH
III. Der Kassenarzt als Beauftragter
1. Die Literatur
2. Der BGH
3. Eigene Stellungnahme
E. Die Anwendbarkeit der §§ 331ff. auf Kassenärzte
I. Die KK als sonstige Stelle
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
2. Eingliederung in Staatsverwaltung („verlängerter Arm“ des Staates)
II. Bestellung des Vertragsarztes
1. Die Literatur
2. Der BGH
III. Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durch den Kassenarzt
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
2. Staatliche Steuerung
IV. Eigene Stellungnahme
1. Die Literatur
2. Der BGH
F. Ergebnis