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Hausarbeit, 2014
17 Seiten, Note: 2
Einleitung
1. Menschen mit Behinderung - historisch
1.1. Historische Entwicklung
1.2. Sozialdarwinismus
1.3. Eugenik
1.4. Rassenhygiene
1.5. Nachkriegszeit
2. Der Begriff Behinderung
2.1. Organisationen
2.2. Menschen mit geistiger Behinderung oder Menschen mit Lernschwierigkeiten?
2.3. Soziologischer Zugang der Begriffsfindung
3. Ausgrenzung, Diskriminierung, Stigmatisierung
3.1. Pränatale Diagnostik und Schwangerschaftsabbruch
3.2. Diskriminierung
3.3. Stigmatisierung
4. Integration, Inklusion und Empowerment
4.1. Integration - Inklusion
Integration
Inklusion
4.2. Empowerment - Selbstbestimmung
Das Empowerment-Konzept
5. Ethische Aspekte
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
Im Rahmen des Seminars „Kategoriale Heilpädagogik bei speziellem Bedarf - Ethische und soziologische Zugänge zum Phänomen Geistige Behinderung“, geleitet von Prof. Dr. XY, wurde die Aufgabe einer Seminararbeit zu jenem Thema gestellt. Diese soll nun hiermit mit dem Titel
„Integration, Inklusion und Empowerment -Menschen mit geistiger Behinderung“ vorgelegt werden.
Schon seit Jahrtausenden werden Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt, stigmatisiert und sogar bekämpft. Ebenso Menschen mit geistiger Behinderung, die oft noch als „anders“, als nicht „normal“ angesehen werden. „Normale“ Menschen werden zwar im Allgemeinen für dieses Thema sensibilisiert, aber dies führt häufig nur zu einer Schein-Akzeptanz. Deshalb schien es nötig, im Laufe der letzten Jahre die Konzepte Integration, Inklusion und Empowerment zu entwickeln, um Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zu ermutigen, sich selbst, ihrer Fähigkeiten und ihrer Fertigkeiten bewusst zu werden, um sie zum Einsatz kommen zu lassen (vgl. Theunissen 2009: 32). Deshalb wird in dieser Arbeit folgende Forschungsfrage gestellt:
Welche Fortschritte brachten die Konzepte Integration, Inklusion und Empowerment bezüglich der Dezimierung von Stigmatisierung von Menschen mit geistiger Behinderung?
Um die Forschungsfrage zu beantworten, soll im nachfolgenden Teil dargestellt werden, wie Menschen mit Behinderungen in und von der historischen Gesellschaft gesehen wurden. Es wird davon ausgegangen, dass dies die Grundlage für die derzeitige Wahrnehmung durch die Gesellschaft bildet und bietet die Möglichkeit, sich der Folgen für die heutige Sichtweise bewusst zu werden und aufzuzeigen, wie sehr sich Vorurteile bezüglich Menschen mit Behinderungen im Laufe der Jahrhunderte fixieren konnten. Dazu wurden Teile des Werkes von Dieter Mattners „Behinderte Menschen in der Gesellschaft. Zwischen Ausgrenzung und Integration“ zusammengefasst, um dies anschaulich zu dokumentieren. Da hier verschiedene Teile von Kapitel miteinander verknüpft wurden, wird der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wegen auf eine detaillierte Zitation mit Seitenangaben verzichtet1.
Im zweiten Teil der Arbeit werden einige Begriffe von Behinderung angeführt, um aufzuzeigen, wie ausgrenzend, diskriminierend und klassifizierend auch noch heute über Menschen mit Behinderungen gesprochen wird. Schließlich wird der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“, der von einer Selbstvertretungsgruppe verwendet wird, vorgestellt.
Das dritte Kapitel behandelt die Begriffe Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung, die bekanntlich das Leben von Menschen mit Behinderungen durchziehen, während der vierte Teil über die Lösungsansätze Integration, Inklusion und Empowerment referiert. Im Teil 5 werden kurz ethische Aspekte beleuchtet, um dann die Arbeit mit einem Fazit enden zu lassen.
Im alten Ägypten im 12. bis 11. Jahrhundert vor Christus wurde noch angenommen, dass Menschen mit einer Behinderung göttlich beschützt wären, während schon 900 vor Christus in Sparta über das Leben oder den Tod von Neugeborenen durch einen Ältestenrat entschieden wurde, indem kranke und missgebildete ihr Lebensende in den Schluchten des Berges Taygetos fanden. Ähnlich erhielten auch in Athen Menschen, die zum Erhalt des Staates kaum etwas beitragen konnten, kein Lebensrecht. Nach Platon müsse mit verkrüppelten Kindern so verfahren werden, als wäre keine Nahrung für sie vorhanden, während Äskulaps und Hippocrates die Meinung vertraten, dass Menschen mit einer Behinderung die medizinische Betreuung versagt werden sollte, da sie nicht erfolgsversprechend sei. Im alten Rom entschied der Vater über Leben oder Tod seines behinderten Kindes. (vgl. Mattner 2000)
Im Mittelalter herrschte die Meinung vor, dass angeborene Behinderungen oder Beeinträchtigungen und chronische Krankheiten ein Zeichen der Sünde seien. Im Falle der Besessenheit, was als ungewollte Inkarnation von Dämonen gedeutet wurde, wurde durch Priester das Verfahren des Exorzismus durchgeführt. Bei der Ermittlung eines freiwilligen Teufelspaktes durch Folter fanden die Betroffenen als Hexen oder Zauberer den Tod am Scheiterhaufen. (vgl. Mattner 2000)
Die Zeit vom Mittelalter bis hin zur Renaissance stand im Zeichen der Errichtung von Gefängnissen, „Tollhäusern“ und sogenannten „Narrentürmen“ als Verwahrungsorte von Menschen mit Behinderungen. Der Einbau von Gittern in Fenster der Narrentürme gestattete es der Bevölkerung, die „Irren“ zu „beschauen“. Zusätzliche Führungen in Hospitälern stillten ihre Neugierde und Schaulust. (vgl. Mattner 2000)
In der in der Mitte des 19. Jahrhunderts etablierten Volksschule fielen aufgrund der hohen Schüleranzahl pro Klasse lernschwache Kinder kaum auf. Deshalb wurden Jahrgangsklassen eingerichtet, um SchülerInnen ausfindig zu machen, die das geforderte Leistungsniveau nicht erreichen konnten. Das bis in die heutige Zeit funktionierende Selektionsprozedere kam in Gang. (vgl. Mattner 2000)
1859 konstruierte Charles Darwin seine Thesen zur natürlichen Selektion als Grundvoraussetzung der Evolution. Er ging davon aus, dass jede Art mehr Nachkommen erzeuge, als zur Arterhaltung notwendig sei und sie sich an die jeweiligen Lebensbedingungen anpasse. Daher vererben sich bewährte Eigenschaften, während unbewährte verkümmern. Daraus wurde das Recht des Stärkeren abgeleitet. Der medizinische Fortschritt stand dazu im Widerspruch und behinderte die „natürliche Selektion“, denn nun wären auch Kranke in der Lage, ihr krankes Erbgut weiterzugeben. Die Verbesserung der Erbqualität und die Bekämpfung der Degeneration wären in Frage gestellt. (vgl. Mattner 2000) Auch Friedrich Nietzsche unterstützte Darwins Evolutionstheorie und meinte, dass Äalles Lebensfeindliche, Schwache und Kranke zu vernichten“ sei (Mattner 2000: 36).
Der aus dem Altgriechischen stammende Begriff Eugenik entspricht der Bedeutung „von edler Abstammung“, als „edel geboren“ und wurde 1883 von Darwins Vetter Francis Galton geprägt. Er wollte damit aussagen, dass Talente und Charakter von Menschen zum überwiegenden Teil vererbt werden und es das Ziel sei, positive Erbanlagen weiterzugeben, während unerwünschte zu vermindern seien. 1896 wird im Bundesstaat Connecticut/USA ein Eugenik-Gesetz beschlossen, dass es Menschen mit einer geistigen Behinderung, Epilepsie und/oder psychischen Erkrankungen verbietet, zu heiraten. 1907 folgt im Bundesstaat Indiana, ebenfalls in der USA, das erste Gesetz zur Zwangssterilisation mit Begründung durch Eugenik. In Europa schließen sich zwischen den Jahren 1929-1938 Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island und Lettland an und legitimierten Sterilisationsgesetze, durch die vor allem Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankung zur Sterilisation gezwungen werden können. (vgl. Mattner 2000)
Der Mediziner Alfred Ploetz entwickelte, basierend auf Sozialdarwinismus und Eugenik, den Begriff „Rassenhygiene“. Die menschliche Fortpflanzung müsse zugunsten „hochwertiger Paare“ staatlich geregelt, Schwangerschaften sorgfältig medizinisch überwacht sowie schwache Neugeborene durch Morphium entfernt werden. Ein wichtiger Vertreter der Rassenhygiene, Wilhelm Schallmayer, empfahl, erbkranke Menschen durch künstliche Auslese an ihrer Fortpflanzung zu hindern und für Eheleute ein Gesundheitszeugnis einzuführen. 1920 wurde in der Schrift von Karl Binding und Alfred Hoche „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von Menschen mit geistiger Behinderung angesprochen (Mattner 2000: 39). Ihren Höhepunkt fand die Rassenhygiene schließlich und bekanntlich in den Gräueln des 2. Weltkriegs unter Adolf Hitlers Nationalsozialismus. (vgl. Mattner 2000)
Nach den Kriegswirren waren die Ursachen von und das Wissen über Behinderungen immer noch kaum vorhanden. 1959 konnte das Down-Syndrom endlich als biologisch determiniert identifiziert werden, worauf Pädagogik, Medizin und Psychiatrie das „Defizitmodell“ begründeten, also Menschen mit Behinderungen als abweichend - und daher minderwertig - von sogenannten „normalen“ Menschen klassifizierten. Da es weder Förderung noch Schulpflicht noch staatliche Unterstützung gab, waren die Familien - sowohl sozial als auch finanziell - für deren Betreuung zuständig oder sie wurden in Psychiatrien, Altenheime oder anderen Großeinrichtungen verwahrt. Durch das sogenannte Wirtschaftswunder in den 1950er-Jahren stiegen wieder die Geburtenzahlen und damit auch die behindert Geborener. Eltern forderten vom Staat gleiche Rechte für ihr behindertes Kind (vgl. Böhm 2008: 1), denn ÄMenschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht auf würdevolle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (Lebenshilfe Bayern 2004).
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1 Diese Vorgangsweise musste in dieser Arbeit des Öfteren eingesetzt werden, da sonst die Sätze mit permanenten Zitaten mit unterschiedlichen Seitenzahlen gespickt wären und damit die Lesbarkeit und die Länge der Arbeit beeinträchtigt wären.