Ratingagenturen sind wichtige Finanzmarktteilnehmer und müssen einem geeigneten Rechtsrahmen unterworfen sein. Als Informationsintermediäre, die es übernehmen die Kreditwürdigkeit von einzelnen Unternehmen und Staaten sowie die Bonität einzelner Finanzprodukte zu analysieren und zu bewerten, kommt den Ratingagenturen auf den Kapitalmärkten eine nicht zu unterschätzende Machtposition zu. Durch den Abbau von Informationsasymmetrien sollen die von ihnen abgegebenen Ratings, die sich von „AAA“ bis „D“ erstrecken, dem Anleger dazu verhelfen, eine rationale Anlageentscheidung zu treffen, ohne dass dieser sich zuvor in einem langwierigen Prozess eigene Informationen verschaffen müsste.
Entsprechende Bemühungen gerichtet auf eine Regulierung von Ratingagenturen auf EU-Ebene wurden schon im Vorfeld der Finanzkrise angestimmt. Bankenpleiten, die massive Überschuldung von Staatshaushalten und die um sich greifende Euro-Panik haben den europäischen Gesetzgeber letztendlich zum Handeln bewogen. Die Ursachen für die Finanzkrise sind zwar undurchsichtig und zugleich vielschichtig, jedoch hinderte dies die politischen Gestalter nicht daran die Ratingagenturen als Mitschuldige zu identifizieren und an den Pranger zu stellen.
Angesichts der Fruchtlosigkeit freiwilliger Selbstregulierung der Ratingagenturen auf der Basis des „Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies“ der „International Organization of Securities Commissions“ (IOSCO), wurde zum Schutz der Anleger, der Verbraucher, der Finanzmärkte und des Binnenmarktes vor fehlerhaften Ratings die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen erlassen. Zur Erreichung des Primärziels „ Schutz der Anleger, der Verbraucher, der Finanzmärkte und des Binnenmarktes vor fehlerhaften Ratings“ sind in der Verordnung fünf Zwischenziele enthalten – erstens „Vermeidung bzw. angemessene Handhabung von Interessenkonflikten im Ratingprozess, zweitens „Verbesserung der Qualität der abgegebenen Ratings“, drittens „Erhöhung der Transparenz“, viertens „Sonderschutz im Zusammenhang mit Ratings strukturierter Finanzinstrumente“ und fünftens „Schaffung eines wirksamen und effizienten Registrierungs- und Aufsichtsrahmens“.
I
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Themenstellung und Problemaufriss
II. Zielsetzung und Aufbau
B. Die Rolle der Ratingagenturen
I. Definitorische Grundlagen
II. Funktionen und Bedeutung des Ratingwesens
1. Für Investoren.
2. Für Emittenten.
3. Aufsichtsrechtliche Verwendung von Ratings.
III. Fehlentwicklungen und Defizite der aktuellen Ratingpraxis
1. Konzentration der Macht
2. Finanzierung des Ratingwesens
3. Rating und Consulting
4. Fehlende Transparenz und mangelnde Qualität
C. Erste Regulierungsansätze
I. Freiwilliger Verhaltenskodex der IOSCO
1. Inhaltsüberblick
2. Bewertung: Effektivität der Vorgaben
II. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
1. Konsequenzen von Basel II für die Regulierung von Ratingagenturen
2. CEBS-Leitlinien
3. Bewertung
D. Ratingregulierung durch den europäischen Gesetzgeber
I. Rating – Verordnung 1060/2009/EG und die erste Änderungs-Verordnung 513/2011/EU
1. Paradigmenwechsel im europäischen Aufsichtsrecht
2. Anwendungsbereich
3. Registrierung
a) Registrierung auf nationaler Ebene
b) Registrierung durch die ESMA
4. Aufsicht
5. Materielle Anforderungen
a) Vermeidung bzw. angemessen Handhabung von Interessenkonflikten im Ratingprozess
b) Verbesserung der Qualität der abgegebenen Ratings
c) Erhöhung der Transparenz
6. Ausführung in Deutschland
7. Bewertung
II. Zweite Änderungs -Verordnung 462/2013/EU
1. Fortentwicklung durch zweite ÄnderungsVO
a) Verringerung des Rückgriffs auf externe Ratings
b) Länderratings
c) Rotationsprinzip
d) Strukturierte Finanzprodukte
e) Beteiligungsregeln
f) Änderung von Ratingmethoden
g) Schaffung einer europäischen Ratingplattform
h) Zivilrechtliche Haftung
E. Diskussion alternativer Modelle
I. Die „Europäische Ratingagentur“
II. Ein Europäischer Ratingfonds
F. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, die Wirksamkeit und Eignung europäischer Regulierungsmechanismen für Ratingagenturen im Kontext der Finanzkrise zu analysieren. Dabei wird untersucht, inwieweit die gesetzgeberischen Maßnahmen – insbesondere die Rating-Verordnung sowie deren Änderungs-Verordnungen – geeignet sind, systemische Schwachstellen wie Interessenkonflikte, mangelnde Transparenz und eine unzureichende Qualität der Ratings zu beheben.
- Analyse der Rolle und Machtstellung von Ratingagenturen im Finanzmarkt
- Evaluation freiwilliger Selbstregulierungsansätze (IOSCO) versus staatlicher Regulierung
- Detaillierte Untersuchung der Rating-Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und deren Änderungen
- Diskussion über alternative Marktmodelle für Ratingagenturen
- Bewertung der neuen zivilrechtlichen Haftungsregelungen als Instrument des "private enforcement"
Auszug aus dem Buch
3. Aufsichtsrechtliche Verwendung von Ratings
Die aufsichtsrechtliche Verwendung von Ratingurteilen wurde als eine der wesentlichen Ursachen für die zunehmende Bedeutung des Ratingwesens ausgemacht. Man spricht insofern statt von der Regulierung von Rating von der Regulierung durch Rating. Damit soll Stabilität gefördert sowie deren Funktionsfähigkeit gesichert werden. Ratingagenturen erfüllen in diesem Rahmen eine öffentliche Funktion, Staaten greifen ihr Urteil auf und setzen es in ihren Regulierungsvorschriften als Maßstab für die Sicherheit von Anlagen ein. Die Anfänge für die Regulierung durch Rating, sind, wie die Anfänge der Ratingagenturen, in den USA zu suchen. Hier wurden bereits 1931 nach der Weltwirtschaftskrise Banken und Sparkassen verpflichtet, Anleihen mit einem Rating im speculative grade-Bereich abzuschreiben, 1936 folgte eine Verkaufspflicht für derartige Papiere.
Eine formelle aufsichtsrechtliche Bezugnahme erfolgte erstmals 1975 durch die Securities and Exchange Commission (SEC), welche als Bundesbörsenaufsichtsbehörde vergleichbar der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist. In Anlehnung an die Vorgaben der sog. „Net Capital Rule“ durften zu der Bestimmung der gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen nur Ratings solcher Agenturen herangezogen werden, die zuvor durch die SEC als sog. NRSRO anerkannt wurden. In den USA stellte das Akkreditierungsverfahren als NSRO durch die SEC bislang die einzige Form der Regulierung von Ratingagenturen dar. Nachdem die Zulassung als NRSRO beständig als intransparent kritisiert wurde, reformierte der Credit Rating Agency Reform Act von 2006 das Verfahren und gestaltete es offener. Die Änderung führte schließlich zur Zulassung von Agenturen außerhalb des Kreises der Marktführer.
In Europa werden die Ratings vor allem zur Regulierung der Eigenkapitalunterlegung von Krediten verwendet. Seit Einführung der Basel-II Grundsätze können Kreditinstitute in Deutschland bei Wahl des Standardgrundsatzes zur Bestimmung der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung auf die Ratings einer nach §§ 52 ff. SolvV anerkannten Ratingagentur zurückgreifen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung von Ratingagenturen als Informationsintermediäre ein und skizziert die Notwendigkeit ihrer Regulierung infolge der Finanzkrise.
B. Die Rolle der Ratingagenturen: Hier werden der Begriff des Ratings definiert, die Funktionen für Investoren und Emittenten erläutert sowie die systemischen Defizite wie Machtkonzentration und Interessenkonflikte aufgezeigt.
C. Erste Regulierungsansätze: Dieses Kapitel behandelt die freiwillige Selbstregulierung nach IOSCO-Kodex und frühere gemeinschaftsrechtliche Vorgaben, die sich als weitgehend ineffektiv für eine umfassende Kontrolle erwiesen haben.
D. Ratingregulierung durch den europäischen Gesetzgeber: Ein zentraler Abschnitt, der die Rating-Verordnung 1060/2009 sowie die Änderungs-Verordnungen 513/2011 und 462/2013 hinsichtlich Registrierung, Aufsicht und materieller Anforderungen detailliert analysiert.
E. Diskussion alternativer Modelle: Hier werden alternative Lösungsansätze wie die Gründung einer Europäischen Ratingagentur oder eines europäischen Ratingfonds diskutiert, um das Oligopol der großen Ratinghäuser aufzubrechen.
F. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Entwicklung von der Selbstregulierung zur verbindlichen EU-Regulierung zusammen und bewertet die eingeführten Maßnahmen als richtigen Schritt, weist jedoch auf verbleibende Probleme bei der Emittentenfinanzierung hin.
Schlüsselwörter
Ratingagenturen, Rating-Verordnung, Finanzkrise, EU-Aufsichtsrecht, Interessenkonflikte, ESMA, Basel II, Bonitätsrating, Transparenz, Anlegerschutz, zivilrechtliche Haftung, Emittentenfinanzierung, Regulierung durch Rating, Finanzmarktaufsicht, Ratingmethoden
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die regulatorischen Rahmenbedingungen für Ratingagenturen innerhalb der Europäischen Union und untersucht, wie der Gesetzgeber auf die im Zuge der Finanzkrise bekannt gewordenen Missstände reagiert hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Rolle der Ratingagenturen als Informationsintermediäre, der Wirksamkeit von Selbstregulierung im Vergleich zur gesetzlichen Aufsicht sowie der Analyse der europäischen Verordnungen zur Verbesserung von Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Eignung der implementierten Regulierungsmechanismen zu bewerten und zu hinterfragen, ob die gesetzlichen Maßnahmen ausreichen, um Interessenkonflikte abzumildern und das Vertrauen in Ratingurteile nachhaltig zu stärken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen und ökonomischen Literaturanalyse, unter Einbeziehung relevanter EU-Verordnungen, Richtlinien und Expertenberichte zur Finanzmarktregulierung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen des Ratingwesens dargelegt, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Entwicklung von freiwilligen Verhaltenskodizes hin zu den verbindlichen EU-Verordnungen sowie einer Diskussion über alternative Marktmodelle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Ratingagenturen, EU-Regulierung, Finanzkrise, Interessenkonflikte, Transparenz, ESMA und zivilrechtliche Haftung sind die Kernbegriffe, welche die Untersuchung prägen.
Was bedeutet der Begriff "Regulierung durch Rating" in diesem Kontext?
Der Begriff beschreibt die Tendenz, dass staatliche Regulierungsinstanzen Ratingurteile nicht nur als Information nutzen, sondern sie fest in ihre Aufsichtsvorschriften integrieren, wodurch Ratingagenturen faktisch eine öffentliche Funktion wahrnehmen.
Wie unterscheidet sich die neue zivilrechtliche Haftung von früheren Ansätzen?
Frühere Ansätze basierten primär auf öffentlich-rechtlichem Aufsichtsrecht durch die ESMA. Die neue Haftung nach Art. 35a der Rating-VO führt eine privatrechtliche Anspruchsgrundlage ein, die es Anlegern und Emittenten ermöglicht, Ratingagenturen bei Pflichtverletzungen direkt auf Schadensersatz zu verklagen.
- Quote paper
- Lena Teplitcaia (Author), 2014, Regulierung von Ratingagenturen in der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/295399