Das Internet bietet phantastische Möglichkeiten. Information, einkaufen, kommunizieren mit Anderen, dies ist für viele eine Bereicherung. Allerdings nur, wenn sie dazu in der Lage sind. Oft wird bei der Konzipierung von Internetseiten nicht an Behinderte gedacht. Doch Behinderte nutzen das Internet weit häufiger als Nicht-Behinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter „drin“ als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“ 50 Prozent der Blinden und Sehbehinderten behaupten von sich „Internetkenner“ zu sein, denn technische Hilfsmittel lassen auch Blinde und an den Angeboten und Informationen der Internetwelt teilhaben. Die technischen Möglichkeiten auch Behinderte an der Internetgemeinschaft teilhaben zu lassen sind in den letzten Jahren um ein vielfaches gestiegen. Seien es Screenreader, Sprachausgabegeräte oder Tasthilfen, immer neuere, ausgereiftere Produkte erobern den Markt. Doch oft stoßen behinderte Menschen bei ihren Internetaktivitäten vor Barrieren. Veraltete Designkonzepte und unsaubere Programmierung lassen die Hilfsgeräte an ihre Grenze stoßen.
Um auch Behinderten einen ungehinderten Zugang zum Internet zu gewährleisten, wurde am 27. April 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ verabschiedet. In diesem Zusammenhang entstand die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (im folgenden BITV genannt). Darin wird klar geregelt, welchen Ansprüchen eine behindertengerechte Webseite gerecht werden muss. Ab dem 1. Januar 2005 ist diese Verordnung für alle Internetseiten der öffentlichen Hand verbindlich. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Standards der Barrierefreiheit der Priorität 1 und erläutert die Umsetzung der verschieden Ansprüche an Hand einer von mir programmierten Internetseite.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Barrierefreiheit
- Die Verordnung im Einzelnen
- § 1 Sachlicher Geltungsbereich
- § 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
- § 3 Anzuwendende Standards
- § 4 Umsetzungsfristen für die Standards
- § 5 Folgenabschätzung
- § 6 Inkrafttreten
- Die Standards der Verordnung: Priorität 1
- Anforderung 1 - Alternativen
- Bedingung 1.1 - Alternativtexte für Bedienelemente
- Bedingung 1.2 - Textlinks für serverseitige Imagemaps
- Bedingung 1.3 - Audiodeskription für Videos
- Bedingung 1.4 - Untertitel für Videos
- Anforderung 2 - Farben
- Bedingung 2.1 - Nutzbarkeit ohne Farben
- Bedingung 2.2 - Erkennbarkeit von Grafiken vor wechselndem Hintergrund
- Anforderung 3 - Sauberer Code
- Bedingung 3.1 – Verzicht auf Schriftgrafiken
- Bedingung 3.2 - Korrekter Einsatz der verwendeten Markup-Sprache
- Bedingung 3.3 - Verwendung von Stylesheets für die Gestaltung und Positionierung der Elemente
- Bedingung 3.4 – Relative Maßangaben
- Bedingung 3.5 - Formatierung von Überschriften mittels vorhandener HTML-Strukturelemente
- Bedingung 3.6 - Listen über vorhandene HTML-Strukturelemente für Listen formatieren
- Bedingung 3.7 - Formatierung von Zitaten durch HTML-Strukturelemente
- Anforderung 4 - Sprachliche Besonderheiten
- Bedingung 4.1 – Kennzeichnung von Sprachwechseln im Text
- Anforderung 5 - Tabellen
- Bedingung 5.1 - Kennzeichnung von Zeilen- und Spaltenüberschriften in Tabellen
- Bedingung 5.2 - Zuordnung von Datenzellen zu Zeilen- oder Spaltenüberschriften bei mehreren logischen Ebenen durch Markup
- Bedingung 5.3 – Layout-Tabellen müssen linearisierbar sein
- Bedingung 5.4 - Kein Tabellen-Markup für Layouttabellen
- Anforderung 6 – Fallback-Lösungen
- Bedingung 6.1 - Webseiten sollen auch ohne Stylesheets nutzbar sein
- Bedingung 6.2 - Ersatz für dynamischen Inhalt
- Bedingung 6.3 – Die Webseite muss auch ohne Skripte funktionieren
- Bedingung 6.4 – Keinen Bezug zu Eingabegeräten herstellen
- Bedingung 6.5 - Alternativangebote für dynamische Inhalte
- Anforderung 7 - Bewegung und Dynamik
- Bedingung 7.1 - Verzicht auf Flackern
- Bedingung 7.2 - Verzicht auf Blinken
- Bedingung 7.3 - Verzicht auf bewegte Inhalte
- Bedingung 7.4 - Verzicht auf Auto-Aktualisierung
- Bedingung 7.5 - Verzicht auf Weiterleitung
- Anforderung 8 – Zugang
- Bedingung 8.1 - Zugängliche Alternativen für programmierte Objekte
- Anforderung 9 – Unabhängigkeit
- Bedingung 9.1 - Verzicht auf serverseitige Imagemaps
- Bedingung 9.2 - Auch ohne Maus nutzbar
- Bedingung 9.3 - Geräteunabhängige Event-Handler
- Anforderung 10 – Kompatibilität
- Bedingung 10.1 - Verzicht auf Pop-Ups und Ankündigung neuer Fenster
- Bedingung 10.2 - Beschriftung von Formularfeldern richtig anordnen
- Anforderung 11 - Standards
- Bedingung 11.1 – W3C-Technologien verwenden?
- Bedingung 11.2 - Verzicht auf veraltete Elemente
- Bedingung 11.3 – Alternative Angebote
- Anforderung 12 - Orientierung
- Bedingung 12.1 - Frames mit Titel und Namen versehen
- Bedingung 12.2 - Verständlichkeit des Aufbaus der Frames
- Bedingung 12.3 – Inhalt gliedern
- Bedingung 12.4 - Verknüpfung von Formularelementen mit Labels
- Anforderung 13 – Gebrauchstauglichkeit
- Bedingung 13.1 – Eindeutige Linktexte
- Bedingung 13.2 – Metadaten
- Bedingung 13.3 – Anbieten einer Sitemap oder einer ähnlichen Orientierungshilfe
- Bedingung 13.4 – Einheitliche Navigation
- Anforderung 14 - Verständliche Sprache
- Bedingung 14.1 – Einfache Wörter und Sätze
- Barrierefreiheit an konkretem Beispiel
- Allgemeines
- Die Änderungen
- Auszeichnung der verwendeten Sprache
- Verzicht auf JavaScript und CSS
- Umstrukturierung der Seite
- Die Verweise
- Einfachheit
- Zusammenfassung
- Schlussfolgerungen
- Ausblick
- Die BITV als Rechtsgrundlage für barrierefreies Webdesign
- Die Standards der Priorität 1 und deren Bedeutung für die Barrierefreiheit
- Die praktische Umsetzung der Standards an einem konkreten Beispiel
- Die Herausforderungen und Chancen der barrierefreien Gestaltung von Websites
- Die Bedeutung von barrierefreiem Webdesign für die Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Anforderungen an barrierefreies Webdesign, die durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) vorgegeben sind. Die Arbeit analysiert die Standards der Priorität 1 und erläutert deren praktische Umsetzung anhand einer programmierten Internetseite.
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel „Vorwort“ führt in die Thematik des barrierefreien Webdesigns ein und erläutert die Bedeutung des Internets für Menschen mit Behinderungen. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Webseiten barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das Kapitel „Barrierefreiheit“ befasst sich mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) und deren Relevanz für barrierefreies Webdesign. Es werden die verschiedenen Standards der Priorität 1 erläutert, die für eine behindertengerechte Gestaltung von Websites relevant sind.
Das Kapitel „Barrierefreiheit an konkretem Beispiel“ illustriert die praktischen Auswirkungen der BITV-Standards an einer von der Autorin programmierten Website. Es werden die vorgenommenen Änderungen und deren Einfluss auf die Barrierefreiheit der Website erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Barrierefreiheit, BITV, Webdesign, Standards der Priorität 1, Inklusion, Teilhabe und Web-Accessibility. Es werden konkrete Beispiele für die Umsetzung der Standards an einer programmierten Website analysiert, um ein umfassendes Verständnis der Anforderungen an barrierefreies Webdesign zu vermitteln.
- Arbeit zitieren
- Matthias Melzer (Autor:in), 2004, Barrierefreies Webdesign - Anforderungen an das Webdesign durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV), München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/29458