Egal in welchem Bereich des Lebens versuchen wir Menschen immer effizienter zu werden. Immer neue Modelle und Konzepte erreichen viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Bestimmte Situationen im Leben bringen uns und andere wiederum an die Grenzen des Machbaren oder aber auch darüber hinaus. Ein Gefühl des Ausgeliefertsein und der Ohnmacht macht sich breit und es gilt nun zu überlegen, was zu tun ist. In vielen Situationen sieht man aber keinen Ausweg und bleibt resignierend auf der Strecke.
So geht es Einzelpersonen, Gruppen und Vereinen mit einem gemeinsamen Hintergrund oder Anliegen oder eben Firmen und ganzen Branchen. Gegen diese Situation des Ausgeliefertsein und der Abhängigkeit von Strukturen und Mechanismus oder anderen Menschen versucht das Konzept von Empowerment eine neue Denkstruktur anzubieten. In Situationen der Machtlosigkeit, eben der Ohnmacht, richtet Empowerment „den Blick auf die Selbstgestaltungskräfte […] und auf die Ressourcen, die […] produktiv zur Veränderung von belastenden Lebensumständen einzusetzen“ sind (Herriger 2006 S. 7). Empowerment wird nicht als Übertagung von Fähigkeiten und Macht angesehen, sondern als Machtaktivierung, da die Macht Gutes zu leisten in einem jeden Menschen bereits vorhanden ist (Blanchard et al. 2003 S.24).
Die Frage ist, ob dieses Konzept sich in allen Bereichen der Sozialen Arbeit und des Gesundheitswesen umsetzte lässt. Im Besonderen stellt sich die Frage, ob in einem Zwangskontext wie einer beschützten Unterbringung Empowerment er- und gelebt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition und Geschichte des Empowements
3. Der Zwangskontext
3.1 Bedingungen für Empowerment
3.2 Empowerment in der Praxis
3.3 Transparenz schaffen und Rollen klären
4. Zusammenfassung
1. Einleitung
Egal in welchem Bereich des Lebens versuchen wir Menschen immer effizienter zu werden. Immer neue Modelle und Konzepte erreichen viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Bestimmte Situationen im Leben bringen uns und andere wiederum an die Grenzen des Machbaren oder aber auch darüber hinaus. Ein Gefühl des Ausgeliefertsein und der Ohnmacht macht sich breit und es gilt nun zu überlegen, was zu tun ist. In vielen Situationen sieht man aber keinen Ausweg und bleibt resignierend auf der Strecke. So geht es Einzelpersonen, Gruppen und Vereinen mit einem gemeinsamen Hintergrund oder Anliegen oder eben Firmen und ganzen Branchen. Gegen diese Situation des Ausgeliefertsein und der Abhängigkeit von Strukturen und Mechanismus oder anderen Menschen versucht das Konzept von Empowerment eine neue Denkstruktur anzubieten. In Situationen der Machtlosigkeit, eben der Ohnmacht, richtet Empowerment „den Blick auf die Selbstgestaltungskräfte [͙ und auf die Ressourcen, die [͙ produktiv zur Veränderung von belastenden Lebensumständen einzusetzen“ sind (Herriger 2006 S. 7). Empowerment wird nicht als Übertagung von Fähigkeiten und Macht angesehen, sondern als Machtaktivierung, da die Macht Gutes zu leisten in einem jeden Menschen bereits vorhanden ist (Blanchard et al. 2003 S.24). Die Frage ist, ob dieses Konzept sich in allen Bereichen der Sozialen Arbeit und des Gesundheitswesen umsetzte lässt. Im Besonderen stellt sich die Frage, ob in einem Zwangskontext wie einer beschützten Unterbringung Empowerment er- und gelebt werden kann.
2. Definition und Geschichte des Empowerment
Der Begriff „Empowerment“ kommt aus dem Englischen und wird übersetzt und interpretiert mit „Selbstbefähigung und Selbstbemächtigung, Stärkung von Eigenmacht, utonomie und Selbstverfügung“ (Herriger zit. n. Sambale 2005 S. 47). Den Anfang hatte die Empowerment-Bewegung in der Bürgerrechtsbewegung der schwarzen Minderheiten in den USA, der Friedensbewegung der 1960gern, die die Souveränität anderer Staaten einforderten, sowie später dann in der Frauenbewegung, die ein Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern kritisierte Diese Prinzip ist eng verbunden mit dem Gleichberechtigungsanspruch und dem Streben nach Selbstverwirklichung (Sambale 2005 S. 49). Stark beschreibt Empowerment als einen „Entwicklung für Individuen, Gruppen, Organisationen oder Strukturen, durch die die eigenen Stärken entdeckt und die soziale Lebenswelt nach den eigenen Zielen (mit-)gestaltet werden kann“ (Stark zit. n. Sambale 2005 S.49). Empowerment lässt sich nicht auf spezielle Handlungsfelder oder ganz klar differenzierte Störungsbilder beschränken. Empowerment meint die allgemeine Möglichkeit Anteil an Ressourcen zu erlangen und diese selbst bestimmend einsetzten zu können. Dies kann ganz alltägliche Dinge betreffen, aber eben auch Situationen im Berufsalltag bis hin zu politischen Themen (Soziale Gleichberechtigung, Barrierefreiheit, Rassismus, usw.) Herriger (2006 S. 13) zeigt vier Konzepte der Empowerment Idee auf und sagt zu Empowerment: „dieser Begriff bezeichnet Entwicklungsprozesse in der Dimension der Zeit, in deren Verlauf Menschen die Kraft gewinnen, derer sie bedürfen, um ein nach eigenen Maßstäben buchstabiertes „besseres Leben“ zu leben“. Darin sieht Herriger (ebenda) den kleinsten gemeinsamen Nenner und den verschiedenen Konzepten in diesem Bereich.
Mit diesen Sichtweisen über Empowerment soll nun der anfangs gestellten Frage nachgegangen werden, in wie weit Empowerment im Zwangskontext möglich ist und unter welchen Bedingungen Empowerment dort angewendete und umgesetzt werden kann.
3. Der Zwangskontext
„Soziale rbeit verstanden als Empowerment basiert vor allem auf der Freiwilligkeit und der Kraft der Selbstorganisation der AdressatInnen, wodurch sich die professionelle Aufgabe v.a. auf die (Selbsthilfe-)Unterstützung ausrichtet“ (Pankofer 2000 S. 167). Im Zwangskontext jedoch ist diese Freiwilligkeit nicht oder meist eben nur sehr eingeschränkt gegeben. Menschen werden durch Behörden oder Gerichte zu einer Beratung gezwungen. Hier geht es zum Beispiel um Schwangerschaftsabbruch, Suchtberatung, Scheidungsberatung und Vieles mehr. Kommen die Personen der Beratung nicht nach, so haben sie mit Konsequenzen und Nachteilen zu rechnen. Im Rahmen des Zwangskontextes der Beratung spricht Laub (2008 S. 25) in seinem Artikel sogar von Pflichtklientschaft. Diese Personen erwarten dann oftmals mit Angst das Unbekannte. Unbekannte Situation, unbekannte Personen, sowie unbekannte Rahmenbedingungen der Beratung. Diese Machtausübung der Behörden und Gerichte über die Situation des Einzelnen, eines Paares oder einer Gruppe ruft Angst und Misstrauen hervor (Kähler 2005 S.64-65). Die meisten der Beratungskontakte sind nicht von dem Ratsuchenden selbst initiiert. Dies mag den Grund in der fehlenden Einsicht oder eben gerade aufgezeigten Angst und dem Misstrauen gegenüber den Beratungsstellen sein. Kähler (2005 S.14) schreibt: „Über alle untersuchten Arbeitsfelder hinweg ergibt sich jedoch nur ein gutes Drittel selbstinitiierter Kontakte - folglich überwiegt der nteil außeninitiierter Kontakte deutlich“.
Es gibt generell drei Arten der Kontaktaufnahme die Kähler (2005 S.16) unterscheidet:
- Selbstinitiierte Kontaktaufnahme
- Kontaktaufnahme durch Netzwerke (Familie, Verwandte, Kindergarten, Schule usw.)
- Kontaktaufnahme wegen rechtlicher Vorgaben (Bewährungshilfe, Jugendhilfe usw.)
Diese letzten beiden Arten der Kontaktaufnahme und der Fremdbestimmung bringt oftmals einen Widerstand, auch Reaktanz genannt, hervor. „Reaktanz ist eine normale Reaktion auf die Drohung von Verlust von Freiheit, die das Individuum als wertvoll erfahren wird. Reaktionen können sowohl direkt als auch indirekt geäußert werden.“ (Hesser zit. n. Kähler 2005 S.63). Brehm und Brehm gehen lt. Kähler (idem ) davon aus, dass Menschen sich gegen Einschränkungen in ihren Entscheidungsfreiräumen auflehnen. Dies ist umso mehr der Fall, je einschneidender die Einschränkungen erlebt werden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es auch einige „Pflichklienten“ gibt, die diese Einschränkung als Hilfestellung erleben und sich hier ein gutes Verhältnis zu Gunsten des Prozesses entwickeln kann.
3.1 Bedingungen für Empowerment
Obwohl Empowerment sich grundsätzlich nicht auf spezielle Arbeitsfelder oder eingegrenzte Störungsbilder beschränken lässt, gibt es doch einige Bedingungen, die nach Pankofer (2000 S. 167-169) als Grundlage für Empowerment gesehen werden sollten.
a) Empowerment setzt eine gewisse Erkenntniskompetenz voraus, sowie ein gewisses Maß an sozialen Ressourcen ohne die keine Selbstbemächtigung möglich ist.
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