Die Schaffung der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft steht im Einklang mit den Zielen des EG-Vertrages. Ziel dieses Vertrages ist die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Dies geht unmittelbar aus dem Wortlaut der Verordnung (EG) 2157/2001 vom 08. Oktober 2001 hervor.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Grundzügen der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und geht hierfür zunächst allgemein auf die Rechtsquellen und Vorschriften ein. Im zweiten Kapitel werden die Grundlagen zur Gründung einer SE beschrieben sowie anschließend der Aufbau einer SE. Dabei wird zwischen Dualistischem und Monistischem System unterschieden. Abschließend wird auch noch auf die Auflösung einer SE eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1. Einführung
1.2. Rechtsquellen
1.3. Allgemeine Vorschriften
2. Gründung einer SE
2.1. Gründung durch Verschmelzung
2.2. Gründung einer Holding-SE
2.3. Gründung einer Tochter-SE
2.4. Gründung durch Umwandlung
3. Aufbau einer SE
3.1. Dualistisches System
3.1.1. Das Leitungsorgan
3.1.2. Das Aufsichtsorgan
3.2. Monistisches System
3.2.1. Das Verwaltungsorgan
3.2.2. Die geschäftsführenden Direktoren
3.3. Gemeinsame Vorschriften für das monistische und dualistische System
3.4. Hauptversammlung
4. Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss
5. Auflösung der SE
6. Schlussbetrachtung
7. Abkürzungsverzeichnis:
8. QUELLEN