„Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen“ (2 Tess 3,10b) schrieb Paulus in seinem Brief an die Thessaloniker. Im Grundgesetz der deutschen Verfassung steht: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (GG Art. 1 Abs. 1)
Da diese beiden Aussagen den deutschen Sozialstaat und seine Politik prägen, diskutiere ich im Folgenden die Idee des BGE unter ethischen und anthropologischen Gesichtspunkten. In Diskussionen um und über das BGE sehe ich diese beiden Standpunkte als die entscheidenden und diskussionsbestimmenden. Ich diskutiere deshalb die Idee des BGE im Rahmen ethischer und anthropologischer Sicht..
Ich werde daher versuchen den Satz Paulus´ und den ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes genauer auszuführen und stelle die Frage, ob die Idee des BGEs in der Lage ist, diese beiden vermeintlich sich gegenüberstehenden Standpunkte zu vereinen. Dazu werde ich den Begriff der Arbeit genauer anschauen und das BGE detaillierter vorstellen.
Inhaltsangabe
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Menschenwürde vs. Leistungsprinzip
2.1 Die Menschenwürde ist unantastbar
2.2 Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen!
3. Was ist Arbeit?
3.1 Arbeit in Form von Erwerbsarbeit
4. Das Bedingungslose Grundeinkommen
4.1 Was macht das BGE im Detail
4.2 Finanzierung
4.3 Kritik am BGE
5. Das BGE - eine Brücke zwischen Leistungsprinzip und Menschenwürde?
6. Mein Statement zum BGE
7. Statements
Literatur und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
„Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen“ (2 Tess 3,10b) schrieb Paulus in seinem Brief an die Thessaloniker.
Im Grundgesetz der deutschen Verfassung steht: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (GG Art. 1 Abs. 1)
Da diese beiden Aussagen den deutschen Sozialstaat und seine Politik prägen, diskutiere ich im Folgenden die Idee des BGE unter ethischen und anthropologischen Gesichtspunkten. In Diskussionen um und über das BGE sehe ich diese beiden Standpunkte als die entscheidenden und diskussionsbestimmenden. Ich diskutiere deshalb die Idee des BGE im Rahmen ethischer und anthropologischer Sicht..
Ich werde daher versuchen den Satz Paulus´ und den ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes genauer auszuführen und stelle die Frage, ob die Idee des BGEs in der Lage ist, diese beiden vermeintlich sich gegenüberstehenden Standpunkte zu vereinen. Dazu werde ich den Begriff der Arbeit genauer anschauen und das BGE detaillierter vorstellen.
2. Menschenwürde vs. Leistungsprinzip
2.1. Die Menschenwürde ist unantastbar
Der erste Absatz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (GG Art. 1 Abs. 1) ist in zweierlei Hinsicht lesbar. Einerseits im Hinblick auf die Würde als Wesensmerkmal des Menschen, ausgehend von der christlichen Lehre vom Menschen als Ebenbild Gottes: „Und Gott schuf den Menschen in seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn.“ (Gen 1,27) und der zentralen Bedeutung dieser dem Menschen zugewiesenen Bedeutung wie sie Wilfried Härle beschreibt: „Die … Erschaffung und Bestimmung des Menschen zum Bild Gottes gilt … in der gesamten christlichen Überlieferung als die entscheidende theologische Aussage über den Menschen“ (Härle 1995, S.434, zitiert nach Liedke 2009, S. 20). Und andererseits, ebenfalls auf der Gottesebenbildlichkeit basierend, als Gestaltungsauftrag an das Individuum wie es Eberhard Jüngel formuliert: „[Der Mensch] ist … in seinem geschöpflichen Anderssein gegenüber dem Schöpfer von diesem unwiderruflich bejaht und dadurch zur Selbstbejahung legitimiert. Sich selbst bejahen heißt aber, die Freiheit zu haben, mit sich und seiner Welt etwas anzufangen. In dieser Freiheit des Anfangen-Könnens ist der Mensch das Ebenbild des göttlichen Schöpfers.“ (2002, epd-Dok, 9/2002, S.19, zitiert nach Liedke 2009, S. 21; Einfügung: F.H.) Weiterhin liegt dem Part „Sie [Die Menschenwürde] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (GG Art. 1 Abs. 1; Einfügung: F.H.) ein Gestaltungsauftrag der Gesellschaft zugrunde und verpflichtet somit den Staat als institutionalisierte Form der Gesellschaft zur Verwirklichung dessen.
Der Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 besagt: „Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates, in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.“ Artikel 23 der selben Erklärung führt diese Rechte weiter aus und schreibt ein Recht jedes Menschen auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit fest. Hier ist eine Konkretisierung des Gestaltungsauftrages zu sehen, dem das Verstehen, dass das (Aus)Leben der Menschenwürde wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ausdrucksformen benötigt, zuvor geht.
Die (scheinbare) Ermöglichung dieser Menschenwürde findet sich in Deutschland in den unterschiedlichen Sozialleistungen wieder, die jedem deutschen Bürger je nach Bedarf zustehen. So ist das Arbeitslosengeld II eine (versuchte) Verwirklichung des Gestaltungsauftrages des Staates. Interessant ist jedoch, dass im Hinblick auf Leistungen die der erwerbsfähige Bürger vom Staat erhält, immer eine Form von Gegenleistung gefordert wird. (vgl. SGB II §2) So sagt Michael Fuchs Mitte Januar 2010, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Jedem Hartz-IV-Empfänger müssen wir grundsätzlich abverlangen können, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung gegebenenfalls einer Beschäftigung nachgeht.“ Zustimmend zu den Worten des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch am selben Tag: „… auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung.“ Die Aussagen dieser beiden Politiker können als stellvertretend für die aktuelle deutsche Sozialpolitik angesehen werden. Dass hierbei das Recht auf freie Berufswahl , wie es im Grundgesetz steht (vgl. GG Art. 12), außer Kraft gesetzt wird, stört scheinbar nicht wirklich.
2.2. Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen
Paulus schrieb an die Thessaloniker: „Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen“. (2 Tess 3,10b) Auf diesen Satz berufen sich Personen wie der ehemalige Arbeitsminister Franz Müntefering am 09.05.2006 in einer Fraktionssitzung in der Diskussion um „Hartz IV“. Dies und die zutiefst in der deutschen Gesellschaft verwurzelte Ansicht: „nur wer Leistung erbringt, erhält auch Leistung“, scheint maßgeblich an der sozialen Gestaltung Deutschlands mitzuwirken. Dieser meritokratische Ansatz dient zur Erklärung sozialer Ungleichheit und deren Rechtfertigung und setzt voraus, dass durch genügend erbrachte Leistung ausreichend Vermögen akkumuliert werden, kann um ein „gutes Leben“ zu leben. Dies scheint die in der BRD gesellschaftlich vorherrschende Doktrin zu sein, nach der gedacht und gelebt wird. Versucht wird zu leben, denn dieser doch so vermeintlich einfache Gedanken-Gang hinkt und humpelt auf fatale Art und Weise:
Es ist zu fragen, wie Leistung fair verglichen werden kann, wo in diesem Gefüge die gesellschaftlich notwendige Erziehungs- und Betreuungsleistung zu verorten ist und wie damit umzugehen ist, dass Vermögen durch Zinsen und Renditen aus bestehendem Besitz geschöpft wird. Es stellt sich die Frage nach der Art der Leistung und was als Leistung definiert wird. In der Alltagssprache wird gemeinhin von Arbeit und Arbeitslosigkeit gesprochen, wobei eben diese Form von Leistung bzw. das Fehlen dieser angesprochen wird. Ich glaube hier ist ein möglicher Ansatzpunkt um die Diskussion um ein BGE zu beginnen, denn der Begriff der Arbeit ist ein ursprünglich sehr weit gefasster Begriff und erst in der heutigen Zeit in seiner Schärfung auf die Form der Erwerbsarbeit so verengt. Daher werde ich, um der Frage auf den Grund zu gehen, inwieweit das BGE eine mögliche Brücke zwischen der Idee der unverdienten Menschenwürde und dem Prinzip des „Leistung gegen Leistung“-Gedankens sein kann oder die vermeintliche Kluft noch tiefer treibt, „Arbeit“ genauer untersuchen, was das ist, war und (wieder) werden kann.
3. Was ist Arbeit?
Arbeit ist ein soziologischer Begriff und hat damit auch eine Historie. In der BRD wird heute allgemein unter Arbeit die sogenannte Erwerbsarbeit verstanden, d.h. Tätigkeiten, für die Lohn in Form von monetären Gegenleistungen gezahlt werden. Ähnlich ist es in der Betriebswirtschaftslehre, wo Arbeit als eine Komponente der Produkterzeugung gilt. Jürgen Kocka in seinen Thesen zur Geschichte und Zukunft der Arbeit dazu: „mit ‚Arbeit‘ war zunehmend Erwerbsarbeit gemeint, vornehmlich wahrgenommen von Männern, aber nicht auf diese beschränkt. ‚Nicht-Arbeit‘ schloss wichtige, jedoch meist ungenannte Elemente von Arbeit ein, die nicht Erwerbsarbeit waren, zum Beispiel Arbeit im Haus und für die Familie, vornehmlich von Frauen wahrgenommen, aber nicht auf diese begrenzt. Eben diese Dichotomisierung prägte auch das öffentliche Reden über Arbeit, wie die Begriffe der offiziellen Statistik, in der sich Arbeit weitgehend zu ‚Erwerbsarbeit‘ verengte.“ (Kocka, B21/2001, S. 9) In der Philosophie wird mit Arbeit das bewusste schöpferische Handeln des Menschen bezeichnet und erscheint mir im Zusammenhang der Frage nach der Betrachtung des BGE aus anthropologischer und ethischer Perspektive am geeignetsten. Aus dieser philosophischen Perspektive auf Arbeit, glaube ich, ist sowohl der Satz im neuen Testament:
„Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn bebaute und bewahrte“ (Gen 2,15) als auch das Martin Luther zugeschriebene Wanderzitat: „Die Arbeit gehört zum Menschen wie das Fliegen zum Vogel“ zu verstehen. Als Martin Luther den modernen Begriff des Berufs prägte, hatte er alle menschlichen Tätigkeiten im Sinn, die im Dienst am Mitmenschen stehen und stehen sollen. Auch „Gott schuf den Menschen als sein Abbild, als sein Abbild schuf er ihn“ (Gen 1,27) spricht dafür, denn wenn wir Gott als den Schöpfer annehmen und der Mensch sein Abbild ist, dann ist er auch Mit- Schöpfer. Er soll die Welt, die Gott gut gemacht hat, durch seine Tätigkeit gut erhalten und gut weiterführen.
3.1. Arbeit in Form von Erwerbsarbeit
Festzustellen ist, dass in der BRD der Begriff „Arbeit“ stark auf den der „Erwerbsarbeit“ verengt wurde und dass diese aufgrund von Rationalisierungs-, Technologisierungs-, und Produktivitätssteigerungsprozessen immer weniger Menschen als Zugang zu Einkommen zur Verfügung steht. (vgl. www.bpd.de) Erwerbsarbeit ist jedoch weiterhin die zentrale Quelle von Einkommen und Sinnstiftung in unserem Land. Obwohl wir wissen, dass Vollbeschäftigung nur erreicht werden kann, wenn wir bereit sind, Tätigkeiten als Arbeit zu deklarieren, die wir schon lange wegrationalisiert und automatisiert haben, sollen wir daran festhalten. Aus diesem Grund ist der Arbeitsmarkt heute kein wirklicher Markt: Die Notwendigkeit, ein Einkommen zu erwerben, um den Lebensunterhalt zu sichern, erlaubt es insbesondere Familien nicht, über einen längeren Zeitraum auf ein Arbeitseinkommen zu verzichten. Bei einem Überangebot an Arbeitskraft degeneriert der Wettbewerb um leistungsbereite Arbeitnehmer dazu, ihn in einen Wettbewerb um Niedrigstlohn umzudefinieren. Weder den Unternehmen ist dies langfristig förderlich, noch kann der Gesellschaft daran gelegen sein, Bürger vom volkswirtschaftlichen Erfolg unseres Wirtschaftens dauerhaft auszuschließen. Solange aber Einkommen an Erwerbsarbeit gebunden bleibt und alle Ersatzeinkommen nur Übergangseinkommen sind, schließen wir Bürger von der Teilhabe an diesem Erfolg aus, wir bestrafen sie mit Stigmatisierung. Menschen werden im Zuge der Stigmatisierung als unfähig angesehen, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
Wie stark diese Auffassung der Verteilung von Einkommen über diesen Arbeitsbegriff noch in den großen Parteien vorherrscht, erkennen wir an diversen Entscheidungen und Programmatiken. Wie sehr sich darin die Parteien einig sind, Arbeit sei zu einem Zweck an sich geworden, zeigen Wahlslogans der vergangenen Bundestagswahl: „Sozial ist, was Arbeit schafft“ (CDU/CSU), „Arbeit soll das Land regieren“ (PDS), „Brüder, durch Sonne zur Arbeit“ (Bündnis 90/Die Grünen). Oder auch „Arbeit muss sich wieder lohnen“ (FDP) und „Arbeitsplätze sind für uns die schönsten Plätze in Deutschland“ (SPD). Sowohl das „Jobaqtiv“-Gesetz der Bundesregierung und die Hartz-Vorschläge wie auch das „Offensiv“- Gesetz der Hessischen Landesregierung zeichnen sich durch eine Verschärfung der Zumutbarkeit von Arbeit für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger aus. Obwohl die Hoffnungen, die in solche Maßnahmen gesetzt werden, unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorhaben als Phantasien bezeichnet worden sind, wird dennoch an ihnen festgehalten. Sozialhilfe empfängt aber doch ein Bürger unseres Landes nicht, weil er den Komfort und die großzügigen Leistungen, die mit ihr verbunden sind, schätzt. Wer in eine solche Notlage gekommen ist, dem sind andere Wege verschlossen. Ihm ist es in der Regel gar nicht möglich, ein normales Erwerbsverhältnis einzugehen, um auf diesem Weg ein Einkommen zu beziehen. Diejenigen, die tatsächlich einen Sport aus dem Leistungsbezug gemacht haben, versuchen doch nichts anderes, als die Stigmatisierung in einen persönlichen Vorteil umzudeuten: dies aber ist eine verzweifelte Reaktion auf die Stigmatisierung. Es wird immer Bürger in unserer Mitte geben, die nicht in der Lage sind, am Erwerbsmodell teilzunehmen, und wir sollten uns fragen, ob wir sie dennoch als Bürger im vollen Sinne des Wortes verstehen wollen oder sie als Last definieren. Wenn wir uns für ersteres entscheiden, dann müssen wir auch die Bedingungen schaffen, die ein menschenwürdiges Leben nach unserem Verständnis erlauben. Das kann nur heißen, ein Leben zu ermöglichen, in dem Bürger für ihre Lebensgeschichte nicht auch noch mit Stigmatisierung bestraft werden.
4. Das Bedingungslose Grundeinkommen
Die große Gefahr besteht darin, aus der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens gleich ein Programm erstellen zu wollen. Mit der Entstehung eines Programms müssten auch Festlegungen getroffen werden und diese würden zwangsläufig eine Gegnerschaft mit sich ziehen. Dabei müssen wir gar nicht dagegen sein: „Wir können uns auch einfach nur freuen, über sowas Neues mal nachzudenken.“ (Mackay/Rösch 2007, S. 26) wie es Götz W. Werner, einer der bekanntesten Vertreter des Grundeinkommens, formulierte. Es gibt schon diverse Modelle und Befürworter in allen Parteien und Gruppen von FDP über CDU, der Katholischen Sozialakademie Österreich, Thomas Morus, Martin Luther King, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands, Thomas Paine, Rudolf Steiner, Milton Friedmann, dem BDKJ und die KAB, Erich Fromm hin zu dem der LINKEN. Zu prüfen sind diese in ihren Aussagen zur Höhe, ihrem individuellen Rechtsanspruch, Bedarfsprüfungs- /Bedingungslosigkeit, Sanktionen und einem mit dem Modell verbundenen Arbeitszwang oder anderen Gegenleistungen.
Am 9. Juli 2004, dem Tag der Verabschiedung von Hartz IV, wurde in Berlin das „Netzwerk Grundeinkommen“ gegründet welches ein Bedingungsloses Grundeinkommen als ein Einkommen definiert, das:
- Die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht
- Ein individuelles Recht jedes Bürgers darstellt
- Bedingungslos, ohne Bedarfsprüfung ausgezahlt wird
- Und keinen Zwang zur Arbeit bedeutet
Das Netzwerk verlangt ein von der Lohnarbeit abgekoppeltes Existenzgeld, das an die Stelle der bisherigen Sicherungssysteme treten und den Rechtsanspruch auf eine bedarfsunabhängige materielle Absicherung verwirklichen würde: „Weder soll es eine Bedürftigkeitsprüfung noch eine Abhängigkeit von zu leistenden Arbeiten geben. Das Grundeinkommen wird bedingungslos an den einzelnen Bürger ausgezahlt.“ (Rein, 2004, S. 53) Statt wie im bestehenden Wohlfahrtsstaat diejenigen Menschen durch eine spezielle Transferleistung (ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Sozialhilfe) aufzufangen, die weder über ein ausreichendes Erwerbseinkommen noch über Leistungsansprüche aus dem Versicherungssystem verfügen, sollen sämtliche Bürger ohne Ansehen der Person, „Arbeitszwang“ und besonderen Nachweis in den Genuss einer finanziellen Zuwendung gelangen, die zur Sicherung ihrer Existenz und der gesellschaftlichen Teilhabe ausreicht und durch andere Einkommen ergänzbar ist. An die Stelle eines gleichermaßen komplexen wie komplizierten Wohlfahrtstaates, der vielen Menschen undurchschaubar erscheint und bloß als „sozialer Reparaturbetrieb“ funktioniert, würde ein sozialpolitischer Universaltransfer treten, der keiner Kontrollbürokratie mit ihren Sanktionsmechanismen bedarf. Das Bedingungslose Grundeinkommen erscheint somit wie ein gesellschaftspolitischer Befreiungsschlag, der mit der „Flickschusterei“ am Sozialstaat der vergangenen Jahre brechen und aus dem Jammertal der sozialen Ungleichheit herausführen würde.
4.1. Was macht das BGE im Detail
Konkret würde ein BGE die Stigmatisierung von ALG II -und Sozialhilfeempfängern beenden, da der Bezug des BGE ein Grundrecht wäre, das jedem per Existenz zustehen würde. Niemand würde mehr ausgegrenzt und als Last der Gesellschaft definiert werden können, nur weil er Transferleistungen vom Staat erhält. Selbst diese Idee ist nicht wirklich neu, so bekommt heutzutage jede Erwerbsfähige Person einen Steuerfreibetrag in der Höhe der durchschnittlich bezogenen Leistung eines ALG II-Empfängers von ca. 7500€ im Jahr. Die Benennung und Anerkennung des BGE als Grund -und Menschenrecht eines jeden Bürgers ist der wichtige Unterschied. Ein weiteres gravierendes Wesensmerkmal zu heutigen Sozialtransferleistungen ist die Bedingungslosigkeit des BGE. Erst dadurch wird es zu einem umgesetzten Menschenrecht auf ein Menschenwürdiges Leben in Freiheit. Gerade die Stimmen die an dieser Stelle rufen: „Aber dann kann man ja auch einfach nichts tun und sich auf die Faule Haut legen!“ müssen Recht haben. Denn erst wenn wir die Freiheit haben „Nein!“ zu sagen zu Erwerbsarbeit und auch jeglicher anderer Form von Arbeit, erst dann sind wir wirklich frei in unserem Handeln und erst dann auch können wir uns selbstbestimmt für Tätigkeiten frei entscheiden und diese dann in Freiheit ausüben. Daher macht die Idee des BGE es sich zur Aufgabe von sinnloser, ausbeutender, entwürdigender und bloßer Existenz-“sichernder“ Arbeit hin zu sinnvoller, selbstgewählter, lebensdienlicher Arbeit zu befreien. Nützliche und notwendige Arbeiten wie häusliche oder Erziehungsarbeit, sowie kulturelle und politische Tätigkeiten würden dabei nicht nur ermöglicht, sondern auch gefördert werden. Denn gerade diese gibt es zu Hauf und sind gesellschaftlich unabdingbar.
Das beweist auch eine Studie aus dem Jahr 2001, die besagt, dass in der BRD 56 Milliarden Stunden Erwerbsarbeit geleistet wurden und dem gegenübergestellt 96 Milliarden Stunden im privaten sowie bürgerschaftlichen Bereich. (vgl. „Wo bleibt die Zeit“ 2003, S. 11) Diese Studie scheint aufzuzeigen, dass Menschen auch arbeiten, wenn sie darauf nicht angewiesen sind, sondern ganz im Gegenteil, weil ihnen diese Arbeit als sinnvoll und sinngebend erscheint. Der Mensch ist von Natur aus Neugierig und wie Schopenhauer es feststellt: „langweilt sich schrecklich, wenn er sich nicht beschäftigen kann.“ Arbeiten, die niemand gerne tut, die aber für unsere Gesellschaft wichtig sind, müssen besser bezahlt oder attraktiver gemacht werden. Tätigkeiten in denen Menschen keinen Sinn sehen, werden mehr und mehr rationalisiert oder ersetzt. Langfristig geht es um einen grundlegenden Wandel von dem heute oft erlebten Zwang zur Erwerbsarbeit hin zum freiwilligen Erarbeiten der notwendigen Güter und Dienstleistungen. In diesem Sinne wäre dann auch Erwerbsarbeit als wirkliche Erwerbsarbeit zu verstehen, da jeder Cent der zum BGE hinzuverdient würde, real verfügbares Einkommen wäre und nicht für Existenzielle Dinge wie Wohnung, Ernährung und Kleidung ausgegeben werden muss. Es bestehen also über das Grundeinkommen hinaus weitere materielle Gründe, nicht aber Zwänge, für Erwerbsarbeit. Die Frage nach der Motivation sich für (Aus)-Bildung anzustrengen ist aus heutiger Perspektive sicherlich frag-würdig, verführt doch oft genug drohende materielle Not dazu, voreilig Kompromisse zu schließen und auf ein hohes Ausbildungsniveau zu verzichten. Dahingegen entbehrt die Meinung, Jugendliche würden nur unter Zwang einen anspruchsvollen Beruf ergreifen, jeglicher Grundlage und ist ein Misstrauen, das der Erfahrung in der Erziehung fast aller Kinder und Jugendlichen direkt entgegensteht. Strukturell ist das BGE als eine Form zu begreifen die die versteckte Armut in der BRD effektiv aufzuheben versucht, da auf 100 Sozialhilfebeziehende ca. 234 verdeckte Arme, also nicht Leistungsbeziehende kommen, die aufgrund von fehlenden oder falschen Informationen über Ansprüche, Intransparenz des Leistungssystems, Angst vor Stigmatisierungen und Diskriminierungen beim Leistungsbezug (Arbeitszwang, Ausforschung und Kontrolle der Privatsphäre …) die ihnen zustehende Transferzahlungen nicht erhalten. (vgl. Strengemann-Kuhn 2003, S. 180ff) Das BGE würde aufgrund seiner Bedingungslosigkeit und methodischen Instrumenten wie die persönliche Steueridentifikationsnummer jeden Bedürftigen Menschen und somit eine Trefferquote von nahezu 100% erreichen.
Zusammenfassend die wesentlichen Merkmale, die mit dem BGE eine Verwirklichung der Menschenwürde in der BRD umsetzen ließe: Gesellschaftliche Teilhabe durch Anerkennung als Mensch und nicht als Last, da der Bezug des BGE als Menschenrecht angesehen wird und nicht wie mit aktuellen Transferzahlungen als „Last der Gesellschaft“. Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden sich auf neuer, anderer, „gleicherer“ Augenhöhe begegnen, da Menschen sich gegen unwürdige Angestelltenverhältnisse entscheiden können. Es entsteht eine neue Verhandlungsbasis, da Arbeitnehmer nicht mehr auf Lohn, um ihre Existenz physisch und gesellschaftlich abzusichern, angewiesen sind. Unternehmer wären angesichts der Existenz eines ausreichenden BGEs von ihrer Verantwortung als Arbeitgeber weitgehend befreit und könnten ohne schlechtes Gewissen Rationalisierungschancen radikal und offensiv ausnutzen, auch wenn dies Entlassungen bedeuten würde. Die Momente, in denen man zum Beispiel in Berlin alten Menschen sehen kann, wie sie menschenunwürdig in Abfällen nach Verwertbarem suchen, um aus Gefundenem einen kleinen Zuverdienst zu ihrer scheinbar nicht ausreichenden Rente hinzuzuverdienen, wären passé. Altersarmut wäre kein Thema mehr. Alle diese Menschen, die mit einem BGE mehr Kapital zum Ausgeben zur Verfügung hätten und dieses auch nicht mehr sparen müssten für schlechte Zeiten, da sie ihr Leben lang das BGE von „der Wiege bis zur Bahre“ beziehen würden, würden die Binnenwirtschaft in der BRD zu neuem Aufschwung führen und in konjunkturschwachen Zeiten eine konstante Kaufkraft darstellen und diese somit abschwächen. Und zu guter Letzt einer der wichtigsten Vorteile eines BGEs: Selbständigkeit und neue Initiativen würden gefördert werden. Wenn jeder in einer Gesellschaft ohne Existenzangst das tun könnte, was er am besten kann, könnte ein unvorstellbares Potential an Ideen aufgerufen und realisiert werden, auf das wir heute verzichten bzw. brachliegen lassen. Die Menschen könnten frei entscheiden das zu tun, was sie schon immer einmal tun wollten und Ausreden wie: „Ich würde ja gerne, aber mein Job erlaubt mir das nicht“ oder: „ich habe einfach keine Zeit und keine Energie neben der Arbeit“ wären obsolet. An dieser Stelle kommt die Verantwortung der Freiheit von der Eberhard Jüngel spricht: „Sich selbst zu bejahen heißt aber, die Freiheit zu haben, mit sich und seiner Welt etwas anzufangen. In dieser Freiheit des Anfangen-Könnens ist der Mensch das Ebenbild des göttlichen Schöpfers.“ (2002, epd-Dok, 9/2002, S.19, zitiert nach Liedke 2009, S. 21) Dafür spricht auch, so Jürgen Kocka, Präsident des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, dass: „Erwerbsarbeit in unser heutigen Gesellschaft eine zentrale Voraussetzung sozialer Anerkennung und damit für Selbstwert, persönliche Identität und gesellschaftliche Teilhabe [ist].“ (APuZ, B21/2001, S. 9; Einfügung: F.H.) Demzufolge ist unser heutiger Arbeitsbegriff und der damit verbundene Status krankmachend für die Menschen, die einer Erwerbsarbeit nicht nachgehen (können). Laut Christian Elger von der Universität Bonn: aktiviert das „sich benachteiligt fühlen, auch in ökonomischer Situation, […] dieselben Hirnregionen wie Schmerz.“ Er sagt: „was ich über die typischen Verhaltensweisen von Langzeitarbeitslosen weiß - das Sichzurückziehen, die Passivität -, das erinnert mich stark an die Charakteristik einer Depression.“ (2010, Stern, Nr.6/2010, S. 51; Auslassung: F.H.) Um diesen großen Mangel unserer Gesellschaft zu beseitigen und vom Denken der Erwerbsarbeit als alleiniger Arbeit wegzukommen, braucht es ein BGE. Erst dann werden Arbeiten, die nicht unter dem Titel der Erwerbsarbeit getätigt werden, wieder gewürdigt und somit auch der Mensch in dieser Arbeit.
4.2. Finanzierung
Bezüglich der Finanzierung gibt es eine große Bandbreite von Modellvorschlägen. Sie unterscheiden sich in der konkreten Höhe des Grundeinkommens, in den Quellen seiner Finanzierung und der Art und Größe der Einsparung anderer Transferzahlungen. Im Wesentlichen lassen sie sich in drei Gruppen unterteilen:
1. Die negative Konsumsteuer: Die Vereinfachung des Sozialtransfers durch ein festgelegtes Existenzminimum unterhalb dessen Zuzahlungen aus der Staatskasse erfolgen sollen. Änderungen des gegenwärtigen Steuersystems sind dabei nicht vorgesehen.
2. Die Vereinfachung des Sozialtransfers mit Änderungen des Steuersystems, deren Befürworter sich wiederum in zwei Gruppen aufgliedern:
a) Forderung einer Finanzierung aus gemischten Steuerquellen (Steuern aus den über das Grundeinkommen hinausgehenden Einkommen, Konsumsteuern, Grundeinkommensversicherung, Wertschöpfungssteuern, etc.).
b) Forderung einer Finanzierung durch die Erhöhung der Konsumsteuer.
3. Vereinfachung des Sozialtransfers mit Änderungen des Sozialsystems, ergänzt durch Reorganisation, Erweiterung, bzw. Einführung kostenloser öffentlicher Leistungen.
Wie genau sich die Finanzierung im Detail gestalten mag, ist ob der Breite der unterschiedlichen Konzepte noch nicht ganz geklärt, Befürworter des Bedingungslosen Grundeinkommens sind jedoch davon überzeugt, dass die Finanzierung ohne weiteres möglich sein würde. Um es mit den Worten des Wirtschaftsjournalisten Wolf Lotter zu sagen: „Die Finanzierung ist gewährleistet - Freiheit ist die schwierigere Übung!“ (Grundeinkommen - ein Filmessay).
4.3. Kritik am BGE
Kritiker stehen dem Ganzen jedoch skeptischer gegenüber und geben folgende Punkte zu bedenken: Die Koordination mit den anderen zu zahlenden Transferleistungen des sozialen Sicherungssystems; Den hohen erforderlichen Finanzaufwand; Die Auswirkungen auf die Arbeitsbereitschaft der Erwerbsfähigen und die Gesamtwirtschaft; Die Befürchtung, dass viele Bürger der EU und anderer Länder mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens nach Deutschland ziehen würden; Die noch nicht abzusehenden Wirkungen der Umverteilung und die Frage, inwiefern die Ziele (zum Beispiel die Anhebung des Existenzminimums, bzw. dessen Gewährleistung) auf effizienterem Weg verfolgt und erreicht werden können.
Mit Sicherheit müssen verschiedene Einwände und Bedenken berücksichtigt und entsprechend diskutiert werden. Sie regen durchaus zur kritischen Reflektion an und tragen zum gegenwärtigen, lebhaften Diskurs bei. Dennoch scheinen sie sehr eindimensional und stützen sich nur auf Teilaspekte des BGE, ohne die Idee als Ganzes zu berücksichtigen. Der Gedanke eines Bedingungslosen Grundeinkommens geht über diese kritische Bedenken weit hinaus und möchte vor allem die Vision eines mündigen, und selbstbestimmten Menschen in den Vordergrund stellen, dessen Würde gewahrt wird, indem die Arbeit als Existenzsicherung nicht über sein Leben gestellt wird.
5. Das BGE - eine Brücke zwischen Leistungsprinzip und Menschenwürde?
Ich denke, ich habe auf den vorangegangenen Seiten gut veranschaulichen können, dass die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens unter Berücksichtigung von Arbeit als wesentlich weiter gefasstem Begriff als den der Erwerbsarbeit und in Hinblick auf die steigenden ehrenamtlichen Aktivitäten in unserer Gesellschaft in der Lage ist, eine Brücke zwischen dem Auftrag der Ermöglichung der Menschenwürde und dem „Leistung gegen Leistung“-Gedanken zu schlagen. Wenn jegliche Arbeit - und nicht nur Erwerbsarbeit - als Leistung anerkannt wird, und wir davon ausgehen können, dass Menschen ihren (Lebens)Sinn im Handeln finden, dann ist das BGE eine Ermöglichung dieser Arbeit und somit auch Gewähr der Wahrung der Menschenwürde.
6. Mein Statement zum BGE
Als ich im Schuljahr 08/09 in der Schweiz in einem Internat als Betreuer arbeitete und mir Bruno ( der Koch im Internat) von der Idee des BGE erzählte, war ich skeptisch und tat mir schwer mich auf diese einzulassen. Er lud daraufhin zu einem Filmabend ein, um gemeinsam das Filmessay von Daniel Häni und Enno Schmidt von der Initiative Grundeinkommen anzuschauen. Diese Erste Begegnung prägte mich, jedoch bedurfte es viele Gespräche, umfangreiche Literatur und ein mich aktiv mit der Idee Auseinandersetzen um zu dieser befürwortenden Position zu kommen die ich momentan innehabe. Ich habe Hoffnung auf die Realisation dieser Idee, da sie mir in zahllosen Situationen in meinem Leben begegnet bzw. Momente in denen sie so unglaublich wichtig wäre. Ob dies nun Kommilitonen sind, die aufgrund von Arbeit mit ihrem Studium Mühe haben, Eltern, die ihren Kindern nicht die ihnen gebührende Zeit widmen können, Freunde nicht Theater studieren, da sie Angst haben davon leben zu können oder Bekannte, die ihren Job und zugleich ihr „Leben“ verlieren. In Gesprächen und auch in der meinem Referat zum BGE angeschlossenen Diskussion wurde mir immer wieder deutlich, dass 95 Prozent der Menschen zwei Menschenbilder haben: eines von sich und eines von ihren Mitmenschen. Sehr oft ist mir inzwischen die Frage gestellt worden, die eigentlich eher eine Behauptung ist: „Aber mit einem Grundeinkommen arbeitet doch keiner mehr?!“ Wenn ich zurückgefragt habe: “Was würdest du denn tun?“ habe ich kein einziges Mal bisher gehört: „Na, ich würde genau das machen - mich auf die faule Haut legen.“ Sondern alle haben gesagt: „Klar, ich weiß, was ich tun würde. Ich habe schließlich Ziele, Aufgaben. Aber die anderen!“ Ich glaube genau hier liegt die (Denk)Herausforderung, die wir zu bewältigen haben. Es gibt Untersuchungen von der dpa, die besagen, dass auf die Frage: „Was würden Sie tun, wenn sie monatlich 1500€ bekämen?“ 90 Prozent geantwortet haben, dass sie ihrer Arbeit weiterhin nachgehen würden; teilweise verkürzt, also gesünder, aber dennoch. Selbst das wäre nicht schlimm, denn mehr Teilzeitarbeitsplätze würden den Menschen gut tun, sofern ihr Einkommen gesichert ist. Und nur zehn Prozent haben geantwortet, dass sie erst mal ausschlafen und sich neu orientieren würden. Die selben Befragten antworteten zu 80 Prozent, dass sie glauben, dass „die anderen“ nicht mehr arbeiten gehen würden. Dieser Zwiespalt und das uns indoktrinierte Denkmuster: „wer was leistet (Erwerbsarbeit), der bekommt Leistung“ sind meiner Meinung nach die eigentlichen Hürden, die wir zu überwinden haben. Denn die zugespitzte Formel: „Erwerbsarbeit gegen Menschenwürde“, wie sie auch in der Diskussion herauskam, will niemand zulassen, auch wenn sie momentane Situation ist. Darüber scheinen sich fast alle einig zu sein. Daher glaube ich “Nichts ist stärker als eine Idee, deren Zeit gekommen ist“ (Victor Hugo) Ich sehe nur die Gefahr, dass die Idee des BGE von neoliberalen Kräften genutzt wird um, wie die FDP mit ihrem Modell des Bürgergeldes, Lohndumping und Arbeitszwang zu verschärfen. Weiterhin denke ich, dass nicht die BRD das BGE als erstes einführen wird, sondern Länder wie Namibia, wo seit 2 Jahren ein Modellversuch läuft (vgl. http://www.bignam.org) oder Brasilien wo das BGE im Gesetz seit 2004 verankert ist. (vgl. http://www.auge-ug.at) Modellversuche laufen u.a. in Brasilien, Sambia (vgl. http://www.zeit.de) und ab diesem Jahr in Deutschland. (vgl. http://www.themen-der- zeit.de)
7. Statements
Eine Kirchengemeinde wollte wissen, was sich sozial schwache Marzahner (Berlin) wünschen, und startete eine Umfrage. Jetzt liegen die Antworten vor: „Die Wünsche der Marzahner sind bescheidener. Sie wünschen sich etwa eine Arbeit, von der man leben kann, eine bedarfsdeckende Rente, bezahlbare Mieten, genug Geld für die Bildung der Kinder sowie für Medikamente und einen Urlaub. Kurzum: ein Leben ohne Existenzangst.“ (Aus der TAZ vom 23.12.2009)
- „Da die Wirtschaft um des Menschen willen da ist, und nicht der Mensch um der Wirtschaft willen - was ist das für eine Zeit, in der eine solche Selbstverständlichkeit ausgesprochen werden muss!“ (Alexander Rüstow)
- „Wir leben doch mittlerweile in einer Gesellschaft der totalen Fremdversorgung. Der moderne Mensch stellt nichts mehr selbst her, sondern kauft alles ein. Wer an dieser Gesellschaft teilnehmen will, ist darauf angewiesen, ein Einkommen zu beziehen. Jeder von uns braucht ein solches Stück Teilhabe. Das kann sehr bescheiden sein - aber ohne das geht nichts.“ (Götz Werner)
- „Der Bismarcksche Sozialstaat ist 130 Jahre alt. Er baute darauf auf, dass die Leute eine stabile Erwerbsbiografie haben und mit 55 Jahren sterben. Beides ist nicht mehr der Fall. Wir werden künftig umdenken müssen.“ (Götz Werner)
- „Sicher würden viele Leute gerne für ein oder zwei Monate nicht arbeiten. Die allermeisten würden aber dringend darum bitten, arbeiten zu dürfen, selbst wenn sie nichts dafür bezahlt bekämen.“ (Erich Fromm)
- „Das Konzept des Grundeinkommen geht von einem unrealistischen Menschenbild aus und nimmt die biblisch begründete, sündhafte Gebrochenheit des Menschen nicht ausreichend ernst.“, lautet schließlich ein theologisch-anthropologischer Einwand dagegen. M.a.W., der Mensch sei für ein Grundeinkommen nicht reif, brauche vielmehr Kontrollinstanzen und andere Druckmittel, um gesellschaftsfähig und nicht asozial zu agieren, um also die geschenkte Freiheit nicht zum Schaden anderer bzw. der Gesellschaft auszunutzen. - Hier stellt sich eine entscheidende Grundfrage: Wird mit diesem Argument nicht im selben Atemzug die gesamte biblische Botschaft, insbesondere die Botschaft der Bergpredigt, als (politisch) irrelevant und unrealistisch denunziert, gehört doch die bedingungslose Zusage der Liebe Gottes zum Kernbestand der biblischen, insbesondere der jesuanischen Botschaft? Wäre demnach also nicht Gott selbst der Vorwurf eines falschen, unrealistischen Menschenbildes zu machen, wenn Er dem Menschen das Geschenk seiner Liebe zumutet - und zwar bedingungslos: ohne Vorleistung, ohne Gegenleistung, ohne sonstiges Verdienst? (Dr. Markus Schlagnitweit, Direktor der Katholischen Sozialakademie Österreichs)
- „Die Automation ist Segen, nicht Fluch. Sie ist höchst erfolgreich, wenngleich die Auswirkungen im alten Sozialsystem nicht mehr ankommen können. Denn die Quelle des alten Sozialstaates war Arbeit, die man in Geld tauschte. Heute wird Arbeit durch technologischen Fortschritt immer mehr überflüssig; Erträge und Profite entstehen dadurch, dass wir arbeiten lassen. Warum ist es so schwer, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen? (Wolf Lotter, Redakteur für Schwerpunkt und Entwicklung in brand eins)
- „Nicht wird der Mensch durch Arbeit zum Menschen, sondern durch seine Anerkennung als Zweck an sich in einem Gemeinwesen und in der Familie. Das Gelingen des Prozesses der Sozialisation vom Kind zum Erwachsenen entscheidet sich daran, ob ein Kind genau diese Anerkennung erfährt. Sie ist es, woran sich Selbstvertrauen bildet.“ (Sascha Liebermann, Dr. phil. Soziologe, Mitbegründer der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“)
- „Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle? In der Hölle ist der Tisch reich gedeckt, alles was beliebt ist da, nur das Besteck ist über einen Meter lang: es ist unmöglich zu essen! Im Himmel ist alles genau gleich, nur geben sich alle gegenseitig das Essen mit dem langen Besteck.“ (Sufi-Legende aus dem Volksmund)
- "Der Vorschlag einer Entkopplung der Leistung eines Sozialversicherungssystem von irgendeinem Leistungsanspruch, also eine voraussetzungslose Unterstützung von Menschen, das ist ein Prinzip, von dem ich denke, dass es sich auf die Dauer durchsetzen wird, ja durchsetzen muss.“ (Dr. Klaus W. Wellershoff, Chefökonom der UBS
Literatur und Quellenverzeichnis
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Stand August 2006
- Liedke, Ulf: Modul 04: Anthropologie, ethische Urteilsbildung, Menschen- und Grundrechte - Textsammlung. Dresden (2009)
- Lutherbibel. Stuttgart (Deutsche Bibelgesellschaft) 1999
- Blaschke, Ronald: Garantiertes Mindesteinkommen. Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich. Meißen-Dresden 2005
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Wo bleibt die Zeit? Die Zeitverwendung der Bevölkerung in Deutschland 2001/2002. Berlin/Wiesbaden 2003
- Ehlers, Kai: Grundeinkommen für alle - Sprungbrett in eine integrierte Gesellschaft -Entwürfe. Dornach (Pforte) 2006
- Häni, Daniel/Schmidt, Enno. (2008). Grundeinkommen - ein Filmessay [Film]. Basel: Enno Schmidt
- Kocka, Jürgen (2001). Thesen zur Geschichte und Zukunft der Arbeit. Aus Politik und Zeitgeschichte, B21/2001
- Rein, Harald: Das Ende der Bescheidenheit … - Existenzgeld, eine Forderung von Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen, in: Axel Gerntke u.a., Einkommen zum Auskommen. Von bedingungslosen Grundeinkommen, gesetzlichen Mindestlöhnen und anderen Verteilungsfragen, Hamburg 2004
- Strengemann-Kuhn, Wolfgang: Armut trotz Erwerbsarbeit. Analysen und sozialpolitische Konsequenzen. Frankfurt/Main 2003
- Thesenpapier zum Thema Grundeinkommen, von Matthias Zeeb, Diplom-Volkswirt vom Sozialwissenschaftlichen Institut der evangelischen Kirche in Deutschland, 2007
- Vanderborght, Yannick, Van Parijs, Philippe: Ein Grundeinkommen für alle? (Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags) - Campus Verlag Frankfurt/ New York, 2005
- Werner, Götz: Grundeinkommen: bedingungslos - Kulturminimum: unbedingt. In: Mackay, Paul/ Rösch, Ullrich(Hg.): Grundeinkommen für jeden Menschen. Dornach (Verlag am Goetheanum) 2007
- Wüllenweber, Walter (2010). Was der Mensch zum Leben braucht. Stern, Nr.6/2010
http://www.auge-ug.at/aktuell/aktuell__newsletter_ngusz1.htm (zuletzt Abgerufen am 12.02.2010, 15:34)
http://www.bignam.org (zuletzt Abgerufen am 12.02.2010, 12:55)
http://www.zeit.de/wirtschaft/armut/texte/sambia (zuletzt Abgerufen am 12.02.2010, 13:07)
http://www.themen-der-zeit.de/content/Grundeinkommen_konkret.1125.0.html (zuletzt Abgerufen am 12.02.2010, 13:19)
http://www.grundeinkommen.de (zuletzt Abgerufen am 21.12.2009, 12:10)
http://www1.bpb.de/publikationen/00512723458910463984222595608493,2,0,Wirtschaftliche_Entwicklung_in_der_Bund esrepublik.html#art2 (zuletzt Abgerufen am 21.12.2009, 19:36)
http://www.initiative-grundeinkommen.ch (zuletzt Abgerufen am 13.1.2010, 15:17)
http://www.nachdenkseiten.de/?p=1941 (zuletzt Abgerufen am 10.1. 2010, 20:24)
- Arbeit zitieren
- Felix Hennig (Autor:in), 2010, Das Bedingungslose Grundeinkommen. Eine Reflektion aus ethischer und anthropologischer Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/285367