Gegenstand der nachfolgenden wissenschaftliche Arbeit aus Rechtsvergleichung und IPR ist die Frage des anwendbaren Rechts im Gläubigerregress nach ROM I. Dabei wird insbesondere auf Regressfragen in Zusammenhang mit Fallkonstellationen des Versicherungsrechts im Anwendungsbereich des Art 15 ROM I VO sowie Art 16 ROM I VO eingegangen. Mögliche Abgrenzungskriterien zwischen diesen beiden Normen werden einer kritischen Würdigung unterzogen und die Auswirkungen einer etwaigen durch die Parteien getroffenen Rechtswahl dargestellt. Darüber hinaus wird gezeigt wie einander widersprechende Sprachfassungen im Rahmen der ROM I VO kollissionsrechtlich zu behandeln sind und wie mit Fragen konkurrierender vertraglicher und deliktischer Haftung umzugehen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Ziel der Arbeit
1.2. Graphische Darstellung und praktische Anwendungsbeispiele
2. Der Gläubigerregress iSd Art. 15 Rom I - VO
2.1. Anknüpfung des Regresses gem. Art. 15 Rom I - VO
2.1.1. Konstellationen iSd Art. 15 Rom I - VO
2.1.2. Anwendbares Recht im Gläubigerregress iSd Art. 15 ROM I - VO
2.1.3. Freiwillige Leistungen eines Dritten
2.1.4. Schuldnerschutz
2.1.5. Die Rechtsnatur der Hauptforderung
2.2. Die Parteien des maßgeblichen Verpflichtungsverhältnisses
2.2.1. Die Formulierung der verschiedenen Textfassungen des Art. 15
2.2.2. Die Konsequenzen eines denkbaren Redaktionsversehens
2.3. Unanwendbarkeit des Art. 15 Rom I - VO
2.3.1. Legalzession nach Erfüllung anderer als vertraglicher Ansprüche
2.3.2. Legalzession im Versicherungsrecht
2.4. Der Vorrang der Rechtswahl
2.4.1. Der Grundsatz der Rechtswahl
2.4.2. Auswirkungen der Rechtswahl auf Art. 15, 16 ROM I - VO
3. Der Regress iSd Art. 16 Rom I - VO
3.1. Die Abgrenzung von Art. 15 und Art. 16 der ROM I - VO
3.1.1. Die Subsidiarität der Haftung des Dritten als Abgrenzungskriterium
3.1.2. Gleichstufigkeit der Haftung
3.2. Anwendbares Recht nach Art. 16 der ROM I - VO
3.3. Konkurrierende vertragliche und deliktische Haftung
4. Zusammenfassung und abschließende Würdigung
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Klärung der Unklarheiten und kontroversen Auffassungen zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Regressansprüchen gemäß Art. 15 und Art. 16 der Rom I-Verordnung. Dabei soll die Einordnung dieser Vorschriften in das System des Unions-IPR sowie deren praktische Bedeutung unter Berücksichtigung der Unterschiede zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Rom I-Verordnung analysiert werden.
- Anknüpfung des Gläubigerregresses nach Art. 15 Rom I-VO
- Unterscheidung zwischen subsidiärer und gleichrangiger Haftung (Art. 15 vs. Art. 16)
- Problematik der redaktionellen Sorgfalt in der deutschsprachigen Fassung
- Bedeutung der Rechtswahl für Kollisionsnormen bei Regressansprüchen
- Konkurrierende vertragliche und deliktische Haftungskonstellationen
Auszug aus dem Buch
2.1.2. Anwendbares Recht im Gläubigerregress iSd Art. 15 ROM I - VO
Maßgeblich für Beurteilung der Frage, ob und gegebenfalls unter welchen Umständen die vom Dritten erfüllte Forderung auf den leistenden Dritten übergeht ist im Grundsatz das Zessionsgrundstatut als Recht, das die fragliche Leistungsverpflichtung des Dritten zur Erfüllung der Forderung regelt. Handelt es sich beispielsweise um eine Bürgschaft kommt das für das Bürgschaftsstatut maßgebliche Recht zur Anwendung. Maßgeblich dafür, welche Ansprüche dem Dritten, auf den die von ihm erfüllte Forderung nach dem Zessionsgrundstatut gesetzlich übergegangen ist, gegenüber dem Schuldner zustehen ist hingegen das Forderungsstatut.
Das nach dem Forderungsstatut anzuwendende Recht entscheidet über die aus der Erfüllung der Forderung resultierenden Ansprüche des Dritten gegenüber dem Schuldner sowie deren Schicksal etwa in Hinblick auf die Einrede der Verjährung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Anknüpfung von Regressansprüchen unter der Rom I-Verordnung ein und formuliert die zentralen Forschungsfragen sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2. Der Gläubigerregress iSd Art. 15 Rom I - VO: Das Kapitel behandelt detailliert die Anknüpfungsvoraussetzungen, den Anwendungsbereich sowie die Rolle des Zessions- und Forderungsstatuts bei subsidiären Verpflichtungen.
3. Der Regress iSd Art. 16 Rom I - VO: Hier wird der Fokus auf die Abgrenzung zur subsidiären Haftung und die spezifische Behandlung von gleichrangigen Verpflichtungen bei Gesamtschuldverhältnissen gelegt.
4. Zusammenfassung und abschließende Würdigung: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Anwendbarkeit der Normen sowie die Herausforderungen durch die Europäisierung des Kollisionsrechts.
Schlüsselwörter
Rom I-Verordnung, Gläubigerregress, Legalzession, Zessionsgrundstatut, Forderungsstatut, subsidiäre Haftung, Gesamtschuldnerregress, Internationales Privatrecht, Rechtswahl, Anknüpfung, Vertragsstatut, Schuldnerschutz, Bürgschaft, Haftung, Unions-IPR
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Regressansprüchen zwischen Gläubigern und Dritten (z. B. Bürgen oder Versicherern) im Rahmen der europäischen Rom I-Verordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die gesetzliche Legalzession, die Abgrenzung zwischen subsidiärer und gleichrangiger Haftung sowie die Rolle des Forderungs- und Zessionsstatuts.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Klärung von Unklarheiten in Art. 15 und 16 Rom I-VO, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der deutschen Textfassung im Vergleich zu anderen europäischen Sprachversionen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende juristische Analyse von Gesetzestexten, Lehrmeinungen, aktueller Rechtsprechung und einem Vergleich verschiedener Sprachfassungen der EU-Verordnung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Voraussetzungen der Anknüpfung nach Art. 15 und Art. 16, Fragen des Schuldnerschutzes sowie die Auswirkungen der Rechtswahl und die Problematik von Konkurrenzen zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Rom I-Verordnung, Legalzession, Zessionsgrundstatut, Forderungsstatut und Gesamtschuldnerregress.
Warum ist die deutsche Fassung von Art. 15 Rom I-VO umstritten?
Die deutsche Übersetzung suggeriert, dass eine Verpflichtung des Dritten ausschließlich gegenüber dem Gläubiger bestehen muss, während andere Sprachfassungen offener formuliert sind und auch Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner erfassen könnten.
Welche Rolle spielt die Rechtswahl bei diesen Regressansprüchen?
Die Rechtswahl ermöglicht den Parteien eine gewisse Autonomie, kann jedoch im Kollisionsrecht an Grenzen stoßen, besonders wenn sie Rechte Dritter berührt oder zwingende Vorschriften des Gemeinschaftsrechts umgeht.
- Quote paper
- Christoph Fröhlich (Author), 2013, Anwendbares Recht im Gläubigerregress nach ROM I, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/284832