Der Umgang mit den Neuen Kommunikationstechniken ist heutzutage fester Bestandteil im Leben Jugendlicher geworden und stellt an unsere Gesellschaft zahlreiche neue Herausforderungen. Diese Entwicklung bietet eine Menge an positiven Aspekten aber birgt auch eine Vielzahl von Gefahren. Mittlerweile sind eine Vielzahl von Cybermobbing-Fällen an Schulen bekannt und es wird immer deutlicher, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Zum einen fehlt es an der Aufklärung der Schüler hinsichtlich der Gefahren und Risiken und strafrechtlichen Konsequenzen, die im Umgang mit den Neuen Medien lauern. Zum anderen verfügen auch Lehrkräfte häufig über unzureichende Kenntnisse in diesem Bereich. Insbesondere im technischen Umgang mit den Neuen Medien sind viele Schüler den Lehrern weit überlegen. Kommunikationskompetenzen, Konfliktregelungsstrategien und selbstbewusste Lehrerpersönlichkeiten sind gefragt.
Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Struktur innerhalb der Institution Schule dar. Es fehlt häufig an festgelegten Prozessabläufen für auftretende Vorfälle im Bereich Cybermobbing und auch klaren Regeln „Wie gehen wir mit Cybermobbing an unserer Schule um“. Es tun sich viele Fragen auf hinsichtlich Ursachen, möglichen Risikofaktoren und Folgen von Cybermobbing. Im Vordergrund dieser Arbeit steht jedoch die Forderung, lösungsorientierte Präventionsmaßnahmen und Interventionsprogramme an deutschen Schulen zu implementieren und die Lehrkräfte darauf vorzubereiten und in der Umsetzung durch praxisnahe Vorschläge zu unterstützen.
Inhalt
1. Einleitung
1.1 Zur Motivation über das Thema Cybermobbing zu schreiben
1.2 Ziel der Masterarbeit
1.3 Aufbau
2. Cybermobbing
2.1 Definition
2.2 Formen von Cybermobbing
2.3 Abgrenzung Cybermobbing zum klassischen Mobbing
2.4 Cybermobbing im Kontext Gewalt
2.5 Gesetze und Straftatbestände in Deutschland
2.6 Rollenverteilung bei Cybermobbing
2.6.1 Opfer
2.6.2 Täter
2.6.3 Umfeld
2.7 Ursachen von Cybermobbing
2.8 Folgen für die Opfer
3. Diagnose und Intervention
3.1 Anzeichen von Cybermobbing im schulischen Umfeld
3.2 Interventionsmöglichkeiten
3.2.1 Der No Blame Approach Ansatz
3.2.2 Farsta-Methode
4. Prävention
4.1 Medien- und Sozialkompetenz
4.2 Vorhandene Präventionsangebote
4.2.1 Präventions-Programme
4.2.2 Organisationen gegen Cybermobbing
4.3 Vorschlag Präventionsmaßnahmen für Lehrkräfte
4.3.1 Pädagogischer Tag
4.3.2 Ablaufdiagramm für einen konkreten Cybermobbing-Vorfall
4.3.3 Sonstige Maßnahmen
5. Zusammenfassung und Diskussion
5.1 Herausforderungen und Grenzen von Prävention und Diagnose
5.2 Fazit
6. Anhang
7. Abbildungsverzeichnis
8. Bibliografie
1. Einleitung
1.1 Zur Motivation über das Thema Cybermobbing zu schreiben
Der Umgang mit den Neuen Kommunikationstechniken ist heutzutage fester Bestandteil im Leben Jugendlicher geworden und stellt an unsere Gesellschaft zahlreiche neue Herausforderungen. Diese Entwicklung bietet eine Menge an positiven Aspekten aber birgt auch eine Vielzahl von Gefahren. Ein Vorfall in der Schule meiner Tochter hat mich letztendlich dazu bewogen, mich mit dem Thema Cybermobbing auseinanderzusetzen: Ein 14-jähriger Schüler schickte einer 13-jährigen Mitschülerin über Wochen E-Mails mit Videos, in denen gezeigt wird wie er sich selbst befriedigt und forderte die Schülerin auf, ihm ebenfalls Videos von ihr zu schicken. Die Schülerin schämte sich dermaßen, dass es einige Zeit dauerte bis sie sich Freundinnen anvertraute und wieder einige Zeit bis sie dann letztendlich ihre Eltern ins Vertrauen zog. Diese informierten dann die Schule, die diesem Fall zunächst relativ hilflos gegenüberstand. Es fanden Gespräche mit dem Täter statt und es folgte die Aufforderung, solche Handlungen sofort einzustellen. Es gab eine Schulkonferenz, in der beschlossen wurde, dass der betreffende Schüler die Schule verlassen musste.
Hier wurde deutlich, dass solche Vorfälle mittlerweile an unseren Schulen präsent sind und dringender Handlungsbedarf besteht. Zum einen fehlt es an der Aufklärung der Schüler hinsichtlich der Gefahren und Risiken und strafrechtlichen Konsequenzen, die im Umgang mit den Neuen Medien lauern. Zum anderen verfügen auch Lehrkräfte häufig über unzureichende Kenntnisse in diesem Bereich. Insbesondere im technischen Umgang mit den Neuen Medien sind viele Schüler den Lehrern weit überlegen. Kommunikationskompetenzen, Konfliktregelungsstrategien und selbstbewusste Lehrerpersönlichkeiten sind gefragt.
Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Struktur innerhalb der Institution Schule dar. Es fehlt häufig an festgelegten Prozessabläufen für auftretende Vorfälle im Bereich Cybermobbing und auch klaren Regeln „Wie gehen wir mit Cybermobbing an unserer Schule um“.
Der wohl bekannteste Fall von Cybermobbing ist der Fall „Megan Meier“ aus dem Jahre 2006. Die damals 13-jährige Schülerin aus Missouri erhängte sich im Keller ihrer Eltern, nachdem ihr virtueller Freund sie beleidigt, öffentlich bloßgestellt und mit ihr Schluss gemacht hatte. Was zunächst als Teenager-Tragödie aufgrund unerfüllter Liebe aussieht, ist noch tragischer, wenn man das ganze Ausmaß der Geschichte erfährt. Megans virtueller Freund von der Internet-Plattform MySpace war in Wirklichkeit weder ein 16-jähriger Junge noch interessiert an Megan. Hinter diesem Profil versteckte sich Megans ehemalige Freundin, mit der sie die Freundschaft beendet hatte und die sich auf bösartige Weise an Megan rächen wollte. Unterstützt wurde sie dabei von ihrer Mutter, die ihr half, ein gefälschtes Profil eines 16-jährigen Jungen zu erstellen und sich langsam aber sicher in Megans Herz zu schleichen, indem sie all ihr Wissen über die ehemalige Freundin nutzte, um eine emotionale Basis aufzubauen, was ihr auch gelang. Megan war bereits nach kurzer Zeit vollkommen verliebt. Dann plötzlich holte ihre ehemalige Freundin zum eigentlichen Racheschlag aus und teilte ihr mit, dass sie keinen Kontakt mehr mit ihr wolle, da sie ihre Freunde schlecht behandele und eine böse Person sei. Zu diesem Zeitpunkt hatte der virtuelle Freund Josh bereits dafür gesorgt, dass auf mehreren MySpace-Seiten über Megan hergezogen wurde. Sie bezeichneten sie als Schlampe, deckten auf, dass ihr Profilbild gefälscht war und sie in Wirklichkeit übergewichtig war. Dieser Cyber-Terror war zu viel für das junge Mädchen. Sie erhängte sich daraufhin im Keller ihres Elternhauses.[1]
Ein anderer Fall von Cybermobbing ereignete sich in einem kleinen Dorf in Bayern, wo die 14-jährige Louisa durch Schubsereien und Beleidigungen auf dem Schulhof und im Klassenzimmer schikaniert wurde. Louisa reagierte mit Kopfschmerzen und Übelkeit, blieb öfter der Schule fern. Doch die Mobbingattacken folgten ihr über Facebook bis nach Hause und entwickelten sich so zum Cybermobbing. Ihre Mitschüler stellten Gemeinheiten über sie bei Facebook ein und machten sie somit einem breiten Publikum zugänglich und forderten quasi zum Mitlästern auf. „Du nervst, geh sterben, du bist so hässlich“, postete ein Klassenkamerad. Die Schülerin erzählte später, die Schule habe damals nichts unternommen, außer ihr zu raten, sich einfach bei Facebook abzumelden. Louisa wechselte damals die Schule.[2]
An diesem Fall lässt sich gut aufzeigen, dass Mobbing und Cybermobbing oft miteinander einhergehen und sich wechselseitig beeinflussen. Eine Abmeldung aus den sozialen Netzwerken stellt jedoch keine Lösung für einen Teenager unseres Zeitalters dar, da der der Anschluss an die Peer-Group völlig verloren geht. Die Unsicherheit, ob weitere Attacken im Internet erfolgen, stellt eine hohe Belastung für die Jugendlichen dar.
Beratungsstellen wie die Mobbing-Zentrale, juuuport oder girlspace berichten, dass Fälle von Cybermobbing hauptsächlich über Facebook stattfinden und dass die Plattform mit Meldungen von Cybermobbing-Vorfällen ihrer Ansicht nach nicht angemessen umgehe. Zwar gäbe es die Möglichkeit, Vorfälle zu melden, doch der Zeitraum bis ein Foto oder ein Beitrag entfernt wird oder eine Reaktion erfolgt, dauere meistens zu lange, teilweise geschähe auch gar nichts. Facebook streitet dies ab und behauptet bei Cybermobbing sehr schnell zu reagieren. Die Plattform juuuport fordert wie alle anderen Beratungsstellen mehr Verantwortung von Facebook.[3]
Das soziale Kommunikationsverhalten der Jugendlichen hat sich grundlegend verändert und befindet sich auch weiterhin stetig im Wandel. Die Kommunikation über SMS, E-Mail, whatsapp, Twitter, Facebook und sonstigen Plattformen gehört für die meisten Jugendlichen in Deutschland zum normalen Tagesablauf. Das wiederum bedeutet auch, dass der soziale Druck, mit diesen Medien aktiv zu sein, permanent steigt. Laut einer aktuellen Studie sind ca. 32% der befragten Jugendlichen aus sozialem Zwang oder Druck in sozialen Netzwerken aktiv.[4] Das veranlasst Pädagogen und Eltern gleichermaßen sich Gedanken zu machen, wie können die Jugendlichen vor den Gefahren, die die Neuen Medien mit sich bringen, geschützt werden und gibt es beispielsweise Altersempfehlungen für einzelne Medien. Was sich weiterhin beobachten lässt ist, dass die Jugendlichen viel freizügiger mit Meinungsäußerungen über Handy oder Internet umgehen als wenn sie sich gegenüberstehen und anderen ihre Meinung ins Gesicht sagen sollen. Dieser Effekt wird als Online Disinhibition Effect (dt. Online-Enthemmungseffekt) bezeichnet: Menschen, insbesondere Jugendliche, agieren enthemmter, wenn sie keine soziale Kontrolle spüren oder sie gar nicht vorhanden ist.[5] Kompromittierende Fotos oder Videos werden völlig sorglos an Freunde verschickt oder ins Netz gestellt. Die Jugendlichen sind sich nicht bewusst, dass das Internet kein straffreier Raum ist. Insgesamt hat sich das Kommunikationsverhalten der Jugendlichen verändert. Nicht „online“ zu sein, bedeutet heute Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben und kommt einem virtuellen Selbstmord gleich. Betrachtet man verschiedene Studien zum Thema Cybermobbing , waren zwischen 4 - 36 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen schon mindestens einmal Opfer von Cybermobbing, zwischen 15 - 55 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, schon mindestens einmal Täter von Cybermobbing gewesen zu sein.[6]
In der JIM-Studie 2010 gaben 25 Prozent der befragten Jugendlichen an, dass sie Cybermobbing für eine der drei größten Gefahren im Internet halten.[7] Aufgrund dieser und weiterer Forschungsergebnisse, auf die ich im weiteren Verlauf noch näher eingehen werde, wird ersichtlich, das Cybermobbing mittlerweile ein verbreitetes Problem ist. Somit tun sich weitere Fragen auf hinsichtlich Ursachen, möglichen Risikofaktoren und Folgen von Cybermobbing. Im Vordergrund steht meiner Ansicht nach jedoch, lösungsorientierte Präventionsmaßnahmen und Interventionsprogramme an deutschen Schulen zu implementieren und die Lehrkräfte darauf vorzubereiten und in der Umsetzung zu unterstützen.
1.2 Ziel der Masterarbeit
Laut der aktuellsten und umfassendsten Studie in Deutschland von Frau Dr. Katzer und Christoph Schneider verbringen Schüler im Durchschnitt 2,4 Stunden im Internet. Kinder und Jugendliche beginnen, das Internet intensiv vor allem zwischen 11 und 15 Jahren zu nutzen. Dabei findet die intensivste Nutzung der Neuen Medien in der Freizeit statt, nämlich zu 80% über den privaten Internetzugang zu Hause und auch immer stärker mit 67% über das eigene Smartphone.[8] Hier stellt sich die Frage, wieso sollte die Schule sich um das Thema Cybermobbing kümmern? Dazu werden Stimmen laut die sagen, die Schule könne doch nicht das Elternhaus ersetzen, das sei Erziehungssache der Eltern. Lehrkräfte seien doch keine Therapeuten oder Sozialarbeiter. Fakt ist, dass Schüler einen Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist seit Jahren ein ernst genommenes Thema der Unternehmen, Personalverantwortliche werden zunehmend hinsichtlich ihrer Sozialkompetenz und Konfliktfähigkeit ausgewählt und geschult, um mit Situationen wie Mobbing umgehen zu können und ihre Mitarbeiter zu sozialverträglichen Gruppen zu formen. Der Lehrkraft kommt eine übertragbare Rolle innerhalb des Lernortes Schule zu. Auch der Lehrer hat die Aufgabe, seine Klasse zu einer Gruppe zu formen und den Schülern neben Wissen auch Sozialkompetenzen zu vermitteln. Der Erziehungsauftrag kann nicht vollständig vom Elternhaus auf die Schule abgewälzt werden, sondern es ist vielmehr das Ziel, ein Ineinandergreifen der drei Erziehungssäulen Lehrkräfte, Erzieher und Eltern zu erreichen.
Stetig verändernde familiäre Lebensbedingungen und die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik stellt die Schule vor neue Herausforderungen. Bisher aus dem Internet bekannte Gefährdungen verlagern sich nun auch auf Smartphones. Bilder und Videos können schnell via Smartphone einem großflächigem Publikum zugänglich gemacht werden. Jugendliche sind häufig was die Kenntnisse der technischen Möglichkeiten von Handys und Internet betrifft sowohl ihren Eltern als auch Lehrern weit voraus. Die Konsequenzen ihres Handelns können Jugendliche jedoch meistens nicht überblicken. Daher ist es von enormer Wichtigkeit, die Medienkompetenz von Schülern zu fördern.
Die Kommunikation im Freundeskreis erfolgt zu einem hohen Anteil über die Neuen Medien. Schüler verfügen durchschnittlich über 2,3 Profile in 2,2 Netzwerken.[9] Gute Bildungsabschlüsse gewinnen immer mehr an Bedeutung, aber auch soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Problemlösefähigkeiten werden immer wichtiger, da sich unsere Gesellschaft zur Ich-Gesellschaft entwickelt. Diese soziale Kompetenzentwicklung findet aber meiner Ansicht nach bislang - auch aufgrund des sehr straffen Lehrplans - nur unzureichend an deutschen Schulen statt. Der Hauptauftrag der Schule liegt in der Vermittlung von Wissen, dennoch dürfen soziale Lernprozesse nicht außer Acht gelassen werden, sondern sollten mit der Wissensvermittlung eine dialektische Einheit bilden. Der Schule obliegen verschiedene gesellschaftliche Funktionen. Zum einen soll sie an Hand von Lehrplänen Wissen vermitteln und die Schüler durch Erwerb von Sprache und Schrift bis hin zu unterschiedlichen Berufsqualifikationen darauf vorbereiten, ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Hier spricht man von der sogenannten Qualifizierungsfunktion. Zum anderen soll sie mit Hilfe von Noten und unterschiedlichen Schulabschlüssen die Schüler einteilen und dadurch auf verschiedene Lebensweisen vorbereiten. Bezeichnet wird dies als Selektions- oder Allokationsfunktion. Eine dritte Funktion, die die Schule übernehmen soll, ist die Sozialisations- oder Integrationsfunktion, welche zur Erhaltung unseres politischen Systems mit all seinen Normen und Werten beitragen soll. Da dies in keinem Lehrplan zu finden ist, spricht man hier auch häufig vom „heimlichen Lehrplan“. Weitere Aufträge der Schule sind die Überlieferung unserer Kultur und die Bereitstellung von Gruppen Gleichaltriger, um Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, peer-bezogen ihre soziale Entwicklung zu fördern.[10] Diese Funktionen alle zu erfüllen, stellt die Schule vor eine große pädagogische Herausforderung. Diese Einsicht in die funktionalen Zusammenhänge verdeutlicht die enorme Verantwortung, die der Institution Schule und den Lehrkräften in unserer Gesellschaft zukommt. Wenn wir von der Institution Schule sprechen, reden wir über die größte öffentliche Institution in Deutschland mit rund 34.500 Schulen und 564.150 Lehrkräften im Schuljahr 2010/2011[11] und es wird deutlich, welche wichtige Stellung sie in unserer Gesellschaft einnimmt. Zusammenfassend bedeutet dies aber auch, wenn ein Ungleichgewicht bzw. eine Vernachlässigung einer der Funktionen stattfindet, wird das System instabil. So führt eine Vernachlässigung der Integrations- und Sozialisationsfunktion zwangsläufig zur Entstehung von Gewalt. Legt man also den Schul- und Bildungsauftrag zu Grunde, so ist die Notwendigkeit einer nachhaltigen Präventionsarbeit als Teil des sozialen Schulauftrages gut begründet. Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen müssen künftig eine Einheit darstellen, um eine Brücke zwischen Allgemeinbildung und Sozialverhalten zu bilden.
Diese Arbeit handelt speziell von Cybermobbing. Parallelen und Unterschiede zum klassischen Mobbing werden stellenweise aufgezeigt, jedoch soll dies nicht Schwerpunkt dieser Arbeit sein.
Das Ziel dieser Masterarbeit ist es, zum einen bereits vorhandene Präventions- und Interventionsangebote gegen Cybermobbing zu durchleuchten und zum anderen Möglichkeiten zu finden, wie Schulen präventiv gegen Cybermobbing vorgehen können. Weiterhin werde ich einen Handlungsablauf erarbeiten, der Schulen als Leitfaden bei der Interventionsarbeit dienen kann.
1.3 Aufbau
Diese Arbeit ist in zwei Teilbereiche gegliedert: einen Theorieteil und einen Praxisteil. Zunächst werde ich im Theorieteil einige grundlegende Definitionen aufführen, um die Basis für die weitere Diskussion zu schaffen. Hierbei werde ich erklären, was man unter Cybermobbing versteht, wer die Beteiligten dabei sind und welche Ursachen zu Grunde liegen. Weiterhin werde ich erläutern, welche Risiken mit der Nutzung der neuen Medien verbunden sind und welche rechtlichen Folgen Cybermobbing für die Täter, aber auch welche psychischen Folgen es für die Opfer haben kann. Anschließend werde ich einige der bekanntesten Interventions- und Präventionsmaßnahmen vorstellen, um einerseits die aktuellen Handlungsoptionen vorzustellen und andererseits auf die Grenzen hinzuweisen. Aufgrund der aktuellen (2013) Studie von Katzer, Schneider und Leest „Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr“, in welcher über 10000 Personen teilnahmen und weiteren aktuellen Studien wie beispielsweise die JIM-Studie, habe ich mich bewusst gegen eine weitere empirische Untersuchung entschieden und möchte stattdessen im Praxisteil konkrete Handlungsvorschläge für Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Cybermobbing geben, die Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit unterstützen sollen. Es folgt ein Fazit, in dem ein Gesamtüberblick der Arbeit gegeben wird.
Zu Gunsten besserer Lesbarkeit wird in dieser Arbeit das Maskulinum genutzt, wenn von Schülern und Schülerinnen sowie von Lehrern und Lehrerinnen die Rede ist.
2. Cybermobbing
2.1 Definition
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Cybermobbing lediglich eine Abwandlung von Mobbing oder als komplett neues Phänomen zu sehen ist. Bevor ich jedoch intensiver auf das Thema Cybermobbing eingehe, möchte ich vorab den Begriff Cybermobbing definieren, um eine Grundlage für das weitere Lesen der Arbeit zu schaffen.
Laut Jäger und Riebel geht es bei Cybermobbing darum, dass neue Techniken, wie z.B. Email, Chats, Instant Messaging Systeme (wie z.B. ICQ oder MSN) oder Handys eingesetzt werden, um wiederholt und mit voller Absicht andere zu verletzen, zu bedrohen, zu beleidigen, Gerüchte über sie zu verbreiten oder ihnen Angst zu machen.[12]
Eine aus dem englischsprachigen Raum oft zitierte Definition stammt von Bill Belsey (2010): „Cyberbullying involves the use of information and communication technologies to support deliberate, repeated, and hostile behavior by an individual or group, that is intended to harm others.”[13]
Im Folgenden werde ich intensiver auf die verschiedenen Formen von Cybermobbing eingehen, welche in Harassement, Flaming, Denigration, Impersonation, Exclusion, Cyberstalking, Cybertreats und Outing and Trickery unterteilt werden. Schaut man sich die Definition von Perry Aftab (2010 d) an, so ist dieser der Auffassung, dass man von Harassment oder Cyberstalking sprechen müsse, sobald Erwachsene aktiv an den Mobbingattacken beteiligt sind: „‚Cyberbulling„ is when a child, preteen or teen is tormented, threatened, harassed humiliated, embarrassed or otherwise targeted by another child, preteen or teen using the internet, interactive and digital technologies or mobile phones. It has to have a minor on both sides, or at least have been investigated by a minor against another minor. Once adults become involved, it is plain and simple cyber-harassment or cyberstalking. Adult cyber-harassment or cyber-stalking is NEVER called cyberbullying.”[14]
Grundsätzlich existieren viele verschiedene Definitionen von Cybermobbing, die sich oft ähneln, in verschiedenen Aspekten jedoch unterscheiden. Hierzu schreibt Shariff (2008, S.28):„In the case of cyberspace, because of the range of possibilities, the fluidity with which it is possible to move from one form of technology such as email, MSN, Facebook, MySpace, web-logs, chat rooms and so on, and the capacity for millions of people to read and participate in various forms of communication, any definition of cyber-bullying must be applied with a caveat.”
"Wird eine Person über Internet von anderen – meist von Kindern und Jugendlichen – über längere Zeit belästigt, schikaniert, drangsaliert oder regelrecht terrorisiert, nennt man das auch Cybermobbing. Dabei wird das Opfer mit verfälschten, peinlichen oder offenherzigen Bildern oder Videos oder mit beleidigenden Informationen, die im Internet publiziert oder über das Handy mit SMS und MMS versendet werden, belästigt und schikaniert. Auch über gefälschte Profile in Online Communities können Täter ihre Opfer plagen und in Schwierigkeiten bringen. Opfer solcher Attacken leiden stark unter den Angriffen“, schreibt die Schweizerische Kriminalprävention in ihrem Ratgeber gegen Cybermobbing.[15]
Die Definitionen von Cybermobbing sind wie man sieht nicht ganz deckungsgleich. Einige Autoren sprechen bereits von Cybermobbing, wenn lediglich eine beleidigende Nachricht per Handy verschickt wurde, andere Autoren wiederum betonen, dass hierbei die Wiederholungsrate und die Dauerhaftigkeit der Cyberattacken eine große Rolle spielt. Wie lange genau Angriffe dauern müssen, damit man sicher von Cybermobbing sprechen kann ist also umstritten.
Cybermobbing oder auch Cyberbullying genannt hat sich begrifflich aus der Mobbingforschung, welche in den Bereich Gewalt- und Aggressionsforschung einzuordnen ist, abgeleitet. Der Berliner Entwicklungspsychologe Herbert Scheidthauer bezeichnet Cybermobbing als „eine sehr perfide Form der Gewalt.“[16] Als internationaler Fachterminus wird auch der Begriff Cyberbullying gebraucht. In der JIM-Studie 2013 gaben insgesamt 32 % der Befragten an, schon mal Opfer von Cybermobbing geworden zu sein.[17]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1: Cyberopfer 2013, JIM-Studie
Überall wo Online-Kommunikation stattfindet können Formen von Cybermobbing auftreten. Laut Katzer-Studie (2013) erweisen sich als zentraler Tatort für Cybermobbing soziale Netzwerke, je nach Form der Attacke zu 75 % bis 84 %. Bei weiteren 43 % bis 50 % der Vorfälle werden Chatrooms als Plattform genutzt. Die genutzten Medien hierzu sind mit 51 % bis 60 % Smartphones oder Handys. E-Mail, Instant Messaging und neue Kommunikationsformen wie ChatRoulette spielen nur in etwa einem Viertel bis einem Drittel bei Cyber-Attacken eine Rolle.[18] Mit zunehmendem technischem Fortschritt hat sich auch die Form des Cybermobbings verändert. Während anfänglich E-Mails mit Drohungen oder Beleidigungen versandt wurden, hat sich der Tatort wie eben erwähnt zunehmend auf synchrone Medien wie Chats verlagert. Hierdurch ist es den Tätern möglich binnen kürzester Zeit Gerüchte oder Beleidigungen zu streuen und sie einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
So wird beispielsweise gerade intensiv die Internetplattform ask.fm kritisch diskutiert, die laut dem Statistikunternehmen Statista mit 3,4 Millionen Besuchern auf Platz 6 der sozialen Netzwerke in Deutschland (Stand: März 2013) liegt.[19] Auf dieser Seite, die als virtuelle Pinnwand dienen soll, können sich Jugendliche ab 13 Jahren mit einem eigenen Profil registrieren und Fragen von anderen registrierten oder anonymen Nutzern beantworten. Das Profil kann auch mit anderen Profilen []der Seite sichtbar, egal ob sie selbst registriert sind oder nicht. Das öffnet für das Thema Cybermobbing alle Schleusen: Durch die Möglichkeit, völlig anonym Antworten oder Fragen einzustellen, nehmen die beleidigenden Äußerungen von Tag zu Tag zu. Gerade Jugendliche, die Fragen zum Bereich Sexualität stellen, dienen als Zielscheibe. Aufgrund der völligen Anonymität ist ein weiterer ernst zu nehmender Punkt, dass auch Erwachsene Jugendliche anschreiben und sexuell bedrängen. Es besteht wie auf jeder Internetseite die Möglichkeit, Fälle von Cybermobbing zu melden. Die Beratungsplattform für Jugendliche juuuport gibt jedoch an, dass von den Fällen, die bei ihnen bezüglich Cybermobbing auf ask.fm gemeldet wurden, bisher noch keine Ermittlung stattgefunden hat. Erschwert wird eine Ermittlung auch dadurch, dass der Betreiber der Seite in Lettland sitzt.[20]
2.2 Formen von Cybermobbing
In dieser Form des Mobbings haben sich weitere Unterbegriffe bzw. Ausprägungen etabliert, auf die ich im Folgenden zur weiteren Verdeutlichung, welches Ausmaß das Thema Cybermobbing mittlerweile angenommen hat, kurz eingehen möchte:
1. Harassment (Schikane): Liegen sich wiederholende zielgerichtete Beleidigungen von bekannten oder unbekannten Personen (Belästigen oder Schikanieren) gegen einen User vor, so spricht man von Harassment. Unterschieden werden kann zwischen Sexual Harassment oder Harassment. Bei Sexual Harassment wird häufig versucht, den User zu schikanieren, indem man ihn bedrängt, sexuelle Aufnahmen von sich zu versenden oder ihn aktiv zum Cybersex auffordert.[21]
2. Flaming (Beschimpfung): Flaming bedeutet gegenseitiges Provozieren und Beschimpfen. Häufig findet man diese Form des Cybermobbings in Internetchats wo sich Jugendliche regelrechte Flamewars (Beschimpfungsduelle) liefern und sich solange gegenseitig beschimpfen bis sich einer als Sieger herausstellt. In besonders extremen Fällen kann es sogar soweit kommen, dass sich betroffene Jugendliche im realen Leben verabreden, um die Streitigkeiten durch Handgreiflichkeiten aus dem Weg zu schaffen und so den Sieger herauszukristallisieren. Hier treffen dann teilweise verfeindete Gruppen aufeinander, wobei hier häufig Jugendliche mit Migrationshintergrund involviert sind, die durch ihr öffentliches Profil in Facebook beispielsweise Angriffsfläche für potentielle Täter bieten.[22]
3. Denigration (Verunglimpfung): Verleumdung von anderen Personen, Gerüchte verbreiten. Faktoren, die hier eine tragende Rolle spielen sind häufig Neid, Eifersucht, Alkohol oder auch Gruppenzwang. Wenn Freundschaften auseinander gehen, nutzen Jugendliche häufig vorhandene Fotos oder Videos, um die andere Person in der Öffentlichkeit bloßzustellen und sich zu rächen. Aber auch einfach nur aus Spaß finden Bilder von betrunkenen Freunden ohne ihre Zustimmung beispielsweise den Weg ins Netz und somit in die Öffentlichkeit. Wichtig ist hierbei immer zu wissen, ob die betroffene Person vom Hochladen der Bilder wusste und ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hat oder nicht. Wusste sie davon, so hat sie die Möglichkeit, gegen zu wirken oder wenigstens im Nachhinein, die Löschung des Materials beim Provider zu fordern. Es gibt höchstrichterliche Beschlüsse, dass Betreiber von Internet-Foren beleidigende Äußerungen auf Wunsch des Opfers löschen müssen. Meistens empfinden Jugendliche es als Denigration, wenn die Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung gemacht und dann online gestellt wurden und sie dadurch negative Reaktionen erleben. Solange die Fotos mit Zustimmung im Netz landen, empfinden die Jugendlichen es nicht als eine Art des Mobbings. Über die langfristigen Folgen, die diese Form des Cybermobbings mit sich bringt, machen sich die wenigsten Jugendlichen Gedanken. Mittlerweile ist es bei vielen Firmen bereits üblich, potentielle neue Mitarbeiter oder Auszubildende vor Einstellung zu „googeln“ und somit Informationen über deren Lebensweise zu erhalten.[23]
4. Impersonation (Betrug): Hierunter wird sogenannter Identitätsdiebstahl oder das Auftreten unter falschem Namen verstanden. Jugendliche erschaffen sich einen sogenannten „Fakeaccount“ (falsches Internetprofil) unter dem sie im Internet auftreten. Es gibt Fälle, bei denen Schüler „Fakeaccounts“ über ihre Lehrer erstellt haben und unter deren Namen im Internet aufgetreten sind. Beim Identitätsdiebstahl kommen die Täter an ein fremdes Passwort und nutzen dieses, um im Namen der betroffenen Person zu kommunizieren.[24]
5. Exclusion (Ausgrenzung): Bei Exclusion spricht man von dem sozialen Ausschluss einer Person aus einer Gruppe, welcher bewusst erfolgt. Exclusion kann als Folge anderer Mobbingmethoden entstehen oder aber durch Ausgrenzung einer Person. Bei Letzterem werden die Betroffenen in einem Forum oder Chat blockiert und gesperrt (sogenannte Blockings). Häufig wird dies als Strafe eingesetzt, wenn beispielsweise Regeln in Chats nicht eingehalten werden. Erfolgt eine Entschuldigung, kann diese Sperre auch wieder aufgehoben werden. Hierfür zuständig sind die jeweiligen Administratoren oder Moderatoren eines Chatrooms, welche meist vom Betreiber eingesetzt werden oder selbst die Seite betreiben.[25]
6. Cyberstalking (fortwährende Belästigung und Verfolgung): Wenn eine Person fortwährend mit Hilfe von technischen Kommunikationsmitteln wie z.B. über das Handy, das Internet, per E-Mail usw. belästigt und verfolgt wird, spricht man von Cyberstalking. Dabei ermöglicht das Internet dem Täter weitgehend anonym zu bleiben. Hierbei können verschiedene Internetmobbingformen miteinander verknüpft werden. So können bloßstellende Fotos ebenso zum Einsatz kommen wie das Verbreiten von Gerüchten oder das Nutzen der Identität des Betroffenen, um sich in seinem Namen in Foren anzumelden und verleumderische Inhalte zu veröffentlichen oder sogar um Bestellungen von Waren im Namen des Opfers durchzuführen. Weiterhin werden häufig auch Internet-Inserate aufgegeben, die mit der Telefonnummer des Opfers versehen sind. Cyberstalking unterscheidet sich von der klassischen Impersonation dadurch, dass die Täter den Opfern bewusst schaden oder nachstellen möchten.[26]
7. Cyberthreats (offene Androhung von Gewalt): Die Opfer erhalten über technische Kommunikationsmittel Drohungen über körperliche Gewalt gegenüber ihnen selbst oder auch gegen Nahestehende, die bis hin zu Morddrohungen gehen können.[27]
8. Outing and Trickery (Verrat): Das Opfer wird durch einen oder mehrere Täter bloßgestellt oder betrogen. Die Bandbreite bei dieser Form des Internetmobbings ist groß, sie reicht von kleinen Scherzen bis hin zu bösartigem Betrug. Diese Täuschungsmanöver werden häufig von Jugendlichen genutzt, um Informationen oder Geheimnisse auszuspionieren oder um Freunde hinters Licht zu führen. Diese Art des Cybermobbings ist oft eng mit Impersonation verbunden.[28]
Die Techniker Krankenkasse hat 2011 im gesamten Bundesgebiet eine repräsentative Studie in Auftrag gegeben, in der 1000 repräsentative Schüler von 14 bis 20 Jahren per Telefon zu ihren Erfahrungen mit Cybermobbing befragt wurden. Das Ergebnis zeigte, dass 32 Prozent der Befragten schon einmal Opfer von Cybermobbing waren. Wie die folgende Grafik zeigt, kamen dabei Schikane und Verunglimpfung am häufigsten vor.[29] Wie bei den unterschiedlichen Definitionen zu Cybermobbing, sorgen auch die unterschiedlichen Befragungsergebnisse für Verwirrung. Die Katzer-Studie von 2013 ergab beispielsweise, dass 16,6 % der Befragten Schüler (von insgesamt 6739) bereits Opfer von Cybermobbing-Attacken war.[30]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.2: Häufigkeit von Cyber-Attacken je nach Mobbingform
Entnommen aus: http://www.gewalt-gegen-kinder.de/cybermobbing/wie-gross-ist-die-gefahr.html
Die Daten aus obigem Schaubild decken sich mit einer Zusammenfassung bisheriger internationaler Forschung zum Thema, welche zu dem Ergebnis kommt, dass durchschnittlich 20 bis 40 Prozent der Befragten Opfer von Cybermobbing sind.[31]
Happy slapping: Meistens ist Happy slapping, was soviel wie fröhliches Schlagen bedeutet, als Spaß zwischen Jugendlichen gemeint. Der Begriff kam erstmals vor einigen Jahren in England auf wo unbekannten Personen aus Scherz Wasser ins Gesicht gekippt wurde und sie dabei gefilmt wurden. Mittlerweile jedoch versucht man immer gewalttätigere Taten zu filmen und damit andere zu überbieten.[32] Man ärgert andere Personen, filmt dies und stellt das Video ins Internet oder verschickt es an Freunde. Man spricht hierbei von einem „Gruppendelikt mit Verobjektivierung des Opfers für eine Kamera.“[33] Durch die Veröffentlichung wird das Opfer dann weiter erniedrigt. Auch wenn Happy slapping meistens harmlos verläuft, so gibt es aber auch schwerwiegende Fälle bis hin zu gefilmten Vergewaltigungen oder sonstigen schweren Körperverletzungen. Im schulischen Umfeld sind diese extremen Vorfälle bisher eher selten, jedoch häufen sich Vorfälle, die zeigen wie das Opfer psychisch oder verbal malträtiert wird.[34] Fragt man sich, was die Jugendlichen dazu bewegt, solche Taten filmisch zu dokumentieren, erhält man verschiedene Antworten. So äußert sich beispielsweise der Medienpädagoge Fred Schell folgendermaßen: In einer Gesellschaft in der eine mediale Präsentation eigentlich üblich ist – Alles wird medial präsentiert, ob das Waren sind, Dienstleistungen, Menschen, die ganze Politik ist heut 'ne mediale Inszenierung. Dann muss man sich nicht wundern, wenn Jugendliche bei ihren Handlungen und Tätigkeiten sich auch medial inszenieren.“„Der Kriminologe Christian Pfeiffer sagte: „Wir alle tendieren doch dazu, dass wir Höhepunkte unseres Lebens filmisch oder fotografisch festhalten wollen. Jugendliche tun das auf ihre Weise: Für sie ist das der Höhepunkt der Woche, wenn sie jemand anderes beim Prügeln besiegt haben, wenn sie ihn richtig am Boden hatten. Und das wollen sie dann auch noch filmisch dokumentieren, es prahlend anderen zeigen und den Gegner demütigen, das ist das Motiv hinter 'Happy slapping'.“[35]
In verschiedenen Abhandlungen über die Formen von Cybermobbing findet man statt der reinen Unterteilung in die oben erwähnten Formen auch eine häufige Unterteilung in direktes und indirektes Cybermobbing, wie beispielsweise bei Agatston, Kowalski und Limber (2008, S.44). Diese ordnen Flaming, Harassement, Cyberstalking und Cyberthreats dem direkten Cybermobbing zu während sie Denigration, Outing and Trickery, Exclusion und Impersonation dem indirekten Cybermobbing zuteilen. Happy Slapping wiederum kann nach dieser Kategorisierung sowohl direkt als auch indirekt erfolgen. Diese Einteilung orientiert sich an der Art der Cyberattacken. Während beim direkten Cybermobbing die Angriffe direkt an das jeweilige Opfer gerichtet sind und auch meist über persönliche Kommunikationskanäle laufen, erfolgen die Angriffe beim indirekten Cybermobbing nicht direkt an das Opfer, sondern es werden Beleidigungen über das Opfer verbreitet, peinliche Fotos online gestellt, ohne dass das Opfer persönlich direkt angegriffen wird.
2.3 Abgrenzung Cybermobbing zum klassischen Mobbing
Worin unterscheidet sich Cybermobbing vom klassischen Mobbing und wann hört Mobbing auf und fängt Cybermobbing an? In vielen Fällen kann dies nur schwer gesagt werden, denn der Übergang von Mobbing und Cybermobbing ist oft fließend, da Mobbingopfer in der Schule häufig auch im Internet weiter gemobbt werden und umgekehrt.[36] Während beim klassischen Mobbing der Täter das Opfer direkt und offen beleidigt und attackiert, erfolgen die Beschimpfungen und Schikanen beim Cybermobbing meist völlig anonym oder unter falschem Namen. Dies verstärkt die Angst des Opfers noch und fördert weiterhin auch das allgemeine Misstrauen gegen andere Menschen. Während Demütigungen früher auf dem Schulhof vor einem relativ überschaubaren Publikum stattfanden, verbreiten sich Beleidigungen und Gerüchte über das Internet rasend schnell und werden so einer unüberschaubar großen Masse zugänglich gemacht. Erschwerend kommt hinzu, dass einmal verbreitete Gerüchte, Bilder oder Videos nicht vergessen werden, denn Datenspuren können nicht einfach entfernt werden, sie bleiben und können auch Jahrzehnte später wieder gefunden werden. Durch die sinkende Hemmschwelle aufgrund der Anonymität im Internet, ist die Beteiligungsrate am Cybermobbing um ein Vielfaches höher als beim klassischen Mobbing, denn ein einfacher Klick im Internet fällt wesentlich leichter als einem Opfer offen vor Zuschauern seine Meinung ins Gesicht zu schleudern. Hier haben wir einen bedeutenden Unterschied zum klassischen Mobbing. Während klassisches Mobbing häufig an der Haustür endet, macht Cybermobbing hier nicht halt, sondern folgt den Schülern in ihr Kinderzimmer und hält so Einzug in die Privatsphäre. Somit wird dem Opfer auch dieser Zufluchtsort genommen. Cybermobbing findet rund um die Uhr statt. Durch die sehr große Öffentlichkeit leiden die Opfer oftmals unter stärkeren negativen Auswirkungen als beim klassischen Mobbing.[37] Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt darin, dass einmal veröffentliche Aussagen, Fotos oder Videos nicht zurückgenommen werden können. Die Organisation „Internet Archive“ beispielsweise, welche 1996 von Brewster Kahle gegründet wurde speichert das Internet und ist mittlerweile in den U.S.A. als Bibliothek anerkannt. Über die Website www.archive.org und die „Wayback-Machine“ kann jeder eine Zeitreise machen und somit verschiedene Versionen von Websites abrufen, inklusive aller dort gemachten Angaben! Im November 2009 waren 150 Milliarden Seiten gespeichert.[38] Sowohl beim traditionellen Mobbing als auch beim Cybermobbing übt das soziale Umfeld eine wesentliche Funktion aus[39]. Neben Täter und Opfer finden sich beim (Cyber-)Mobbing: Assistenten (Unterstützung des Täters), Verstärker (Bestärkung des Täters durch positive Aufmerksamkeit), Verteidiger (Unterstützung des Opfers) und Außenstehende (entziehen sich oder ignorieren die Situation).[40] Ein Beispiel aus der Praxis könnte folgendermaßen aussehen: Ein Cyber-Täter lädt peinliche Bilder eines Cyber-Opfers im Internet hoch, so dass jeder sie sehen kann. Ein Assistent streut die Links dieser Bilder; ein Verstärker folgt einem solchen Link und verfasst einen gemeinen Kommentar; ein Verteidiger meldet dies den Anbietern der Internetseite und sorgt somit dafür, dass die Bilder entfernt werden; ein Außenstehender ignoriert die zugeschickten Links und löscht die entsprechende E-Mail.
Zusammenfassend bedeutet dies: Die wichtigsten Unterschiede zwischen klassischem Mobbing und Cybermobbing liegen in der Kommunikationsform, nämlich in Form von Texten, Fotos oder Videos, während die Täter dabei weitgehend anonym bleiben. Weiterhin bleiben die Aussagen dauerhaft gespeichert, erreichen eine eklatant größere Reichweite und sind unabhängig von Zeit und Ort. Obwohl das Publikum um ein Vielfaches größer ist als beim klassischen Schulhofmobbing, haben Zuschauer viel weniger Möglichkeiten einzugreifen. Betrachtet man all diese Faktoren, so wird deutlich, dass die Opfer beim Cybermobbing oftmals hilfloser sind als beim traditionellen Mobbing.[41]
Während Mobbing auf einem Machtgefälle basiert, ist dies beim Cybermobbing nicht der Fall, denn durch das Internet kann jeder jeden angreifen und lächerlich machen.[42]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Karikatur von Milt Priggee. Diese Karikatur wurde Agatston, Kowalski und Limber (2008, S. 41) entnommen.
2.4 Cybermobbing im Kontext Gewalt
Cybermobbing ist als Ausdruck von Gewalt zu sehen. Schlägt man im Duden den Begriff Gewalt nach, findet man folgende Definitionen: „Macht, Befugnis, das Recht und die Mittel, über jemanden, etwas zu bestimmen, zu herrschen; unrechtmäßiges Vorgehen, wodurch jemand zu etwas gezwungen wird; [gegen jemanden, etwas rücksichtslos angewendete] physische oder psychische Kraft, mit der etwas erreicht wird.“[43] Der Begriff Gewalt lässt sich unterscheiden in psychische, physische, sexualisierte, ökonomische und strukturelle Gewalt.[44] Unter physischer (körperlicher) Gewalt versteht man alle Formen von Körpermisshandlungen wie beispielsweise schlagen, prügeln, treten, Angriffe mit Waffen bis hin zum Mord. Sexualisierte Gewalt beinhaltet alle sexuellen Handlungen, die einer Person gewaltsam angetan werden und reicht von sexueller Belästigung bis hin zur Vergewaltigung sowohl von Kindern als auch Erwachsenen. Ökonomische oder finanzielle Gewalt beschreibt überwiegend die Situation von Frauen, alten und auf Hilfe angewiesene Menschen, die nicht mehr über eigenes Einkommen oder ungenügendes Einkommen verfügen und somit in die Lage kommen, dass man von anderen Personen abhängig ist, die dieses Machtungleichgewicht gewaltsam ausnutzen. Strukturelle Gewalt beschreibt eine besondere Form der Gewalt, die nicht von einer Person als Täter ausgeübt wird, sondern in das Gesellschaftssystem integriert ist. Zum Tragen kommt sie in ungleichen Machtverhältnissen wie beispielsweise ungleichen Lebenschancen von Frauen und Männern oder Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund. Psychische Gewalt findet auf emotionaler und seelischer Ebene statt was viel schwieriger zu erkennen und nachzuweisen ist als körperliche Gewalt. Die Bandbreite von psychischer Gewalt ist jedoch enorm groß und die Auswirkungen und Folgen für die Opfer weitreichend und häufig nur schwer zu heilen. Isolation, Drohungen, Nötigungen, Angstmachen, Beschimpfungen, Diffamierungen, Belästigungen, Terror und Stalking sind nur einige Schlagworte, die in diesen Bereich einzuordnen sind.[45] Hier fällt auf, dass dieselben Handlungen auch im Bereich des Mobbings auftauchen, wodurch klar wird, dass Mobbing und somit auch Cybermobbing in den Bereich der psychischen Gewalt einzuordnen ist.
2.5 Gesetze und Straftatbestände in Deutschland
Cybermobbing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand, einzelne Formen von Cybermobbing sind jedoch strafbar und können unter anderem auch Gegenstand zivilrechtlicher Ansprüche sein (etwa Unterlassung und Schadensersatz). Im Folgenden möchte ich auf die momentan in Deutschland existierenden Gesetze eingehen, die im Bereich Cybermobbing zum Tragen kommen und auf die rechtlichen Folgen für die Täter. Alle nachstehend aufgeführten Gesetze wurden entnommen aus http://www.gesetze-im-internet.de .
Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, und alle Personen, die sich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder im Zustand der Willensunfähigkeit befinden, Ausnahme hierbei sind Drogen. Personen zwischen 7 und 9 Jahren sind doppelt beschränkt deliktfähig, Personen zwischen 10 und 18 Jahren sind einfach beschränkt deliktfähig und haften für ihre Taten, wenn ihnen Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. Hierbei können Haftungsansprüche bis zu 30 Jahren aufrecht erhalten werden, was bedeutet, dass die Täter bereits mit Schulden in das Berufsleben eintreten können. Deliktfähigkeit bedeutet die „Fähigkeit, sich durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzpflichtig zu machen (§ 828 BGB). Neben der Geschäftsfähigkeit Teil der Handlungsfähigkeit.“[46]
„Die Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein. Sie beginnt mit 14 Jahren; Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, sind schuldunfähig und damit strafunmündig (vgl. § 19 StGB). Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 JGG).“[47]
„Gewaltdarstellung § 131 StGB
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Wer also z.B. gewaltverherrlichende Bilder von seinem Handy auf das Handy eines Freundes weiterleitet (auch über Bluetooth) macht sich strafbar.“[48]
„Beleidigung § 185 StGB
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unter Beleidigungen fallen beispielsweise Aussagen wie „blödes Schwein, dummer Türke, Nazi“ usw.“
„Üble Nachrede § 186 StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ausschlaggebend ist hierbei, ob das Opfer sich durch die Äußerungen in seiner Ehre verletzt fühlt. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Täter weiß, ob seine Aussage der Wahrheit entspricht oder nicht.“ Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Schüler über seinen Mitschüler im Chat verbreitet, er sähe ihn ständig nur mit anderen Jungen und behaupte, er sei homosexuell.
„Verleumdung § 187 StGB
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung besteht darin, dass der Täter im Gegensatz zur üblen Nachrede bei der Verleumdung genau weiß, dass seine Behauptungen über das Opfer nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn also der Täter bei vorangegangenem Beispiel auch noch behauptet, er hätte das Opfer gesehen wie er einen Jungen küsst, obwohl dies nicht stimmt, liegt eine Verleumdung vor.
„Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen § 201 a StGB
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.“
Beispiele hierfür gibt es massenweise. Schüler schießen unerlaubt Fotos von Mitschülerinnen in Umkleidekabinen und stellen sie in Chats ein oder brüsten sich damit vor Mitschülern.
In Klassenräumen findet diese Regelung allerdings keine Anwendung, da hier kein „gegen Einblick besonders geschützter Raum“ im Sinne des Gesetzes vorliegt.[49]
„Nachstellung § 238 StGB
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.seine räumliche Nähe aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3.unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4.ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
[...]
[1] Vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/cyber-mobbing-tod-eines-teenagers-a-518042.html [14.11.2013]
[2] Vgl. http://www.spiegel.de/schulspiegel/cybermobbing-auf-facebook-schuelerin-erstattet-anzeige-a-853596.html [14.11.2013]
[3] Vgl. http://www.spiegel.de/schulspiegel/cybermobbing-auf-facebook-schuelerin-erstattet-anzeige-a-853596.html [15.11.2013]
[4] Vgl. Katzer, Schneider, Leest (2013). Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr, Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern, S.89
[5] Das Fehlen von Autoritätspersonen in diesem nicht überwachten Raum ermutigt Menschen, ihren Impulsen nachzugeben. […] In der Hand junger Menschen, die noch nicht gelernt haben, ihre Impulse zu kontrollieren, werden digitale Medien unter Umständen zu gefährlichen Waffen. John Palfrey, Urs Gasser: Generation Internet, Die Digital Natives: Wie sie leben - Was sie denken – Wie sie arbeiten. – S. 113
[6] Vgl. Pieschl Porsch (2012). Schluss mit Cybermobbing! Das Trainings- und Präventionsprogramm "Surf-Fair"
[7] Vgl. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest: JIM 2010 - Jugend, Information, (Multi-)Media. Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart, 2010.
[8] Vgl. Katzer, Schneider, Leest (2013). Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr. Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern, S.77-78
[9] Vgl. Katzer, Schneider, Leest (2013). Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr. Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern, S.84
[10] Vgl. Helmut Fend (2008), Neue Theorie der Schule
[11] Vgl. Statistisches Bundesamt, Schulen auf einen Blick, 2012
[12] Jäger und Riebel (2009). Cyberbullying als neues Gewaltphänomen. Definitionen, Erscheinungsformen, Tätereigenschaften und Implikationen für die Praxis. In: Kinder- und Jungendschutz in Wissenschaft und Praxis, Jg. 54, H. 2
[13] Verweise auf Belsey finden sich beispielsweise bei Fawzi, 2009, S. 32; Hanel Trolley, 2010, S. 33; Shariff, 2008, S. 29; Stephan, 2010, S. 16 und Wachs, 2009, S. 28.
[14] Aftab, Perry (2010d): STOP cyberbullying. What is cyberbullying exactly? Online verfügbar unter http://www.stopcyberbullying.org/what_is_cyberbullying_exactly.html [27.12.2013]
[15] Vgl. http://www.skppsc.ch/activekb_de_relaunch/questions/134 [23.12.2013]
[16] Vgl. http://www.hise.de/newsticker/meldung/Psychologe-Cybermobbing-ist-perfide-Form-der-Gewalt-1697980.html [27.12.2013]
[17] Vgl. JIM-Studie 2013
[18] Vgl. Katzer, Schneider, Leest (2013). Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr. Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern, S.95-96
[19] Vgl. http://www.juuuport.de/main_posts/view/index/125/ [27.12.2013]
[20] Vgl. http://www.juuuport.de/web-thema/cybermobbing-und-sexuelle-belaestigung-bei-ask-fm/ [27.12.2013]
[21] Vgl. Grimm et al (2008). Gewalt im Web 2.0., Berlin: Vistas
[22] Vgl. Grimm et al (2008). Gewalt im Web 2.0. Berlin: Vistas
[23] Vgl. Grimm et al (2008). Gewalt im Web 2.0., Berlin: Vistas
[24] Vgl. ebd.
[25] Vgl. ebd.
[26] Vgl. http://www.gegenstalking.de/cyberstalking.html [27.12.2013]
[27] Vgl. Grimm et al (2008). Gewalt im Web 2.0. Berlin: Vistas
[28] Vgl. ebd.
[29] Vgl. Techniker Krankenkasse Landesvertretung NRW: TK Meinungspuls Gesundheit 2011 - Erhebung "Cyberbullying". 2011. http://www.tk.de/tk/kinder-jugendliche-und-familie/gewalt-gegen-kinder/cybermobbing/343730 (Stand: 19.07.2011). [23.12.2013]
[30] Vgl. Katzer, Schneider, Leest (2013). Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr. Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern, S.16
[31] Vgl. Tokunaga, R. S.: Following you home from school: A critical review and synthesis of research on cyberbullying victimization. In: Computers in Human Behavior (26), Heft 3, Seite 277–287, 2010.
[32] Vgl. Sebastian Gutknecht. Gewalt auf Handys, Informationen für Schule, Jugendhilfe und Eltern
[33] Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz: Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, S. 171.
[34] Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz: Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39305-6, S. 171–172.
[35] http://www.wikipedia.org/wiki/Happy_Slapping#cite_ref-7 [27.12.2013]
[36] Vgl. Tokunaga, R. S.: Following you home from school: A critical review and synthesis of research on cyberbullying victimization. In: Computers in Human Behavior (26), Heft 3, Seite 277–287, 2010.
[37] Vgl. Fawzi, N.(2009). Cyber-Mobbing: Ursachen und Auswirkungen von Mobbing im Internet.
[38] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive [27.12.2013]
[39] Vgl. Dooley, J. J., Pyżalski, J. Cross, D. (2009). Cyberbullying Versus Face-to-Face Bullying. A Theoretical and Conceptual Review. In: Zeitschrift für Psychologie / Journal of Psychology (217), Heft 4, Seite 182–188.
[40] Vg. Salmivalli, C. (1999). Participant role approach to school bullying: Implications for intervention. In: Journal of Adolescence (22), Heft 4, S. 453-459.
[41] Vgl. Pieschl, P. (2012). Schluss mit Cybermobbing! Das Trainings- und Präventionsprogramm "Surf-Fair". Weinheim und Basel: Beltz.
[42] Vgl. Kindler W. (2013). Schluss mit Mobbing, S.74
[43] http://www.duden.de/rechtschreibung/Gewalt#Bedeutung1 [21.12.2013]
[44] http://www.gewaltinfo.at/fachwissen/formen/ [21.12.2013]
[45] http://www.gewaltinfo.at/fachwissen/formen/psychisch/ [21.12.2013]
[46] Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Deliktsfähigkeit, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6238/deliktsfaehigkeit-v5.html
[47] Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Strafmündigkeit, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/11727/strafmuendigkeit-v7.html
[48] Diese und alle nachfolgenden Gesetzes-Zitate wurden entnommen aus http://www.gesetze-im-internet.de
[49] Sebastian Gutknecht (2006). Gewalt auf Handys, Informationen für Schule, Jugendhilfe und Eltern
- Arbeit zitieren
- Eva Pies (Autor:in), 2013, Prävention und Diagnose von Cybermobbing im schulischen Umfeld, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/284245