Am 20. Juli 2011 kam es durch die deutsche Ratspräsidentschaft im UN-Sicherheitsrat zu einem außergewöhnlichen Vorstoß. Man hatte den globalen Klimawandel als Diskussions- und Tagesordnungspunkt auf die Agenda gesetzt und wollte den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und der internationalen Sicherheit in einem Papier auf höchster internationaler Ebene festhalten. Dies gelang, indem man eine präsidentielle Erklärung unter Zustimmung aller Ratsmitglieder veröffentlichte, die einen vorsichtigen Bezug herstellte:
„Negative Folgen des Klimawandels könnten auf lange Sicht bereits bestehende Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in der Welt verschärfen“. Eine deutlichere Stellungnahme des Gremiums scheiterte an den starren Positionen Russlands und Chinas. Die deutsche Diplomatie feierte das Ergebnis dennoch als vollen Erfolg, da der UN-Sicherheitsrat damit erstmals einräumte, dass der Klimawandel eine Bedrohung des Weltfriedens darstellen kann.
Der Klimawandel kann sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben. Während Extremwetterereignisse immer häufiger werden, Nahrungsmittel und Wasser in einigen Weltregionen immer knapper werden und der Anstieg des Meeresspiegels den Lebensraum vieler Menschen bedroht, kumulieren diese direkten Auswirkungen des Klimawandels in einem vermehrten Aufkommen von „Klimaflüchtlingen“. Als Klimaflüchtlinge werden prinzipiell die Menschen bezeichnet, die aufgrund von Umweltveränderungen, die durch die globale Erwärmung hervorgerufen werden, ihre Heimat verlassen müssen. Diese Definition ist die am weitesten verbreitete und basiert auf der Definition für „Umweltflüchtlinge“, die durch den Bericht des United Nations Environment Programme (UNEP) „Environmental Refugees“ im Jahre 1985
eingeführt wurde.
Ein Musterbeispiel für Klimaflüchtlinge sind die Bewohner der Carteret-Inseln...
Inhalt
1. Einleitung
2. Definition, Rechtsstatus und Gründe für das Aufkommen von „Klimaflüchtlingen
2.1 Definition und Rechtsstatus von „Klimaflüchtlingen“
2.2 Gründe für das Aufkommen von Klimaflüchtlingen
2.2.1 Die Zunahme von Extremwetterereignissen
2.2.2 Nahrungsmittel- und Wasserknappheit
2.2.3 Der Anstieg des Meeresspiegels
3. Klimaflüchtlinge
3.1 Nordafrika
3.2 Die Sahelzone
5. Fazit/Ausblick
Literaturverzeichnis Anhang
1. Einleitung
Am 20. Juli 2011 kam es durch die deutsche Ratspräsidentschaft im UN-Sicherheitsrat zu einem außergewöhnlichen Vorstoß. Man hatte den globalen Klimawandel als Diskussions- und Tagesordnungspunkt auf die Agenda gesetzt und wollte den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und der internationalen Sicherheit in einem Papier auf höchster internationaler Ebene festhalten. Dies gelang, indem man eine präsidentielle Erklärung unter Zustimmung aller Ratsmitglieder veröffentlichte, die einen vorsichtigen Bezug herstellte:
„Negative Folgen des Klimawandels könnten auf lange Sicht bereits bestehende Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in der Welt verschärfen“ (UNSicherheitsrat 2011: 1).
Eine deutlichere Stellungnahme des Gremiums scheiterte an den starren Positionen Russlands und Chinas (Focus 2011). Die deutsche Diplomatie feierte das Ergebnis dennoch als vollen Erfolg, da der UN-Sicherheitsrat damit erstmals einräumte, dass der Klimawandel eine Bedrohung des Weltfriedens darstellen kann (FAZ 2011).
Der Klimawandel kann sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben. Während Extremwetterereignisse immer häufiger werden, Nahrungsmittel und Wasser in einigen Weltregionen immer knapper werden und der Anstieg des Meeresspiegels den Lebensraum vieler Menschen bedroht, kumulieren diese direkten Auswirkungen des Klimawandels in einem vermehrten Aufkommen von „Klimaflüchtlingen“. Als Klimaflüchtlinge werden prinzipiell die Menschen bezeichnet, die aufgrund von Umweltveränderungen, die durch die globale Erwärmung hervorgerufen werden, ihre Heimat verlassen müssen. Diese Definition ist die am weitesten verbreitete und basiert auf der Definition für „Umweltflüchtlinge“, die durch den Bericht des United Nations Environment Programme (UNEP) „Environmental Refugees“ im Jahre 1985 eingeführt wurde (El-Hinnawi 1985: 4).
Ein Musterbeispiel für Klimaflüchtlinge sind die Bewohner der Carteret-Inseln. Die Insel liegt etwa 1000 Kilometer nordöstlich des nördlichsten Punkts Australiens und gehört zu Papua-Neuguinea. Schon vor einigen Jahren wurde damit angefangen die rund 2500 Bewohner der Inselgruppe auf die höher gelegene Nachbarinsel Bougainville umzusiedeln (Deutschlandfunk 2010). Das Meer nimmt sich immer mehr Landfläche und versalzt das Trinkwasser und die Anbauflächen. Dazu kommen immer häufigere Überflutungen, die große Schäden an Gebäuden und Infrastruktur hinterlassen. Da ist es nur eine logische Folge, dass sich in dem ehemaligen Inselparadies Mangelernährung und Verwüstung ausbreiten (Die Zeit 2010; Deutschlandfunk 2010). Man rechnet schon für das Jahr 2015 mit einer kompletten und dauerhaften Überflutung, aber bisher war es aufgrund mangelnder finanzieller Mittel erst möglich zwei Familien in Bougainville anzusiedeln (The Guardian 2005; Deutschlandfunk 2010).
Das Schicksal der Carteret-Inseln teilen viele weiterer kleine Inselstaaten wie die Malediven, die Marshall-Inseln, Kiribati und Tuvalu, die durch den Meeresspiegelanstieg in ihrer Existenz bedroht sind und in absehbarer Zeit versinken werden. Aber auch die immer häufigeren Überschwemmungen am Gangesdelta in Bangladesch und am Nildelta in Ägypten machen bewusst wie akut und lebensgefährlich die Auswirkungen des Klimawandels jetzt schon sind und in Zukunft werden sich diese mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weiter verstärken, wenn nicht zügig etwas gegen den Klimawandel unternommen wird (Warner et al. 2009: 13ff.; IPCC 2007: 2ff.).
Diese Arbeit greift meiner Masterarbeit zu dem Thema „Klimawandel und Sicherheit“ vor, beschäftigt sich in erster Linie mit „Klimaflüchtlingen“ und geht dabei ausführlich auf zwei regionale Beispiele in Afrika, Nordafrika und die Sahelzone1, ein. Daneben steht die Frage nach einer universellen Definition für Klimaflüchtlinge im Vordergrund, da es hier unterschiedliche Ansichten gibt, die vor allem dem daraus hervorgehenden Rechtsstatus geschuldet sind. Weiterhin wird eingehend auf die Frage nach der Herkunft, den Zielen und den Gründen für das Aufkommen von Klimaflüchtlingen eingegangen. Darüber hinaus ist es von großem Interesse zu fragen, wie und wie viele Klimaflüchtlinge durch andere Staaten aufgenommen werden können und wo hier die Grenzen liegen. Am Ende dieser Arbeit wird ein Fazit gezogen sowie ein Ausblick in die Zukunft versucht.
2. Definition, Rechtsstatus und Gründe für das Aufkommen von „Klimaflüchtlingen“
In diesem Kapitel soll der umstrittene Begriff der „Klimaflüchtlinge“ anhand von verschiedenen Definitionen und Definitionsversuchen erklärt, ihr nicht eindeutiger Rechtsstatus veranschaulicht sowie die Gründe für ihr Aufkommen näher beschrieben werden.
2.1 Definition und Rechtsstatus von „Klimaflüchtlingen“
Der Begriff „Klimaflüchtling“ ist relativ neu und findet erst seit wenigen Jahren Verwendung. Er wird im Zusammenhang mit der Sorge vor Flüchtlingsbewegungen verwendet, die durch die Auswirkungen des Klimawandels entstehen (Angenendt 2011: 178). Zudem werden in der wissenschaftlichen und in der politischen Debatte ähnliche Begriffe nebeneinander verwendet, was eine einheitliche Definition zusätzlich erschwert, wie zum Beispiel Umweltflüchtlinge, Umweltmigranten und Klimavertriebene (Angenendt 2011: 178). Alle diese Begriffe haben Berechtigung, doch sprechen sie jeweils unterschiedliche Wanderungs- und Flüchtlingsbewegungen an. Um in der Debatte um „Klimaflüchtlinge“ eine einheitliche Sprache zu sprechen, muss der Begriff weiter präzisiert werden.
Zuallererst spielt die Zeitdauer der Flucht eine Rolle. Sie kann entweder vorübergehend oder dauerhaft stattfinden. Einerseits können beispielsweise Sturmfluten innerhalb kürzester Zeit eine große Anzahl an Menschen zu einer Flucht zwingen, wobei diese aber möglicherweise schon nach relativ kurzer Zeit in ihre Heimat zurückkehren können. Andererseits kann, wie in der Einleitung am Beispiel der Carteret-Inseln beschrieben wurde, der Anstieg des Meeresspiegels in einigen Weltregionen die dauerhafte Überschwemmung von Gebieten zur Folge haben, die damit dauerhaft unbewohnbar werden, wenn sie nicht durch Anpassungsmaßnahmen geschützt werden.
Ein zweiter Faktor ist die Freiwilligkeit. An dieser Stelle findet auch die notwendige Abgrenzung zwischen Migranten und Flüchtlingen statt. Während Migranten in der Regel die Wahl zwischen Gehen oder Bleiben nachgesagt wird, geht man bei Flüchtlingen davon aus, dass ihre katastrophalen Lebensbedingungen ihnen keine Wahl lassen und sie flüchten müssen, um zu überleben. Drittens spielt das Völkerrecht bei der Anerkennung von Flüchtlingen eine große Rolle. Die noch nicht allzu lange zurückliegende Begriffsgeschichte und Besorgnis über die Thematik hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtslage von Klimaflüchtlingen. Hier wird das Problem offensichtlich, dass Klimaflüchtlinge nicht eindeutig unter die 1951 verabschiedete und völkerrechtlich etablierte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) fallen, was einerseits eine einheitliche Begriffsdefinition und andererseits ihren Rechtsstatus als Flüchtlinge erschwert (Angenendt 2011: 179). Flüchtlinge gemäß der GFK sind entweder „aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe“ von Verfolgung betroffen (GFK 1951: Art.1 A Nr.2). Der Klimawandel oder andere sich verändernde Umweltbedingungen sind in dieser Aufzählung nicht enthalten, was eine völkerrechtliche Schutzlücke für die Betroffenen entstehen lässt. Inzwischen wird sogar davon ausgegangen, dass mehr Menschen aufgrund von Klimaveränderungen ihre Heimat verlassen als es offizielle Flüchtlinge gemäß der GFK gibt (Greenpeace 2007: 26ff.).
Darüber hinaus schützt die GFK keine „Binnenflüchtlinge“. Als Binnenflüchtlinge werden die Menschen bezeichnet, die innerhalb ihres Heimatlandes vertrieben werden und auf ihrer Flucht keine zwischenstaatlichen Grenzen überschreiten. In der aktuellen Debatte ist in diesem Fall auch von Internally Displaced Persons (IDP) die Rede. Diese Form der Flucht spielt bei klimawandelinduzierten Wanderungs- und Fluchtbewegungen eine erhebliche Rolle. Da ist es umso bedenklicher, dass es keine internationale Institution gibt, die sich mit den Belangen der Binnenflüchtlinge befasst. Der Grund dafür liegt in der nationalen Souveränität der Staaten, die in solchen Fällen die alleinige Zuständigkeit besitzen. Auch wenn der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, bzw. das UNHCR, im Auftrag der UN-Vollversammlung für einige Binnenflüchtlinge zuständig wurde, besitzen diese längst kein globales Mandat (Angenendt 2011: 179).
Ein letztes Hindernis bietet die Anerkennung des Flüchtlingsstatuts im jeweiligen Aufnahmestaat. In Asylverfahren ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, zu unterscheiden, ob jemand rein aus klimawandelbedingten Gründen geflohen ist oder zum Teil ökonomische Gründe eine Rolle spielen. Oft gibt auch nicht nur ein Grund einem Menschen den entscheidenden Anstoß zu einer Flucht, sondern die Kombination aus mehreren verschiedenen Gründen.
Diese Punkte verdeutlichen die Problematik einer Definition von Klimaflüchtlingen und zeigen, dass eine universelle internationale Definition sehr eng gefasst werden muss. Der Vorschlag des Global Governance Project, einem Zusammenschluss europäischer Forschungsinstitution, basiert darauf, alle Wanderungs- und Fluchtbewegungen, die keine direkten Folgen des Klimawandels sind, aus einer Definition für Klimaflüchtlinge auszuschließen (Angenendt 2011: 180). Damit liegt man sehr nahe an der in der Einleitung vorgestellten Definition, welche alle Menschen einschließt, die aufgrund von Umweltveränderungen, die durch die globale Erwärmung hervorgerufen werden, ihre Heimat verlassen müssen. Zudem sollte man darüber nachdenken entweder den Klimawandel und Umweltveränderungen als Fluchtgründe beispielsweise durch ein Zusatzprotokoll in der GFK anzuerkennen, oder einer internationalen Institution, zum Beispiel dem UNHCR, die volle Zuständigkeit und Befugnis im Umgang mit und zur Lösung dieser Problematik zu übertragen.
Im weiteren Verlauf wird nun auf die Gründe für das Aufkommen von Klimaflüchtlingen und den Zusammenhang zwischen Wanderungs- und Fluchtbewegungen und dem Klimawandel eingegangen.
2.2 Gründe für das Aufkommen von Klimaflüchtlingen
Wie schon in der Einleitung dieser Arbeit angesprochen, gibt es viele verschiedene Ursachen für das Aufkommen von Klimaflüchtlingen. Im Folgenden werden die klimawandelbedingten Umweltveränderungen näher beschrieben, die maßgeblich zu diesem Problem beitragen. Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden die zunehmenden Extremwetterereignisse erfasst (Abschnitt 2.2.1), danach auf die rapide ansteigenden Nahrungsmittel- und Wasserknappheit eingegangen (Abschnitt 2.2.2) und zu guter Letzt der Anstieg des Meeresspiegels erörtert (Abschnitt 2.2.3). Alle diese Auswirkungen tragen dazu bei das Leben in einigen Weltregionen deutlich zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen. Aber natürlich stellt auch die Ungleichheit der Lebensverhältnisse eine Verlockung zu einer Flucht dar, betrachtet man zum Beispiel die Unterschiede zwischen Afrika und dem nicht weit entfernten Europa oder selbst die Unterschiede zwischen Nordafrika und dem Afrika südlich der Sahara.
2.2.1 Die Zunahme von Extremwetterereignissen
Einzelne Wetterereignisse lassen sich isoliert betrachtet zwar nicht eindeutig dem anthropogenen (menschenverursachten) Klimawandel zuordnen, dennoch erhöht der Klimawandel die Wahrscheinlichkeit, dass Extremwetterereignisse in Zukunft häufiger eintreten werden (Voigt 2011: 51). So geht der Vierte Sachstandsbericht des IPCC davon aus, dass extreme Hitzewellen, ebenso wie Starkniederschläge, durch den Klimawandel im 21. Jahrhundert sehr wahrscheinlich zunehmen werden (IPCC 2007: 20ff.). Auch eine höhere Intensität von Stürmen, insbesondere tropischer Wirbelstürme, und die Ausdehnung der von Dürren betroffenen Gebiete werden erwartet (IPCC 2007: 20ff.; CNA 2007: 15ff.; Swedish Defence Research Agency 2010: 43).
Diese Auswirkung hängt vor allem mit der Veränderung des El Nino zusammen. Der El Nino ist ein Wetterphänomen mit weltweitem Einfluss. Vor der Küste Perus steigt kaltes Wasser mit einer Oberflächentemperatur von etwa 20 Grad Celsius auf. Durch die Erdrotation und die nach Westen wehenden Passatwinden angetrieben erwärmt sich das Wasser auf seinem Weg nach Westen auf bis zu 29 Grad Celsius an der Küste Indonesiens. Dieses warme Oberflächenwasser sammelt sich zwischen der australischen Nordküste und Indonesien und verdunstet dort. Daraus entstehen ein Tiefdruckgebiet und die starken Niederschläge zwischen Sumatra und Neuguinea. Nachdem es sich abgeregnet hat, strömt die warme aufgestiegene Luft wieder zurück in Richtung Osten zurück, sinkt vor der südamerikanischen Küste in den Pazifik zurück und lässt dort ein stabiles Hochdruckgebiet entstehen. Aus diesem Grund ist es an der Westküste Südamerikas und rund um den Äquator trocken und in Südostasien sehr feucht (Bals et al. 2008: 86f.). In einem Abstand von mehreren Jahren erwärmt sich die Oberflächentemperatur des Wassers vor Peru und in der gesamten tropischen Pazifikregion stark, so dass der gesamte tropische Pazifik eine Temperatur um 29 Grad Celsius an der Wasseroberfläche vorweisen kann. Wenn dies geschieht, dann kehren sich die Meeres- und Windströme um und in trockenen südamerikanischen Gebieten fällt stärker Regen und feuchte südostasiatische Gebiete bleiben trocken. Die Umkehr der Verhältnisse findet immer um die Weihnachtszeit statt, daher der Name „El Nino“ (spanisch: das Christkind), und hält dann für mehrere Jahre an. Sobald eine El Nino-Zeit vorbei ist, schlägt die Natur meist ins Gegenteil um. Diese Phase wird „La Nina“ (spanisch: Das Mädchen) genannt (Bals et al. 2008: 87f.).
[...]
1 Die Sahelzone umfasst ein Gebiet im mittleren bis nördlichen Teil Afrika, durchgehend von West nach Ost, am Übergang zwischen nordafrikanischer Wüste und mittelafrikanischerm Regenwald. Diesem Gebiet werden die Länder Senegal, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Burkina Faso, Tschad, Sudan, Äthiopien und Eritrea zugeordnet.