Die Masterarbeit „Streaming im Internet: Verstoß gegen das Urheberrecht?“ beschäftigt sich mit der Frage, ob der Internetnutzer beim Streaming eine Urheberrechtsverletzung begeht. Zudem wird in diesem Zusammenhang die Redtube-Abmahnaffäre analysiert und rechtlich bewertet.
Die Streaming-Technologie als neue Form der Mediennutzung für den Konsum von Musik- und Videodateien erfreut sich wachsender Beliebtheit und gewinnt an Bedeutung. Das Streaming ist ein Vorgang, bei dem kontinuierlich Daten aus dem Internet in einem Datenstrom an den Computer oder ein anderes Endgerät übertragen und gleichzeitig als Audio- oder Videostream wiedergeben werden. Während des Streaming Prozesses werden die übertragenen Daten im Arbeitsspeicher bzw. im Browser-Cache für eine konstante und verzögerungsfreie Wiedergabe zwischengespeichert. Diese Zwischenspeicherungen der Daten bzw. der urheberrechtlich geschützten Teile des Werkes stellen eine temporäre körperliche Festlegung dar, sodass beim Streaming im Internet durch den Nutzer das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG verletzt wird. Zur Rechtfertigung dieser durch den Prozess des Streaming und den Zwischenspeicherungen hervorgerufenen kurzfristigen Vervielfältigungen kann sich der Nutzer auf bestimmte Schrankenbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes berufen. Nicht nur wegen der Abmahnaffäre um das Videostreamingportal Redtube bestehen dennoch bei vielen Internetnutzern gewisse Zweifel und Unsicherheiten bezüglich der urheberrechtlichen Rechtmäßigkeit des Streaming.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Hintergrund und Problemstellung
II. Vorgehensweise
B. Funktionsweise des Streaming im Internet
I. Unterschied zwischen Filesharing, Download und Streaming
II. Technischer Ablauf des Streaming
III. Verschiedene Streaming-Arten
1. Live-Streaming
2. On-Demand-Streaming
a) Progressive Download
b) True-Streaming
C. Rechtmäßigkeit des Streaming aus urheberrechtlicher Sicht
I. Verhältnis zwischen Streaming und Urheberrecht
1. Audio- und Videodateien
2. Betroffene Rechte des Werkverwerters beim Streaming
a) Senderecht, § 20 UrhG
b) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG
c) Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG
II. Problematik der Vervielfältigung beim Streaming
1. Eingriff in das Vervielfältigungsrecht – Zwischenspeicherungen als körperliche Vervielfältigungen
2. Urheberrechtlicher Schutz der zwischengespeicherten Daten
III. Zwischenergebnis
D. Schrankenregelungen zur Rechtfertigung der Vervielfältigungen beim Streaming
I. Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, § 53 UrhG
1. Anwendung von § 53 I UrhG beim Streaming
2. Nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
a) Rechtswidrigkeit der Vorlage
b) Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit
II. Vorübergehende Vervielfältigungen, § 44a UrhG
1. Vorübergehende und flüchtige oder begleitende Vervielfältigungen
2. Bestandteil eines technischen Verfahrens
3. Rechtmäßige Nutzung
4. Keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung
III. Zwischenergebnis
E. Die Redtube-Abmahnaffäre
I. Urheberrechtliche Problematiken im Fall Redtube
1. Urheberschutz für pornographische Inhalte
2. Untersuchung einer Urheberrechtsverletzung beim Streaming auf Redtube
II. Die Rolle des Landgerichts Köln im Fall Redtube
1. Fehleinschätzung des Landgerichts Köln
2. Beschluss des Landgerichts Köln zur rechtlichen Einordnung des Streaming
3. Beurteilung der Entscheidungen und der Arbeitsweise des Landgerichts Köln
III. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Fall Redtube und zum Streaming
1. Entscheidungen des Amtsgerichts Potsdam und des Amtsgerichts Hannover
2. Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu flüchtigen Kopien von Webseiten im Cache
F. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Streaming-Diensten im Internet aus der Perspektive des Urheberrechts, mit besonderem Fokus auf der Haftung des Endnutzers und der technischen Notwendigkeit der Zwischenspeicherung (Caching) im Browser.
- Technische Funktionsweise von Streaming vs. Download vs. Filesharing
- Analyse des Vervielfältigungsrechts nach § 16 UrhG bei temporären Datenfixierungen
- Anwendbarkeit von Schrankenregelungen (§ 53 und § 44a UrhG) auf Streaming-Vorgänge
- Kritische Aufarbeitung der Redtube-Abmahnaffäre und die Rolle der Rechtsprechung
- Relevanz aktueller EuGH-Urteile für die Interpretation der "rechtmäßigen Nutzung"
Auszug aus dem Buch
1. Eingriff in das Vervielfältigungsrecht – Zwischenspeicherungen als körperliche Vervielfältigungen
Beim Streaming betrachtet der Nutzer den Stream auf seinem Endgerät, meist auf dem Bildschirm seines Computers. Das reine Anschauen hängt allerdings nicht mit dem Vervielfältigungsrecht zusammen, denn die Wiedergabe auf einem Bildschirm ist ein rezeptiver Genuss des Werkes und stellt keine körperliche Festlegung dar, die für einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht Voraussetzung ist. Es erfolgt lediglich eine unkörperliche Wiedergabe des in digitaler Form existierenden Werkes. Daher ist das Ansehen des Streams durch den Nutzer keine relevante urheberrechtliche Verwertungshandlung.
Dennoch laufen beim Streaming technische Abläufe ab, die über das bloße Betrachten des Streams hinausgehen und für die Frage nach der Vervielfältigung des geschützten Werkes von Bedeutung sind. Die Rede ist von den beim Streaming stattfindenden Zwischenspeicherungen der Medieninhalte. Das Streaming verursacht Zwischenspeicherungen der Daten auf der Festplatte des Rechners oder im Arbeitsspeicher bzw. im Browser-Cache. Fraglich ist, ob diese beim Streaming entstehenden Zwischenspeicherungen eine Vervielfältigung nach § 16 UrhG darstellen.
Eine Vervielfältigung ist eine körperliche Festlegung des geschützten Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen. Um von einer Vervielfältigung sprechen zu können, muss es sich bei den im Rahmen des Streaming entstehenden Zwischenspeicherungen der Daten um eine körperliche Festlegung des geschützten Werkes handeln. Diese erscheint zunächst fragwürdig, denn eine Vervielfältigung beim Streaming ist in erster Linie nicht so offensichtlich, wie z.B. beim Vervielfältigen eines Buches oder einer DVD, bei der man ein sichtbares Zweitexemplar erhält. Es ist jedoch bei der Vervielfältigung unerheblich, auf was für einem Werkträger sich das Werk bzw. beim Streaming die Daten befinden. Im Falle des Streaming sind die vom Server empfangenen, zwischengespeicherten und so gut wie unsichtbaren Daten auf der Festplatte oder im Arbeitsspeicher des Rechners bzw. im Browser-Cache vorhanden, welche somit als Werkträger fungieren. Die Daten des Streams werden dort folglich durch die Zwischenspeicherungen körperlich festgelegt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet den Anstieg von Streaming-Angeboten und führt in die zentrale Fragestellung ein, ob die Nutzung solcher Dienste durch den Endnutzer eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
B. Funktionsweise des Streaming im Internet: Dieses Kapitel erläutert die technischen Grundlagen des Streamings, grenzt es von Downloads und Filesharing ab und unterscheidet zwischen Live- und On-Demand-Streaming.
C. Rechtmäßigkeit des Streaming aus urheberrechtlicher Sicht: Es wird analysiert, inwiefern Streaming-Vorgänge Urheberrechte berühren, insbesondere das Vervielfältigungsrecht durch die beim Streaming notwendigen Zwischenspeicherungen.
D. Schrankenregelungen zur Rechtfertigung der Vervielfältigungen beim Streaming: Dieses Kapitel prüft, ob die durch Streaming entstehenden Datenfixierungen durch die Privatkopieschranke (§ 53 UrhG) oder vorübergehende Vervielfältigungen (§ 44a UrhG) gerechtfertigt sind.
E. Die Redtube-Abmahnaffäre: Anhand dieses konkreten Fallbeispiels wird die umstrittene Praxis der Nutzerabmahnung, die Rolle des Landgerichts Köln und die aktuelle Rechtsprechung analysiert.
F. Fazit und Ausblick: Die Arbeit fasst die Erkenntnisse zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Klärung zur Rechtssicherheit für Endnutzer.
Schlüsselwörter
Streaming, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG, § 53 UrhG, § 44a UrhG, Redtube, Abmahnaffäre, Zwischenspeicherung, Caching, Endnutzer, rezeptiver Werkgenuss, Rechtmäßigkeit, EuGH, Schrankenbestimmungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Streaming-Diensten im Internet aus der Sicht des Endnutzers und bewertet, ob dabei unerlaubte Vervielfältigungshandlungen begangen werden.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Werk?
Die Schwerpunkte liegen auf der technischen Abgrenzung von Streaming zu anderen digitalen Nutzungsmethoden, der rechtlichen Einordnung temporärer Zwischenspeicherungen im Browser-Cache sowie der Anwendung von urheberrechtlichen Schrankenregelungen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu klären, ob ein Internetnutzer beim reinen Anschauen (Streaming) von Video- oder Musikinhalten eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 16 UrhG begeht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung der Fachliteratur, der nationalen Gesetzeslage sowie relevanter Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Beschreibung des Streamings, die urheberrechtliche Einordnung der dabei auftretenden Vervielfältigungen, die Prüfung von Schrankenbestimmungen und eine kritische Analyse des Fallbeispiels "Redtube".
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Streaming, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht, § 53 UrhG, § 44a UrhG, Caching, Redtube-Abmahnaffäre und rezeptiver Werkgenuss.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Landgerichts Köln im Fall Redtube?
Der Autor kritisiert die Arbeitsweise des Landgerichts Köln scharf, insbesondere die leichtfertige Genehmigung von Auskunftsanträgen durch nicht auf Urheberrecht spezialisierte Kammern, die schließlich zu einer massenhaften, unrechtmäßigen Abmahnwelle führte.
Können auch rechtswidrige Streams unter die Schranke des § 44a UrhG fallen?
Der Autor argumentiert, dass § 44a Nr. 2 UrhG auf den rezeptiven Werkgenuss abstellt. Da der Nutzer beim Streaming keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung schafft, kann die Nutzung – auch bei rechtswidrigen Quellen – als rechtlich gedeckt angesehen werden.
Inwiefern beeinflusst das Urteil des EuGH zu Cache-Kopien die Thematik?
Das Urteil des EuGH, wonach Bildschirm- und Cachekopien beim Browsen keine Urheberrechte verletzen, wird vom Autor als starkes Indiz für die Rechtmäßigkeit des Streamings herangezogen, da die technischen Prozesse des Streamings mit denen des Browsings weitgehend identisch sind.
- Quote paper
- Michael Oelgeschläger (Author), 2014, Streaming im Internet: Verstoß gegen das Urheberrecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/281826