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Zur Shop-Startseite › Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte

Berufsfreiheit und Wirtschaftstätigkeit der Kommunen

Titel: Berufsfreiheit und Wirtschaftstätigkeit der Kommunen

Seminararbeit , 2014 , 33 Seiten , Note: 14 Punkte

Autor:in: Marco Penz (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die kommunale Wirtschaftstätigkeit ist besonders umstritten. Zunehmend treten kommunale Wirtschaftsunternehmen in Konkurrenz mit privaten Anbietern, die sich durch die wirtschaftliche Potenz der Kommunen gar in ihrer Existenz bedroht sehen. Dabei werden oftmals auch die Grenzen des kommunalrechtlich zulässigen überschritten. Gleichwohl sahen und sehen sich teils heute noch private Konkurrenten nicht unerheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt, eine unzulässige kommunale Wirtschaftstätigkeit abzuwehren. Insbesondere soll ihnen nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kein Grundrechtsschutz zukommen. Der Autor geht der Frage nach, ob diese ablehnende Auffassung der Gerichte mit der modernen Grundrechtsdogmatik noch zu vereinbaren ist. Insbesondere die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts stößt dabei auf Kritik.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Verfassungsrechtliche Strukturentscheidungen

1. Wirtschaftsordnung im Grundgesetz

2. Allgemeines Prinzip der Subsidiarität

3. Gemeinwohl als Voraussetzung jeden staatlichen Handelns

III. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen als verfassungsrechtliche Garantie

1. Berufsfreiheit von Kommunen (Art. 12 Abs. 1 GG)

2. Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)

IV. Kommunales Wirtschaftsrecht der Länder

1. Organisations- und Handlungsformen öffentlicher Unternehmen

2. Grundrechtsbindung öffentlicher Unternehmen

3. Sog. Schrankentrias

4. Nicht-wirtschaftliche Betätigung

V. Schutz privater Konkurrenten durch einfaches Recht

VI. Berufsfreiheit privater Konkurrenten (Art. 12 Abs. 1 GG)

1. Eingriff in den Schutzbereich

a) Schutzbereichseingrenzung der Rechtsprechung

b) Rechtfertigungslösung im Schrifttum

c) Kritik

aa) Schutzbereich berührt?

bb) Klassischer Eingriffsbegriff

cc) Faktischer Grundrechtseingriff

2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

VIII. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen und beleuchtet insbesondere den Rechtsschutz privater Konkurrenten vor staatlicher Konkurrenzwirtschaft im Hinblick auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen und Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes.
  • Kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Erfordernis des öffentlichen Zwecks.
  • Problematik des Rechtsschutzes privater Anbieter gegenüber kommunalen Wirtschaftsunternehmen.
  • Grundrechtsrelevanz staatlicher Wirtschaftstätigkeit und Eingriff in die Berufsfreiheit.
  • Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Betätigung.

Auszug aus dem Buch

1. Wirtschaftsordnung im Grundgesetz

Ist dem Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsordnung immanent, so könnten bereits daraus Schlüsse für oder gegen die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen gezogen werden. So wird teilweise versucht, etwa aufgrund des Übergangs der preußischen Unternehmen gemäß Art. 135 Abs. 6 GG die Schlussfolgerung zu ziehen, dass eine (erwerbs-)wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand nicht ausgeschlossen sei. Jedenfalls enthalte das Grundgesetz in den Art. 110 Abs. 1, 134 und 135 Abs. 6 GG eine Billigung öffentlicher Wirtschaftstätigkeit. Dabei wird jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, dass diese Vorschriften lediglich vermögensrechtliche bzw. finanzverfassungsrechtliche Aussagen treffen. Weder kommt darin zum Ausdruck, ob der Bund auch berechtigt ist, diese Unternehmen (erwerbs-)wirtschaftlich fortzuführen, noch lässt sich den Normen entnehmen, dass womöglich auch die Gründung neuer Unternehmen möglich sein soll. Zur Klärung der Frage sind diese Vorschriften folglich unergiebig. Vielmehr findet sich in Art. 87f Abs. 2 GG sogar ein Verfassungsauftrag zur Privatisierung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, was eher den Schluss nahe bringt, das Grundgesetz gehe von einem Vorrang der Privatwirtschaft aus.

Sehr wohl ergibt sich einerseits aus der Gewährleistung von Eigentum (Art. 14 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG) eine grundsätzliche Aussage dahingehend, dass ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb möglich sein muss, andererseits aus der Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln (Art. 15 GG) aber auch, dass der Verfassung sozialstaatliche Motive auch im wirtschaftlichen Bereich und damit einhergehend eine Wirtschaftstätigkeit des Staates nicht völlig fremd sind. Demnach dürfte jedenfalls eine Zentralplanwirtschaft nicht mit den Grundrechten, eine reine Marktwirtschaft nicht mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) vereinbar sein. Dies kann aber nicht dahingehend verstanden werden, das Grundgesetz kenne nur eine mögliche Wirtschaftsordnung, nämlich die der „Sozialen Marktwirtschaft“. Aus den Grundrechten lassen sich insofern keine fundamentalen Systementscheidungen entnehmen, selbst wenn die „bestehende Wirtschaftsverfassung […] den grundsätzlich freien Wettbewerb der als Anbieter und Nachfrager auf dem Markt auftretenden Unternehmer als eines ihrer Grundprinzipien“ enthalte.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Einführung in die Problematik kommunaler Wirtschaftstätigkeit und Darstellung des Fokus auf die Berufsfreiheit.

II. Verfassungsrechtliche Strukturentscheidungen: Analyse, ob das Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsordnung vorgibt und welche Bedeutung dem Subsidiaritätsprinzip zukommt.

III. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen als verfassungsrechtliche Garantie: Untersuchung der Berufsfreiheit für Kommunen sowie der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie.

IV. Kommunales Wirtschaftsrecht der Länder: Erläuterung der Organisationsformen, Grundrechtsbindung und der Schrankentrias im kommunalen Wirtschaftsrecht.

V. Schutz privater Konkurrenten durch einfaches Recht: Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsschutzes für private Konkurrenten gegen öffentliche Konkurrenzwirtschaft.

VI. Berufsfreiheit privater Konkurrenten (Art. 12 Abs. 1 GG): Auseinandersetzung mit der Eingriffsdogmatik in die Berufsfreiheit durch kommunale Wettbewerbsteilnahme.

VIII. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung hin zur Anerkennung kommunaler Wirtschaftstätigkeit als grundrechtsrelevantes Handeln.

Schlüsselwörter

Kommunalwirtschaft, Berufsfreiheit, Grundrechte, Wettbewerb, Öffentlicher Zweck, Schrankentrias, Selbstverwaltungsgarantie, Drittschutz, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsordnung, Sozialstaatsprinzip, Fiskalgeltung, Kommunalaufsicht, Marktwirtschaft, Verhältnismäßigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, wenn Kommunen wirtschaftlich tätig werden, und untersucht, inwieweit dadurch die Berufsfreiheit privater Wettbewerber beeinträchtigt wird.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Gemeindewirtschaftsrecht, der Grundrechtsbindung öffentlicher Unternehmen und der Frage, ob private Konkurrenten sich gegen staatliche Marktbeteiligung wehren können.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen einen grundrechtlich relevanten Eingriff darstellt und wie ein effektiver Rechtsschutz für private Anbieter ausgestaltet sein sollte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Normen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie verwaltungsgerichtliche Urteile und die vorherrschende Literatur diskutiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die verfassungsrechtlichen Strukturentscheidungen, die kommunale Selbstverwaltung, die landesrechtlichen Vorgaben (Schrankentrias) sowie die dogmatische Frage, ob durch kommunale Konkurrenz ein Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vorliegt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen gehören Kommunalwirtschaft, Berufsfreiheit, Öffentlicher Zweck, Wettbewerb, Drittschutz und die Schrankentrias.

Warum wird die rein erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der Kommune kritisiert?

Da Kommunen Träger öffentlicher Gewalt sind, müssen sie laut herrschender Meinung einen öffentlichen Zweck verfolgen; eine rein gewinnorientierte Betätigung ohne diesen Zweckbezug widerspricht diesem Auftrag.

Welche Bedeutung hat die Schrankentrias?

Die Schrankentrias (öffentlicher Zweck, Leistungsfähigkeit, Subsidiarität) dient als zentrale Zulässigkeitsvoraussetzung für kommunale wirtschaftliche Unternehmen und soll Kommunen vor finanziellen Überforderungen schützen.

Hat sich die Rechtsprechung zur Grundrechtsbindung öffentlicher Unternehmen geändert?

Ja, die moderne Rechtsprechung und Literatur neigen zunehmend dazu, kommunale Wirtschaftstätigkeit als grundrechtsrelevant anzusehen, da staatliche Akteure aufgrund ihrer finanziellen Vorteile (z.B. durch Steuermittel) Wettbewerber verdrängen können.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Berufsfreiheit und Wirtschaftstätigkeit der Kommunen
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
14 Punkte
Autor
Marco Penz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
33
Katalognummer
V281776
ISBN (eBook)
9783656764946
ISBN (Buch)
9783656764953
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Berufsfreiheit Kommunalunternehmen Wirtschaftliche Betätigung Gemeindeordnung Faktische Grundrechtseingriffe Kommunales Wirtschaftsrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Marco Penz (Autor:in), 2014, Berufsfreiheit und Wirtschaftstätigkeit der Kommunen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/281776
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Leseprobe aus  33  Seiten
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