Im Rahmen der stufenweisen Erweiterung des Managementverständnisses und der Abkehr vom Shareholder- hin zum Stakeholderansatz, erfuhr die Unternehmenslandschaft in Europa vielfältige und tiefgreifende Veränderungen. Darunter auch die Idee der Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivvermögen. Diese Form der Beteiligung verlangt allerdings ein Umdenken der Unternehmensführungen, denn es handelt sich nun nicht mehr um das klassische Master-Slave-System, sondern basiert in wesentlichen Teilen auf einer Gleichstellung beider Vertragsparteien.
Dabei gilt als Produktivvermögen, oder Produktivkapital, der Teil des reproduzierbaren Sachvermögens, der der Leistungserstellung im Rahmen der Produktion dient. Hiervon abzugrenzen ist die Aussage über die Verteilung des Produktivvermögens. Sie bezieht sich, abweichend von obiger Definition, auf die Verteilung der Eigentumsansprüche privater Haushalte an Unternehmen. Die Beteiligung an dem Produktivvermögen stellt den Mitarbeiter gleich mit den sonst an dieser Stelle stehenden Kapitalgebern, so dass sich unter Umständen auch eine immaterielle Beteiligung ergibt. Diese Arbeit gibt in Abschnitt 2 einen Überblick über die Ziele, Strukturen und Modelle der Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen und bildet die verschiedenen Maßnahmen ab. Dabei wird ein kurzer Einblick in die Fördermöglichkeiten gegeben. In Abschnitt 3 werden die Wirkungen auf Unternehmen und Mitarbeiter dargestellt und die Brücke zur Unternehmenskultur geschlagen. Hier werden die Zusammenhänge von Innovatins- und Leistungsfähigkeit von Unternehmen in Kombination mit der Motivation, also auch der Beteiligung der Mitarbeiter am Produtkivvermögen, betrachtet. Da sich die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital von der Mitbestimmung im Unternehmen auch über die Teilhabe erstreckt und sich die Arten der Beteiligung teilweise ergänzen, ist es unabdingbar auch die immateriellen Möglichkeiten der Beteiligung, die nicht direkt Thema der Arbeit sind aber mit dem Produktivvermögen zusammenhängen, zu beleuchten. Obwohl in diesem Bereich auch große Potentiale und Gefahren zu finden sind, werden dem immateriellen, insbesondere dem institutionellen und im weitesten Sinne politischen Teil der Beteiligung, in dieser Arbeit nur der Vollständigkeit halber Aufmerksamkeit geschenkt. Gleiches gilt für die Behandlung der Unternehmenskultur in Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
2 MATERIELLE BETEILIGUNG
2.1 DIE KAPITALBETEILIGUNG
2.1.1 Fremdkapitalbeteiligung
2.1.2 Eigenkapitalbeteiligung
2.1.3 Indirekte Kapitalbeteiligung als Form der Eigenkapitalbeteiligung
2.1.4 Mezzanine Formen der Beteiligung
2.2 DIE ERFOLGSBETEILIGUNG
2.2.1 Ertragsbeteiligung
2.2.2 Leistungsbeteiligung
2.2.3 Gewinnbeteiligung
2.2.3.1 Bonuszahlungen (cash based profit sharing)
2.2.3.2 Sparplan (deferred profit sharing)
2.2.3.3 Aktienbesitz (share-based profit sharing)
3 IMMATERIELLE BETEILIGUNG
4 MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG
5 WIRKUNG DER BETEILIGUNG
5.1 VERÄNDERUNGEN
5.2 ALLGEMEINE VORTEILE
5.3 ALLGEMEINE NACHTEILE
5.4 UNTERNEHMENSKULTUR UND MITARBEITERBETEILIGUNG
6 FAZIT UND AUSBLICK
LITERATURVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Formen der Mitarbeiterbeteiligung
Abbildung 2: Arten der immateriellen Beteiligung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ziele und Zielsetzung
Tabelle 2: Fördermöglichkeiten von Beteiligungen
Tabelle 3: Vor- und Nachteile verschiedener Kapitalbeteiligungsformen
1 Einleitung
Im Rahmen der stufenweisen Erweiterung des Managementverständnisses und der Abkehr vom Shareholder- hin zum Stakeholderansatz, erfuhr die Unternehmenslandschaft in Europa vielfältige und tiefgreifende Veränderungen. Darunter auch die Idee der Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivvermögen. Diese Form der Beteiligung verlangt allerdings ein Umdenken der Unternehmensführungen, denn es handelt sich nun nicht mehr um das klassische Master-Slave-System, sondern basiert in wesentlichen Teilen auf einer Gleichstellung beider Vertragsparteien.
Dabei gilt als Produktivvermögen, oder Produktivkapital, der Teil des reproduzierbaren Sachvermögens, der der Leistungserstellung im Rahmen der Produktion dient.1 Hiervon abzugrenzen ist die Aussage über die Verteilung des Produktivvermögens. Sie bezieht sich, abweichend von obiger Definition, auf die Verteilung der Eigentumsansprüche privater Haushalte an Unternehmen. Die Beteiligung an dem Produktivvermögen stellt den Mitarbeiter gleich mit den sonst an dieser Stelle stehenden Kapitalgebern, so dass sich unter Umständen auch eine immaterielle Beteiligung ergibt. Diese Arbeit gibt in Abschnitt 2 einen Überblick über die Ziele, Strukturen und Modelle der Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen und bildet die verschiedenen Maßnahmen ab. Dabei wird ein kurzer Einblick in die Fördermöglichkeiten gegeben. In Abschnitt 3 werden die Wirkungen auf Unternehmen und Mitarbeiter dargestellt und die Brücke zur Unternehmenskultur geschlagen. Hier werden die Zusammenhänge von Innovatins- und Leistungsfähigkeit von Unternehmen in Kombination mit der Motivation, also auch der Beteiligung der Mitarbeiter am Produtkivvermögen, betrachtet.2 Da sich die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital von der Mitbestimmung im Unternehmen auch über die Teilhabe erstreckt und sich die Arten der Beteiligung teilweise ergänzen, ist es unabdingbar auch die immateriellen Möglichkeiten der Beteiligung, die nicht direkt Thema der Arbeit sind aber mit dem Produktivvermögen zusammenhängen, zu beleuchten. Obwohl in diesem Bereich auch große Potentiale und Gefahren zu finden sind, werden dem immateriellen, insbesondere dem institutionellen und im weitesten Sinne politischen Teil der Beteiligung, in dieser Arbeit nur der Vollständigkeit halber Aufmerksamkeit geschenkt. Gleiches gilt für die Behandlung der Unternehmenskultur in Unternehmen.
2 Materielle Beteiligung
Die materielle Beteiligung bezeichnet die Beteiligung an den Substanzwerten des Unternehmens oder der Überlassung von Fremdkapital. Beide Formen der Beteiligung gehen durch die Möglichkeiten der Mezzaninen Beteiligungsformen fließend ineinander über. Eine klare Trennung kann nur in den klassischen Teilen, wie der Teilhabe durch Belegschaftsaktien, der materiellen Beteiligung vorgenommen werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Formen der Mitarbeiterbeteiligung3
2.1 Die Kapitalbeteiligung
Die Ziele, die durch eine Beteiligung verfolgt werden sind sehr unterschiedlich. Abhängig davon, ob ein Unternehmen z.B. die bereits vorhanden Mitarbeiter binden, die eigene Finanzierungsmöglichkeit verbessern oder neue Mitarbeiter akquirieren möchte, ergeben sich die verschiedenen Beteiligungssysteme. Es können sieben Zielgruppen identifiziert werden, die in nachfolgender Tabelle beschrieben werden.4 Diese Zielgruppen werden in aller Regel nicht alleine gesetzt. Stattdessen wird ein Zielportfolio entwickelt, auf das die jeweiligen Maßnahmen abgestimmt werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Ziele und Zielsetzung5
2.1.1 Fremdkapitalbeteiligung
Arbeitnehmer gewähren dem Unternehmen einen Kredit durch z.B. den Verzicht von Lohnauszahlung, sogenannter Investivlohn. Beispielhaft sind hier Pensionsrückstellungen, die allerdings europaweit weniger verbreitet sind, weil sich die sozialen Alterssicherungssysteme geschichtlich stärker etabliert haben als das im US amerikanischen Raum der Fall ist.
Bei einer Fremdkapitalbeteiligung besteht kein Mitspracherecht an Entscheidungen des Unternehmens. Die Sicherung der Einlagen ist durch gesetzliche Rahmengesetze garantiert, so dass das Risiko in Grenzen gehalten wird. Nachteilig ist die geringere Verzinsung, durch das meist geringere Risiko, zu erwähnen. Unternehmen greifen darauf zurück, wenn die Zinszahlungen gegenüber der Belegschaft geringer ausfallen, als die Kapitalbeschaffungskosten auf dem Kapitalmarkt.
2.1.2 Eigenkapitalbeteiligung
Die Eigenkapitalbeteiligung stellt grundsätzlich eine Beteiligung an Gewinn und Verlust dar, woraus ein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen resultiert. Verschiedene Modelle von stimmlosen Aktien über stille Beteiligungen sind denkbar, wobei Mitspracherechte eingeschränkt werden können. Vorteile liegen auf der Unternehmensseite bei der zeitlich unbegrenzten Überlassung des Kapitals. Der Chance auf eine hohe Rendite oder Verzinsung des Eigenkapitals aus Sicht der Arbeitnehmer, steht das Risiko der Verlustbeteiligung, bis hin zum Totalverlust des eingelegten Kapitals gegenüber.
2.1.3 Indirekte Kapitalbeteiligung als Form der Eigenkapitalbeteiligung
Durch das Bilden von Beteiligungsgesellschaften oder Fonds, können die Arbeitnehmer sich an diversen Unternehmen beteiligen. Zum einen wird dadurch Eigenkapitalcharakter geschaffen, mit dem Vorteil, dass eine Interessenvertretung auch tatsächliche Mitsprache in den Gremien eines Unternehmens ausüben kann, zum
anderen wird durch die Streuung des Kapitals in Fonds, die Gefahr eines Totalverlustes reduziert. Unternehmen, die sich in einer Organisationsform wie der GmbH befinden, können somit kostengünstig Anteile an Arbeitnehmer abgeben, ohne neue Gesellschafter aufzunehmen.6
2.1.4 Mezzanine Formen der Beteiligung
Mezzanin ist ein aus dem Italienischen stammender Begriff, der Zwischengeschosse in Gebäuden beschreibt. Übertragen auf die Beteiligungsstrukturen beschreibt er die Vermengung von Fremd- und Eigenkapitalbeteiligung. Dabei besteht je nach Art und Weise der Ausprägung auch die Gefahr des Totalverlustes wobei gleichzeitig keine Mitsprache gewährt wird (Genussrechte). Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat rechtlich wenig bis keine Kontrolle über diese Formen der Beteiligung. Bei einer Insolvenz des Unternehmens werden Genussrechte und ähnliche Beteiligungen oftmals nachrangig bedient. Dem gegenüber stehen allerdings vom jeweiligen Anbieter propagierte Renditen im zweistelligen Bereich. Bei dieser Form der Beteiligung ist es nicht unüblich, dass auch nicht Unternehmensangehörige die Genussrechte zeichnen können.
2.2 Die Erfolgsbeteiligung
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat in einer repräsentativen Umfrage ermittelt, dass diese Form der Beteiligung bei 13% der 9000 befragten Unternehmen praktiziert wird. Somit stellt Sie die am weitesten verbreitete Form der materiellen Beteiligung dar. Dabei liegt eine Erfolgsbeteiligung nur dann vor, wenn Arbeitnehmer variable und an den Erfolg geknüpfte Zuwendungen erhalten. In der Regel wird der Zielerreichungsgrad in einer Periode als Grundlage der variablen Vergütung angenommen, so dass der Arbeitnehmer durch eigenen Antrieb einen großen Anteil am variablen Teil der Vergütung verantwortet.7
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1 S. Gabler, Wirtschaftslexikon, Stichwort Produktivvermögen, 2014.
2 S. Gallup, Engagement, 2012.
3 S. Forschungsbericht, 1997 S. 4.
4 S. Hucker, Führung 2005, S. 9.
5 S. Hucker, Führung, 2005.
6 S. BmWi, Unternehmensportal, 2014.
7 S. Kluge, Wilke, Mitbestimmung, 2006 S. 13.