Als Whistleblowing wird das Aufdecken von Missständen oder Straftaten durch Arbeitnehmer in einem Betrieb oder Unternehmen bezeichnet. Ein Whistleblower ist also ein Hinweisgeber. In den USA, in Frankreich und in Großbritannien werden Arbeitnehmer zur Aufdeckung von Missständen ermutigt und gesetzlich geschützt. In den USA werden die Whistleblower vom Staat regelrecht als Klageinitiatoren benutzt und prozentual an Strafzahlungsforderungen gegen die angezeigten Unternehmen beteiligt. In den USA sind 90% der Betrugsklagen im medizinischen Bereich sog. qui tam actions, also Klagen, bei denen der Kläger für den Staat und gleichzeitig aus Eigeninteresse handelt. In Deutschland gibt es trotz mehrerer Gesetzesinitiativen bis heute noch keine allgemeine gesetzliche Privilegierung. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass Whistleblower durch die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung hinreichend geschützt seien und macht ihr weiteres Vorgehen von dem Ergebnis und den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der G20-Staaten zum Schutz von Hinweisgebern bei Korruptionsstraftaten abhängig. Es lässt sich wahrscheinlich auch mit der deutschen Geschichte (Nationalsozialismus und Stasi) erklären, dass hierzulande zurückhaltender mit dem Thema umgegangen wird. Es scheint, als hätten viele noch das Zitat von Hoffmann von Fallersleben „der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“, im Kopf.
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Whistleblowing – Was ist das?
I. Einleitung
II. Einteilung
1. Internes und externes Whistleblowing
a) Internes Whistleblowing
b) Externes Whistleblowing
2. Offenes, vertrauliches und anonymes Whistleblowing
a) Offenes Whistleblowing
b) Vertrauliches Whistleblowing
c) Anonymes Whistleblowing
3. Zusammenfassung
III. Interessenlagen
1. Schutzwürdige Arbeitgeberinteressen
2. Schutzwürdige Arbeitnehmerinteressen
B. Whistleblowing als Kündigungsgrund
I. Rechtsprechungsübersicht bis zur Heinisch-Entscheidung
1. Anzeige kann wichtiger Grund für fristlose Entlassung sein
2. Motivationslage des Arbeitnehmers entscheidend
3. Kehrtwende durch das Bundesverfassungsgericht
4. Umsetzung des verfassungsgerichtlichen Urteils durch das BAG
5. Konkretisierung der Rechtsprechung im Jahre
6. LAG Rheinland-Pfalz 2007: Motivation und hinreichende Darlegung der Straftatbestände entscheidend
7. Zusammenfassung
II. Die Heinisch – Entscheidung des EGMR
1. Sachverhalt
2. Die Entscheidung des EGMR
a) Eingriff in Art. 10 I EMRK
b) Gesetzlich vorgesehenes und berechtigtes Ziel
c) „In einer demokratischen Gesellschaft notwendig“
3. Zusammenfassung
C. Mögliche Folgen der Heinisch-Entscheidung
I. Folgen für die deutsche Gerichtspraxis
1. Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung
2. Vorschlag zur dogmatischen Umsetzung
aa) Kündigungsgrund
(1) Eine strafrechtliche Anzeigepflicht besteht
(2) Ein qualifiziertes öffentliches Interesse besteht und es sich nicht um bewusst oder leichtfertig falsche Informationen handelt
(a) Drohender Personenschaden
(b) Bei Vermögensschäden
(c) Zusammenfassung
bb) Prognoseprinzip
cc) Ultima-ratio-Prinzip
dd) Interessenabwägung
3. Tatsächliche Berücksichtigung
4. Prognose
II. Erfordernis einer gesetzlichen Regelung
III. Das Dilemma der Whistleblower
D. Fazit