Bislang wurden Änderung in der Sozialgesetzgebung, insbesondere im Gesundheitswesen, fast ausschließlich unter dem Begriff Gesundheitsstrukturgesetze diskutiert. Die letzte Änderung liegt gerade 3 Jahre zurück und sollte eine weitere ökonomische Expansion – ein weiteres Ansteigen der Kostenspirale – verhindern. Die Patientenrechte sollten gestärkt werden und das Qualitätsmanagement wurde in allen Segmenten des Gesundheitswesens verpflichtend. Bis zum Jahre 2003 sollten alle Krankenhäuser über ein internes QM verfügen.
Diese Ansprüche wurden bis heute nicht realisiert, Krankenhäuser verfügen – wenn überhaupt – über eine Zertifizierung, aber Qualitätsberichte, die eine öffentliche Diskussion über Qualität im Versorgungssystem zuließen, existieren nur in sehr wenigen Einrichtung, werden aber selten veröffentlicht. Die Schnittstellenprobleme, die den Anspruch nach Kontinuität und Nahtlosigkeit der Behandlung etablieren sollten, wurden nur im Bereich der Disease-Management-Programme verwirklicht und die Kostenspirale ist weiter angestiegen.
Die neuere Entwicklung verändert auch die Begrifflichkeiten. Die derzeitigen gesetzlichen Modifikation nennt man ‚Gesundheitsmodernisierungsgesetz‘ und ihre Zielorientierung ist primär auf Beitragsstabilität, insbesondere auf Beitragssenkung in Form von Präferenzen wie Eigenverantwortung, Privatisierung der Krankenversicherung und mehr Selbstbeteiligung ausgerichtet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen im SGB V
3 SGB IX Rehabilitation
4 Rechtsgrundlagen des QM in der Pflege
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Qualitätsmanagement im deutschen Gesundheitswesen. Sie untersucht, wie gesetzliche Vorgaben im SGB V, SGB IX und SGB XI die Struktur, Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der ambulanten, stationären sowie rehabilitativen Versorgung definieren und welche Anforderungen an Leistungserbringer gestellt werden.
- Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements im SGB V
- Strukturen und Anforderungen der Rehabilitation nach SGB IX
- Rechtsgrundlagen und Qualitätssicherung in der stationären und ambulanten Pflege
- Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit
- Zusammenwirken von Leistungserbringern, Kassen und Aufsichtsbehörden
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung
Bislang wurden Änderung in der Sozialgesetzgebung, insbesondere im Gesundheitswesen, fast ausschließlich unter dem Begriff Gesundheitsstrukturgesetze diskutiert. Die letzte Änderung liegt gerade 3 Jahre zurück und sollte eine weitere ökonomische Expansion – ein weiteres Ansteigen der Kostenspirale – verhindern. Die Patientenrechte sollten gestärkt werden und das Qualitätsmanagement wurde in allen Segmenten des Gesundheitswesens verpflichtend. Bis zum Jahre 2003 sollten alle Krankenhäuser über ein internes QM verfügen.
Diese Ansprüche wurden bis heute nicht realisiert, Krankenhäuser verfügen – wenn überhaupt – über eine Zertifizierung, aber Qualitätsberichte, die eine öffentliche Diskussion über Qualität im Versorgungssystem zuließen, existieren nur in sehr wenigen Einrichtung, werden aber selten veröffentlicht. Die Schnittstellenprobleme, die den Anspruch nach Kontinuität und Nahtlosigkeit der Behandlung etablieren sollten, wurden nur im Bereich der Disease-Management-Programme verwirklicht und die Kostenspirale ist weiter angestiegen.
Die neuere Entwicklung verändert auch die Begrifflichkeiten. Die derzeitigen gesetzlichen Modifikation nennt man ‚Gesundheitsmodernisierungsgesetz‘ und ihre Zielorientierung ist primär auf Beitragsstabilität, insbesondere auf Beitragssenkung in Form von Präferenzen wie Eigenverantwortung, Privatisierung der Krankenversicherung und mehr Selbstbeteiligung ausgerichtet. Im Entwurf des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes heißt es zur Begründung:
“Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst strukturelle Reformen sowie eine Neuordnung der Finanzierung. Die strukturellen Maßnahmen verbessern die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Die Transparenz wird erhöht, Eigenverantwortung und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und freien Berufe verbessert, leistungsfähige Strukturen geschaffen, die solidarische Wettbewerbsordnung wird weiterentwickelt und Bürokratie abgebaut. Die Neuordnung der Finanzierung ermöglicht deutliche Beitragssatzsenkungen und umfasst ausgewogene Sparbeiträge aller Beteiligten und unter Aspekten der sozialen Gerechtigkeit neu gestaltete Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen für Versicherte.” (BD 15/1525:1)
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung der Sozialgesetzgebung im Gesundheitswesen, kritisiert die bisher mangelhafte Umsetzung von Qualitätsmanagement-Ansprüchen und führt in die Ziele des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ein.
2 Grundlagen im SGB V: Hier werden die gesetzlichen Paragrafen des SGB V dargelegt, die die Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung, die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Aufgaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen regeln.
3 SGB IX Rehabilitation: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Rehabilitation im deutschen Recht, erläutert den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe und beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung und das Zusammenwirken der beteiligten Rehabilitationsträger.
4 Rechtsgrundlagen des QM in der Pflege: Der Fokus liegt hier auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI zur Qualitätssicherung in der Pflege, inklusive der Anforderungen an Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie der Kontrollrechte der medizinischen Dienste.
Schlüsselwörter
Qualitätsmanagement, Gesundheitswesen, Sozialgesetzbuch, SGB V, SGB IX, SGB XI, Rehabilitation, Pflegequalität, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Gemeinsamer Bundesausschuss, Patientenrechte, Qualitätssicherung, Krankenhaus, Vertragsärztliche Versorgung, Teilhabe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Grundlagen, die das Qualitätsmanagement im deutschen Gesundheits- und Sozialwesen regeln.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Felder sind die Qualitätsvorgaben in der vertragsärztlichen Versorgung, die gesetzliche Verankerung der Rehabilitation sowie die Qualitätsanforderungen an die Pflege.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist die Darstellung und Analyse der rechtlichen Anforderungen an Leistungserbringer zur Sicherung der Behandlungs- und Versorgungsqualität auf Basis der aktuellen Sozialgesetzgebung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtliche und strukturelle Analyse der relevanten Gesetzestexte (SGB V, IX und XI) sowie deren Einordnung in den Kontext der Gesundheitsreformen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei große Blöcke: die vertragsärztliche Versorgung (SGB V), das Rehabilitationswesen (SGB IX) und die Pflegeversicherung (SGB XI).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Qualitätsmanagement, SGB V/IX/XI, Rehabilitation, Pflegequalität und Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Welche Rolle spielt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss fungiert als zentrales Entscheidungsgremium, das durch Richtlinien verbindliche Qualitätsstandards für die medizinische und pflegerische Versorgung festlegt.
Wie ist die Qualität in der Pflege gesetzlich abgesichert?
Die Qualität in der Pflege wird durch verpflichtende Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) zwischen den Trägern und den Pflegekassen sowie durch regelmäßige Qualitätsprüfungen abgesichert.
- Quote paper
- Dr. phil. Rudolf Kutz (Author), 2005, Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/278222