Unter einem Konzern versteht man die wirtschaftliche Einheit mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen. Die Vorschriften zur Rechnungslegung von Konzernen finden sich im zweiten Unterabschnitt des dritten Buchs des HGB.
Aus dem Inhalt:
- Begriff des Konzerns
- Grundsätze der Konsolidierung
- Organisation der Konzernrechnungslegung
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen der Konzernrechnungslegung
1.1 Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung
1.1.1 Begriff des Konzerns
1.1.2 Funktion und konzernspezifische Bestandteile des Konzernabschlusses
1.1.3 Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
1.1.4 Konsolidierungskreis
1.2 Grundsätze der Konsolidierung
1.3 Organisation der Konzernrechnungslegung
1.4 Aufstellung des Konzernabschlusses
1.4.1 Vorbereitung der Einzelabschlüsse für den Einbezug in den Konzernabschluss
1.4.2 Kapitalkonsolidierung
1.4.3 Schuldenkonsolidierung
1.4.4 Zwischenerfolgskonsolidierung
1.5 Konsolidierung der Gewinn- und Verlustrechnung
1.6 Konzernanhang
1.7 Konzernlagebericht
2 Geplante Änderungen der Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz (BilMoG)
2.1 Befreiungen und Erleichterungen
2.2 Bestandteile und Befreiungswirkung des (internationalen) Jahresabschlusses
2.3 Neuregelung der Bilanzierung
2.3.1 Neuregelung des Vollständigkeitsgebots
2.3.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
2.3.3 Ansatzgebot für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.3.4 Ansatzverbot für Aufwandsrückstellungen
2.3.5 Rechnungsabgrenzungsposten
2.3.6 Ansatzverbot für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
2.3.7 Latente Steuern
2.4 Ausweis
2.5 Bewertung
2.5.1 Überblick
2.5.2 Bewertungsmodell
2.5.3 Niederstwertprinzip
2.5.4 Einführung des Zeitwertes
2.5.5 Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente
2.5.6 Realistischere Bewertung von Rückstellungen
2.5.7 Verbrauchsfolgeverfahren
2.5.8 Währungsumrechnung und Bewertungseinheiten
2.6 Geplante Änderungen der Rechnungslegung im Konzernabschluss
2.7 Erste Würdigung
Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)