Gerade in den beiden Legislaturperioden der ersten Rot-Grünen-Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik wurden die Akteure in der Arbeitsmarktpolitik vor besondere Herausforderungen gestellt: Die Arbeitslosenquote überstieg erstmals die 4 Millionen-Grenze, und mit der Krise der Bundesanstalt für Arbeit ergab sich weitreichender Reformbedarf. Zudem stehen sozialdemokratisch geführte Regierungen traditionell den Gewerkschaften besonders nah, so dass mit dem Regierungswechsel v.a. von Gewerkschafts- und Arbeitnehmerseite hohe Erwartungen verbunden waren, die zunächst durch Zurücknahme von Gesetzen und die Einrichtung des „Bündnisses für Arbeit“ auch erfüllt wurden (Blancke/Schmid 2003, S. 218, 221, Schmidt 2007, S. 295, Wiesenthal/Clasen 2003, S. 315). Mit wieder sinkender Arbeitslosenquote kam es dann zu einer Lähmung der Reformbestrebungen. Die 2002 anstehende Wahl, erste Anzeichen, dass die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen zurückblieb, und der Vermittlungsskandal in der Bundesanstalt für Arbeit setzten die Bundesregierung unter Druck und leiteten einen arbeitsmarktpolitischen Wandel ein, der in der zweiten Legislaturperiode fortgesetzt wurde (Blancke/Schmid 2003, S. 219, 225, 227).
Oberste Träger der Arbeitsmarktpolitik sind in der Bundesrepublik die Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Vollzugsorgane: Bundesregierung und Gebietskörperschaften. Innerhalb der Bundesregierung spielte das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine zentrale Rolle, das auch die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit ausübt, die als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts im wesentlichen für Arbeitsförderungspolitik zuständig ist (Lampert/Althammer 2004, S. 215).
Als institutionelle Veto-Akteure agieren im Feld Arbeitsmarktpolitik somit der Bundestag, der Bundesrat und Bundesgerichte (Trampusch 2003, S, 20, 21, 23). Parteipolitische Vetospieler sind in der Rot-Grünen-Regierung von 1998 bis 2005 die SPD und die Grünen. Daneben treten Gewerkschaften und Arbeitgeber als indirekte Vetospieler auf, die aufgrund ihrer rechtlich fixierten Tarifautonomie sowie verschiedenster formeller und informeller verbandlicher Einflussmöglichkeiten die Interessen ihrer Klientel zum Ausdruck bringen können (Merkel 2003, S. 181, Schmid 1998, S. 37, Sebaldt/Straßner 2004, S. 146, 152-155, Trampusch 2003, S. 22).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vetospieler in der Arbeitsmarktpolitik
2.1 Institutionelle und parteipolitische Vetospieler und Akteure
2.2 Gewerkschaften-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände als Vetospieler
3. Veränderung der Einflüsse von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden auf die Arbeitsmarktpolitik der Rot- Grünen Koalition
3.1 Einfluss von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in der ersten Legislaturperiode von 1998 bis
3.2 Einfluss von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in der zweiten Legislaturperiode von 2002-
4. Zusammenfassung
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis