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Die Aussichten eines NPD-Verbotsverfahrens

Könnte die NPD selbst ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen?

Title: Die Aussichten eines NPD-Verbotsverfahrens

Presentation (Elaboration) , 2014 , 11 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Florian Lünsmann (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights

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Seit Gründung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Jahre 1964 wird in der gesamtdeutschen Politik wiederholt1, zumeist bei Wahlerfolgen rechtsextremistischer Parteien, oder wenn es zu rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten kam2, lebhaft über ein NPD-Verbot debattiert.

Nach langer Vorbereitung hat der Bundesrat als einziges Verfassungsorgan am 03. Dezember 2013 einen neuen Antrag für ein NPD-Verbot beim BVerfG nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG eingereicht8.

Nun prüft der Zweite Senat des BVerfG den Antrag des Bundesrates.
Es sollen im Folgenden die Fragen nach den Erfolgsaussichten eines NPD-Verbots und ob die NPD selbst ein solches Verbotsverfahren vor dem BVerfG erzwingen kann, gelöst werden. Dafür werden zunächst die rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsnormen für ein Parteiverbot erörtert, um anschließend durch Subsumtion eine Beantwortung der Fragen vorzunehmen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG

2.1 Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland

2.2 Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratische Grundordnung

2.2.1 Parteien

2.2.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung

2.2.3 Ziele der Partei und Verhalten ihrer Anhänger

2.2.4 Darauf ausgehen

3. Subsumtion

4. Rechtsfolge

5. Antragsberechtigung

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht sowie die Frage, ob eine Partei ein solches Verfahren gegen sich selbst erzwingen kann, um eine Klärung ihres verfassungsrechtlichen Status zu erwirken.

  • Rechtliche Grundlagen und Hürden für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
  • Analyse der Tatbestandsmerkmale: Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Bedeutung der V-Leute-Problematik für Verbotsanträge
  • Subsumtion der NPD-Ideologie unter die verfassungsrechtlichen Verbotstatbestände
  • Frage der Parteistellung und Antragsberechtigung vor dem Bundesverfassungsgericht

Auszug aus dem Buch

3. Subsumtion

Der NPD wird nun folgendes vorgeworfen.

Die Ideologie der NPD sei über weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch.

Die NPD formuliere, ähnlich wie die NSDAP es tat, ein „lebensrichtiges Menschenbild“ auf Grundlage eines ethnischen Volksbegriffes.

Die Menschenwürde sei von der NPD also strikt ethnisch definiert.

Dabei gehören Migranten, Juden und Homosexuelle und weitere Personengruppen nicht zu dieser „Volksgemeinschaft“.

Dieser ethnische Personenbegriff als Basis für die Welt- und Rechtsanschauung der NPD stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde und zugleich eine Beeinträchtigung der FdGO dar.

Zudem vertritt die NPD durch ihr Menschenbild einen normativen Kollektivismus und eben keinen aus der Menschenwürde herzuleitenden Individualismus.

Dadurch wird die Subjektqualität des Menschen in Frage gestellt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die historische Debatte um ein NPD-Verbot sowie die Ausgangslage nach dem gescheiterten Verbotsverfahren von 2003 und den neuen Anträgen der Länder.

2. Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG: Hier werden die verfassungsrechtlichen Kriterien für ein Parteiverbot, insbesondere die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Bestands der Bundesrepublik, theoretisch hergeleitet.

3. Subsumtion: Dieses Kapitel wendet die rechtlichen Kriterien auf die konkrete Ideologie, das Verhalten und die Zielsetzungen der NPD an, um deren Verfassungswidrigkeit zu prüfen.

4. Rechtsfolge: Hier werden die Konsequenzen eines erfolgreichen Verbotsverfahrens, wie die Auflösung der Partei und das Verbot von Ersatzorganisationen, dargelegt.

5. Antragsberechtigung: Das Kapitel untersucht die verfahrensrechtlichen Fragen, wer ein Verbotsverfahren initiieren darf und ob die NPD selbst eine Feststellung ihrer Verfassungskonformität erzwingen kann.

6. Fazit: Das Fazit fasst die Schwierigkeiten einer verlässlichen Prognose für ein Verbotsverfahren zusammen, insbesondere hinsichtlich der Beweisführung und der Zurechenbarkeit von Handlungen.

Schlüsselwörter

NPD-Verbot, Bundesverfassungsgericht, Art. 21 Abs. 2 GG, freiheitliche demokratische Grundordnung, V-Leute, Rechtsextremismus, Menschenwürde, Parteiverbot, Verfassungswidrigkeit, Subsumtion, normative Kollektivismus, Parteienrecht, Verbotsverfahren

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Machbarkeit und die Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themen umfassen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot, die Analyse der NPD-Ideologie, die Problematik der Beweisführung durch V-Leute sowie die verfahrensrechtlichen Aspekte der Antragsbefugnis.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es zu klären, ob ein NPD-Verbotsverfahren heute Aussicht auf Erfolg hätte und ob die Partei rechtlich in der Lage ist, ein solches Verfahren zur Klärung ihres Status selbst zu erzwingen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, bestehend aus der Erörterung der rechtlichen Voraussetzungen und einer anschließenden Subsumtion der NPD-Aktivitäten unter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Analyse der NPD-Ideologie hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Prüfung, ob die NPD als Partei gegen die staatliche Ordnung agiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen NPD-Verbot, Bundesverfassungsgericht, freiheitliche demokratische Grundordnung, Parteienprivileg und Menschenwürde.

Warum scheiterte der erste Verbotsantrag im Jahr 2003?

Der erste Antrag scheiterte aufgrund der zweifelhaften Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes, die tief in die Parteistrukturen eingebunden waren, was ein verfassungsgemäßes Verfahren unmöglich machte.

Kann die NPD die Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit vor Gericht erzwingen?

Nein, das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, dass eine Partei das Bundesverfassungsgericht zur Feststellung ihrer Verfassungskonformität anruft; entsprechende Anträge wurden als unzulässig verworfen.

Welche Rolle spielen "V-Leute" bei der aktuellen Einschätzung?

Sie stellen ein zentrales Risiko dar, da die Sorge besteht, dass auch bei einem neuen Anlauf zu viel Belastungsmaterial von V-Leuten produziert worden sein könnte, was das Verfahren erneut gefährden könnte.

Was passiert im Falle eines Verbots mit der Partei?

Bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit wird die Partei als Organisation aufgelöst, ihre rechtliche Existenz gelöscht, ihr Vermögen gemeinnützigen Zwecken zugeführt und das Betreiben von Ersatzorganisationen untersagt.

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Details

Title
Die Aussichten eines NPD-Verbotsverfahrens
Subtitle
Könnte die NPD selbst ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen?
College
University of Hamburg
Grade
1,3
Author
Florian Lünsmann (Author)
Publication Year
2014
Pages
11
Catalog Number
V276321
ISBN (Book)
9783656692362
ISBN (eBook)
9783656692379
Language
German
Tags
aussichten npd-verbotsverfahrens könnte verbotsverfahren bundesverfassungsgericht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Florian Lünsmann (Author), 2014, Die Aussichten eines NPD-Verbotsverfahrens, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/276321
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