Mobil sein – ein Wunsch den heutzutage nicht nur wir Individuen
verspüren, sondern ein Anliegen das im Zeitalter der
Globalisierung auch und insbesondere die Wirtschaftsakteure
betrifft. In Europa feiern wir in diesem Jahr „20 Jahre
Binnenmarkt“ und ein starker Binnenmarkt – so heißt es in der
Politik - sei die europäische Antwort auf die Globalisierung. Doch
ein vollkommener Binnenmarkt setzt voraus, dass jegliche
Mobilitätshemmnisse eliminiert werden. Und obwohl die
Verwirklichung des Binnenmarktes als Prinzip im Primärrecht
verankert ist, kann noch nicht von einem Idealzustand gesprochen
werden. Weil Standortbedingungen und weitere Vorzüge in
anderen Mitgliedstaaten der EU oft vielversprechend scheinen,
sind Unternehmen immer mehr daran interessiert, sich über die
Grenzen hinweg zu situieren. Und die im Primärrecht verankerte
Niederlassungsfreiheit gewährt ihnen auch gerade dieses Recht.
Allerdings existiert bislang auf Europaebene keine flächendeckende Gesetzgebung. Vielfach führt Rechtsunsicherheit daher zu einer zumindest faktischen Hemmung der Mobilität für Gesellschaften. Der europäische Binnenmarkt ist eben nicht nur eine Wirtschaftsform, sondern auch ein Rechtsbegriff, der nicht automatisch von selbst entsteht. Er ist ein komplexes wirtschaftliches und rechtliches System, dessen Funktionieren oft gegen vielfältige Proteste von Staaten, Unternehmen und Arbeitnehmern durchgesetzt werden muss. (...)
Bedeutsame Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) wie etwa „Daily Mail“, „Centros“, „Inspire Art“ oder
„Cartesio“ haben vereinzelt zwar etwas Licht ins Dunkel
gebracht, jedoch besteht nach wie vor Verunsicherung und
Zurückhaltung auf Seiten der Gesellschaften. Zu dem zentralen,
aber seit langem unvollendeten Vorhaben des europäischen
Gesellschaftsrechts zählt daher auch das Projekt einer
Sitzverlegungsrichtlinie. Mit seinem kürzlich ergangenen VALEUrteil hat sich der EuGH nun wieder mit der europäischen
Unternehmermobilität auseinandergesetzt.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, was sich aus
dieser Rechtsprechung für die Sitzverlegungsrichtlinie ergibt.
Hierzu möchte ich anhand der Leitentscheidungen des EuGH die
bisherigen unternehmerischen Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Umstrukturierungen aufzeigen. Im Anschluss soll das Urteil und dessen neuer Regelungsgehalt untersucht werden, um dann dessen Auswirkungen auf die Sitzverlegungsrichtlinie und deren nötige inhaltliche Ausgestaltung bestimmen zu können.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Status quo ante – Die bisherigen Ansätze die Mobilitätsfrage zu lösen
1. Die Historie der Sitzverlegung
2. Die neusten Entwicklungen
III. Das Urteil „VALE“
1. Der Ausgangsfall
2. Die vier Vorlagefragen und die Entscheidung des EuGH
3. Der Regelungsgehalt des VALE-Urteils
4. Der neue Regelungsgehalt des VALE-Urteils
5. Der nach dem VALE-Urteil noch verbleibende Regelungsgehalt
a) Anforderungen an die grenzüberschreitende Sitzverlegung
b) Begriffsbestimmungen
IV. Was ergibt sich aus dem VALE-Urteil für die Sitzverlegungsrichtlinie?
1. Die Auswirkungen von EuGH-Urteilen auf das Sekundärrecht
2. Die Sitzverlegungsrichtlinie – überflüssig oder überfällig?
a) Die Notwendigkeit der Richtlinie aus Sicht der Praxis
b) Die Notwendigkeit der Richtlinie aus rechtlicher Sicht
aa) Notwendigkeit auf Grund von Regelungslücken
bb) Fehlendes Bedürfnis auf Grund möglicher Alternativen
cc) Notwendigkeit auf Grund von Widersprüchlichkeiten
c) Die Notwendigkeit der Richtlinie aus Sicht des EuGH
3. Zwischenergebnis
4. Ansichten anderer EU-Länder
5. Alternativen zu einer Richtlinie
a) Einheitliches Gesellschaftskollisionsrecht
b) Wettbewerb der Rechtsordnungen
c) Weitere Europäische Gesellschaftsformen
6. Die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie
a) Geltungsbereich, Art. 1 des Vorentwurfes
b) Definition, Art. 2 des Vorentwurfes
c) Kernbestimmung, Art. 3 des Vorentwurfes
d) Verfahren, Art. 4, 5 und 6 des Vorentwurfes
e) Schutzvorschriften, Art. 7 und 8 des Vorentwurfes
f) Publizität und formeller Ablauf, Art.9 des Vorentwurfes
g) Erfordernis von Identität, Art. 11 Abs. 2 des Vorentwurfes
h) Ausschluss aus Anwendungsbereich, Art. 13 des Vorentwurfes
7. Das Scheitern der bisherigen Vorschläge
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen des VALE-Urteils des EuGH auf das langjährige Vorhaben einer europäischen Sitzverlegungsrichtlinie zu analysieren und zu bewerten, ob nach dieser Rechtsprechung noch ein Bedarf für eine gesetzgeberische Harmonisierung besteht.
- Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften in Europa.
- Die Analyse des VALE-Urteils und dessen Bedeutung für das internationale Gesellschaftsrecht.
- Die Untersuchung der Notwendigkeit einer Sitzverlegungsrichtlinie nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung.
- Der Vergleich von Alternativlösungen wie einem einheitlichen Gesellschaftskollisionsrecht oder Wettbewerb der Rechtsordnungen.
- Die inhaltliche Ausgestaltung und die verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine mögliche künftige Richtlinie.
Auszug aus dem Buch
3. Der Regelungsgehalt des VALE-Urteils
Mit dem Urteil „VALE“ steht nun fest, dass der Zuzugsstaat grenzüberschreitende Umwandlungen zuzulassen hat, wenn eine entsprechende innerstaatliche Umwandlung nach seinem innerstaatlichen Recht möglich ist. Der EuGH hat nun ausdrücklich entschieden, dass auch der grenzüberschreitende Formwechsel, also die grenzüberschreitende statutenwechselnde Sitzverlegung, in den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit fällt. Dies steht lediglich unter dem Vorbehalt, dass Allgemeininteressen nicht entgegenstehen. Das obiter dictum in der Rechtssache „Cartesio“ wurde durch „VALE“ nicht nur bestätigt sondern auch weiter präzisiert. Es besteht folglich zumindest Rechtssicherheit im Hinblick auf die grundsätzliche Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Formwechsels. Dies bleibt auch für die nationalen Gesetze nicht folgenlos, denn solch ein Formwechsel ist den meisten europäischen Rechtsordnungen – auch der deutschen – unbekannt. Regelung in den nationalen Gesellschaftsrechten gibt es dagegen in Portugal und Spanien. Für Deutschland bedeutet dies, dass man die Vorschriften über den innerstaatlichen Rechtsformwechsel in §§ 190 ff in europarechtskonformer Auslegung entsprechend auf zuziehende Auslandsgesellschaften anzuwenden hat, wenn diese eine deutsche Rechtsform annehmen wollen.
Zudem hat der EuGH festgelegt, dass der Aufnahmemitgliedstaat seine nationalen Bestimmungen auf die zuziehende Gesellschaft anwenden darf; dabei jedoch den Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz zu beachten hat, um dadurch die Umwandlung nicht praktisch unmöglich zu machen oder nicht unnötig zu erschweren.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der unternehmerischen Mobilität im EU-Binnenmarkt und die anhaltende Rechtsunsicherheit im Bereich der grenzüberschreitenden Sitzverlegung.
II. Status quo ante – Die bisherigen Ansätze die Mobilitätsfrage zu lösen: Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über historische Versuche zur Regelung der Sitzverlegung und die wesentliche, wenn auch unvollständige EuGH-Rechtsprechung (Daily Mail, Centros, etc.).
III. Das Urteil „VALE“: Hier werden der Ausgangsfall, die Entscheidung des EuGH und der neue Regelungsgehalt detailliert analysiert, wobei die verbleibenden Klärungsbedarfe herausgearbeitet werden.
IV. Was ergibt sich aus dem VALE-Urteil für die Sitzverlegungsrichtlinie?: Dieses zentrale Kapitel erörtert die Notwendigkeit der Richtlinie, vergleicht Alternativen wie Kollisionsrecht und untersucht die mögliche inhaltliche Ausgestaltung sowie das Scheitern bisheriger Entwürfe.
V. Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass das VALE-Urteil zwar wichtige Impulse liefert, aber eine legislative Lösung durch eine Sitzverlegungsrichtlinie für echte Rechtssicherheit unerlässlich bleibt.
Schlüsselwörter
EuGH, Sitzverlegungsrichtlinie, Niederlassungsfreiheit, grenzüberschreitender Formwechsel, VALE-Urteil, Gesellschaftsrecht, Binnenmarkt, Mobilität, Rechtssicherheit, Umwandlung, Gründungstheorie, Sitztheorie, Gesellschaftskollisionsrecht, Harmonisierung, Unternehmensmobilität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – insbesondere des VALE-Urteils – auf das seit langem geplante Vorhaben einer europäischen Sitzverlegungsrichtlinie.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Die zentralen Themen umfassen die unternehmerische Niederlassungsfreiheit, grenzüberschreitende Formwechsel, die Problematik der Sitzverlegung und die Diskussion über die Notwendigkeit und Ausgestaltung einer einheitlichen europäischen Richtlinie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es zu bestimmen, ob nach den jüngsten Urteilen des EuGH noch eine gesetzgeberische Flankierung durch eine EU-Richtlinie notwendig ist, um volle Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von EuGH-Urteilen, Entwürfen der EU-Kommission und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur sowie Expertenmeinungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung der Mobilitätsfrage, das VALE-Urteil im Detail, die Notwendigkeit einer Richtlinie aus Sicht von Praxis und Recht sowie mögliche Alternativen wie ein einheitliches Kollisionsrecht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Niederlassungsfreiheit, grenzüberschreitender Formwechsel, Sitzverlegungsrichtlinie, Gesellschaftsrecht, Rechtssicherheit und Binnenmarkt.
Was ist die Kernbotschaft in Bezug auf das VALE-Urteil?
Das VALE-Urteil hat zwar die grundsätzliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Formwechsel bestätigt, bietet jedoch keine ausreichende verfahrensrechtliche Rechtssicherheit für die Praxis, weshalb eine legislative Regelung weiterhin notwendig bleibt.
Warum hält die Autorin den Wettbewerb der Rechtsordnungen (Delaware-Modell) für Europa für problematisch?
Die Autorin argumentiert, dass das Delaware-Modell in Europa aufgrund fehlender einheitlicher Rechtskultur und Sprache sowie drohender Gefahren für den Gläubigerschutz („race to the bottom“) nicht direkt übertragbar ist.
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- Melanie Neubauer (Author), 2012, Das VALE-Urteil des EuGH und die Konsequenzen für die Sitzverlegungsrichtlinie, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/274844