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Seminararbeit, 2014
22 Seiten, Note: 2,3
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Spiel und seine Struktur
2.1. NGOs - Neue Spieler in einem alten Spiel?
2.2. Spielgebote und -verbote
3 „Spiel-Theoretische“ Überlegungen
3.1. Eine mögliche Erklärung, warum Akteure, wie, handeln
3.2. Empowerment - Stärkung der (individuellen) Machtbasis
4 Das „chinesische“ Spiel
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Zeitschriftenartikel
Internetquellen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„ NGOs in der VR China - ein revolutionäres Konzept in einer postrevolu- tionären Gesellschaft! “ Zumindest so oder so ähnlich könnte man die Existenz von Nicht-Regierungsorganisationen (NROs, engl. NGOs) in einem Land bezeichnen, in dem die letzte in einer Reihe als fundamental zu bezeichnenden gesellschaftlichen Umwälzungen des 20. Jahrhunderts erst wenige Jahrzehnte passe ist. Und in dem bis dato die Bildung von nicht staatlich legitimierten und / oder initialisierten Interessensvertretungen zu einem wesentlichen Teil von Seiten des Staates mindestens misstrauisch beäugt wird. Dabei scheinen die politisch Verantwortlichen gerne, oder wissentlich, zu übersehen, dass die Volksrepublik China über eine lange Tradition bei der Bildung von privaten Gemeinschaften verfügt. Diese Gruppierungen, auch „Zusammenschlüsse innerhalb des Volkes“ genannt, reichen dabei bis in die Zeit der Frühlings- und Herbstperiode (771 - 448 v. Chr.) zurück und gehen damals wie heute über die häufig erwähnten, wichtigen Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse hinaus. Sie betätig(t)en sich dabei in vielerlei gesellschaftlichen Bereichen wie etwa der Politik, der Bildung, der Wohltätigkeit oder dem wirtschaftlichen Sektor. [vgl. Jia, 2005] Gruppierungen dieser Art, die als privat organisierte, nicht staatlich kontrollierte Organisationen verstanden und bezeichnet werden können, sind demnach keine, wie gerne behauptet wird, völlig neue Erscheinungen der chinesischen Gesellschaft. Gleichwohl besitzen sie durchaus den revolutionären Charakter der vielen Neuerungen inne wohnt - stellen sie doch mit ihrem privaten, nicht staatlich kontrollierten und geleiteten Engagement und der damit verbundenen Meinungsfreiheit einen Gegenentwurf zum politisch propagandierten Idealbild der chinesischen Gesellschaftsordnung dar. Vermutlich dieser Gegensatz ist es, der Mitschuld tragen könnte an den, im internationalen Vergleich, rigiden Vorschriften für die Gründung, Anerkennung und Förderung von Non-Governmental- Organizations. Mit der leidigen Folge, dass ein großer Teil der existenten NGOs ihr Dasein im Halbdunklen oder Schatten fristen muss, mit der ständigen Gefahr verboten und / oder kriminalisiert zu werden.
Ziel dieser Seminararbeit ist die Beantwortung der Frage: „Unter welchen Bedingungen agieren und existieren Labour-Support-Organizations in der Volksrepublik China und wie lassen sich ihre Einflussmöglichkeiten auf den Arbeitssektor verbessern?“ Unter der Perspektive, dass sämtliches Agieren von Seiten der Politik, der Wirtschaft, der Interessensverbänden, der Gewerkschaften und der NGOs einem großen Spiel gleicht, bei dem ein Sieg das Durchsetzen der jeweilig individuellen Ziele verkörpert und bei dem es Regeln und Vorschriften gibt wer beispielsweise „mitspielen“ darf - und wer ausgeschlossen wird - ergibt sich die folgende Konzeption dieser Seminararbeit. Zunächst werden in Kapitel 2 einige grundsätzliche, strukturelle Aspekte erörtert bevor in Kapitel 3 zur theoretischen Untermauerung zwei Spielregeln (bzw. Theorien) vorgestellt werden, an derer sich das anschließende Kapitel 4 mit den Eigenarten in der VRC orientiert. Schlussendlich wird in Kapitel 5 ein persönliches Fazit gezogen.
Eine von vielen allgemeingültigen Erklärungen zum Begriff der Struktur lautet; Struktur ist „ ein Gefüge, das aus Teilen besteht, die wechselseitig voneinander abhängen. “ [Duden-Online, 05.04.2014] Einen wichtigen Teil dieses Gefüges stellen dabei die unterschiedlichen Akteure, ihre individuellen Ziele sowie die für sie geltenden Vorschriften, Normen, Erwartungen und Gesetze dar.
Welche Spieler oder Akteure existieren im Arbeitssektor und wie lassen sich diese differenzieren? Ein wesentlicher Akteur in einer Gesellschaft ist der Staat in Form der Regierung, der Ministerien, der Behörden, der Verwaltungsstellen, der staatlichen Unternehmen sowie deren Angestellten und Beamten. Einen weiteren, gewichtigen Player stellen alle an Profit orientierten, privaten Organisationen dar, die sich weitestgehend an den Kräften von Angebot und Nachfrage orientieren (z.B. Unternehmen). Den dritten Bereich bildet eine bunte Mischung unterschiedlichster privater, vornehmlich NICHT an Profit orientierter Organisationen (engl. Nonprofit Organizations). Nach Artikel 71 der UNO wird unter dem Begriff NGO eine jegliche Organisation verstanden, die nicht staatlich ist oder im Staatsauftrag handelt. Unter diese Definition fallen demnach auch Gewerkschaften, Parteien, Stiftungen, Interessensgruppen, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen u.v.m.. Im üblichen Sprachgebrauch wird der Begriff NGO hingegen für eine Organisation verwendet welche keine direkte Klientelpolitik betreibt (was Gewerkschaften, Parteien, Interessensverbände ausschließt), die jeweiligen politischen und gesetzlichen Vorschriften anerkennt und danach handelt (kriminelle Organisationen sind somit gleichfalls keine NGOs), und das erwirtschafte Vermögen, nach Abzug für Ausgaben wie Steuern und Gehälter, vollständig für die weitere Arbeit der NGO nutzt. Ferner sollen NGOs keine staatlichen Mitglieder enthalten, keine finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates annehmen (die Kirche in Deutschland wäre nach diesem Verständnis auch keine NGO), eine feste organisatorische Struktur mit einem Hauptsitz besitzen und auf Dauer angelegt sein (Abgrenzung zu sozialen Bewegungen). [vgl. Frantz et. al., 2006, S. 18 - 29]
Neben diesen Idealtypischen NGOs existieren ferner Organisationsformen, welche weithin als NGOs bezeichnet werden, die aber unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Kriterien bestenfalls als untypische NGOs charakterisiert werden können, da sie die an sie gestellten strukturellen Anforderungen nur teilweise erfüllen. Die beiden wichtigsten Ausprägungen dieser NGOs sind QUANGOs und GONGOs. QUANGOs verstehen sich dabei als Organisationsformen, die aus privaten wie staatlichen Mitgliedern bestehen und zu einem nicht unwesentlichen Teil aus Steuergeldern (mit-)finanziert werden, aber eigenständig und ohne staatliche Intervention agieren. GONGOs sind hingegen direkt von staatlicher Seite gegründet und auch zu einem überwiegenden Teil finanziert. GONGOS sind formal private Organisationen, fungieren aber überwiegend als Aufgabenempfänger des Staates [vgl. Frantz et. al., 2006, S. 40 - 43] Sind NGOs nun etwas neues, eine Erscheinung des späten 20. Jh. und frühen 21. Jh.? Mitnichten, private Organisationen, die dem Charakter einer NGO entsprechen sind keineswegs, weder im „Westen“ noch in anderen Teilen der Erde, eine moderne Erfindung. Es gab sie schon immer, allerdings erlebten sie ihre stärksten Jahre in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Einzig die Begrifflichkeit „NGO“, unter dem diese Organisationen inzwischen in aller Munde sind, stellen eine Errungenschaft unserer Zeit. Ihre heutige Bedeutung verdanken sie vornehmlich dem Ende des kalten Krieges und der anschließend eingetretenen Globalisierungswelle. [vgl. Brunnengräber et. al., 2005, S. 22 f.] Neben der Begrifflichkeit an sich, sind insbesondere ihre transnationalen Strukturen eine weitere Neuerung. Weiterhin die Vernetzungen mit anderen, nationalen und internationalen NGOs, Verbänden, Gewerkschaften etc., die es ihnen ermöglichen eine merkbar größere Aufmerksamkeit zu erreichen als dieses für frühere Epochen denkbar wäre. [vgl. Brunnengräber et. al., 2005, S. 103 ff.]
Ob ein Akteur auf der nationalen Ebene aus dem Spiel genommen (verboten) wird, steht und fällt letzten Endes mit seiner rechtlichen Anerkennung. Ein internationaler, im Völkerrecht verankerter und allgemein- gültiger Rechtstatus für NGOs wird zwar seit langem angestrebt, ist aber bis heute keine Realität. Bis Dato unterliegen NGOs dem jeweiligen nationalen Recht des Landes in dem sie aktiv sind und das festlegt welche Kriterien für eine Anerkennung zu erfüllen sind. Sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen transparent, erfüllbar und rechtlich gesichert (z.B. bei unabhängiger Stelle einklagbar), wie dies in den meisten Staaten der Fall ist, sollte ein NGO-Verbot eine Ausnahmeerscheinung darstellen. Problematisch wird es wenn mindestens einer der oben genannten Punkte nicht (mehr) zutrifft; zudem treffen NGOs in einem rechtlich unsicheren Umfeld nicht unwahrscheinlicher Weise auf einen ganzen Mix an Problemen. So können etwa die gesetzlichen Vorgaben derartig rigide sein, dass sie für die meisten Gruppierungen als nicht erfüllbar gelten, gekoppelt mit etwaig fehlenden Klagemöglichkeiten und / oder einer eher schwammigen Gesetzeslage. [vgl. Frantz et. al., 2006, S. 30 ff.] Auch eine unvorhersehbare Änderung der politischen und gesellschaftlichen Stimmung kann zu Schwierigkeiten führen. Ein recht aktuelles Beispiel lieferte Russland im Jahr 2013, mit dem international kritisierten Gesetz gegen „Ausländische Agententätigkeit“, bei dem aus dem Ausland finanzierte oder unterstützte „politisch aktive“ NGOs als ausländische Agenten klassifiziert und entsprechend kriminalisiert werden können. Die Folge dieses Erlasses treibt zuweilen derart seltsame Blüten, das vermeintlich harmlose Hilfsorganisation (inkl. ihrer Mitarbeiter) die sich z.B. für bedrohte Kraniche im Armurgebiet einsetzen, aufgrund erhaltener Finanzmittel aus dem Ausland, als ausländische Agenten eingestuft und verboten werden können. (vgl. RiaNovosti, 2014)
„ Spielen erzeugt eine eigene Wirklichkeit: die der Möglichkeiten . “ [Neutert, 1971, S. 4] „ Spiel ist eine freiwillige Handlung oder Beschäftigung, die innerhalb gewisser festgesetzter Grenzen von Zeit und Raum nach freiwillig angenommenen, aber unbedingt bindenden Regeln verrichtet wird, ihr Ziel in sich selber hat und begleitet wird von einem Gefühl der Spannung und Freude und einem Bewusstsein des ‚ Andersseins ‘ als das ‚ gewöhnliche Leben ‘ . “ [Huizinga, 1991, S. 37]
Beide Zitate zusammen, beschreiben sehr schön die Wesensmerkmale eines Spiels. In Bezug zu dem Thema dieser Arbeit könnte man dabei die vorherigen Aussagen folgendermaßen interpretieren: „Es geht um die Schaffung von Möglichkeiten oder Befähigungen, die individuellen Ziele der einzelnen auf dem Arbeitssektor aktiven Akteure zu verbessern, ohne dabei Gefahr zu laufen kriminalisiert zu werden.“ Geht man davon aus, dass alle (Ver-)Handlungen, Taktiken, Strategien und Maßnahmen, der auf dem Arbeitssektor agierenden Akteure als Bestandteil politischen Agierens verstanden werden, so ist frei nach Bourdieu zu erwarten, dass alles was auf dem (arbeits-)politischen (Spiel-)Feld geschieht, spezifischen Regeln und Handlungserwartungen unterworfen ist und sich dieses Feld von anderen gesellschaftlichen Feldern abgrenzt. [vgl. Bourdieu, 2001, S. 51]
Die Akteure
Ein wichtiger Aspekt ist der explizite Verweis, dass Individuen keine Ausschließlichkeit auf (mikro)politisches Handeln besitzen. Sowohl Organisation als auch Individuen agieren innerhalb ihrer sie umgegebenen Umwelt, in der sie etwa durch Gesetze, Normen etc. beeinflusst werden. Zudem können Organisationen (z.B. NGOs) selbst Mitglied einer weit größeren Organisation (z.B. eines Staates) sein und dort wiederum als individueller Akteur in Erscheinung treten und mit anderen Organisationen (anderen NGOs, Gewerkschaften, staatlichen Institutionen, etc.) um Einfluss konkurrieren. Eine Organisation kann demnach an die Stelle eines Individuums treten und sich wie ein solches Verhalten. Der Versuch Handeln mit Hilfe der mikropolitischen Theorie zu erläutern erscheint demnach legitim.
Alles eine Frage der Macht
„ Macht ist ein alltäglicher Mechanismus unserer sozialen Existenz. Sie ist, wenn auch selbstverständlich nicht die einzige, so doch eine nicht aus der Welt zu schaffende Dimension jeder zwischenmenschlichen Beziehung. [ … ] Sondern einfach deshalb, weil ein jeder Mensch in seinen Beziehungen zu den anderen existieren will, d.h. ein relativ autonomer Akteur bleibt, anstatt einfaches Mittel zu werden. Und das kann er nur, wenn er seine Autonomie nutzt, d.h. sich das Recht nimmt, sich anders zu verhalten als von ihm erwartet wird. “ [Friedberg, 1992, S. 40]
[...]
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