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Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl

Titel: Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl

Forschungsarbeit , 2014 , 30 Seiten , Note: 1,1

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Führt das freiwillige Ausscheiden von Arbeitnehmern nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste dazu, dass Kündigungen einzelner, in der Namensliste aufgeführter Arbeitnehmer vermieden werden, liegt darin keine wesentliche Änderung der Sachlage i. S. von § 1 Abs. 5 S. 3 KSchG. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebsparteien hierfür bei Abschluss des Interessenausgleichs eine Regelung vorgesehen haben.
Eine mit der Bildung von Altersgruppen im Rahmen der Sozialauswahl verbundene Ungleichbehandlung wegen des Alters kann bei Massenkündigungen durch legitime Ziele gerechtfertigt sein. Der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit. Dies gilt nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer auf Grund seiner Tätigkeit und Ausbildung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen kann.
Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist und ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl - grob fehlerhafte Namensliste

2. Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

3. Interessenausgleich und Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG

4. Punkteschema für die Sozialauswahl

5. Kriterien für die Sozialauswahl

5.1 Betriebszugehörigkeit

5.2 Lebensalter

5.3 Unterhaltspflichten

5.4 Schwerbehinderung

6. Sozialauswahl in der Praxis

7. Rechtliche Anforderungen an Interessenausgleich und Namensliste

8. Widerlegung der Vermutungswirkung

9. Altersgruppenbildung und Diskriminierungsverbote

10. Muster Interessenausgleich nach § 125 InsO und Sozialplan

10.1 Interessenausgleich

10.2 Sozialplan

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Altersgruppenbildung im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Das Hauptziel ist die Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Altersgruppenbildung trotz des AGG und der Anforderungen des KSchG wirksam ist und wie die Vermutungswirkung einer Namensliste in einem Interessenausgleich rechtlich zu bewerten ist.

  • Rechtliche Grundlagen der Sozialauswahl bei Betriebsänderungen
  • Anwendung und Zulässigkeit von Punkteschemata zur Sozialauswahl
  • Rechtfertigung der Altersgruppenbildung unter Berücksichtigung des AGG
  • Anforderungen an die Wirksamkeit eines Interessenausgleichs mit Namensliste
  • Umgang mit der Vermutungswirkung der Betriebsbedingtheit nach § 1 Abs. 5 KSchG

Auszug aus dem Buch

Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl - grob fehlerhafte Namensliste

BAG, Urteil vom 12.03.2009 - 2 AZR 418/07; NZA 2009, 1023ff; Weiterführung von BAG, NZA 2008, 405 = NJW 2008, 1102 - Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts steht Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, solange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind. Die durch die Gruppenbildung erstrebte Erhaltung der Altersstruktur wirkt nicht nur einer Überalterung der Belegschaft entgegen, sondern relativiert auch die etwa überschießenden Tendenzen der Bewertung des Lebensalters als Sozialdatum und verhindert eine übermäßige Belastung jüngerer Beschäftigter.

Mit der Bildung von Altersgruppen bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Interessenausgleich mit Namensliste beschäftigt sich die Entscheidung des LAG Niedersachsen, NZA-RR 2008, 348 - Die Bildung von Altersgruppen in einem Interessenausgleich mit Namensliste ist grundsätzlich auch unter Geltung des AGG zulässig. Es bedarf auf den Betrieb bezogener Gründe für die Bildung der Altersgruppen. An den Sachvortrag dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; die Notwendigkeit einer Betriebsratsanhörung auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste untersuchen die Urteile des LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2008, 356; BAG, NZA 2007, 1319 Os. = NJOZ 2007, 5209; mit der Auswahlrichtlinie, Namensliste, Altersgruppenbildung und Altersdiskriminierung befasst sich der Beitrag von Lingemann/Beck, NZA 2009, 577; die Wirksamkeit einer Namensliste trotz Verstoß gegen das AGG behandelt die Entscheidung des BAG, Urt. v. 06.11.2008 - 2 AZR 701/07, BeckRS 2009, 58467. § 2 Abs. 4 AGG enthält keine Bereichsausnahme, vgl. Lingemann/Beck, Auswahlrichtlinie, Namensliste, Altersgruppenbildung und Altersdiskriminierung, NZA 2009, 578, NZA 2009, 364 RN 34; Schiefer, DB 2009, 733, sondern beschreibt nur den Weg, auf dem die Diskriminierungsverbote des AGG in das bisherige System des Kündigungsschutzrechts nach der Vorstellung des Gesetzgebers einzupassen sind.

Zusammenfassung der Kapitel

Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl - grob fehlerhafte Namensliste: Einleitung in die Problematik der Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigungen unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots.

Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung: Analyse der Streitigkeiten um die Wirksamkeit einer Kündigung bei gleichzeitigem Auftragsrückgang und Personalabbau.

Interessenausgleich und Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG: Erläuterung der Rechtsfolgen bei Namenslisten in Interessenausgleichen und deren Bedeutung für die Vermutung der Betriebsbedingtheit.

Punkteschema für die Sozialauswahl: Darstellung der Verwendung von Punkteschemata zur objektiven Durchführung der Sozialauswahl.

Kriterien für die Sozialauswahl: Detaillierte Betrachtung der Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.

Sozialauswahl in der Praxis: Zusammenfassung der methodischen Vorgehensweise bei der Sozialauswahl in einer konkreten betrieblichen Situation.

Rechtliche Anforderungen an Interessenausgleich und Namensliste: Diskussion über die formalen Voraussetzungen der Schriftform und Verbindlichkeit von Interessenausgleichen.

Widerlegung der Vermutungswirkung: Untersuchung der Beweislast und der Anforderungen an Arbeitnehmer zur Widerlegung der Vermutung der Betriebsbedingtheit.

Altersgruppenbildung und Diskriminierungsverbote: Analyse der europarechtlichen Vorgaben zur Altersdiskriminierung im Kontext der betrieblichen Altersstruktur.

Muster Interessenausgleich nach § 125 InsO und Sozialplan: Bereitstellung praktischer Mustervorlagen für Interessenausgleich und Sozialplan sowie Abfindungsstaffeln.

Schlüsselwörter

Sozialauswahl, Kündigungsschutz, Betriebsbedingte Kündigung, Altersgruppenbildung, Namensliste, Interessenausgleich, AGG, Punkteschema, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Betriebsänderung, KSchG, Sozialplan, Altersdiskriminierung, Rechtsprechung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit und Umsetzung von Altersgruppenbildungen bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen von Interessenausgleichen mit Namensliste.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der Sozialauswahl bei Massenentlassungen, der Wirksamkeit von Namenslisten und der Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen Altersgruppen bilden dürfen, ohne gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen, und welche Anforderungen an die soziale Auswahl dabei zu stellen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) sowie arbeitsrechtlicher Literatur und Kommentierungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die rechtliche Rechtfertigung von Altersgruppenbildungen, die Anwendung von Punkteschemata, die Anforderungen an die Wirksamkeit von Namenslisten sowie die prozessualen Hürden bei der Widerlegung der Vermutung der Betriebsbedingtheit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Sozialauswahl, Altersgruppenbildung, Interessenausgleich, Namensliste, AGG, betriebsbedingte Kündigung, KSchG, Punkteschema.

Inwiefern beeinflusst eine Namensliste die Beweislast für den Arbeitnehmer?

Eine Namensliste in einem Interessenausgleich führt zu einer Umkehr der Beweislast: Es wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, womit der Arbeitnehmer vor Gericht nachweisen muss, dass diese Erfordernisse nicht vorliegen.

Sind Altersgruppenbildungen trotz des AGG immer zulässig?

Altersgruppenbildungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (z. B. Erhaltung einer altersgemischten Personalstruktur) und die gewählten Mittel angemessen und erforderlich sind.

Welche Rolle spielt das Punkteschema in der Sozialauswahl?

Das Punkteschema dient als Entscheidungshilfe für den Arbeitgeber, um die Sozialauswahl möglichst objektiv und transparent durch die Gewichtung gesetzlich vorgeschriebener Kriterien (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) durchzuführen.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim  (Forschungsarbeit (FOI))
Note
1,1
Autor
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
30
Katalognummer
V274181
ISBN (Buch)
9783656669715
ISBN (eBook)
9783656669739
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialauswahl Arbeitsrecht betriebliche Erfordernisse Namensliste Weiterbeschäftigung § 1 Abs. 5 S. 3 KSchG gesetzliche Vermutung Bildung von Altersgruppen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2014, Altersgruppenbildung zur Sozialauswahl, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/274181
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Leseprobe aus  30  Seiten
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