Die Teilhabe am Arbeitsleben ist (neben nicht behinderten Menschen) eine besondere Leistung für behinderte Menschen, welche unterschiedliche Möglichkeiten für die Wahrnehmung und Unterstützung einer Arbeit vorsieht. Bei den Leistungen zu Teilhabe handelt es sich vorrangig um die Eingliederung von Arbeitsprozessen sowie den damit in Zusammenhang stehenden sozialen Lebenszusammenhängen. Bei der Teilhabe am Arbeitsleben gestaltet der behinderte Mensch autonom und aktiv seinen Berufsweg. Es wird dabei zwischen der konkreten Leistung zur Teilhabe und unterhaltssichernden sowie ergänzenden Teilhabeleistungen differenziert.
Eine Übersicht über das Leistungsspektrum der Arbeitsförderung geben die §§ 19 Abs. 1 SGB I und § 3 SGB III. Neben dem SGB III werden auch mit diesem im Zusammenhang stehende Regelungen des behindertenspezifischen Rahmengesetzes des SGB IX in dieser Arbeit erwähnt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Zweck und Ziele der Leistungen zur Teilhabe
3 Die Zuständigkeit bei den Leistungen zur Teilhabe
4 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
5 Auswahlkriterien für die Leistungen zur Teilhabe
6 Das Leistungsspektrum der Leistungen zur Teilhabe
6.1 Die allgemeinen Leistungen zur Teilhabe
6.1.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 115 Nr. 1 SGB III (§§ 44 bis 47 SGB III)
6.1.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. § 115 Nr. 3 SGB III (§§ 81 bis 87 SGB III)
6.1.4 Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gem. § 115 Nr. 4 SGB III (§§ 88 bis 94 SGB III)
6.2 Die besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
6.2.1 Übergangsgeld gem. § 118 Nr. 1 SGB III ( §§ 119 ff. SGB III)
6.2.2 Ausbildungsgeld gem. § 118 Nr. 2 SGB III (§ 122 SGB III)
6.2.3 Übernahme der Teilnahmekosten für Maßnahme gem. 118 Nr. 3 (§ 127)
6.2.4 Persönliches Budget gem. § 118 S. 2 SGB III (§ 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX)
6.2.5 Weitere Leistungen
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB III, wobei der Fokus gezielt auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderung gelegt wird, um deren Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
- Rechtliche Grundlagen der Teilhabe am Arbeitsleben im SGB III
- Zuständigkeitsregelungen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Differenzierung zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen
- Auswahlkriterien für die individuelle Leistungsförderung
- Förderinstrumente wie Übergangsgeld, Ausbildungsgeld und Persönliches Budget
Auszug aus dem Buch
6.2 Die besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Da die besonderen Leistungen ausschließlich für behinderte Menschen vorgesehen sind gibt es neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen noch weitere Voraussetzungen. Gem. § 113 Abs. 2 SGB III werden diese nur erbracht, wenn durch die allgemeinen Leistungen keine Integration bzw. Teilhabe am Arbeitsleben erzielt werden kann. Dann werden die allgemeinen Leistungen durch die besonderen Leistungen ersetzt. Jedoch können die besonderen Leistungen ebenfalls eine Ergänzungsfunktion haben in Verbindung mit den allgemeinen Leistungen haben. Der § 117 SGB III enthält Grundsätze, nach denen im Einzelfall ermittelt wird, wann die allgemeinen Leistungen nicht mehr genügen um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 1 treten die allgemeinen Leistungen an die Stelle der besonderen Leistungen wenn die Art oder Schwere der Behinderung die Teilnahme an einer Maßnahme in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen unerlässlich machen. Einen Anspruch auf die besonderen Leistungen hat der behinderte Mensch ausschließlich, wenn er auf diese in dem Maße abhängig ist, dass er aufgrund seiner Behinderung keine vergleichbare Qualifikation auf eine andere Weise erlangen kann. Zur Erreichung des einzelfallbezogenen Integrationsziels muss die besondere Leistung nach einer der Möglichkeiten des § 117 Abs. 1 S. 1 SGB III unverzichtbar und damit alternativlos sein. Der Zweck dieser speziellen Regelungen ist es, die Betroffenen in allen Berufsrichtungen zu fördern, um nachhaltige Einsatzmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung skizziert den Rahmen der Arbeit, welche als Überblickswerk zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Kontext des Rehabilitationsrechts dient.
2 Zweck und Ziele der Leistungen zur Teilhabe: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Kernziele des SGB III, insbesondere die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und die Integration von Menschen mit Behinderung.
3 Die Zuständigkeit bei den Leistungen zur Teilhabe: Es wird die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als zentraler Rehabilitationsträger und die Bedeutung der Bedarfsfeststellung thematisiert.
4 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen: Das Kapitel definiert die behinderungsbedingten Voraussetzungen und die Erforderlichkeit von Rehabilitationsleistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit.
5 Auswahlkriterien für die Leistungen zur Teilhabe: Hier werden Kriterien wie Eignung, Neigung und Arbeitsmarktlage dargelegt, die für die Ermessensentscheidung der Behörde maßgeblich sind.
6 Das Leistungsspektrum der Leistungen zur Teilhabe: Das Kapitel bietet eine detaillierte Systematik der allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe.
7 Fazit: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zu den Leistungsarten und deren Zielsetzung zusammen.
Schlüsselwörter
Teilhabe am Arbeitsleben, SGB III, SGB IX, Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitation, Eingliederung, Arbeitsförderung, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld, Persönliches Budget, Vermittlungsbudget, Behinderung, Integrationsziel, Ermessensentscheidung, Arbeitsmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie sie im SGB III verankert sind, mit einem besonderen Fokus auf behinderte Menschen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsförderung, die Zuständigkeiten der Behörden sowie die verschiedenen Instrumente zur beruflichen Eingliederung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, dem Leser einen strukturierten Überblick über das Leistungsspektrum zu geben, das behinderten Menschen bei der Aufnahme oder Erhaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse, unter Einbeziehung von Kommentierungen und einschlägigen gesetzlichen Regelungen des SGB III und SGB IX.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in allgemeine Leistungen (z. B. Aktivierung, Weiterbildung) und besondere Leistungen (z. B. Übergangsgeld, Persönliches Budget) für behinderte Menschen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Teilhabe am Arbeitsleben, Arbeitsförderung, Rehabilitationsrecht, Eingliederung und verschiedene Geldleistungen wie Ausbildungsgeld oder Gründungszuschuss.
Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen?
Allgemeine Leistungen stehen allen Arbeitssuchenden offen, während besondere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse und Einschränkungen behinderter Menschen zugeschnitten sind.
Wann besteht ein Anspruch auf das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine Pflichtleistung, die der behinderten Person mehr Autonomie bei der Gestaltung ihres Lebens und ihrer beruflichen Teilhabe gewähren soll.
- Quote paper
- Lydia Respondeck (Author), 2013, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/270945