Die Erbschaftssteuer ist eine Erlebnisfallsteuer, dies bedeutet vereinfacht nur wer erbt, zahlt sie. Dabei werden die Erben je nach Beziehungsverhältnis zum Erblasser nach §15 Abs. 1 ErbStG wie folgt in drei Steuerklassen eingeteilt:
I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern, Großeltern,
II: Eltern, Großeltern (wenn nicht in Steuerklasse I), Geschwister, Nichten/Neffen, Schiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner
III: alle weiteren Personen
§ 16 Abs. 1 ErbStG setzt dabei bestimmte Freibeträge, die steuerfrei bleiben:
1. Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €;
2. Kind/Stiefkind: 400.000 €;
3. Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000 €;
4. Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000 €;
5. sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 €;
6. Person aus Steuerklasse II oder III: 20.000 €
§ 19 Abs. 1 ErbStG gibt die Steuersätze an, welche für Vermögen oberhalb des Freibetrages gelten. Tabelle 1. liefert hierfür einen Überblick über die Steuersätze (Stand Januar 2013). Mit steigenden Vermögen sinkt zugleich der Steuersatz.
Wert des Vermögens (über dem Freibetrag) bis: Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 7 % 15 % 30 %
300.000 11 % 20 % 30 %
600.000 15 % 25 % 30 %
6.000.000 19 % 30 % 30 %
13.000.000 23 % 35 % 50 %
26.000.000 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 30 % 43 % 50 %
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Betriebsvermögensbewertung
3. Erbfall
4. Erbschaftssteuerreform 2008
5. Kritik
6. Rechenbeispiel
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Ausarbeitung analysiert die erbschaftssteuerlichen Rahmenbedingungen für Betriebsvermögen vor dem Hintergrund der Reform von 2008, um die steuerliche Belastung bei Unternehmensübergängen durch Erbfälle transparent zu machen und kritisch zu hinterfragen.
- Grundlagen der Erbschaftssteuer und Steuerklassen
- Methodik der Betriebsvermögensbewertung
- Differenzierung zwischen Grundmodell und Optionsmodell
- Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform 2008
- Kritische Würdigung der Behaltensfristen und der steuerlichen Ungleichbehandlung
Auszug aus dem Buch
Vereinfachtes Ertragswertverfahren:
Die Berechnung des Ertragswertes erfolgt in mehreren Schritten.
1. Zunächst erfolgt die Bildung eines durchschnittlichen Jahresertrages. Die Ausgangswerte sind Gewinne im Sinne des § 4 Abs. 1 und 3 EStG.
2. Anschließend werden die Jahreserträge durch Hinzurechnungen ergänzt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 BewG), dies sind unter anderen: Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen, Abschreibungen auf den Firmenwert, einmalige Veräußerungsverluste, außerordentliche Aufwendungen und der Ertragssteueraufwand.
3. Danach werden Abrechnungen vorgenommen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 BewG) wie z.B. einmalige Veräußerungsgewinne, außerordentliche Erträge, Erträge aus der Erstattung von Ertragsteuern, diverse andere Beträge und ein angemessener Unternehmerlohn. Strittig ist dabei oft die Frage nach der Höhe eines angemessenen Unternehmerlohns. Dieser wird vom Finanzamt nach der Vergütung eines nichtbeteiligten Geschäftsführers bestimmt.
4. Von den bereinigten Betriebsergebnissen wird dann ein pauschaler Ertragssteueraufwand von jeweils 30 % abgezogen. Aus den so ermittelten Betriebsergebnissen der letzten 3 Jahre wird dann ein Durchschnitt berechnet.
5. Der Durchschnittsbetrag wird durch einen Basiszins kapitalisiert. Dieser Zinssatz wird einmal jährlich jeweils zum ersten Börsentag des Jahres durch die Bundesbank festgesetzt und beträgt seit dem 2. Januar 2013 2,04 %. Hinzu wird ein pauschalierter Zuschlag von 4,5 % addiert.
6. Zum Schluss wird daraus ein reziproker Wert (1: (Basiszins + 4,5%) *100) berechnet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der steuerlichen Grundlagen, Steuerklassen und Freibeträge gemäß ErbStG.
2. Betriebsvermögensbewertung: Erläuterung der Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes, insbesondere das vereinfachte Ertragswertverfahren.
3. Erbfall: Gegenüberstellung der Entscheidungsmöglichkeiten zwischen Grund- und Optionsmodell bei der Unternehmensnachfolge.
4. Erbschaftssteuerreform 2008: Aufzeigen der Änderungen hinsichtlich der Behaltensfristen und Lohnsummenanforderungen.
5. Kritik: Reflexion über die Probleme der langen Planungsfristen, die Benachteiligung sanierter Betriebe und die Ungleichbehandlung zu Privatvermögen.
6. Rechenbeispiel: Konkrete Anwendung der Bewertungsgrundlagen und steuerlichen Abzugsbeträge anhand eines Fallbeispiels.
Schlüsselwörter
Erbschaftssteuer, Betriebsvermögen, Erbschaftssteuerreform 2008, Bewertung, Grundmodell, Optionsmodell, Ertragswertverfahren, Freibeträge, Behaltensfrist, Lohnsumme, Steuerklasse, Unternehmensnachfolge, Bewertungsgesetz, Steuerrecht, Fiskus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen in Deutschland unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuerreform von 2008.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Bewertung von Unternehmen für steuerliche Zwecke, die verschiedenen Begünstigungsmodelle (Grund- und Optionsmodell) sowie die spezifischen Anforderungen an Arbeitsplatzerhalt und Lohnsummen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Komplexität der Besteuerung bei Unternehmensübergängen durch den Erbfall aufzuzeigen und die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf die Steuerlast zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Ausarbeitung, die auf der Auswertung von Gesetzestexten (ErbStG, BewG) und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bewertungsmethoden, die Unterschiede zwischen den beiden Erbmodellen, die Analyse der Reformänderungen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Gesetzeslage.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Erbschaftssteuer, Betriebsvermögen, Behaltensfrist, vereinfachtes Ertragswertverfahren und die erbrechtlichen Wahlmodelle.
Wie unterscheidet sich das Grundmodell vom Optionsmodell?
Das Grundmodell bietet einen Verschonungsabschlag von 85 % bei einer fünfjährigen Behaltensfrist, während das Optionsmodell eine 100 %ige Steuerbefreiung bei einer verlängerten Frist von sieben Jahren ermöglicht, jedoch an strengere Lohnsummenvorgaben geknüpft ist.
Warum ist das vereinfachte Ertragswertverfahren kritisch zu betrachten?
Das Verfahren ist standardisiert, kann aber bei der Bestimmung eines "angemessenen Unternehmerlohns" oder der pauschalen Steuerabzüge zu Ergebnissen führen, die den tatsächlichen Marktwert eines spezifischen Unternehmens nur bedingt widerspiegeln.
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- M.A. Martin Kirchner (Author), 2013, Die Erbschaftssteuerreform 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/269543